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Von Zermatt nach Cervinia – oder Weltcupabfahren vom Winde verweht…

causasportnews / Nr.1080/11/2023, 14. November 2023

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(causasportnews / red. / 14. November 2023) Wenn man kein Glück hat, gesellt sich meistens noch Pech dazu – so lautet ein Fussball-Bonmot. Entsprechend erging es am Wochenende vom 11./12. November den Weltcup-Promotoren der beiden geplanten Ski-Abfahrten von Zermatt nach Cervinia. Platzte die Premiere dieses Skisport-Spektakels am Fusse des Matterhorns vor einem Jahr aufgrund der prekären Schneeverhältnisse (im Pistenbereich lag gar kein Schnee), wurden die Abfahrten der Männer heuer vom Winde verweht und zudem Opfer der kaum mehr zu bändigenden Schnee-Massen. Statt werbeträchtige Matterhorn-Kulisse, wenn auch auf der falschen (Süd-)Seite, also ein Wetterchaos. Nun hat die Sport-Politik das Wort, und es darf in dieser Hinsicht seziert werden, was das Zeug hält. Ist es sinnvoll, eine Weltcup-Abfahrt auf über 3000 Höhenmetern mit den bekannten Wetter-Risiken in diesen Lagen durchzuführen? Rechtfertigt sich dieser gewaltige Organisations- Aufwand, um erstmals in der Geschichte des organisierten Ski-Rennsports Weltcupabfahrten in zwei Ländern (hier in der Schweiz und Italien) durchzuführen? Sind Renn-Termine im November im Kamera-Schwenkbereich des welt-berühmten Matterhorns überhaupt sinnvoll? An die Adresse der Zermatter Organisatoren wurde unterschwellig und auch offen kritisiert, dass die nun abgesagten Abfahrts-Rennen vor allem wegen der Werbung für Zermatt hätten durchgedrückt werden sollen, jedoch der Umstand verdrängt worden sei, dass der Wintersport eben in der Natur stattfindet und sich der Mensch der Natur anzupassen habe und nicht umgekehrt. Die Skisport-Termine im November sind auch deshalb ins Kreuzfeuer der Kritik geraten, weil Zermatt rücksichtlos darauf bedacht sei, in der touristen-armen Vor-Wintersaison die Hotels mit dem Ski-Weltcuptross ein wenig zu füllen. Weltcuprennen im Frühjahr sind in dieser wetter-sicheren Jahreszeit offenbar keine Option (dann quillt Zermatt so oder so über).

Wie dem auch sei. Der Sport hat vor den Launen der Natur kapitulieren müssen, oder, wie es vor allem Italienische Medien nach der Absage der Herren-Abfahrten und aufgrund der Diskussionen um unerlaubte Gletscher-Präparierungen im Vorfeld der geplanten Matterhorn-Rennen sahen: Die Natur hat auf den Frevel an ihr auf eigenen Art geantwortet. Oder sich «gerächt»…

Die Zermatter Renn-Pleite am Matterhorn ist allerdings noch nicht absolut. Am kommenden Wochenende können die Frauen die Skisport-Welt wieder einigermassen in Ordnung bringen, falls die Wetterverhältnisse den Start zu zwei Weltcupabfahrten zulassen. Dazu nochmals eine nicht gerade frauen-freundliche Stimme der Lästermäuler: Die Piste sei eh unspektakulär und simpel; also sei sie prädestiniert für Frauen-Abfahrten.

Olympische Spiele – Wunschträume und Realitäten

causasportnews / Nr. 1079/11/2023, 12. November 2023

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(causasportnews / red. / 12. November 2023) In einer aus den Fugen geratenen Welt erscheinen Olympische Spiele mit den bekannt hehren Ideen wie Anachronismen. Ziemlich aktuell: In etwa acht Monaten messen sich im Rahmen von Olympia über 10 000 Athletinnen und Athleten in 32 Sportarten in 41 Wettkampfstätten. Erstmals seit 1924 wird Paris Austragungsort des Grossanlasses sein. Die Welt schaut skeptisch und teils besorgt auf die Stadt an der Seine. Geht es um die Spiele, die zwischen dem 26. Juli und dem 11. August 2024 ausgetragen werden sollen, schaudert es die Sicherheits-Verantwortlichen. Standen 1924 bezüglich dieses Grossanlasses Logistikthemen im Vordergrund, sind es 100 Jahre später vor allem die in den Vordergrund gerückte Sicherheit, die im Rahmen einer derartigen Grossveranstaltung gewährleistet sein muss. Das beginnt bereits bei der Teilnahme der Wettkämpferinnen und Wettkämpfer, wenn sich Staatsangehörige Russlands, Weissrusslands, der Ukraine, Israels, der USA, Palästinas, Libanons, Irans, Syriens, Afghanistans, Somalias, des Südsudans, Serbiens, Kroatiens, Chinas, Nord- und Südkoreas, usw. in natürlich friedlichen und freudvollen Wettkämpfen messen. Vielleicht sind es nicht einmal nur die Athletinnen und Athleten, die sich vor Ort ins Gehege kommen (das gemeinsames Duschen aller Teilnehmenden nach den Wettkämpfen ist längst abgeschafft), aber eventuell werden die Fans, die im Sport in vielerlei Hinsicht zu «Problem-Fans» geworden sind, zum Sicherheits-Generalthema. Die Stadt der Liebe könnte zur Kapitale der Hiebe werden. Frankreich ist seit Jahren extrem «Attentats-gefährdet»; vor allem die jüdische Gemeinde fühlt sich bedroht. Religions- und andere Kämpfe finden in der heutigen Zeit durchwegs exterritorial statt: Zwar nicht in Paris, aber in Brüssel hat vor einigen Wochen ein Tunesier, ein Anhänger des «Islamischen Staates», am Rande eines Fussballspiels zwischen Belgien und Schweden zwei schwedische Fans erschossen. Solches könnte sich auch in Frankreich ereignen. Schlechte Erinnerungen an das Olympia-Attentat von München 1972 werden wach.

