Sportlärm an der Goldküste beschäftigt das Bundesgericht

fcherrliberg

ZSZ:Archivbild Moritz Hager

(causasportnews / red. / 14. Dezember 2017) Es liegt im Trend: In einer lärmigen Zeit in einem an Immissionen reichen Ballungsraum stören sich Anwohner am Betrieb einer Sportanlage. Die diesbezügliche Auseinandersetzung zwischen dem FC Herrliberg an der Zürcher „Goldküste“ und zwei Anwohnern des Sportplatzes „Langacker“ im Rahmen einer Lärmklage wird nun das Bundesgericht beschäftigen. Die beiden Kläger stören sich am Lärm und am Scheinwerferlicht, welches der Fussballbetrieb des FC Herrliberg auf dem Spiel- und Trainingsgelände verursache und zogen gegen die Gemeinde Herrliberg als Eigentümerin der Anlage vor Gericht. Ihre Klage wurde sowohl vom zuständigen Baurekursgericht als auch vom anschliessend angerufenen Verwaltungsgericht abgewiesen. Die beiden streitbaren Anwohner konnten sich mit dem letztinstanzlichen kantonalen Verdikt jedoch nicht anfreunden und sind, obwohl zwischenzeitlich die Lärm- und Lichtimmissionen auf dem Sportgelände merklich reduziert worden sind, mittels Beschwerde ans Bundesgericht gelangt. Der Entscheid des obersten Schweizer Gerichts dürfte nicht lange auf sich warten lassen.

Die Gemeinde Herrliberg und der Klub FC Herrliberg, welcher von der Klage als Betreiber der Sportanlage unmittelbar betroffen ist, warten nun gespannt auf den höchstrichterlichen Entscheid. Experten erwarten tendenziell ein Scheitern der Kläger auch am Bundesgericht. Sollten die Kläger allerdings obsiegen, würde dies den Trainings- und Spielbetrieb in der renommierten Goldküsten-Gemeinde massiv beeinträchtigen und zu massiven Einschränkungen des Spielbetriebs führen. Leidtragende wären die vielen fussballbegeisterten Spieler und Spielerinnen des FC Herrliberg. Der Entscheid des Bundesgerichts kann durchaus zu einem Präzedenzfall werden und landesweite Signalwirkung auf künftige Auseinandersetzungen zwischen unzufriedenen Nachbarn von Sportplätzen hinsichtlich Lärmpegel und Lichtimmissionen haben. Vor diesem Hintergrund wird mit einer gewissen – sportspezifischen wie juristischen – Spannung dem bundesgerichtlichen Urteil entgegen gesehen.

Der „Immissions-Fall Herrliberg“ wird nicht nur auf juristischer Ebene ausgetragen. Gestern formierten sich rund 600 Personen zu einem (leisen) Protestmarsch und äusserten so ihren Unmut gegen die Lärmklage. Apropos Kläger: Der eine, 70jährige Kläger ist zwischenzeitlich persönlich massiv ins Schussfeld der Kritik geraten. Er sei völlig unglaubwürdig, weil er erstens kaum in Herrliberg wohne und sich zudem als Rallyefahrer sowie Lärm- und Abgasverursacher brüste.

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