Archiv der Kategorie: Allgemein

Reinhold Messner droht dem Guinness-Verlag mit Klage

causasportnews / Nr. 1070/10/2023, 16. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 16. Oktober 2023) Wenn es um Rekorde aller Art geht, spielt in der Regel auch das Guinness-Buch der Rekorde eine Rolle. Wer einen Rekord erzielt, sieht es meistens nicht ungern, wenn seine Höchst- und/oder Extremleistung in dieser Publikation, die seit 1955 jährlich erscheint, vermerkt wird oder ist. Das gilt auch für Rekord- und Ausnahmeleistungen im Bergsport. In dieser Extrem-Sparte tobt seit geraumer Zeit ein Disput, man kann es auch einen Streit nennen, darüber, wer als erster Mensch der Welt alle 14 Achttausender des Planeten bestiegen hat. Natürlich ist dies der Südtiroler Reinhold Messner – davon geht die Welt seit Jahren aus. Dieser Rekord-Eintrag ist seit Reinhold Messners vollbrachter Leistung im Guinness-Buch vermerkt. Doch seit der Himalaja-Chronist Eberhard Jurgalski mit seiner These an die Öffentlichkeit gelangt ist und diese bis heute als authentisch qualifiziert, nämlich, dass Reinhold Messner zumindest auf einem Achttausender nicht auf dem Gipfel gestanden habe, ist die «Rekord-Welt» eine andere geworden. Gemäss dem Chronisten soll das Bergsteiger-Ausnahmetalent aus dem Vinschgau 1985 bei der Besteigung des 8091 Meter hohen Annapurna dessen Gipfel in Tat und Wahrheit um einige Meter verpasst haben; so habe der heute 79jährige Südtiroler eben «nur» 13 Achttausender bestiegen und nicht – rekord-relevant – 14 (causasportnews berichtete verschiedentlich darüber, zuletzt am 13. Oktober 2023). Nach wie vor ist es sowohl unklar als auch umstritten, ob eine Gipfelbesteigung bedeutet, dass der betreffende Alpinist oder die Alpinistin seinen oder ihren Fuss exakt auf den höchsten Punkt des Berges gesetzt habe. Es ist evident, dass gerade in diesen Höhen nicht jeder exakte Gipfelpunkt leicht zu lokalisieren ist.

Aktuell wollte das Guinness-Buch aufgrund der andauernden und vom Deutschen Eberhard Jurgalski losgetretenen Diskussion die Ehre des Erst-Besteigungsrekords aller 14 Achttausender der Welt Reinhold Messner entziehen. Doch zwischenzeitlich hat der Guinness-Verlag seine Entscheidung offenbar rückgängig gemacht, wie Medienberichten, insbesondere dem «Spiegel», zu entnehmen ist. Doch Reinhold Messner, durch die anhaltende Diskussion gekränkt und verärgert, ist mit dieser alpinen «restitutio in integrum» (Wiederherstellung des vormaligen Zustandes) nicht einverstanden. Falls dies geschieht, hat er dem Guinness-Verlag schon einmal eine Klageandrohung zukommen lassen. Der Top-Alpinist hat erklärt, Bergsteigen habe nichts mit Rekorden zu tun; deshalb wolle er gar nicht (mehr) in einem solchen Ranking erscheinen. Wie diese Sache ausgehen wird, ist unklar. Klar ist jedoch, es ist eine affaire à suivre.