In acht Monaten kann viel geschehen, jedoch lässt sich der Schirmherr über die Spiele, das Internationale Olympische Komitee (IOK), mehrheitlich von Träumereien treiben und blendet die Realitäten gekonnt oder gezwungenermassen aus. Nur schon muss die «Causa Russland» mit Blick auf Olympia 2024 geregelt und gelöst werden, weil Frankreich und die Bürgermeisterin von Paris sich gegen die Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern aus Russland und Weissrussland ausgesprochen haben. Anne Hidalgo will in ihrer Stadt auch keine Teilnehmenden aus diesen Ländern unter neutraler Flagge dulden (ein bewährter Taschenspieler-Trick des IOK, um Unmögliches doch möglich zu machen). Irgendwann wird in den nächsten Monaten eine Entscheidung in der Russlandfrage fallen müssen, denn das opportunistische IOK ist tendenziell pro Russland und pro Weissrussland eingestellt. Bemerkenswert ist die Position Deutschlands in dieser sport-politisch brisanten Frage. Seit Kriegsausbruch im Februar 2022 waren Deutsche Sportpolitiker und Funktionäre strikte gegen eine Teilnahme Russischer Athletinnen und Athleten in Paris. Diese unverrückbare Haltung bekommt nun Risse, und Deutschland muss wohl auf einen Schmusekurz mit dem IOK, das von einem angepassten und beugsamen Deutschen (Thomas Bach) angeführt wird, einschwenken, sonst verbauen sich die Deutschen Sommermärchen-Anhänger die Chance, den Zuschlag für die Olympischen Spiele 2036 im eigenen Land zu bekommen. Wieder einmal bewahrheitet sich Bertold Brechts Feststellung: «Zuerst kommt das Fressen, dann die Moral».

Die Olympischen Sommerspiele in Paris stehen also vor der Türe, und männiglich wäre wohl nicht unglücklich, es gäbe einen Knall, und das Kalenderblatt würde den 12. August 2024 anzeigen. Doch die weitsichtigen Franzosen schauen schon in die entferntere Zukunft und haben soeben verlauten lassen, im gallischen Raum 2030 Olympische Winterspiele organisieren zu wollen! Falls sich die Welt dann überhaupt noch (einigermassen vernünftig) dreht, dürfte das Thema «Sicherheit» auch dann zentrale Bedeutung erlangen. Schon längst vergessen ist selbstverständlich das Jahr 1992, als Olympische Spiele in Albertville ausgetragen wurden, in einem Jahr, als der Terminus «Nachhaltigkeit» weder bekannt war noch vielseitig verwendet wurde. Die Sportanlagen und Unterkünfte im Departement Savoyen sind längst nur noch Bauruinen. Doch in der Not frisst der Teufel Fliegen, so auch das IOK, dem die akzeptablen Austragungsstätten für Olympische Spiele wegbrechen. Deshalb werden für die Austragung der Winterspiele 2030 auch Salt Lake City, Stockholm und die Schweiz (!) genannt.

So schauen die Welt und die globale Sport-Gemeinde so gespannt wie unsicher in die Zukunft. Die zentrale Frage bleibt: Welche Wunschträume lassen sich in diesem universalen Chaos überhaupt (noch) realisieren?

