(causasportnews / red. / 19. November 2018) Am 1. Januar 2019 wird das neue „Bundesgesetz über Geldspiele“ (Geldspielgesetz, BGS) in Kraft treten (causasportnews vom 12. November 2018). Damit nimmt ein mehrjähriger Gesetzgebungsprozess seinen Abschluss, der von der Annahme des neuen Art. 106 der Bundesverfassung 2012 über den Vorentwurf des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements 2014, die Botschaft des Bundesrates vom 21. Oktober 2015 und die Beratungen in der Bundesversammlung (abgeschlossen am 29. September 2017) bis zum Referendum (Volksabstimmung vom 10. Juni 2018) reichte (vgl. die Nachweise im erwähnten Beitrag auf causasportnews vom 12. November 2018).
In insgesamt vier Beiträgen in der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG) haben Dr. Urs Scherrer und Dr. Rafael Brägger dieses Gesetzgebungsverfahren detailliert nachgezeichnet und kritisch gewürdigt. Im jüngsten Beitrag (ZfWG 5/2018, 353 ff.) zeigen sie auf, wie im Rahmen der parlamentarischen Beratungen die letzten Differenzen zwischen National- und Ständerat, insbesondere was die Frage der Besteuerung von Gewinnen aus Lotterien und Sportwetten betrifft, bereinigt wurden. Zudem enthält der Beitrag – noch basierend auf dem Spielbankengesetz und dem Lotteriegesetz, die mit dem Inkrafttreten des BGS aufgehoben werden – eine Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und der Rekolot aus dem Zeitraum 2015 bis 2017, sowie einen Ausblick auf mögliche künftige Entwicklungen im Geldspielbereich.