Tödlicher Wettkampf in Felsen, Eis und (Neu-)Schnee

causasportnews / Nr. 1069/10/2023, 13. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 13. Oktober 2023) Dass das Wetteifern um Rekorde im Zusammenhang mit den höchsten Bergen der Welt teils dekadente Züge annimmt, ist hinreichend bekannt. Spezielle und auch traurige Bergsteiger(innen)-Geschichten schreibt nun der ganz in Tibet gelegene Shishapangma, der mit 8027 der niedrigste Achttausender der Welt und gleichzeitig der vierzehnthöchste Berg auf dem Planeten ist. Der Erstbesteigung erfolgte am 2. Mai 1964; der Berg ist seit geraumer Zeit immer wieder Objekt von Rekordversuchen aller Art. Beim Versuch, als erste Frau aus den USA alle vierzehn Achttausender bestiegen zu haben, kam es vor ein paar Tagen am Shishapangma zu zwei Dramen mit brutalem Ausgang: Die US-Bergsteigerin Anna Gutu und der nepalesische Bergführer Mingmar Sherpa kamen rund zweihundert Meter unterhalb des Gipfels in einer Lawine ums Leben. Mit der Besteigung des niedrigsten Achttausenders hätte es die Amerikanerin geschafft gehabt, als erste Frau aus den USA alle Berge über 8000 Meter bezwungen zu haben. Die Alpinistin bestieg in diesem Jahr die dreizehn Achttausender. Der Shishapangma sollte für sie die Krönung, gleichsam das Finale, der Erfolgsserie werden.- An diesem Berg kam es aber noch schlimmer: Gleichzeitig mit der Todesnachricht von Anna Gutu und Mingma Sherpa wurde aus Tibet gemeldet, dass die Amerikanerin Gina Marie Rzucidlo mit ihrem Bergführer Tenjen Lama Sherpa am selben Berg von einer Lawine verschüttet worden seien. Es wird angenommen, dass auch diese Seilschaft das Rekordbestreben in den höchsten Bergen nicht überlebt hat; die Leichen wurden noch nicht gefunden. Erschreckende Ironie der Geschichte: Anna Gutu und Gina Marie Rzucidlo befanden sich im gnadenlosen Wettstreit, als erste US-Frau alle vierzehn Achttausender der Erde bestiegen zu haben. Die Rekordbemühungen der beiden Bergsteigerinnen wurde also zum tödlichen Wettkampf in Felsen, Eis und Neu-Schnee, dem die Natur ein Ende setzte. Derzeit und immer wieder sorgt eine weitere Geschichte aus dem Bergsport für Gesprächsstoff: In diversen Medien breitet der Berg-Chronist Eberhard Jurgalski erneut seine Dauer-These aus, dass die Bergsteiger-Legende Reinhold Messner gar nicht alle vierzehn Achttausender der Welt bestiegen, bzw. nicht die Gipfel aller Achttausender erreicht habe (vgl. auch causasportnews vom 29. Juli 2022 und vom 9. Oktober 2022). Der höchste Punkt eines Berges ist der Gipfel, doch im Bereich der Todeszonen können diese nicht immer eindeutig ausgemacht werden. In den Bergen auf über 8000 Metern sind die höchsten Erhebungen bisweilen unübersichtlich und auch oft nicht eindeutig auszumachen. Der Chronist hat aktuell vertieft alle Expeditionen jener 44 Menschen überprüft, die angeblich auf allen 14 Berggipfeln über 8000 Meter standen. Nun zofft sich Chronist Eberhard Jurgalski mit der Tiroler Bergsteiger-Legende darüber, ob Reinhold Messner effektiv auf allen 14 Achttausender-Gipfeln stand oder nicht.

Tödliche Langweile als sportlicher Wirtschaftskiller

causasportnews / Nr. 1068/10/2023, 10. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 10. Oktober 2023) Eigentlich sieht sich die Geldmaschine Formel 1 mit einem Luxusproblem konfrontiert – würde man meinen: Mit dem holländisch-belgischen Ausnahmekönner Max Verstappen verfügt die Serie über einen der besten Rennfahrer aller Zeiten. Soeben hat der gerade 26 Jahre alte Sohn des ehemaligen Formel 1-Rennfahrers Jos Verstappen den dritten Formel 1-Weltmeistertitel in Serie ins Trockene gefahren; und der Pilot des Österreichischen «Red Bull»-Teams, das über Geld ohne Ende zu verfügen scheint, ist drauf und dran, alle Rekorde in der Formel 1 zu brechen. Dafür werden ihm wohl noch etwa zehn Jahre bleiben. Noch stehen in der Saison 2023 sechs Rennen aus, doch mit der Sicherstellung des WM-Titels Nummer 3 am Wochenende in Katar ist der Königsklasse des Motorsports heuer jegliche Spannung genommen. Max Verstappen ist also für die Formel 1, vor allem in sportlicher Hinsicht, ein Segen, in wirtschaftlicher Hinsicht nun eher ein Fluch. Keine Spannung mehr, die Domination der Formel 1 durch den Motorsport-Superstar in den nächsten Jahren scheint vorgezeichnet, was die Formel 1-Community zu nerven beginnt. Tödliche Langweile ist mehr als ein Wirtschaftshemmnis auch in dieser Sportart, die nicht nur vom hoch-technisierten Sportgerät «Auto» lebt, sondern auch von fahrerischen Ausnahmekönnern. Nun also das: Spannung weg, keine Renn-Emotion mehr und in den kommenden Jahren dürfte sich Max Verstappen todsiegen. Er könnte auch den Rekord von Lewis Hamilton und Michael Schumacher, die je sieben Mal Formel 1-Weltmeister wurden, brechen, wenn das Erfolgspaket «Red Bull» (mit dem Technik-Genie Adrian Newey) / Max Verstappen noch ein paar Jahre zusammenwirkt, was vertraglich bis 2028 festgeschrieben ist.

