Mainz 05 (weiter) auf Konfrontation mit der Führung des Vereinsregisters

(causasportnews / red. / 20. November 2018) Der deutsche Erstligist 1. FSV Mainz 05 e.V. (kurz „Mainz 05“) bleibt auch abseits des Spielfelds standhaft: Der Klub hat eine ihm vom Amtsgericht Mainz gesetzte Frist verstreichen lassen, innerhalb welcher er einen Zeitplan für die Ausgliederung seiner Professionalfussballabteilung in eine Kapitalgesellschaft vorlegen sollte. Wie der volle Name des Klubs erkennen lässt, ist dieser derzeit in der Form eines „eingetragenen Vereins“ konstituiert. Nach Auffassung des Amtsgerichts Mainz, wo der Klub im Vereinsregister eingetragen ist, verträgt sich dies jedoch nicht mit den in seinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzeilten Jahresumsätzen von mehr als hundert Millionen Euro. Deshalb wurde Mainz 05 vom Gericht aufgefordert, seine Professionalfussballabteilung (wo die entsprechenden Umsätze anfallen) auszugliedern, ansonsten ihm ein Verfahren wegen „Rechtsformverfehlung“ und letztlich die Streichung aus dem Vereinsregister drohe. Der Klub ist hingegen der Auffassung, dass der Umstand der signifikanten Umsätze einer Qualifizierung als Verein nicht entgegenstehe und sieht sich darin insbesondere durch das „Kita-Urteil“ des deutschen Bundesgerichtshofs (siehe zu diesem Causa Sport 2017, S. 251 ff.) bestärkt. In der Tat beschlägt die Kontroverse die (fast schon „alte“) Differenzierung zwischen nicht-wirtschaftlichem Zweck eines Vereins und der Verfolgung dieses Zwecks mit wirtschaftlichen Mitteln. Das Amtsgericht Mainz ist nicht die erste Instanz (und wird wohl auch nicht die letzte sein), der die entsprechende Differenzierung Schwierigkeiten bereitet. Mainz 05 scheint jedenfalls offenbar entschlossen, es darauf ankommen zu lassen, diesen Punkt in einem förmlichen Verfahren zu klären.

Neues Geldspielgesetz: Chronik eines Gesetzgebungsverfahrens

luck-839034_1920 (causasportnews / red. / 19. November 2018) Am 1. Januar 2019 wird das neue „Bundesgesetz über Geldspiele“ (Geldspielgesetz, BGS) in Kraft treten (causasportnews vom 12. November 2018). Damit nimmt ein mehrjähriger Gesetzgebungsprozess seinen Abschluss, der von der Annahme des neuen Art. 106 der Bundesverfassung 2012 über den Vorentwurf des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements 2014, die Botschaft des Bundesrates vom 21. Oktober 2015 und die Beratungen in der Bundesversammlung (abgeschlossen am 29. September 2017) bis zum Referendum (Volksabstimmung vom 10. Juni 2018) reichte (vgl. die Nachweise im erwähnten Beitrag auf causasportnews vom 12. November 2018).

In insgesamt vier Beiträgen in der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG) haben Dr. Urs Scherrer und Dr. Rafael Brägger dieses Gesetzgebungsverfahren detailliert nachgezeichnet und kritisch gewürdigt. Im jüngsten Beitrag (ZfWG 5/2018, 353 ff.) zeigen sie auf, wie im Rahmen der parlamentarischen Beratungen die letzten Differenzen zwischen National- und Ständerat, insbesondere was die Frage der Besteuerung von Gewinnen aus Lotterien und Sportwetten betrifft, bereinigt wurden. Zudem enthält der Beitrag – noch basierend auf dem Spielbankengesetz und dem Lotteriegesetz, die mit dem Inkrafttreten des BGS aufgehoben werden – eine Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und der Rekolot aus dem Zeitraum 2015 bis 2017, sowie einen Ausblick auf mögliche künftige Entwicklungen im Geldspielbereich.

Zahl der tödlichen Bergunfälle 2018 besonders hoch

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Auch der Rega bescherte das gute Wetter dieses Jahr mehr Einsätze in den Bergen.

