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(causasportnews / red. / 25 August 2018) Die erste Runde im Schweizer Fussball-Cup-Wettbewerb vom letzten Wochenende könnte auch der Beginn eines neuen Manipulationsskandals im Zusammenhang mit Sportwetten gewesen sein. Vor einer Woche endete das Cup-Spiel zwischen den beiden Zweitliga-Klubs FC Klingnau und FC Bramois gleich 7:0. Das ist ein Resultat zwischen gleich klassierten Mannschaften, das bemerkenswert ist. Die Partie wurde von der „Loterie Romande“ angeboten, geriet aber nicht erst wegen des Schluss-Resultats in den Fokus der Beobachter der westschweizer Wettanbieter-Gesellschaft. Der Schiedsrichter pfiff nicht weniger als vier Elfmeter; zwei davon führten zu Toren. Schon vor dem Spiel gab es Anzeichen und Hinweise dafür, dass die Partie manipuliert sein könnte. Auffällig präsentierten sich vor allem die Wett-Quoten: Auf Grund des Resultates hätte das 7,5-Fache des Einsatzes ausbezahlt werden müssen. Soweit kam es allerdings nicht. Die „Loterie Romande“ setzte nach entsprechenden Hinweisen die Wette bereits vor Beginn des Spieles aus und tätigte nach Abschluss der Partie auch keine Auszahlungen. Zwischenzeitlich ermitteln die Behörden, allen voran die interkantonale Lotterie- und Wettkommission (COMLOT). Die wahrscheinliche Manipulation des Spiels wurde also seitens des Wettanbieters entdeckt. Offensichtlich nicht reagiert haben die Warnsysteme der Sportverbände. Diese führen den Kampf gegen Manipulationen im Sport im Zusammenhang mit Sportwetten nur noch halbherzig, nachdem das Thema „Sportwettenskandale“ in den letzten Jahren mangels aktueller Vorfälle eher in den Hintergrund gerückt ist. Der Weltfussballverband FIFA hat sogar vor kurzer Zeit das verselbständigte Frühwarnprojekt „Early Warning System“ beerdigt. Für den Sportwetten-Spezialisten Dr. Urs Scherrer deutet bei den bekannt gewordenen Fakten im Rahmen des Spiels Klingnau – Bramois alles auf Manipulation im Zusammenhang mit Sportwetten hin. „Wenn in einer solchen Partie gleich vier Elfmeter gepfiffen werden und das Spiel 7:0 endet, kann das schon bedeuten, dass Wetten auf ein so klares Spielergebnis abgeschlossen worden sind. Klar ist, dass in einem solchen Fall nicht die Wette manipuliert ist, sondern das Spiel.“ Im „Hoyzer“-Skandal 2005 in Deutschland war der Schiedsrichter, der gegen Geschenke für das „richtige“ Spielresultat sorgte. Im aktuellen Fall ist zur Zeit unklar, wer die wahrscheinliche Spielmanipulation zu verantworten hat. Für den Schiedsrichter, die Spieler und die Funktionäre gilt die Unschuldsvermutung.


(causasportnews / red. / 24. August 2018) Zu einem ersten, markanten Urteilsspruch gegen einen im Mai 2015 in Zürich inhaftierten und später an die USA ausgelieferten, nicht geständigen Fussball-Funktionär, ist es diese Woche in New York gekommen. Ein Bundesgericht hat den ehemaligen Präsidenten des Brasilianischen National-Verbandes, José Marin, zu vier Jahren Haft verurteilt. Dem 86jährigen Brasilianer, einem gelernten Rechtsanwalt, wurde die Annahme von Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Fernsehrechten in Südamerika vorgeworfen; das Gericht gelangte Ende des vergangenen Jahres eindeutig, vor allen auf Grund von „Kronzeugen“-Aussagen, zu einem Schuldspruch. Schuldig gesprochen wurde im gleichen Zug auch der ehemalige, ebenfalls nicht geständige Verbandspräsident Paraguays, Juan Ángel Napout. Bezüglich dieses ehemaligen Funktionärs wird das Strafmass in der kommenden Woche verkündet. José Marin wurde zudem mit 1,2 Millionen US$ gebüsst. Überdies wurde er verpflichtet, 3,3 Millionen US$ Schadenersatz zu bezahlen. Noch nicht entschieden worden ist das Schadenersatzbegehren des Weltfussballverbandes (FIFA). Dieser betrachtete sich als durch die Handlungen des Brasilianers ebenfalls als geschädigt. Darüber wird das Bundesgericht in einigen Wochen entscheiden. Die FIFA legte stets Wert auf die Feststellung, dass die damals in Haft genommenen und später an die USA ausgelieferten Funktionäre die Taten nicht als Organe der FIFA begangen hätten. Der Beurteilung des Schadenersatzbegehrens des Weltfussballverbandes kommt deshalb grundsätzliche Bedeutung zu.