Seit die US-Mediengruppe Liberty Media Corporation die Serie 2016 vom Formel 1-Urgestein Bernie Ecclestone übernommen hat, konnte zusätzliches Formel 1-Interesse bei jüngeren Sportkonsumenten und bei Frauen geweckt werden. Vor allem die Netflixserie «Drive to Survive» hat einen zusätzlichen Beachtungsboom ausgelöst. Dieses Interesse scheint nun zu bröckeln, wie Medienberichten zu entnehmen ist. Statt «aufregend», «cool» und «attraktiv», wird die aktuelle Formel 1, wohl auch wegen des Überfliegers bzw. Überfahrers Max Verstappen, nun als «langweilig», «blutarm» und «emotionslos» beurteilt. Der Holländer ist zwar sportlich herausragend unterwegs, das Charisma eines grossen Champions geht ihm jedoch eher ab. Je erfolgreicher der dreifache Weltmeister unterwegs ist, desto mehr Anhänger dieser Sportart schauen sich die Rennen gar nicht mehr an, wollen Max Verstappen beim Siegen also gar nicht mehr zusehen. So hofft die Formel 1, dass bald ein neuer, junger Übergott auf vier Rädern Max Verstappen Paroli bieten kann. Im Moment scheint die sportliche Lage in der Formel 1 zum sportlichen Wirtschaftskiller zu verkommen.

Der Fussball-WM-Vergabepoker mit Zerstörungspotential

causasportnews / Nr. 1067/10/2023, 8. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 8. Oktober 2023) Seit Geld und Geist im Sport um die Vorherrschaft kämpfen, dabei der Geist oft willig, das Fleisch aber schwach ist, wird alles versucht, um die Sport-Geldmaschinerie am Laufen zu halten, will heissen, noch rasanter an der pekuniären Spirale zu drehen. Dabei wird mit Blick auf Gewinnmaximierungen einiges in Kauf genommen. Das Sport-Marketing ist die Disziplin im Sport, welche dazu berufen ist, die wirtschaftliche Seite der Körper- und Geistesbewegung im Sport adäquat und immer intensiver zu gewichten. Wenn die Kasse stimmt, wird auch die Gefährdungswirkung mit Blick auf den Sport in Kauf genommen. Was im empirischen Marketing bedeutet: Jedes Produkt ist letztlich geeignet, sich selbst vernichten zu können.

Ein schönes, besser ein geradezu traumatisches Bild, wie das weltweit beste Sport-Produkt, die WM-Endrunde der Fussballer (sorry, liebe Frauen, es sind hier die Männer gemeint!), der Selbstzerstörung entgegenschlittert. Der Welt-Fussballverband FIFA macht es möglich. Die WM-Endrunde, die künftig noch aufgeblähter abgehalten wird, soll nicht mehr nur von einem Nationalverband und zudem in Schurken-Staaten (z.B. 2018 in Russland) durchgeführt werden, sondern in mehreren Ländern (ähnlich wie 2002 in Südkorea und Japan). Wie demnächst, 2026, wenn die Erzfeinde Amerika und Mexiko sowie Kanada die Fussballwelt willkommen heissen. Da kündigte US-Präsident Joe Biden auf wackligen Beinen und mit zittrigem Stimmchen soeben ziemlich kleinlaut an, an der von Donald Trump initiierten Mauer zwischen den USA und Mexiko werde weitergebaut. Mauern und Zäune können bekanntlich auch völkerverbindend sein, nicht nur der Sport und seine Schokoladenseiten. Apropos USA: Die FIFA als Organisatorin der Männer-WM gab kürzlich bekannt, 100 Arbeitsplätze von Zürich nach Amerika zu verlegen. Ein bisschen Opportunismus darf schliesslich auch sein. Das auch stets über der FIFA hängende US-Damoklesschwert darf den globalen Fussball schliesslich weder gefährden noch zerstören. Die Drei-Länder-WM 2026 wird nun von der Interkontinental-Weltmeisterschaft 2030 noch in den Schatten gestellt. Über drei Kontinente soll sich das grösste Fest des Sportes erstrecken, in Portugal, Spanien, Marokko, Argentinien, Uruguay und Paraguay wird gespielt werden. Nicht nur die anlässlich der WM-Endrunde herumreisenden Mannschaften werden einen «einzigartigen weltweiten Fussabdruck» hinterlassen, wie sich FIFA-Präsident Gianni Infantino, der «es» wohl richtig gedacht hat, zitieren liess (womit der Walliser natürlich nicht den ökologischen Fussabdruck gemeint hat), sondern auch für die global zirkulierenden Fans sind die 104 Spiele, die 2030 ausgetragen werden, eine Herausforderung. Danach wird 2034 der Weg frei sein für Saudiarabien, das Land, in das derzeit nicht nur abgehalfterte Kicker-Stars ziehen. Der Golfstaat pumpt seit geraumer Zeit Milliarden welcher Währung auch immer in den Sport, und er wird sich die Gastgeberrolle für den wichtigsten Sportanlass der Welt kaum mit anderen Ausrichtern teilen.

