Keine „Steuerstrafe“ für die FIFA

Zürich-FIFA_US(causasportnews / red. / 6. November 2018) Der Weltfussballverband FIFA mit Sitz in Zürich wird, wie erwartet, weiterhin wie ein Verein besteuert. Der Zürcher Kantonsrat, das Parlament des Kantons, lehnte gestern mit 101 : 60 Stimmen eine parlamentarische Initiative aus dem linken Lager ab, die verlangte, die FIFA sei künftig wie eine Kapitalgesellschaft zu besteuern (Gewinnsteuersatz von 12 Prozent bei einem Verein, 21 Prozent bei einer Kapitalgesellschaft; vgl. auch causasportnews vom 30. April 2018). Weil die Initiative einzig gegen die FIFA gerichtet war, erhielt sie schnell einmal die Bezeichnung „Lex FIFA“. Die Bürgerlichen im Kantonsrat monierten gerade dies, weil es nicht angehe, eine gesetzliche Regelung auf eine einzige, juristische Person zu fokussieren. In der Debatte, die an den traditionellen Klassenkampf erinnerte,  wurde überdies von bürgerlicher Seite auch ein Bekenntnis zum Weltfussballverband mit Sitz in der Limmatstadt abgegeben, was allerdings nach den Medienkampagnen gegen den organisierten Fussball vom letzten Wochenende nicht vorbehaltlos geschah. Die Rats-Linke begründete die verlangte Änderung des kantonalen Steuergesetzes damit, dass sich die FIFA wie eine Kapitalgesellschaft gebärde und die Gewinnmaximierung bei ihr im Vordergrund stehe. Es wurde etwa der Vergleich zu den Grossbanken in Zürich gezogen. Die Debatte zeigte, wie sehr der Weltverband polarisiert. So wurde etwa erwähnt, dass aufgrund der jüngsten Medienberichte bei der FIFA eher von einer „kriminellen Organisation“ auszugehen sei als von einer Vereinigung zur Verfolgung nicht-wirtschaftlicher Zwecke. Nach der Abstimmung im Zürcher Parlament bleibt (vorderhand) also alles so, wie es bis anhin war. Die in der Abstimmung unterlegene Rats-Linke hat jedoch angekündigt, dass das Thema auch nach dieser Abstimmung nicht für allezeit „vom Tisch“ sei. Die FIFA ist also in Zürich grundsätzlich gemäss Parlamentsmehrheit nach wie vor willkommen (immerhin zahlen über 500 Angestellte jährlich zusammen rund 12 Millionen Franken an Einkommenssteuern), wird aber darauf bedacht sein müssen, dass sie nicht, ähnlich wie im Mai 2015 nach der Funktionär-Verhaftungswelle in Zürich), image-mässig Schaden nimmt.

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