(causasportnews / red. / 13. November 2018) Das ausgesprochen gute Wetter im Sommer dieses Jahres hat den Rettungsorganisationen in den Schweizer Bergen viel Arbeit beschert: Bis Ende September sind in den Schweizer Alpen und im Jura über 2’700 Personen in eine Notlage geraten und mussten Hilfe beanspruchen. In 136 Fällen endeten die entsprechenden Vorfälle gar tödlich – eine hohe Zahl, jedoch nicht aussergewöhnlich für Jahre mit gutem „Bergwetter“ (schneereiche Winter, trockene und warme Sommer). Diese Zahlen rufen einmal mehr in Erinnerung, dass Bergsport durchaus zu den gefährlichen Sportaktivitäten gehört – insbesondere Wandern ist ja bekanntlich die gefährlichste Sportart überhaupt (siehe schon causasportnews vom 10. August 2015).

Von Scientology über Beate Uhse bis zur Raiffeisen-Bank

euro-447209_1280 (causasportnews / red. / 13. November 2018) Kaum dreissig Jahre sind vergangen, seit das Sport-Sponsoring eine spezielle Hürde zu nehmen hatte. Gefragt war für Sponsoring-Nehmer (Verbände, Klubs, Individual-Sportlerinnen und –Sportler, Sport-Organisatoren) der „unproblematische“ Sponsor. Als problematisch galt etwa jegliche religiöse oder politische Werbung auf Sportlerbekleidung, auf Sportgeräten oder anlässlich von Sportveranstaltungen. Verpönt war beispielsweise damals Werbung für „Dianetik“ (begründet von L. Ron Hubbard, dem Initianten von Scientology) oder für „Beate Uhse“ (Erotik-Shop-Unternehmung). Heute ist alles anders: Die Moral, deren Massstab sich jeder nach eigenem Gusto zimmern kann, wird in einer ethisch aufgeladenen Welt zwar permanent bemüht, doch die Sitten sind dennoch lockerer und die Anschauungen liberaler geworden. Zwar gibt es ihn zweifelsfrei noch, den „idealen“ Sponsor, doch dieser weist immer mehr theoretische Bedeutung auf. Waren zur Zeit, als Scientology mit Stirnerunzeln begegnet wurde und Beate Uhse auch ausserhalb der betriebenen Shops ein Reizwort darstellte, etwa Banken „unproblematische“ Sponsoren – trotz Nummernkonti, Schwarzgeld-Diskussionen und oft undurchsichtigen Geschäften. „Raiffeisen“ engagierte sich erst richtig im Sport-Sponsoring, seit die Genossenschafts-Kasse den Schritt zur Grossbank vollzogen hatte. Skandale, Weiterlesen

Geldspielgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft

luck-839034_1920(causasportnews / rbr. / 12. November 2018) Was die Spatzen bereits seit Längerem von den (Casino-)Dächern pfiffen, ist nun offiziell: Das neue „Bundesgesetz über Geldspiele“ (Geldspielgesetz, BGS) wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Das hat der Schweizerische Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 entschieden. Damit tritt das BGS auf den Zeitpunkt hin in Kraft, der allgemein erwartet worden war (siehe causasportnews vom 31. Juli 2018). Mit dieser Totalrevision werden gleichzeitig die bisherigen Rechtsgrundlagen des schweizerischen Geldspielrechts (bzw. nach momentan noch gültiger Terminologie Glücksspielrechts) – das Spielbankengesetz (SBG) von 1998 und das Lotteriegesetz (LG) von 1923 – aufgehoben werden.

Das BGS war, nachdem gegen den betreffenden Parlamentsbeschluss das Referendum ergriffen worden war (causasportnews vom 19. Januar 2018), von den Stimmberechtigten in der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 mit deutlicher Mehrheit angenommen worden (causasportnews vom 11. Juni 2018). Dessen Inkraftsetzung verzögerte sich indessen, da Weiterlesen

NHL bekommt offiziellen Sportwettenpartner

Photos taken at Las Vegas.