Selbstverständlich bedeuten diese Entwicklungen sowie der damit zusammenhängende WM-Austragungspoker nicht den Tod des von der Welt geliebten Fussballsportes. Sie könnten aber zum Mahnmal dafür werden, wie Geld den sportlichen Geist allmählich zu zerstören in der Lage ist. Der aktuelle und künftige WM-Vergabepoker, ein permanenter Prozess im Weltfussball, ist ein reales Beispiel dafür, wie die Fussball-WM-Endrunde, das weltweit beste Marketing-Produkt, allmählich dem «Gott Mammon» geopfert wird.

WEKO-Schlittschuhfahren mit Spieleragenten

causasportnews / Nr. 1066/10/2023, 1. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 1. Oktober 2023) Wie heisst es so schön: Von Gerichten und Behörden bekommt man Entscheidungen und Urteile, aber selten Gerechtigkeit; ab und zu ist das allerdings deckungsgleich. An dieses Bonmot dürften sich die Schweizer Spieleragenten erinnert haben, als vor ein paar Tagen die Entscheidung der Schweizerischen Wettbewerbskommission (WEKO) bekannt wurden, keine vorsorglichen Massnahmen gegen den Fussball-Weltverband (FIFA) bezüglich der neuen Spielervermittler-Regelung vom 16. Dezember 2022 zu erlassen. Was heisst, dass die umstrittene, an sich weltweit geltende Branchen-Berufsregulierung der FIFA marktwirtschftsrechtlich kaum mehr abzuwendend sein wird (vgl. auch causasportnews vom 31. Juli 2023). Somit wird der Weltverband die Vermittler und Berater im globalen Kontext unter seine Fittiche nehmen und deren Geschäftsaktivitäten weitgehend kontrollieren können – vor allem auch die Geldflüsse bei der Abwicklung von Fussball-Transfers. Das ärgert zwar die Swiss Football Agents Association (SFAA), doch hat sich dieser Branchenverband der Agenten mit dem Begehren bei der WEKO selber ins juristische Abseits manövriert. Der WEKO-Entscheid, die Vermittlerregelung der FIFA auf vorsorglichem Wege nicht zu unterbinden, sondern nun eine Vorabklärung vorzunehmen, bedeutet nichts anderes, als die WEKO, die vor allem aus Beamten, Politikern und linientreuen Juristen besteht, jetzt mit den Spieler-Agenten Schlittschuh fährt. Oder anders: Diese Schweizer Bundesbehörde, welche u.a. Markt-Missbräuche, schädliche Kartelle, usw. verhindern sollte und allgemein für die Sicherstellung des Marktes sorgen müsste, wird nun während Jahren vor sich hinwerkeln und letztlich kaum etwas, konkret, zuungunsten der FIFA entscheiden. Oder dann vielleicht ein paar laue Empfehlungen abgeben. So gesehen ist die Nicht-Gewährung vorsorglicher Massnahmen präjudizierend und bedeutet, dass die FIFA seitens der WEKO dereinst nichts zu befürchten hat. Dies, obwohl Experten davon ausgehen, dass die FIFA-Regelung in vielen Punkten wettbewerbswidrig ist; und allgemein rechtswidrig. Es wäre nicht auszumalen, wenn die WEKO in zehn Jahren die FIFA-Reglung als unhaltbar qualifiziert würde und so Schadenersatzbegehren etwa der Spielervermittler-Gilde auslösen würde. Bedeutend ist der WEKO-Entschied dieser Schweizer Behörde (die WEKO ist kein Gericht) im Rahmen der abgewiesen vorsorglichen Massnahmen vor allem deshalb, weil die FIFA ihren Sitz in der Schweiz, in Zürich, hat und diese Berufsreglung des Internationalen Verbandes auf die ganz Welt und den globalen Fussball ausstrahlt.

Was nun noch bleibt, sind juristische Schritte, welche Betroffene in den einzelnen Ländern vornehmen können. So hat die Zivilkammer des Landgerichts Dortmund im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes am 24. Mai 2023 die im Dezember 2022 beschlossen Spielervermittler-Regelung der FIFA ausgesetzt. In Deutschland darf die FIFA-Regelung also vorderhand und bis auf Weiteres nicht angewendet werden, was das Gericht der FIFA und dem Deutschen Fussball-Bund (DFB) unter Androhungen verboten hat. Das ist insofern beachtlich, als Deutschland kein Fussball-Zwergstaat und nicht nur ein unbedeutendes Mitglied der FIFA mit 211 nationalen Verbänden ist und das Gericht in Dortmund im Reglement zudem auch europa-rechtswidrige Elemente erblickte. Das Reglement wird also einer europarechtlichen Überprüfung unterzogen. Das wäre also ein Fingerzeig, um in den einzelnen Ländern die FIFA-Regelung doch noch zu Fall zu bringen. Es verwundert, dass die Schweizer Spieleragenten nicht gleich an die zuständigen Gerichte gelangt sind, sondern das «Spiel» mit der WEKO aufgenommen haben – und nun kläglich gescheitert sind.

