Vor einem neuen Fussball-Manipulationsskandal?

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(causasportnews / red. / 25 August 2018) Die erste Runde im Schweizer Fussball-Cup-Wettbewerb vom letzten Wochenende könnte auch der Beginn eines neuen Manipulationsskandals im Zusammenhang mit Sportwetten gewesen sein. Vor einer Woche endete das Cup-Spiel zwischen den beiden Zweitliga-Klubs FC Klingnau und FC Bramois gleich 7:0. Das ist ein Resultat zwischen gleich klassierten Mannschaften, das bemerkenswert ist. Die Partie wurde von der „Loterie Romande“ angeboten, geriet aber nicht erst wegen des Schluss-Resultats in den Fokus der Beobachter der westschweizer Wettanbieter-Gesellschaft. Der Schiedsrichter pfiff nicht weniger als vier Elfmeter; zwei davon führten zu Toren. Schon vor dem Spiel gab es Anzeichen und Hinweise dafür, dass die Partie manipuliert sein könnte. Auffällig präsentierten sich vor allem die Wett-Quoten: Auf Grund des Resultates hätte das 7,5-Fache des Einsatzes ausbezahlt werden müssen. Soweit kam es allerdings nicht. Die „Loterie Romande“ setzte nach entsprechenden Hinweisen die Wette bereits vor Beginn des Spieles aus und tätigte nach Abschluss der Partie auch keine Auszahlungen. Zwischenzeitlich ermitteln die Behörden, allen voran die interkantonale Lotterie- und Wettkommission (COMLOT). Die wahrscheinliche Manipulation des Spiels wurde also seitens des Wettanbieters entdeckt. Offensichtlich nicht reagiert haben die Warnsysteme der Sportverbände. Diese führen den Kampf gegen Manipulationen im Sport im Zusammenhang mit Sportwetten nur noch halbherzig, nachdem das Thema „Sportwettenskandale“ in den letzten Jahren mangels aktueller Vorfälle eher in den Hintergrund gerückt ist. Der Weltfussballverband FIFA hat sogar vor kurzer Zeit das verselbständigte Frühwarnprojekt „Early Warning System“ beerdigt. Für den Sportwetten-Spezialisten Dr. Urs Scherrer deutet bei den bekannt gewordenen Fakten im Rahmen des Spiels Klingnau – Bramois alles auf Manipulation im Zusammenhang mit Sportwetten hin. „Wenn in einer solchen Partie gleich vier Elfmeter gepfiffen werden und das Spiel 7:0 endet, kann das schon bedeuten, dass Wetten auf ein so klares Spielergebnis abgeschlossen worden sind. Klar ist, dass in einem solchen Fall nicht die Wette manipuliert ist, sondern das Spiel.“ Im „Hoyzer“-Skandal 2005 in Deutschland war der Schiedsrichter, der gegen Geschenke für das „richtige“ Spielresultat sorgte. Im aktuellen Fall ist zur Zeit unklar, wer die wahrscheinliche Spielmanipulation zu verantworten hat. Für den Schiedsrichter, die Spieler und die Funktionäre gilt die Unschuldsvermutung.

 

 