flickr; Baishampayan Ghose

(causasportnews / rbr. / 8. November 2018) Die National Hockey League (NHL), die gemeinsame Eishockeyprofiliga der USA und Kanadas, beschreitet neue Wege in der Sportvermarktung – jedenfalls für nordamerikanische Verhältnisse. Am 29. Oktober 2018 gab die NHL bekannt, dass sie „MGM Resorts“ als ersten offiziellen Sportwettenpartner der Liga ausgewählt habe. Die angekündigte mehrjährige Zusammenarbeit gewährt MGM Resorts ferner das Recht zur Verwertung von Namen- und Markenrechten der NHL (insb. der Liga-Logos) für Marketing- und Werbezwecke. Ferner wird MGM Resorts ab der kommenden Saison Zugang zu Echtzeit-Spieldaten von NHL-Spielen haben, die im Moment von der NHL entwickelt und in der laufenden Saison getestet werden. Weiterlesen

Rücktritt der englischen «Sportministerin» wegen Geldspielgesetzgebung weckt falsche Assoziationen

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Informationen: Bitte nicht zu kompliziert…

(causasportnews / rem. / 7. November 2018) Der kürzlich erfolgte Rücktritt der «Sportministerin» des Vereinigten Königreichs ist ein aktuelles und illustratives Beispiel dafür, wie die heute allgegenwärtigen Simplifizierungen zu unzutreffenden Assoziationen führen (können). Sowohl in englischen als auch in deutschsprachigen Medien wurde am bzw. kurz nach dem 1. November 2018 vermeldet, dass die (damalige) englische «Sportministerin» Tracey Crouch per sofort zurückgetreten sei, und zwar wegen Verzögerungen bei der Umsetzung von Gesetzgebungsmassnahmen in Bezug auf Glücks- bzw. (nach schweizerischer Terminologie) Geldspiele. Nun sind gewisse Verflechtungen zwischen Geldspielen und dem Sport sowie die damit einhergehenden Probleme durchaus notorisch (insbesondere im Bereich der Sportwetten – Stichwort «Spielmanipulationen»), und vor diesem Hintergrund ist der Rücktritt einer «Sportministerin» unter Berufung auf Unzulänglichkeiten bei der Gesetzgebung im Geldspielbereich geeignet, Assoziationen dahingehend zu wecken, dass der Rücktritt etwa deshalb erfolgt sei, weil die betreffende Magistratin die durch die entsprechenden Unzulänglichkeiten bewirkten Gefahren für den Sport nicht mehr länger mitzutragen bereit war.

Die Wahrheit sieht in diesem Fall allerdings anders aus – und hat mit einem Konnex der vorstehend dargestellten Art nicht das Geringste zu tun. Die Reduzierung von Tracey Crouch (wie natürlich auch ihrer Vorgänger und Nachfolger) auf die Bezeichnung «Sportminister» stellt nämlich Weiterlesen

Keine „Steuerstrafe“ für die FIFA

Zürich-FIFA_US(causasportnews / red. / 6. November 2018) Der Weltfussballverband FIFA mit Sitz in Zürich wird, wie erwartet, weiterhin wie ein Verein besteuert. Der Zürcher Kantonsrat, das Parlament des Kantons, lehnte gestern mit 101 : 60 Stimmen eine parlamentarische Initiative aus dem linken Lager ab, die verlangte, die FIFA sei künftig wie eine Kapitalgesellschaft zu besteuern (Gewinnsteuersatz von 12 Prozent bei einem Verein, 21 Prozent bei einer Kapitalgesellschaft; vgl. auch causasportnews vom 30. April 2018). Weil die Initiative einzig gegen die FIFA gerichtet war, erhielt sie schnell einmal die Bezeichnung „Lex FIFA“. Die Bürgerlichen im Kantonsrat monierten gerade dies, weil es nicht angehe, eine gesetzliche Regelung auf eine einzige, juristische Person zu fokussieren. In der Debatte, die an den traditionellen Klassenkampf erinnerte,  wurde überdies von bürgerlicher Seite auch ein Bekenntnis zum Weltfussballverband mit Sitz in der Limmatstadt abgegeben, was allerdings nach den Medienkampagnen gegen den organisierten Fussball vom letzten Wochenende nicht vorbehaltlos geschah. Die Rats-Linke begründete die verlangte Änderung des kantonalen Steuergesetzes damit, dass sich die FIFA wie eine Kapitalgesellschaft gebärde und die Gewinnmaximierung bei ihr im Vordergrund stehe. Es wurde etwa der Vergleich zu den Grossbanken in Zürich gezogen. Die Debatte zeigte, wie sehr der Weltverband polarisiert. So wurde etwa erwähnt, dass aufgrund der jüngsten Medienberichte bei der FIFA eher von einer „kriminellen Organisation“ auszugehen sei als von einer Vereinigung zur Verfolgung nicht-wirtschaftlicher Zwecke. Nach der Abstimmung im Zürcher Parlament bleibt (vorderhand) also alles so, wie es bis anhin war. Die in der Abstimmung unterlegene Rats-Linke hat jedoch angekündigt, dass das Thema auch nach dieser Abstimmung nicht für allezeit „vom Tisch“ sei. Die FIFA ist also in Zürich grundsätzlich gemäss Parlamentsmehrheit nach wie vor willkommen (immerhin zahlen über 500 Angestellte jährlich zusammen rund 12 Millionen Franken an Einkommenssteuern), wird aber darauf bedacht sein müssen, dass sie nicht, ähnlich wie im Mai 2015 nach der Funktionär-Verhaftungswelle in Zürich), image-mässig Schaden nimmt.