Den Mutigen gehört die (Sport-)Welt – wirklich?

causasportnews / Nr. 1065/09/2023, 29. September 2023

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(causasportnews / red. / 29. September 2023) Die Haltung des globalen Sportes gegenüber Russland, bzw. gegenüber dem, was Russland vor über eineinhalb Jahren angezettelt hat und was immer noch andauert, ist heterogen. Die internationale Sportfunktionärskaste, angeführt von den Mitgliedern des Internationalen Olympischen Komitees (IOK), gibt und verhält sich opportunistisch; Sportlerinnen und Sportler möchten die Politik und das Geschehen in der Ukraine ungeschehen machen und ausblenden. Doch nur selten kommen von Sportler(innen)-Seite klare Statements gegen den Angriffskrieg, der sobald nicht vorbei sein wird, vor allem, solange die Kriegstreiber vom Kreml aus wüten.

Für eine Ausnahme sorgt nun der bei den Calgary Flames spielende Eishockey-Professional Nikita Zadorow, der seit über zehn Jahren im kanadischen Eishockey tätig ist. In einem weltweit verbreiteten Video-Interview mit dem russisch-deutschen Journalisten Juri Dud spricht der 28jährige Klartext und tritt in aller Schärfe den Verantwortlichen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges entgegen. Seine kernigen Aussagen lassen aufhorchen. Der amtierende Präsident habe durch seine Tat die ganze Wirtschaft zurückgeworfen. Anstatt die Jungen wirtschaftlich, politisch, kulturell und sportlich zu fördern, werde die junge Generation in den Tod geschickt. Perspektiven ortet der Eishockey-Star in seiner Heimat keine mehr: Wer Perspektiven haben möchte, müsse dieses Land verlassen. Er wehrt sich auch gegen die Staatspropaganda und das Fernsehen («man sollte überhaupt keine Fernsehen schauen»), das die Massen manipuliere. Nikita Zadorow hofft, dass die Putin-Ära baldmöglichst zu Ende gehen möge. Ohne den Abgang des Sowjet-Herrschers sei an eine starke Wirtschaft in Russland nicht zu denken; die Kleptokratie (Herrschaftsform, in der sich einige wenige bereichern) verhindere jede Demokratie, die es herzustellen und dann zu bewahren gelte.

Auch wenn der Eishockey-Star, der bis jetzt in Kanada gesamthaft über 20 Millionen Dollar verdient hat, seine Stimme gegen das kriegerische Russland von Übersee und aus dem friedlichen und sicheren Kanada aus erhebt, kann bei ihm von mutigen Äusserungen gesprochen werden. Nach seinen ungeschminkten Worten wird er sich in seinem Heimatland, das er seit Kriegsausbruch nicht mehr besucht hat, nicht mehr zeigen können. Mit seiner Familie in Russland, die den Krieg gutheisst, hat er gebrochen. Sich gegen den Krieg und das Regime in Moskau zu wenden, erfordert in jedem Fall Mut. Mit seinem aktuellen Auftritt und seinen pointierten Äusserungen gegen den Krieg und die Kriegstreiber will er auch anderen Sportlerinnen und Sportlern Mut machen, sich gegen das enthemmte Land im Kriegsrausch zu stemmen. Er ist überzeugt, dass den Mutigen die (Sport-)Welt gehört. Ob dem so ist, ist allerdings im Moment aufgrund der Situation in der Ukraine wohl eher fraglich. Dazu braucht es wohl mehr Verteidiger von Demokratie, Recht, Verfechter der Menschenrechte und Gerechtigkeit vom Schlag des ausserhalb Russlands erfolgreichen, aktiven Eishockey-Verteidigers Nikita Zadorow.