Causa Sport digital 2/2023 ist erschienen

causasportnews / Nr. 1078/11/2023, 9. November 2023

(causasportnews / red. / 9. November 2023) Krieg, Zwistigkeiten, Konflikte, Krisen, Fehden, Unfrieden – derzeit droht die Welt im Chaos zu versinken und taumelt von einem Krisenherd in den andern. Es ist deshalb kein Zufall, dass sich das Editorial der soeben erschienenen zweiten Ausgabe von Causa Sport digital mit der Lust am Sport in einer unfriedlichen Welt, die sich in einem kaum je dagewesenen Durcheinander befindet, befasst («Die Weltlage und die Lust am Sport»). Doch eben auch hier gilt: «The Show must Go On».- Für den Sport und für Causa Sport bedeutet das: Wie sieht die Fünfjahres-Bilanz mit Blick auf gesetzliche Massnahmen gegen Wettkampfmanipulationen aus?- Im eSport sind steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen zu beantworten.- Wie verhält es sich schliesslich mit der Besteuerung von Gewinnen aus Online-Poker?- Causa Sport digital behandelt auch weitere, brisante und interessante Themen: Etwa, ob die Spielervermittler-Regelung des Weltfussball-Verbandes im Fussball gegen das Kartellverbot (Art. 101) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstösst. Weitere Schwerpunkte bilden Rechtsfragen aus dem Basketballsport, aus der Sparte Mountainbike, aus dem Pferdesport, usw.- Auch Wanderwege können zu «Juristenfutter» werden, wie einem Gerichtsentscheid zu entnehmen ist. Um an die Aktualität anzuknüpfen: Weshalb zieht es derzeit und immer mehr namhafte Spitzenfussballer nach Saudi-Arabien? Lässt sich deshalb dieses Fazit ziehen: «Fussballspielen für den Schurkenstaat?». PS: In Saudi-Arabien soll 2034 die WM-Endrunde der Männer ausgetragen werden… – Dieses, mehr und Weiteres sind der neusten Ausgabe von Causa Sport digital 2/23 zu entnehmen (abrufbar über «Swisslex», Schweiz, Manz Rechtsdatenbank, Österreich, sowie über die Datenbank des Berliner Verlages Duncker & Humblot.

Piste frei für Skirennen auf umstrittener Zermatter Piste

causasportnews / Nr. 1077/11/2023, 6. November 2023

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(causasportnews / red. / 6. November 2023) Jetzt sollte den Abfahrtsrennen am Fusse des Matterhorns vom kommenden Wochenende (Männer) und eine Woche später (Frauen) nichts mehr im Wege stehen. Vor allem schneite es in der Matterhorn-Region, im Gegensatz zu den Verhältnissen, wie sie sich vor einem Jahr präsentierten, ausgiebig, und die Aufregung um menschliche Eingriffe am Theodulgletscher hat sich gelegt. Die schockierenden Bilder von Baggern, welche sich am Gletscher zu schaffen gemacht haben, um die Abfahrtspiste in renntauglichen Zustand zu versetzen, sind vergessen (vgl. auch causasportnews vom 26. Oktober 2023). Nach Bekanntwerden des Natur-Frevels ging es vor allem darum, ob Abschnitte der Streckenführung für die Abfahrtsrennen konform oder widerrechtlich angeglichen wurden. Bald einmal hat es sich ergeben, dass die fragliche Zone ausserhalb der bewilligungspflichtigen Pistenfläche lag. Flugs wurde der Strecken-Abschnitt, der ausserhalb des ursprünglich genehmigten Bereichs lag, korrigiert. Die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes erfolgte durch eine Ausnahmebewilligung der Baukommission des Kantons Wallis. Was noch nachhallt, sind die ökologischen Folgen eines «Planungsfehlers» (sic!), für den sich der Zermatter OK-Verantwortliche, Franz Julen, entschuldigt hat.- Die authentische Rechtslage ist immer gut, die Schaffung eines fait accompli besser.

So darf sich nun die Skisport-Welt am 11./12. November und am 18./19. November 2023 auf ungetrübt schöne Renn-Bilder vor der Kulisse des Matterhorns freuen.

WM-Endrunden-Zuschlag an Saudi-Arabien – nur ein nichtiger «Bauchjuristen»-Entscheid»

causasportnews Nr. 1076/11/2023, 4. November 2023

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(causasportnewes / red. 4. November 2023) Vom ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter wurde dessen Aussage kolportiert, Juristen seien so notwendig wie ein Kropf. Ab und zu brauchte der Nicht-Jurist aus dem Wallis allerdings dann doch juristischen Beistand. Beim aktuellen FIFA-Präsidenten Gianni Infantino präsentiert sich die Ausgangslage anders: Der Walliser ist gelernter Jurist, was er allerdings meist gekonnt kaschiert. Geht es um’s Recht, relativiert der 53jährige Chef des Weltfussballverbandes den juristischen Wert seiner Person gleich selber. So soll er immer wieder gesagt haben, Formal-Juristen seien ihm ein Graus. Er fühle sich vielmehr als «Büüüchjurist», was aus dem Walliser-Deutsch übersetzt «Bauchjurist» bedeutet; will sagen, ein Jurist, der die Klippen auch auf den juristischen Weltmeeren vornehmlich mit Gefühl, Cleverness und Schlauheit umschifft.

Das alles könnte sich nun nach dem faktisch erfolgten Zuschlag der Fussball-WM-Endrunde 2034 ändern. Triefend vor Selbstgefälligkeit hat der «Bauchjurist» Gianni Infantino der Welt verkündet, die WM-Endrunde2034 finde in Saudi-Arabien statt – auch mangels Bewerbungs-Alternativen. Die Welt ist bestürzt, Journalisten sprechen von einem Taschenspieler-Trick, der diese Vergabe möglich gemacht habe, doch weitgehend herrscht Resignation nach dem durchexerzierten «Bauchjuristentum». Doch hat Gianni Infantino seinen Vergabe-Entscheid zu früh kommuniziert und gefeiert? Ein Blick auf die formelle Rechtslage zeigt, dass die Vergabe des bedeutendsten Sportanlasses der Welt an Saudi-Arabien, das von vielen Beobachtern immerhin als «Schurkenstaat» bezeichnet wird, noch keineswegs besiegelt ist – wenn sich dann oder wann Opposition regt.