Lance Armstrongs Ex-Teamleiter Johan Bruyneel lebenslang gesperrt

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Auch der Radsport ist nicht frei von dunklen Seiten …

(causasportnews / red. / 29. Oktober 2018) Nachdem der ehemalige sportliche Leiter von Lance Armstrongs früherem Rad-Team US Postal Service, Johan Bruyneel, von einem amerikanischen Bundesgericht Ende August zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von USD 1,2 Mio. sowie zu einer Busse von USD 369’000 verurteilt hat (siehe causasportnews vom 17. September 2018), ist der Belgier nunmehr auch von den Sport-Instanzen mit gravierenden Sanktionen belegt worden. Das internationale Sportschiedsgericht (Court of Arbitration for Sport; CAS) hat Johan Bruyneel wegen seiner Beteiligung an einem „ausgeklügelten und höchst erfolgreichen Doping-System“ in der Zeit von 1997 bis 2007 mit einer lebenslangen Sperre belegt. Das CAS urteilte in einem Berufungsverfahren gegen einen Entscheid der „American Arbitration Association“ (AAA), die – in der Folge eines entsprechenden Antrags seitens der amerikanischen Antidopingagentur USADA – Johan Bruyneel für zehn Jahre gesperrt hatte. Gegen den Entscheid der AAA appellierte der frühere Sportmanager beim CAS. Dieses befand nunmehr indessen nicht nur, dass die Beweislage eindeutig und erdrückend sei, sondern erhöhte auch die Sanktion erheblich. Gegen das Urteil des CAS kann Rechtsmittel beim Schweizerischen Bundesgericht eingelegt werden.

Fussballplatz verursacht keinen übermässigen Lärm für dessen Nach-barschaft

judge-gavel-14619651834Zl(1)(causasportnews / rbr. / 25. Oktober 2018) Von einer Sportanlage – konkret mehreren Fussballplätzen mit dazugehörigen Einrichtungen – geht kein übermässiger Lärm auf die Nachbarschaft aus, der (zusätzliche) Einschränkungen von dessen Betrieb erforderlich machen würde. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich abgewiesen (Urteil BGer 1C_252/2017 vom 5. Oktober 2018, I. öffentlich-rechtliche Abteilung). Damit nimmt ein seit sechs Jahren andauernder Rechtsstreit zwischen dem Fussballclub Herrliberg (einem Verein nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) und zwei Anwohnern des Sportplatzes Langacker am Dorfrand in ebendiesem Herrliberg (vgl. bereits causasportnews vom 14. Dezember 2017) ein Ende.

Die rechtliche Auseinandersetzung geht zurück auf September 2012. Jeweils bis abends um 22:00 Uhr trainierten auf dem betreffenden Fussballplatz Mannschaften des Vereins und trugen Meisterschaftsspiele aus. Weiterlesen