Millionäre in kurzen Hosen und die Sache mit dem Arbeitsrecht

causasportnews / Nr. 1064/09/2023, 27. September 2023

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(causasportnews / red. / 27. September 2023) Mit schöner Regelmässigkeit wird vor allem im professionellen Fussballsport die Frage in den Raum gestellt, wie es sich bei Berufs-Fussballspielern mit dem Arbeitsrecht verhält. Diese Fragestellung ist im Grundsatz berechtigt, zumal etwa in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich die Meinung vorherrscht, derartige (Mannschafts-)Sportler (und Sportlerinnen) seien Arbeitnehmer und in ihren Ländern und Wirkungsbereichen dem Arbeitsrecht unterstellt. Anerkannt wird aber auch weitgehend, dass es sich bei Fussballspielern im professionellen Sport um atypische Arbeitnehmer handelt, was an sich evident ist; derartige Berufssportler können beispielsweise nicht mit Bergwerkarbeitern, sofern es sie noch gibt, gleichgesetzt werden. Vor allem die Schutzrechte im Rahmen des Arbeitsrechts sind bei Fussballspielern, im Vergleich zu Bergwerkarbeitern, wohl nicht dieselben. Oder anders: Die Millionäre in kurzen Hosen müssen auf den Aktivitäts-Ebenen und bezüglich der pekuniären Aspekte nicht gleich geschützt werden wie andere Arbeitnehmer. Wobei hier gleich eine Einschränkung zu machen ist, nämlich dergestalt, dass nicht jeder Professional-Fussballspieler auch Millionär ist.

Die Atypizität der Mannschafts-Sportler als Arbeitnehmer impliziert wohl, dass das Arbeitsrecht zwar generell, aber nicht talis qualis, auf diese Rechtsverhältnisse im Mannschaftssport anzuwenden ist. Letztlich kommt es wohl drauf an, welche arbeitsrechtlichen Normen geeignet sind, im Rahmen sportlicher Berufsausübung zum Zuge zu kommen. Seit einem Urteil des Deutschen Bundesarbeitsgerichts steht die Fussball-Arbeitswelt Kopf. Das Gericht in Erfurt erkannte grundsätzlich, dass Arbeitgeber, dazu gehören auch Fussball-Klubs, die tägliche Arbeitszeit ihrer angestellten Fussballspieler zu erfassen hätten. Dass nun Unsicherheit darüber herrscht, was hier unter den Begriff «Arbeitszeit» zu subsumieren ist, war zu erwarten. Muss also der Fussball-Professional während eines Spiels die Stechuhr betätigen? Gehört das Duschen nach getaner Arbeit (Spiel oder Training) zur Arbeitszeit? Fällt darunter auch die Reisezeit zu einem Auswärtsspiel? Liefert der Spieler auf der Reservebank Arbeit ab? Et cetera.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen, die geeignet sind, im Sport-Betrieb angewendet zu werden, sollen auch entsprechend zur Anwendung kommen. Anzuwenden ist, was kohärent ist und Sinn macht. Womit wohl wieder einmal eine neue, juristische Theorie, die «Kohärenztheorie» aus der richterlichen Perücke gezaubert wäre. Diese und anderweitige Unsicherheiten im Arbeitsvertragsrecht von Fussball-Professionals lassen sich weitgehend durch adäquate Vertragsgestaltung regeln, wobei dann natürlich wieder ab und zu der Einwand kommen dürfte, diese oder jene Regelungen würden gegen zwingende Arbeitsrechtsbestimmungen verstossen. Eine zweifelsfrei wichtige und praxisrelevante Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht übrigens vor geraumer Zeit gefällt, nämlich, dass die Befristungen von Arbeitsvertragsverhältnissen im Mannschaftssport zulässig sei.

11 000 Marathon-Betrüger und noch mehr Zeitungsenten

causasportnews / Nr. 1063/09/2023, 25. September 2023

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(causasportnews / red. / 25. September 2023) Am 27. August wurde der diesjährige, legendäre Mexiko-Marathon ausgetragen. Rund 32 000 Läuferinnen und Läufer nahmen gemäss offiziellen oder offiziösen Angaben an diesem Lauf teil. Die traditionelle Veranstaltung hatte es besonders diesmal in sich: Der Laufwettbewerb sorgte nicht etwa wegen des Siegers für Schlagzeilen, sondern, weil mehr als ein Drittel der Teilnehmenden (11 000) betrogen haben soll. Da ein Marathon-Lauf von über 42 Kilometern nicht nichts ist, sollen 11 000 der 32 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgekürzt unterwegs gewesen sein. Die Folge sei die Disqualifikation von demnach mehr als einem Drittel des Startfeldes gewesen – so vermeldeten es die Medien rund um den Globus, nachdem die grösste spanische Sportzeitung «Marca» diesen «Primeur» (in der Mediensprache auch «Scoop», Exklusivmeldung, genannt; eine Veröffentlichung, die von einem Medium zuerst und erstmals aufgegriffen worden ist) vermeldet hatte. Die Marathon-Geschichte von Mexiko verursache auf der ganzen Welt Kopfschütteln, Konsternation und Ungläubigkeit. Seit Kurzem ist es allerdings klar: Die Geschichte aus Mexiko war nichts anderes als ein «Fake» (gemäss Donald Trump kultiviert). Der reale Sachverhalt wurde klar, nachdem sich die Organisatoren des Marathons nach der Veröffentlichung der originären Zeitungsente auf allen Kontinenten verpflichtet sahen, den wahren Sachverhalt abzuklären und entsprechend zu kommunizieren. Dieser ergab, dass es beim Lauf zwar Streckenbetrügereien gab, diese sich allerdings im Quantitativen im üblichen Rahmen bewegten (was dennoch erschreckend ist). Nach eingehenden Abklärungen wurde klar, dass der kursierende Zahlensalat rund um diese Sportveranstaltung nicht nur die vermeldete Betrügerquote betraf: So stimmte die anfangs verbreitete Meldung nicht, es hätten am Marathon 32 000 Läuferinnen und Läufer teilgenommen; angemeldet hatten sich exakt 28 410 Personen, und am Start fanden sich 25 517 Athletinnen und Athleten ein. Ins Ziel kamen 21 504 Läuferinnen und Läufer; 1807 Teilnehmende hatten geschummelt, also die Laufstrecke abgekürzt (Quelle u.a.: Sonntags-Zeitung Zürich vom 17. September 2023 – das Zahlenmaterial muss als ungesichert qualifiziert werden). Aber, ob 11 000 am Marathon betrogen haben oder knapp 2 000 ist dennoch ein kleiner Unterschied. Oder: «faker» geht kaum mehr.