Wahrscheinlich hat der FIFA-Präsident die Statuten «seines» Verbandes zuwenig genau beachtet oder sich einfach darüber hinweggesetzt. Die Kompetenz zur Bestimmung (Beschlussfassung) des Austragungsortes der WM-Endrunde liegt klar und unmissverständlich beim FIFA-Kongress, der Vereinsversammlung der FIFA-Mitglieder (211 nationale Fussball-Verbände). So lautet Art. 28 Abs. 2 lit. s) der Vereinsstatuten wie folgt (zwingende Geschäfte des FIFA-Kongresses): «Abstimmung zur Bestimmung des Austragungsortes der Endrunde der Fussball-Weltmeisterschaft.» (ein weiterer, klarer Hinweise in den Statuten findet sich, in holpriger Sprache, in Art. 34 Abs. 10: «Dies gilt nicht für die Bestimmung des Austragungsortes der Endrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft, der vom Kongress durch Abstimmung bestimmt wird). Diese zwingende Kompetenz(zu)ordnung wurde im Zuge der FIFA-Reformen festgelegt, nachdem sich das Vergabe-System, das die Bestimmung des WM-Endrunden-Austragungsortes durch die Exekutive (FIFA-Exekutivkomitee) vorsah, in der Vergangenheit als manipulations- und korruptionsanfällig erwiesen hatte (211 Nationalverbände, juristische Personen, sind weniger bestechungsanfällig als eine Handvoll Exekutivmitglieder, natürliche Personen). Nach dem aktuellen Vergabe-Verdikt des Präsidenten verletzt dieses die zwingend festgelegte, statutarische Kompetenzordnung des Verbandes; die kommunizierte Vergabe-Entscheidung ist zufolge der Verletzung der FIFA-Kompetenzordnung nichtig, und nicht nur anfechtbar.

Die Entscheidung des FIFA-Präsidenten präsentiert sich so, als wäre sie nicht geschehen, d.h, sie hat formell keinen Bestand. In der Konsequenz bedeutet dies, dass eine Vergabe eben nicht erfolgt ist. Diese Nichtigkeit könnte auf Antrag eines jeden FIFA-Mitglieds gerichtlich festgestellt werden. Gianni Infantino wäre allerdings nicht Gianni Infantino, wenn er diesen Entscheid früher oder später nicht vom FIFA-Kongress bestätigen lassen würde. Auf diesem Wege könnte er einen formell einwandfreien Kongress-Beschluss bezüglich der WM-Endrunden-Vergabe 2034 an Saudi-Arabien bewirken. Lediglich «Büüüchjuristerei» hilft ihm in dieser Causa im Moment aber nicht.

«Mund-Küsser» Luis Manuel Rubiales soll drei Jahre aussetzen

causasportnews / Nr. 1075/10/2023, 31. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 31. Oktober 2023). Nun hat es also den als «Mund-Küsser» bekannt gewordenen ehemaligen Präsidenten des Spanischen Fussball-Verbandes, Luis Manuel Rubiales, erwischt: Er soll wegen seiner Übergriffigkeit drei Jahre aussetzen und keine fussball-bezogenen Tätigkeiten mehr ausüben. Der Ausschluss gilt für den nationalen (spanischen) sowie für den internationalen Fussball (unter der Ägide des Welt-Fussballverbandes, FIFA). Dieses Verdikt hat die FIFA soeben bekannt gegeben. Dessen Disziplinarkommission wertete den Kuss des im September unter Druck zurückgetretenen, 46jährigen Spaniers auf den Mund der Nationalmannschafts-Spielerin Jennifer Hermoso nach der Pokalübergabe anlässlich des WM-Finals der siegreichen Spanierinnen gegen die Engländerinnen (Endstand 1:0) in Australien als «übergriffig» und den Ex-Präsidenten des Spanischen Verbandes für den organisierten Fussball weltweit als offenbar nicht mehr tragbaren. Der Ex-Funktionär ist nun hart sanktioniert und aus dem Sport eliminiert worden, nachdem er kurz nach dem Vorfall bereits für 90 Tage suspendiert wurde; seit dem erzwungenen Rücktritt im September hatte der Fehlbare allerdings faktisch bereits keine Fussball-Funktion mehr inne. Die Disziplinarkommission des Weltverbandes erkannte offenbar, der Ex-Präsident habe mit seinem Kuss auf den Mund der Spielerin deren Würde und Integrität verletzt; offenbar, weil der Entscheid ohne Begründung eröffnet wurde (was möglich ist). Luis Manuel Rubiales kann nun innerhalb von 10 Tagen eine Begründung des Disziplinarkommissions-Entscheids verlangen. Sodann ist es ihm möglich, (verbandsintern) in Berufung gehen. Letztlich kann der FIFA-Berufungsentscheid an den Internationalen Sport-Schiedsgerichtshof in Lausanne (TAS, Tribunal Arbitral du Sport) gezogen werden. Letztlich hätte der gestrauchelte Funktionär die Möglichkeit, gegen die ausgefällte Sanktion, falls sie im verbandsinternen Instanzenzug und am TAS bestätigt werden sollte, am Schweizerischen Bundesgericht anzukämpfen. Das will der sanktionierte Funktionär offenbar tun, denn kurz nach Bekanntgabe des FIFA-Entscheides teilte Luis Manuel Rubiales voller Entschlossenheit mit, gegen diese Entscheidung bis an die letzte Instanz gelangen zu wollen, um Gerechtigkeit zu erlangen und die Wahrheit ans Licht zu bringen.