Schweizerisches Bundesgericht setzt Guerrero-Sperre wieder in Kraft

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(causasportnews / red. / 25. August 2018) Ende Dezember 2017 verhängte der Weltfussballverband FIFA gegen den Peruanischen Nationalspieler Paolo Guerrero wegen Verletzung einer Anti-Doping-Bestimmung eine Sperre von sechs Monaten. Somit wäre der Weg frei gewesen für eine Teilnahme des Spielers an der Endrunde der FIFA-Fussball-Weltmeisterschaft in Russland, weil die provisorische Sperre gegen den Peruaner seit dem 3. November 2017 in Kraft war. Gegen diese Entscheidung der FIFA-Berufungskommission gelangten sowohl Paolo Guerrero als auch die Welt-Anti-Doping-Agentur an das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne. Dieses erhöhte einen Monat vor dem WM-Start die Sperre auf vierzehn Monate. Dagegen gelangte Paolo Guerrero an das Schweizerische Bundesgericht, welche der Beschwerde am 30. Mai 2018 im Rahmen einer superprovisorischen Anordnung die aufschiebende Wirkung gewährte. Begründet wurde diese Entscheidung vor allem damit, dass das TAS das Urteil zu jenem Zeitpunkt erst im Dispositiv eröffnet hatte und es für den 34jährigen Spieler die letzte Gelegenheit sei, an einer WM-Endrunde mitzuwirken. Paolo Guerrero nahm mit Peru an den Gruppenspielen teil und erzielte gegen Australien ein Tor; das Team überstand die Gruppenphase allerdings nicht. Nun hat das Bundesgericht die vorübergehende Aussetzung der Sanktion wieder aufgehoben bzw. die Sperre wieder in Kraft gesetzt und der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen. Der bei Porto Alegre in Brasilien unter Vertrag stehende Peruaner darf ab sofort keinerlei Spiele mehr bestreiten, zumindest, bis das höchste Gericht der Schweiz ein Urteil gefällt hat. Der „Fall Guerrero“ zeigt, dass auch im Rahmen von Sanktionsverfahren Härtefälle durchaus juristisch sinnvollerweise aufgefangen werden können.

Haftstrafe für ehemaligen Brasilianischen Verbandspräsidenten

prison-142141_1920(1)(causasportnews / red. / 24. August 2018) Zu einem ersten, markanten Urteilsspruch gegen einen im Mai 2015 in Zürich inhaftierten und später an die USA ausgelieferten, nicht geständigen Fussball-Funktionär, ist es diese Woche in New York gekommen. Ein Bundesgericht hat den ehemaligen Präsidenten des Brasilianischen National-Verbandes, José Marin, zu vier Jahren Haft verurteilt. Dem 86jährigen Brasilianer, einem gelernten Rechtsanwalt, wurde die Annahme von Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Fernsehrechten in Südamerika vorgeworfen; das Gericht gelangte Ende des vergangenen Jahres eindeutig, vor allen auf Grund von „Kronzeugen“-Aussagen, zu einem Schuldspruch. Schuldig gesprochen wurde im gleichen Zug auch der ehemalige, ebenfalls nicht geständige Verbandspräsident Paraguays, Juan Ángel Napout. Bezüglich dieses ehemaligen Funktionärs wird das Strafmass in der kommenden Woche verkündet. José Marin wurde zudem mit 1,2 Millionen US$ gebüsst. Überdies wurde er verpflichtet, 3,3 Millionen US$ Schadenersatz zu bezahlen. Noch nicht entschieden worden ist das Schadenersatzbegehren des Weltfussballverbandes (FIFA). Dieser betrachtete sich als durch die Handlungen des Brasilianers ebenfalls als geschädigt. Darüber wird das Bundesgericht in einigen Wochen entscheiden. Die FIFA legte stets Wert auf die Feststellung, dass die damals in Haft genommenen und später an die USA ausgelieferten Funktionäre die Taten nicht als Organe der FIFA begangen hätten. Der Beurteilung des Schadenersatzbegehrens des Weltfussballverbandes kommt deshalb grundsätzliche Bedeutung zu.

Lob der Schuldigen – Tadel der Unschuldigen – Und das baldige Ende des Nationalmannschafts-Fussballs?

FIFA Pokal (causasportnews / red. / 22. August 2018) In den nächsten Tagen wird es zum „Showdown“ im Deutschen und im Schweizer Spitzenfussball kommen: Im Deutschen Fussball-Bund (DFB) soll die WM-Pleite in Russland abgehakt und eine bessere Zukunft eingeläutet werden; im Schweizerischen Verband (SFV) stehen ebenfalls entscheidende Schnitte nach der missglückten WM-Endrunde 2018 an.