Die Zeitungsente wurde, nachdem sie in praktisch allen Medien der Welt verbreitet wurde, wiederum vom Urheber-Medium «Marca», der grössten Sportzeitung in Spanien, selber beschönigend relativiert und der Sachverhalt berichtigt. Seither weiss die Welt, was am Mexiko-Marathon 2023 wirklich geschah. Man darf sich nun mit Fug und Recht fragen, wie es sich eigentlich um den Formstand der Sport-Medien verhält. Ist der Sportteil in einer Zeitung noch ein Informationsgewinn oder kann getrost auf ihn verzichtet werden? Ja, der Sportteil in der Zeitung hat ausgedient, heisst es bei der «New York Times», welche soeben ihr Sportressort aufgelöst hat. Der Unmut der «Times»-Leserinnen und Leser soll sich deswegen in Grenzen halten. Die «Times» wurde natürlich auch nicht wegen des Sport-Teils gelesen. Blätter, die sich zufolge anderer Gewichtungen (Politik, Wirtschaft, Wissenschaft) verkaufen, haben es immer schwieriger mit Blick auf die Sport-Berichterstattung. Wie sagte es ein Urgestein der Sport-Berichterstattung bei der «Neuen Zürcher Zeitung» («NZZ»), Sportchef Felix Reidhaar (gest. 2008), einmal und bevor die digitale Welle die Welt so richtig erfasst hatte: «Der Sportteil der NZZ hat nur dann eine Chance, wenn er für die Leserschaft zwingend ist.». Es sei hier offen gelassen, ob das Blatt heute noch dieser Vorgabe gerecht wird.

Wie wäre es also, wenn die «NZZ» oder etwa auch die «FAZ» oder andere Medienerzeugnisse auf dieser Ebene auf die gedruckten Sport-Seiten verzichtet würden? Wahrscheinlich würde das die stets kleiner werdende Leserschaft dieser Blätter verschmerzen. So, wie die «New York Times» den Takt vorgibt. Was in den Sportteilen der Zeitungen veröffentlicht wird, gehört nach Meinung der New Yorker Verleger schlicht nicht mehr zur zwingenden Zeitungslektüre. Die Sportresultate und die Fakten zum Sport lassen sich online aktueller und schneller konsumieren; Analysen, Hintergrundreportagen, seichte Storys und Räubergeschichten zum Sport interessieren kaum mehr jemanden. Dieser Entwicklung folgend hat die «Times» die Sportberichterstattung an die Website «The Athletic» ausgelagert. So und ähnlich scheint die publizistische Zukunft zu sein, solange es überhaupt noch Print-Medien gibt.

Verfahren gegen Jérôme Boateng geht in eine weitere «Verlängerung»