Ob das Verdikt vom Zürichberg Bestand haben wird, ist ungewiss, bzw. sind die Verfahrenschancen von Luis Manuel Rubiales schwierig abzuschätzen. Gegen den Ex-Funktionär spricht, dass er etwas getan hat, was nicht angeht, und das Vergehen dem Zeitgeist krass widerspricht. In solchen Fällen aufgrund einer Generalklausel, wie Art. 13 des Disziplinarreglementes zu qualifizieren ist, ein Sanktions-Strafmass festzulegen, was dem Übergriff des «Mund-Küssers» als Strafe, etwa unter dem Aspekt der Angemessenheit, gerecht würde, ist schwierig bis fast unmöglich. Sicher wird der gefallene Funktionär, dessen Handlung selbstverständlich unakzeptabel war und nicht zu beschönigen ist, weder im verbandsinternen Verfahren noch vor Gericht «Gerechtigkeit» erlangen. Es entspricht einer notorischen Tatsache, dass man von Gerichten Entscheidungen erhält (falls sich diese überhaupt mit der Sache befassen), selten aber Gerechtigkeit. Insbesondere sind die Vorgaben zum Vereins-Sanktionsrecht zu beachten (basierend auf Art. 70 des Zivilgesetzbuches, ZGB; es ist auch die Rechtsprechung hierzu zu beachten, auch unter Berücksichtigung von Art. 4 ZGB).

Jedenfalls scheint es klar zu sein: Der «Mund-Kuss» von Sydney kann noch nicht ad acta gelegt werden. Vielmehr scheint das Weitere in dieser «Causa» vorgezeichnet: affaire à suivre…

Amnesie rettet Gianni Infantino vor Strafverfolgung

causasportnews / Nr. 1074/10/2023, 29. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 29. Oktober 2023) Die juristische Vergangenheitsbewältigung im Weltfussball dauert seit bald acht Jahren an. Seither sind einige Fussball-Funktionäre, vorwiegend aus Südamerika, der Strafverfolgung, die auch mit Verurteilungen endeten, zugeführt worden. Aber auch der ehemalige Präsident des Weltfussball-Verbandes, Joseph Blatter(aus Visp im Wallis), der anfangs 2016 regelrecht vom FIFA-Thron gefegt wurde, ist immer noch daran, juristische «Baustellen» zu entrümpeln. Der aktuelle «Zufalls»-Präsident des Verbandes, Gianni Infantino (aus Brig im Wallis), steht seinem Vorgänger in nichts nach: Seit er am 26. Februar 2016 zum FIFA-Präsidenten gewählt wurde, ist die Justiz zum getreuen Begleiter seiner Präsidentschaft geworden. Doch, jetzt, endlich, herrscht Hochstimmung beim 53jährigen Walliser im Home of FIFA in Zürich (oder wo er sich aufhalten mag) – dank der Schweizerischen Bundesanwaltschaft. Sie hat soeben in einem eher grotesk, denn ernsthaft anmutenden Vorgang à la «Loriot» (Bernhard-Viktor von Bülow) eine wegweisende Entscheidung gefällt: Informelle Geheimtreffen zwischen dem selbstgefälligen Walliser aus Brig (Artikel-Überschrift des Journalisten Thomas Schifferle: «Diese Selbstgefälligkeit Gianni Infantinos!») und dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber (im August 2020 wegen der FIFA-Angelegenheit aus dem Amt «ausgeschieden») haben keine strafrechtliche Folgen; die Verfahren werden eingestellt. Diese Entwicklung war vorauszusehen, denn Amtsgeheimnisverletzungen, Amtsmissbrauch und Begünstigung müssen zuerst einmal bewiesen werden – vom Staat, nicht von den Beschuldigten. Der einzige Umstand, der nicht wegzudiskutieren ist, aber auch nicht belegt werden kann (weil er inexistent ist), ist die versäumte Protokollierung der Treffen in Bern zwischen dem Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten. Ist auch nicht so dramatisch, denn wo kein Rauch ist, ist schliesslich auch kein Feuer – oder anders: «Quod non est in actis, non est in mundo» (was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt; ein Grundsatz, der schon im Römischen Recht herrschte). Die fehlende Protokollierung der Treffen soll nun zu einer Kostenauflage zu Lasten von Michael Lauber führen.