Im DFB wird derzeit über Ursachen und Wirkungen des frühen WM-Aus in Russland debattiert. In personeller Hinsicht stehen die Protagonisten der WM-Expedition im Fokus, insbesondere DFB-Präsident Reinhard Grindel und der Manager der Nationalmannschaft, Oliver Bierhoff. Aussen vor bleibt Weiterlesen

„Sag’s doch schnell per Telefon“ – oder besser gar nicht?

men-97290_1920 (causasportnews / red. / 15. August 2018) Heute vor einem Monat wurde anlässlich der Fussball-WM-Endrunde Frankreich neuer Weltmeister. Seither wird in verschiedenen andern Ländern wenig über den Sport, umso mehr jedoch um Personen und Köpfe diskutiert, kaum aber über Ursachen zum sportlichen Scheitern.

Zum Beispiel in Deutschland: Noch immer stehen nach der fussballerischen Schmach in Russland Personen, die nicht auf dem oder allenfalls neben dem Rasen standen, im Mittelpunkt, allen voran Bundestrainer Joachim Löw und der Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), Reinhard Grindel. Letzterer ist vor allem wegen eines Spielers ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, wegen Mesut Özil. Diesbezüglich wird dem ehemaligen Spitzen-Politiker insbesondere kommunikatives Fehlverhalten vorgeworfen. Das „Thema Özil“ hat eine Integrationsdebatte in Deutschland von ungeheurem Ausmass ausgelöst; durchwegs wurde der Begriff „Rassismus“ bemüht, gemeint war aber meistens der Umgang mit Fremden und mit Fremdenfeindlichkeit. Die Diskussion ist zwischenzeitlich abgeflacht. Über das sportliche Scheitern in Russland wird zumindest derzeit nicht gesprochen, deshalb bleibt der Bundestrainer als „Sündenbock“ (im Moment) aussen vor. Der nächste Fixpunkt Weiterlesen

Die Angst des Tormanns vor Persönlichkeitsrechtsver‎letzungen

door-husband-1271621_1920(causasportnews / rbr. / 10. August 2018) Ein bekannter Fussballspieler hat die Abbildung auf einer Sammelkarte zu dulden und kann sich nicht unter Berufung auf seine fehlende Einwilligung gegen deren Veröffentlichung zur Wehr setzen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. diese Woche entschieden (Urteil vom 7. August 2018, Az. 11 U 156/16). Der Fall betraf den ehemaligen deutschen Torhüter und späteren (Torwart-)Trainer Ulrich (Uli) Stein.

Der Verlag Agon Sports World GmbH aus Kassel/D hatte eine Serie von Sammelkarten mit allen Spielern der deutschen Fussball-Nationalmannschaft seit 1908 produziert und vertrieben. Uli Stein, der u.a. mit dem Hamburger SV grosse Erfolge gefeiert – zweimal deutscher Meister, einmal DFB-Pokalsieger und Gewinner des Europapokals der Landesmeister (dem Vorgänger der heutigen Champions League) – und sechs Spiele mit der deutschen Nationalmannschaft absolviert hatte (die mit der „Suppenkasper-Affäre“ mit Franz Beckenbauer 1986 in Mexiko zu Ende ging), machte geltend, er habe in diese (kommerzielle) Nutzung seines Bildes durch den Verlag nicht eingewilligt (was nicht bestritten war). Entsprechend sei die Veröffentlichung rechtswidrig. Das OLG Frankfurt a.M. war jedoch der Auffassung, dass Weiterlesen