(causasportnews / red. / 22. August 2018) In den nächsten Tagen wird es zum „Showdown“ im Deutschen und im Schweizer Spitzenfussball kommen: Im Deutschen Fussball-Bund (DFB) soll die WM-Pleite in Russland abgehakt und eine bessere Zukunft eingeläutet werden; im Schweizerischen Verband (SFV) stehen ebenfalls entscheidende Schnitte nach der missglückten WM-Endrunde 2018 an.
(causasportnews / red. / 15. August 2018) Heute vor einem Monat wurde anlässlich der Fussball-WM-Endrunde Frankreich neuer Weltmeister. Seither wird in verschiedenen andern Ländern wenig über den Sport, umso mehr jedoch um Personen und Köpfe diskutiert, kaum aber über Ursachen zum sportlichen Scheitern.
(causasportnews / rbr. / 10. August 2018) Ein bekannter Fussballspieler hat die Abbildung auf einer Sammelkarte zu dulden und kann sich nicht unter Berufung auf seine fehlende Einwilligung gegen deren Veröffentlichung zur Wehr setzen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. diese Woche entschieden (Urteil vom 7. August 2018, Az. 11 U 156/16). Der Fall betraf den ehemaligen deutschen Torhüter und späteren (Torwart-)Trainer Ulrich (Uli) Stein.
(causasportnews / red. / 8. August 2018) Geht es um Klischees und Sport, bietet der „Eidgenössische Schwingerverband“ (ESV) dafür das Paradebeispiel schlechthin. Die urtümliche Sportart, die von englisch sprechenden Menschen nicht selten terminologisch mit dem nicht ganz jugendfreien „swingen“ verwechselt wird, verkörpert Eigenheiten und Tugenden, die teils dem SVP-Parteiprogramm entnommen sein könnten: Kraft, Ästhetik, Fairness, Kollegialität, Respekt, Ehrlichkeit usw. sind Qualifikationen, die in dieser Sportart besonders gelebt und hochgehalten werden. Obwohl der Schwing-Sport auch Spitzensport darstellt und auch eine nicht zu unterschätzende Werbeplattform abgibt, reguliert sich diese Sportart inner- und ausserhalb der Sägemehlringe weitgehend selber. Seit Jahrzehnten geben die (einschränkenden) Werberichtlinien in dieser Sportart zu reden; Verstösse dagegen führen immer wieder zu Sanktionen. Unter diesen Vorzeichen ist das Schwingen auch vor dem Dopingproblem nicht verschont geblieben. Die Kraft-Sportart „Schwingen“, die auch als „Szene“ bezeichnet wird, ist grundsätzlich für die Anwendung leistungssteigernder Mittel und den Einsatz entsprechender Massnahmen geradezu prädestiniert. Allerdings ist dabei festzuhalten, dass im Schwingsport nicht etwa von flächendeckendem Doping
(causasportnews / red. / 7. August 2018) Die FIFA-Disziplinarkommission hat in einem jüngeren Entscheid festgestellt, das Spieler nicht als „Drittparteien“ im Sinne der Bestimmungen über das Verbot von „Dritteigentum an wirtschaftlichen Spielerrechten“ gelten. Das entsprechende Verbot (das aufgrund der englischen Bezeichnung „Third Party Ownership“ gemeinhin abgekürzt unter „TPO-Verbot“ figuriert) findet sich in Art. 18ter des FIFA-Transferreglements. Gemäss dieser Bestimmung dürfen weder Vereine noch Spieler mit einer Drittpartei einen Vertrag abschliessen, der einer Drittpartei einen gänzlichen oder partiellen Anspruch auf eine Entschädigung, die bei einem künftigen Transfer eines Spielers von einem Verein zu einem anderen fällig wird, oder beliebige Rechte im Zusammenhang mit einem künftigen Transfer oder einer Transferentschädigung gewährt. Unter einer „Drittpartei“ wiederum ist laut FIFA-Transferreglement „eine andere Partei als die beiden Vereine, die einen Spieler untereinander transferieren, oder ein ehemaliger Verein, bei dem der Spieler registriert war“, zu verstehen. Dies würde Fussballspieler grundsätzlich mit einschliessen.