Gianni Infantino feiert seinen «Sieg» nach der erfolgten Verfahrenseinstellung durch die beiden mit dieser Untersuchung betrauten ausserordentlichen Bundesanwälte, die dem schweizerischen Justiz-Filz entstammen und in ihrem Alter mit diesen Untersuchungs-Jobs nochmals Gelegenheit erhielten, sich ihre Altersrenten schön aufzubessern oder mit dieser Form von Nebenbeschäftigung Kasse zu machen (die Verfahren werden die Steuerzahler hunderttausende von Franken kosten) geradezu überschwänglich. Der FIFA-Präsident, der Muhammad Ali des Fussball-Funktionärswesens («Ich bin der Grösste!») und Michael Lauber haben ihre mit weissen Krägen bedeckten Hälse wohl deshalb aus den Schlingen ziehen können, weil sie offenbar an einer in Strafverfahren hilfreichen Krankheit leiden: An Amnesie (Gedächtnisverlust). Wenn sich der höchste und wichtigste Sport-Repräsentant der Welt und der oberste Ermittler und Ankläger der Schweiz mehrmals treffen und nicht mehr wissen, was Inhalt dieser Besprechungen war (deshalb wurden wohl auch keine Protokolle erstellt), muss es sich hier zweifelsfrei um ein dramatisches Krankheitsbild handeln. Da keine anderweitigen Beweise vorlagen und die Beschuldigten selbstverständlich ein «Recht auf Gedächtnisverlust» haben, ist die Logik der Geschehnisse die, dass solche Verfahren eingestellt werden, denn der Staat hat in einem Verfahren und allenfalls im Rahmen einer Anklage die Tatbestandsmässigkeit, die Rechtswidrigkeit des Verhaltens und das Verschulden der Beschuldigten zu beweisen. Das gelang in dieser «Causa» offensichtlich nicht. Gianni Infantino, der sich längst ins Zentrum des Universums gestellt hat (seine Lieblingsworte sind «ich» oder «mein» Fussball), obwohl er für den Fussball bisher etwa soviel erreicht hat wie die Ex-Verteidigungsministerin Christine Lambrecht für die Deutsche Bundeswehr, und diesen einzig verwaltet (und es sich so gut gehen lässt), kann sich nun bei seinen Selbstdarstellungen mit einem weiteren Attribut behelfen: Nachdem er sich anlässlich der WM-Endrunde in Katar behindert, schwul, afrikanisch, arabisch, als Einwanderer, usw. gefühlt hatte, kommt nun eben die Amnesie (Gedächtnisverlust), die ihn nun in jedem Fall vor Strafverfolgung bewahrt hat, hinzu. Hinweis an den FIFA-Präsidenten: Die Amnesie immer an erster Stelle nennen, dann erübrigt sich der Rest…

Ein sport-ökologischer Super-GAU vor den Ski-Rennen am Matterhorn

causasportnews / Nr. 1073/10/2023, 26. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 26. Oktober 2023) Es waren schockierende Bilder von der Ski-Rennpisten-Präparation in Zermatt, welche national und international verbreitet wurden: Bagger machten sich am Theodolgletscher, genannt nach dem legendären Walliser Bischof, dem hl. Theodul, ziemlich unchristlich zu schaffen, um die Weltcuppiste, die von Zermatt ins italienische Cervinia führt, herzurichten. Das alleine wäre in Anbetracht der ökologisch aufgeladenen Atmosphäre, in der sich die Welt befindet, schon ein Sündenfall vor der Schöpfung. Bald wurde jedoch klar, dass alles noch viel schlimmer ist: Die Planierungsarbeiten auf dem Gletscher wurden teils ausserhalb der bewilligten Abfahrtsflächen ausgeführt. So sah es jedenfalls die Baukommission des Kantons Wallis, die umgehend nach Bekanntwerden des Vorgangs einen Baustopp verhängte. Sie sollte mit ihrer Einschätzung richtig liegen. Obwohl die Zermatter Verantwortlichen eher in Optimismus und in Schadensbegrenzung machten, ist es nun klar, dass die Arbeiten am Gletscher ausserhalb des bewilligten Streckengebietes erfolgten. Ein sport-ökologischer Super-GAU also vor den Rennen, zu denen am 11./12. November (Männer) und am 18./19. November (Frauen) vor der Kulisse des welt-berühmten Matterhorns gestartet werden soll.