Der „Fall Martin Grab“ – eine „Première“ im Schwing-Sport

swing-1399062_1920(causasportnews / red. / 8. August 2018) Geht es um Klischees und Sport, bietet der „Eidgenössische Schwingerverband“ (ESV) dafür das Paradebeispiel schlechthin. Die urtümliche Sportart, die von englisch sprechenden Menschen nicht selten terminologisch mit dem nicht ganz jugendfreien „swingen“ verwechselt wird, verkörpert Eigenheiten und Tugenden, die teils dem SVP-Parteiprogramm entnommen sein könnten: Kraft, Ästhetik, Fairness, Kollegialität, Respekt, Ehrlichkeit usw. sind Qualifikationen, die in dieser Sportart besonders gelebt und hochgehalten werden. Obwohl der Schwing-Sport auch Spitzensport darstellt und auch eine nicht zu unterschätzende Werbeplattform abgibt, reguliert sich diese Sportart inner- und ausserhalb der Sägemehlringe weitgehend selber. Seit Jahrzehnten geben die (einschränkenden) Werberichtlinien in dieser Sportart zu reden; Verstösse dagegen führen immer wieder zu Sanktionen. Unter diesen Vorzeichen ist das Schwingen auch vor dem Dopingproblem nicht verschont geblieben. Die Kraft-Sportart „Schwingen“, die auch als „Szene“ bezeichnet wird, ist grundsätzlich für die Anwendung leistungssteigernder Mittel und den Einsatz entsprechender Massnahmen geradezu prädestiniert. Allerdings ist dabei festzuhalten, dass im Schwingsport nicht etwa von flächendeckendem Doping Weiterlesen

Spieler sind keine «Drittparteien» im Sinne des FIFA TPO-Verbots

TPO(causasportnews / red. / 7. August 2018) Die FIFA-Disziplinarkommission hat in einem jüngeren Entscheid festgestellt, das Spieler nicht als „Drittparteien“ im Sinne der Bestimmungen über das Verbot von „Dritteigentum an wirtschaftlichen Spielerrechten“ gelten. Das entsprechende Verbot (das aufgrund der englischen Bezeichnung „Third Party Ownership“ gemeinhin abgekürzt unter „TPO-Verbot“ figuriert) findet sich in Art. 18ter des FIFA-Transferreglements. Gemäss dieser Bestimmung dürfen weder Vereine noch Spieler mit einer Drittpartei einen Vertrag abschliessen, der einer Drittpartei einen gänzlichen oder partiellen Anspruch auf eine Entschädigung, die bei einem künftigen Transfer eines Spielers von einem Verein zu einem anderen fällig wird, oder beliebige Rechte im Zusammenhang mit einem künftigen Transfer oder einer Transferentschädigung gewährt. Unter einer „Drittpartei“ wiederum ist laut FIFA-Transferreglement „eine andere Partei als die beiden Vereine, die einen Spieler untereinander transferieren, oder ein ehemaliger Verein, bei dem der Spieler registriert war“, zu verstehen. Dies würde Fussballspieler grundsätzlich mit einschliessen.

Die FIFA-Disziplinarkommission hat nunmehr jedoch festgehalten, dass Spieler nicht als „Drittparteien“ im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des FIFA-Transferreglements zu qualifizieren seien. Konkret ging es um Fälle, in denen einzelne Spieler mit ihren Klubs Vereinbarungen abgeschlossen hatten, gemäss welchen ihnen im Falle ihres künftigen Transfers zu einem anderen Klub eine Entschädigung zustand. Solche Entschädigungen qualifizierte die FIFA-Disziplinarkommission als Teil der Entlöhnung der Spieler im Rahmen ihrer Arbeitsvertragsverhältnisse mit den Klubs. Demnach befand die Kommission, dass die Spieler nicht als „Drittparteien“ in Bezug auf ihre eigenen künftigen Transfers qualifiziert werden könnten. Im Ergebnis verstossen entsprechende Vereinbarungen zwischen Klubs und Spielern nicht gegen Art. 18ter des FIFA-Transferreglements.