causasportnews / Nr.1062/09/2023, 23. September 2023

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(causasportnews / red. / 23. September 2023) Ziemlich rüde ging es offenbar anlässlich eines Karibik-Urlaubs zwischen dem Fussball-Star Jérôme Boateng und dessen damaliger Freundin zu und her. Die Folge dieses zumindest teilweise eher unharmonischen Zusammenseins beschäftigt seit einiger Zeit die Gerichte in Bayern, wo der Weltmeister von 2014 damals spielte (während zehn Jahren beim FC Bayern-München; vgl. auch causasportnews vom 8. November 2022). Nun hat der 35jährige, derzeit vereinslose Spieler am Obersten Bayerischen Landesgericht soeben einen juristischen Achtungserfolg erzielt: Die Verurteilung des Fussball-Stars im fortgeschrittenen Alter, der wegen Körperverletzung und Beleidigung von zwei Gerichten in Bayern schuldig gesprochen und zuletzt mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 000 Euro (was 1,2 Millionen Euro ausmacht) belegt wurde, ist aufgehoben worden. Jérôme Boateng kann nun (nochmals) versuchen, das Verdikt am Landgericht München I korrigieren zu lassen. Grund für die Aufhebung des Urteils durch das höchste ordentliche Gericht im Freistaat Bayern war das Verhalten des urteilenden Richters der Vorinstanz (Berufungsverfahren). Dieser zeigte sich während der Verhandlung gegen den Fussballspieler, der nach zwei Vertragsjahren zuletzt bei Olympique Lyon nun einen neuen Arbeitgeber sucht, ziemlich genervt. Er rügte den Beschuldigten bzw. die Verteidigung des Beschuldigten, das Verfahren mit immer neuen Anträgen zu verzögern. Zudem stellte er eine Strafverschärfung wegen dieses Verhaltens in Aussicht, falls es zu einem Schuldspruch kommen würde. Der Schuldspruch wurde Tatsache; ob sich die «Drohung» des Richters auf das Strafmass auswirkte, ist nicht bekannt. Schon die Umstände des richterlichen Verhaltens, das der Verteidiger des Innenverteidigers als «erschütternd unfair» bezeichnete, genügten jedoch, um das Urteil aufzuheben und eine neue Durchführung des Prozesses anzuordnen.

Der Ausgang der nächsten, vierten Prozessrunde in der «Strafsache Jérôme Boateng» am Landgericht München I, die wohl erst im kommenden Jahr stattfinden wird, ist völlig ungewiss und auch offen. Zwar belässt das durch zwei Instanzen gefällte Urteil (Schuldspruch des Spielers) wohl nicht allzu grosse Hoffnungen für einen Freispruch. Aber immerhin bekommt Jérôme Boateng, für den nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt, eine vierte Chance zur Resultatkorrektur in dieser juristischen «Verlängerung».

Gewaltige Umsätze bei illegalen Online-Geldspielen

causasportnews / Nr. 1061/09/2023, 21. September 2023

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(causasportnews / red. / 21. September 2023) In den undurchsichtigen Gefilden des Internets gibt es praktisch keine Tabus. So verwundert es auch nicht, was nun im Raum Zürich geschehen ist: Seit ein paar Tagen sitzen fünf Männer, vier Schweizer und ein Angehöriger türkischer Nationalität, in Untersuchungshaft, denen vorgeworfen wird, seit einigen Jahren illegale Online-Geldspiele, darunter auch Sportwetten, angeboten zu haben. Diese Tatsache an sich erschüttert die Konsum-Welt noch nicht; aufhorchen lässt aber die Intensität und die Quantität, mit denen dieses verbotene Gewerbe betrieben wird. Die Beschuldigten und Inhaftierten sollen Wetten im dreistelligen Millionenbetrag organisiert haben. Die genauen Umsatzzahlen lassen sich im Moment offenbar nicht beziffern. Der dreistellige Millionenbetrag kann sich also zwischen 100 Millionen und 999 Millionen Franken bewegen. Seit 2019 ermitteln die zuständigen Staatsanwaltschaften gegen die nun inhaftierten Männer, die sich wohl dereinst wegen gewerbsmässigen, illegalen Glücksspielen und zudem wahrscheinlich wegen Geldwäscherei werden verantworten müssen. Ein Schwerpunkt der Aktivitäten des Quintetts soll in der Türkei liegen. Verwendet worden ist bei den Spielen offensichtlich auch das als einigermassen undurchsichtig qualifizierte Bezahlsystem «AntePay». Damit wurde aber immerhin während zwei Jahren auf den Spieler-Trikots des FC Zürich geworben. Noch nicht bekannt ist, in welchen Dimensionen sich die Aktivitäten der Bande im Sportwetten-Bereich bewegten. Ebenso unklar ist derzeit, ob es im Zusammenhang mit solchen illegalen Sportwetten auch zu Manipulationen bei sportlichen Wettbewerben gekommen ist. Bis jetzt existieren mit Blick auf die Verhaftungsaktion der fünf Männer keinerlei Anzeichen, dass mit Blick auf im Internet angebotene Sportwetten Spiel- und Wettbewerbsmanipulationen bemerkt worden wären. Die laufenden Ermittlungen werden wohl auch über diesen Punkt Aufschluss geben. Bei Durchsuchungen nach den Verhaftungen sollen diverse Sicherstellungen gemacht worden sein. Nach erfolgter Auswertung des sichergestellten Materials dürften einige der im Moment offenen Fragen geklärt werden.