Der Skisport auf Renn-Ebene steht seit geraumer Zeit im Clinch mit dem Zeitgeist. Gerade der global stattfindende Weltcup-Zirkus ist längst ins Fadenkreuz der Natur- und Klima-Schützer geraten. Sogar Top-Athletinnen und -Athleten bekunden teils Mühe, um die Umweltbelastungen ihres Sportes mitzutragen; sie sitzen allerdings in der ökologischen Nachhaltigkeitsfalle, da sie bei der Sportausübung den Nachhaltigkeitsvorgaben schlicht nicht gerecht werden können. Der Vorfall in Zermatt ist jedenfalls nicht dazu angetan, die ökologischen Bedenken bezüglich dieser Sportart zu zerstreuen. Wenn dann noch ausserhalb bewilligter Gebiete die Natur, hier die eh schrumpfende Gletscherwelt des Wallis, malträtiert wird, erträgt dies weder Spass noch kann Toleranz erwartet werden. Da nützt es auch nichts, wenn die Verantwortlichen vor Ort und der Streckenchef, der ehemalige Abfahrts-Olympiasieger Didier Défago, den Vorfall relativieren und rechtfertigen. Auch wenn die Uhren im Wallis bekanntlich durchwegs etwas anders ticken und gegenüber touristischen und sportlichen Aktivitäten seitens der Behörden und der Bevölkerung immer wieder eher nachsichtiges Agieren und Verhalten festzustellen ist, kann der (widerrechtlich) erfolgte Gletscher-Eingriff mit Baumaschinen nicht schöngeredet werden. Dies hat dennoch der OK-Chef der Zermatter Weltcuprennen versucht, der es übertrieben findet, dass an den drei auf dem Theodulgletscher eingesetzten Baggern ein Exempel statuiert wird, «während 3000 Menschen drei Wochen auf einem Kreuzfahrtschiff reisen und keiner etwas sagt.» (Sonntags-Zeitung, Zürich, 22. Oktober 2023). Dass solche Rechtfertigungsversuche eher schlecht aufgenommen werden und bekanntlich Empathie und Intelligenz nicht allen Interessenvertretern auch im Sport geschenkt ist, macht die Sache auch nicht besser. Für Zermatt und die Matterhorn-Gegend wird dieser Vorfall als «Super-GAU» nachhaltig wirken. Was dem Bekanntheitsgrad und der Bedeutung der Region sowie dem «Brand Matterhorn Zermatt» allerdings kaum schaden wird. In der schnelllebigen Zeit vergisst man schnell, wenn auch, wie hier, nicht immer restlos. Bis zur Austragung der Rennen der Männer und der Frauen im November wird der Frevel an der Natur zwar weiterhin im In- und Ausland für Gesprächsstoff sorgen, obwohl in diesem Jahr das wichtigste Problem am Ende des Mattertals gelöst ist: Im Abfahrtgebiet liegt bereits genug Schnee…

Bussengelder der FIA ausser Kontrolle?

causasportnews / Nr. 1072/10/2023, 24. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 24. Oktober 2023) Zu behaupten, die Formel 1 sei derzeit an Spannung kaum zu überbieten, wäre wohl einigermassen übertrieben. Dies hängt nicht nur damit zusammen, dass Max Verstappen trotz des erneuten WM-Titelgewinns 2023 nach wie vor siegeshungrig ist, wie beim Grossen Preis der USA am Wochenende in Austin (Texas). Der Vollerfolg wird auch in den letzten vier Rennen dieser Saison vor allem über den niederländisch-belgischen Champion gehen. Fällt im Motorsport auf dieser Ebene das Überraschungs-Moment weg, hilft in der Regel eine Disqualifikations-Orgie, wie sie sich nun in Amerika ereignet hat. Die Verletzung der technischen Regularien in dieser Sportart, in der vor allem das extrem komplexe und komplizierte Sportgerät «Auto» im Mittelpunkt des Geschehens steht, hat am letzten Formel 1-GP dafür gesorgt, dass die Rangliste erst lange nach der Ziel-Durchfahrt der Autos in Austin feststand. Vor allem die Disqualifikation des während vieler Jahren erfolgreichsten Fahrers, Lewis Hamilton, sorgte für mehr als nur Gesprächsstoff. Der Rekord-Weltmeister beendete das Rennen auf dem zweiten Platz, bevor er von der Rennleitung wegen reglementswidrig montierten Bodenplatten am Mercedes aus der Rangliste gestrichen wurde.