Licht ins Dunkel der Zahlungen bei Spielertransfers

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Die bei Fussballtransfers kolportierten „Ablösesummen“ sind mitunter exorbitant – und dennoch nicht „die ganze Wahrheit“

(causasportnews / red. / 2. August 2018) Immer häufiger ist im Fussball die Rede von spektakulären, internationalen Klubwechseln von Spielern und vor allem davon, was diese kosten. Nachdem Neymar Junior vor einem Jahr für eine öffentlich bekannt gegebene Summe von 222 Millionen Euro den Klub gewechselt hatte, fegte ein Sturm der Entrüstung und des Unverständnisses durch die Medienlandschaft. 222 Millionen Euro für zwei Beine – das „konnte es ja nicht sein“. Zwischenzeitlich scheint sich die (Sport-)Welt an derartige Dimensionen gewöhnt zu haben: Der kürzlich erfolgte Transfer von Cristiano Ronaldo von Real Madrid zu Juventus Turin für „lediglich“ 117 Millionen Euro rief kein besonderes Echo mehr hervor. Allerding wäre es verfehlt, auf Grund der veröffentlichten Summe anzunehmen, Ronaldo sei gleichsam nur „ein halber Neymar“. Werden solche Zahlen herumgeboten, ist das in der Regel nur die halbe Wahrheit – wenn überhaupt. Ein Spieler-Übertritt kostet in der Regel weit mehr als die veröffentlichen „Ablösesummen“ (die oft sog. Vertragsauszahlungen sind). Welche Kosten im Einzelnen auf einen Klub zukommen können, der einen Spieler von einem anderen Klub übernimmt, stellt „Causa Sport“- und „causasportnews“-Redaktionsleiter Dr. Urs Scherrer in der heutigen Ausgabe der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) dar (Ausgabe vom 2. August 2018, S. 38) und bringt damit etwas Licht ins Dunkel der mit Spielertransfers verbundenen Zahlungsströme.

Wegen Verbreitung «rechtsextremen Gedankenguts»: Pascal Mancini verliert Lizenz

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Keine Toleranz für rechtsextreme Bezüge bei Swiss Athletics

(causasportnews / red. / 1. August 2018) Der Zentralvorstand des schweizerischen Leichtathletikverbands Swiss Athletics hat – als provisorische Massnahme – dem Sprinter Pascal Mancini die Lizenz per sofort und bis auf weiteres entzogen. Damit kann der Sportler insbesondere an den Leichtathletik-Europameisterschaften (EM), die nächste Woche in Berlin beginnen, nicht teilnehmen. Pascal Mancini war von Swiss Athletics für die Disziplin 100 Meter Sprint selektioniert worden. Gegen den Athleten wird nun ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Grund für die Massnahmen des Verbandes ist, dass Pascal Mancini kürzlich – wie es auf der Internetseite von Swiss Athletics heisst – „auf seiner Athleten-Facebookseite streitbare Beiträge mit rechtsextremem Gedankengut gepostet“ habe.

Der Schweizer Sprinter war bereits in der Vergangenheit durch dezidiert nationalistische Äusserungen aufgefallen und deshalb ins Visier der Disziplinarorgane des Verbandes geraten. 2016 ging er eine Vereinbarung mit Swiss Athletics ein, wonach er die Plattform des Sports nicht dazu nutzen werde, seine Gesinnung zu verbreiten. Nun hat der Sportler aber offenbar nicht nur auf seiner privaten, sondern auch auf seiner Athleten-Facebook-Seite (jedoch in geringerem Ausmass) Inhalte mit rechtsextremen Bezügen veröffentlicht. Dies, so Swiss Athletics, stelle sowohl einen Verstoss gegen die Vereinbarung aus dem Jahr 2016 wie auch gegen den Verhaltenskodex des Verbandes dar. Der Zentralvorstand von Swiss Athletics ibefand, dass „die Verfehlungen des Athleten in Verbindung mit seiner bekannten Gesinnung nicht zu tolerieren“ seien und ergriff die erwähnten Massnahmen gegen ihn.