Die FIFA als Regulierungsbehörde für Spieleragenten

causasportnews, Nr. 1006/04/2023, 13. April 2023

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(causasportnews / red. / 13. April 2023) Das Thema gehört zu den «Klassikern» im kommerziellen Fussball und ähnelt dem auf der ganzen Welt tobenden Klassenkampf, bei dem es um die Verteilung, bzw. Umverteilung von pekuniären Ressourcen geht. Der globale Fussball funktioniert vor allem dann und deshalb, wenn die Player (auch ausserhalb des Spiels) bestrebt sind, den geschlossenen Finanzkreislauf des Systems ungestört aufrechtzuerhalten und Dritte ausserhalb dieses Kreislaufes auszuschalten oder im Griff zu halten bestrebt sind. Unter diesen Prämissen zählen die Spieleragenten (Spielervermittler und -berater) ausserhalb dieses Systems nicht nur zu den schwarzen Schafen des Fussballgeschäfts, sondern sie sind auch Feindbilder der Protagonisten, welche vom geschlossenen Fussballkreislauf (gut) leben und bestrebt sind, diesen so beizubehalten. Es entspricht deshalb nicht nur der Neidkultur im Fussball, dass die Organisatoren und Schirmherren des Fussballspiels, dazu gehört auch der Internationale Fussballverband (FIFA), alles daran setzen, um die Spielervermittler aus dem Transfergeschäft zu verbannen, wenigstens, soweit als möglich. Die Spielervermittler als «Störer» der Fussball-Harmonie sind auch dem Fussball-Weltverband seit jeher ein Dorn im Auge, und seit Jahrzehnten werden immer wieder Versuche unternommen, den Spielervermittler-Markt zu regulieren. Ein neuer Anlauf hat die FIFA anfangs Januar dieses Jahres unternommen, als die Spielervermittler-Regularien (wieder einmal) revidiert und am 9. Januar 2023 in der aktuellen Form erlassen und in Kraft gesetzt wurden. Kernstück des neusten Streichs aus dem Home of FIFA am Zürichberg bildet die Festlegung der Provisions-Obergrenzen. So soll verhindert werden, dass Spielervermittler bei Transfers unanständig viel verdienen und so eben dem geschlossenen Fussball-Wirtschaftskreislauf Ressourcen entziehen. Die Einführung von Vergütungs-Obergrenzen im Spielervermittler-Markt ist allerdings etwa so sinnlos wie ein Verbot von Boni für Irrlichter im Banken-Business. Geradezu grotesk mutet die Kontroll-Normierung an, dass Zahlungsabwicklungen im Agentengewerbe über die FIFA erfolgen müssen («FIFA Clearing House»).

Ob diese revidierte Regelung auch rechtskonform ist, scheint zumindest zweifelshaft zu sein, bzw. es kann mit guten Gründen konstatiert werden: Eine solche Regulierung eines privaten Schweizer (Monopol-)Vereins für einen ganzen, global tätigen Berufszweig geht nicht an. Im Moment ist deswegen eine Anzeige bei der Schweizerischen Wettbewerbskommission pendent. Spielervermittler verlangen von dieser Behörde, dass die FIFA-Spielervermittler-Regularien ausser Kraft gesetzt werden. Ob das der richtige Weg ist, um die Regulierung der Branche durch die FIFA zu kippen, wird sich zeigen. Wahrscheinlich ist diese juristische Aktion eher des Guten zuviel, und die Wettbewerbskommission dürfte etwa so hilflos agieren wie die derzeit in der Diskussion stehende Finanzmarktaufsicht (FINMA); effizienter und zielführender wäre es wohl, wenn die Spielervermittler die FIFA-Regulierung einfach ignorieren und sich gegen allfällige Attacken des Weltverbandes in diesem Bereich schützen würden. Jedoch ist es bei diesen sog. «Spieleragenten», bei denen Neid und Missgunst gegenüber Berufskollegen ebenso an der Tagesordnung sind wie anderswo, eben auch so, dass Solidarität höchstens im Grundsatz spielt, sich die Konkurrenten im Geschäft sonst aber mehrheitlich spinnefeind sind. Faktisch besteht nun, auch wenn die Wettbewerbskommission den Vorgang überhaupt behandeln sollte, ein Zustand, der wohl als rechtswidrig zu qualifizieren ist, jedoch zufolge Uneinigkeit im Handling seitens der Betroffenen dennoch einigermassen hochgehalten wird. Dass die FIFA, ein Schweizer Verein mit Sitz in Zürich, als Regulierungsbehörde für einen global tätigen Fussball-Geschäftszweig aktiv ist, gehört zweifellos in den Bereich juristischer Kuriosa.