Zeit also für Gesprächsstoff der anderen Art, für welchen aktuell die Fédération Internationale de L’automobile (FIA) mit Sitz in Paris sorgt. Unter der Ägide dieses Weltverbandes bewegt sich auch das Milliarden-Unternehmen Formel 1. Der Motorsport-Weltrat der FIA hat vor ein paar Tagen beschlossen, dass bei Satzungsverletzungen Bussen (sie werden grundsätzlich unter den Begriff der Vereinsstrafen subsumiert; vgl. Urs Scherrer, Sportrecht, 2001, 181 ff.), die auch in der Königsklasse des Automobil-Rennsports immer wieder ausgefällt werden, bis zu einer Million Euro verhängt werden können. Bis jetzt konnten beim Vorliegen von Sanktions-Tatbeständen lediglich Bussen bis zu 250 000 Euro ausgefällt werden. Die FIA begründet diesen Entscheid damit, dass die Bussen-Obergrenze während der letzten zwölf Jahre unverändert geblieben sei und den aktuellen Umständen des modernen Rennsports nicht immer gerecht würden. Die Fahrer sprechen davon, dass das Thema «Bussen» so aus dem Ruder laufe. Mercedes-Pilot George Russell äusserte sich verärgert und hielt fest, dass das neue Bussensystem «ausser Kontrolle» geraten sei. Immerhin würden auch einige Fahrer in der obersten Liga des Motorsports keine Million Euro verdienen.- Dazu ist zu sagen, dass die nun festgelegte Million Euro eine Obergrenze bildet und eine allfällige Busse aufgrund des konkreten Falles, also etwa des Reglementsverstosses, festgelegt wird. Für die Fahrer bildet auch der Umstand, dass ausgefällte und von der FIA vereinnahmte Bussen angeblich irgendwo im Verbands-Dickicht versickern, ein Grund zur Unzufriedenheit. Grenzen für die Festlegung der Bussen setzt natürlich auch das Recht. Obwohl die FIA ihren Sitz in Frankreich hat, dürften der Rechtsrahmen für Bussen nach Schweizerischem Recht nicht unberücksichtigt bleiben, dies vor allem deshalb, weil der Internationale Sport-Schiedsgerichtshof seinen Sitz in Lausanne hat und Bussen-Entscheide letztlich in der Schweiz überprüft würden. Werden Bussen, was hier einmal in den Raum gestellt wird, nach Schweizerischem Recht beurteilt, sind vor allem die Artikel 160 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), die im Sanktionsrecht und bei der Ausfällung von Bussen analog angewendet werden können, zu beachten. Insbesondere müssen ausgefällte Bussen, die in diesem Rahmen als Vereinsstrafen zu qualifizieren sind (gestützt auf Art. 70 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB), verhältnismässig sein. Wenn also ein Formel 1-Fahrer, der keine Million Euro verdient, aufgrund eines Reglementsverstosses mit einer Million Euro gebüsst würde, wäre das unverhältnismässig. Das Gericht hätte sog. übermässig hohe «Bussen» nach pflichtgemässem Ermessen (Art. 4 ZGB) herabzusetzen. Die neue Festlegung der Bussen-Obergrenze mag auf den ersten Blick exorbitant erscheinen, dem Sanktionsrecht der FIA unterstellte Personen sind diesem Bussen-Rahmen jedoch nur theoretisch ausgesetzt. Im Bereich der Rechtsanwendung (Festlegung der Bussen-Höhe) muss u.a. den gegebenen Umständen und dem Verschulden des Betroffenen Rechnung getragen werden (vgl. dazu zudem grundsätzlich Urs Scherrer / Rafael Brägger, in: Basler-Kommentar, Zivilgesetzbuch I, Basel, 2022, Rz. 18 ff. zu Art. 70 ZGB).

“And the winner is … Saudi-Arabia”

causasportnews / Nr. 1071/10/2023, 18. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 18. Oktober 2023) Unvergessen sind die Momente der Bekanntgaben des Weltfussball-Verbandes FIFA, als der damalige FIFA-Präsident Joseph Blatter als oberster Repräsentant der globalen Fussball-Weltgemeinschaft z.B. am 6. Juli 2000 den Ausrichter der WM-Endrunde 2006 verkündete: «And the winner is … Germany» (das war auch die Geburtsstunde des Deutschen «Sommermärchens»); oder am 2. Dezember 2010 der Schock, nicht nur für die Fussball-Welt: «And the winner is … Qatar» (der wohl umstrittenste Vergabeentscheid bezüglich einer WM-Endrunde im Winter im von vielen ungeliebten Wüstenstaat, 2022). Die Vergaben bezüglich der nächsten WM-Endrunden sind zwischenzeitlich klar geworden (2026: USA, Mexiko, Kanada), bzw. wurden sie vorgespurt (2030: Marokko, Portugal, Spanien als Gastgeber, und andere).

Demnächst steht die Vergabe der WM-Endrunde 2034 an. Bis zum 31. Oktober können Bewerbungen angekündigt werden, jedoch scheint es sicher, dass Saudiarabien den Zuschlag erhalten wird (Anmerkung: die Vergabe erfolgt immer an einen Nationalverband oder an mehrere Verbände zugleich, wie erstmals 2002 an Japan und Südkorea). Das Land, das nicht nur wegen der derzeitigen politischen Lage von einigen Seiten als «Schurkenstaat» qualifiziert wird, hat jedenfalls, bisher einzig, die Bewerbung für 2034 angekündigt. Es wird sich wohl bei dieser Faktenlage und aufgrund der Affinitäten der FIFA-Führung gegenüber Saudiarabien kaum noch ein anderes Land bewerben. Der vergebende Weltfussball-Verband FIFA hat die Bewerbung Saudiarabiens vor ein paar Tagen bekannt gegeben. Es war dies eine «Quasi-Vergabe», weil der Vergabeentscheid von der Gesamtheit aller FIFA-Nationalverbände, dem sog. «FIFA-Kongress», getroffen werden muss. Eingefädelt hat diese Ausgangslage, unter Aushöhlung der statutarisch festgelegten Vergabe-Kompetenzordnung, FIFA-Präsident Gianni Infantino, der, sobald ihm nach diesem Fait accompli der «Quasi-Vergabe» der FIFA-Kongress grünes Licht gegeben hat, mit stolzgeschwellter Brust offiziell verkünden wird: «And the winner is … Saudi-Arabia». Oder könnte es doch noch anders kommen? Nachdem sich die Lage im nahen Osten in absehbarer Zeit kaum mehr beruhigen lassen dürfte und sich Saudiarabien, das Land, in das derzeit auch Top-Fussballspieler en masse ziehen, derzeit an Palästina (!) annähert, kann alles möglich werden, auch was die sport-politischen Auswirkungen – und wohl leider auch Ausweitungen – des Krieges zwischen Israel und Palästina anbelangt. Schaun wir mal, würde die Fussball-Ikone Franz Beckenbauer wohl sagen.