(causasportnews / red. / 29. August 2019) Wandern ist beliebt, boomt gleichsam, weist aber auch Tücken auf, wenn es etwa darum geht, die Interessen von Wanderern und Bikern in Einklang zu bringen. Wandern ist aber auch allgemein nicht ganz gefahrlos – ja, viel dramatischer: Wanderer gilt als gefährlichste Sportart überhaupt (vgl. causasportnews vom 10. August 2015). Friktionspunkte ergeben sich auch etwa dann, wenn Wanderer mit Kühen oder Stieren, z.B. auf Bergweiden, miteinander in den Clinch geraten. Dass Wanderer etwa Weiden durchqueren, ist keine Seltenheit. Seltener entstehen dabei aber Schwierigkeiten; oder sogar Zusammenstösse mit (Verletzungs-)Folgen – meist zum Nachteil der Wanderer. Die Kernfrage lautet dann oft so: Hat etwa ein verletzter Wanderer einen durch Kühe, Stiere oder Rinder erlittenen Schaden selber zu tragen oder muss dafür der Eigentümer der Tiere geradestehen? Selbstverständlich kommt es auf die genauen Umstände eines Vorfalls an. Nicht selten enden solche Auseinandersetzungen auch vor Gericht. Jedenfalls geben derartige Unfälle trefflich Stoff für Versicherungsspezialisten ab.
Das dürfte im Falle, der sich soeben im Gebiet der „Bannalp“ im Kanton Nidwalden ereignet hat, so sein. Dort wurden vor wenigen Tagen zwei Wanderer verletzt, als sie von Tieren einer Kuhherde angegriffen wurden. Dieselbe Herde ist offenbar ziemlich von der Rolle, denn bereits im Hochsommer trampelten die gleichen Herden-Tiere den Hund einer Wandergruppe zu Tode. Die Kühe sind zwischenzeitlich von der Alp getrieben worden. Nach verschiedenen Berichten hätten sich die Wanderer korrekt verhalten. Die Versicherung des Eigentümers der Herde (oder dieser selber) wird für den (erneuten) Ausraster seiner Tiere hier mit grosser Wahrscheinlichkeit für den angerichteten Personen-Schaden und die nachfolgende, kostspielige Helikopter-Rettungsaktion gerade stehen müssen. Das Verhalten der aggressiven Kühe ist zudem zweifelsfrei auch ein Fall für den Tier-Psychiater… – Derweil ist soeben ein Gerichtsurteil im Zusammenhang mit einem ähnlichen Vorfall in Österreich bekannt geworden. Fünf Jahre nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine deutsche Wanderin ist das zweitinstanzliche Urteil in dieser juristischen Auseinandersetzung ergangen. Nachdem das Erstgericht entschieden hatte, den Bauer treffe am Vorfall eine Voll-Schuld, korrigierte das Innsbrucker Oberlandesgericht das Urteil und erkannte, dass die getötete Wanderin, die mit ihrem Hund unterwegs war, eine hälftige Mitschuld trage (Entscheid vom 27. August 2019) Weil sich die Wanderin völlig sorglos verhalten habe, jedoch hätte realisieren müssen, dass Mutterkühe auch eine Gefahr für Hunde und damit ebenfalls für Menschen, welche Hunde führen, bildeten, trage sie eine Mitschuld am tragischen Vorfall. Dem Bauer wurde zur Last gelegt, dass er die Weide zum Wanderweg hätte abzäunen müssen. Sowohl der Witwer des Opfers als auch der Bauer haben Revision angekündigt. „Causa Sport“ wird auf das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck zurückkommen.




(causasportnews / red. / 19. August 2019) Er war ein begnadeter Fussball-Spieler – ein filigraner Techniker; heute zählt er zu den besten Trainern Europas und reiht ein Kapitel einer fussballerischen Erfolgsgeschichte an das andere. Lucien Favre, der bald 62jährige Schweizer, der mit seinem derzeitigen Klub, Borussia 09 e.V. Dortmund, in Deutschland versucht, die Dominanz von Bayern München zu stoppen, zieht trotz seiner zurückhaltenden Art permanent das Interesse nicht nur von Fussball-Sachverständigen auf sich. Der Westschweizer sorgte im Rahmen seiner Spieler- und Trainer-Karriere nicht nur für sportliche Schlagzeilen, sondern wurde 1985 als Aktiver „Opfer“ eines der hässlichsten Fussball-Fouls, das die Schweiz je gesehen hatte. Damals attackierte der Vater des ehemaligen Borussia-Spielers (!) Stéphane Chapuisat, Pierre-Albert Chapuisat, Lucien Favre mit gestrecktem Bein derart, dass Favres Knie regelrecht zertrümmert wurde. Der Schädiger Pierre-Albert Chapuisat wurde 1987 vom Genfer Polizeigericht nach diesem Foul an Lucien Favre wegen fahrlässiger, schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen und mit 5000 Franken gebüsst (vgl. dazu auch Urs Scherrer / Remus Muresan / Kai Ludwig, Sportrecht, eine Begriffserläuterung. 3. Aufl., Zürich, 2014, 87). In der soeben erschienenen Biographie zu und über Lucien Favre zeigt der Autor, der Sportjournalist Michael Jahn (Berlin), die Facetten des Spieler- und vor allem des Trainer-Lebens von Lucien Favre auf. „Lucien Favre – Der Bessermacher“, lautet der Titel der über 200 Seiten starken, lesenswerten Publikation, in der u.a. eine Reihe von Persönlichkeiten, welche den kometenhaften Aufstieg des bescheidenen Schweizers erlebt haben, zu Worte kommt. Dritte, welche dem Erfolgs-Trainer begegnet sind, sprechen authentisch über den Romand; dabei werden durchaus auch Negativ-Punkte thematisiert oder relativiert. In Erinnerung ist das (damalige) Statement von Dieter Hoeness (früher Hertha Berlin): „Ein exzellenter Trainer, aber kompliziert“, charakterisierte der ehemalige Spieler den Schweizer Trainer; „Lucien Favre“ würde im Supermarkt verhungern, „weil er sich nicht zwischen Wurst und Käse entscheiden kann.“. So würde sich der Bruder des Noch-Bayern-Präsidenten Uli Hoeness heute nicht mehr äussern – wohl eher aus Respekt denn aus Überzeugung…


(causasportnews / red. / 11. August 2019) Sommerzeiten scheinen prädestiniert zu sein, um „Märchen“ aller Art, auch im Sport, hervorzubringen. Noch immer hält das „Sommermärchen“ um die Fussball-WM-Endrunde im Sommer 2006 in Deutschland nicht nur Fussball-Interessierte auf Trab, sondern auch Behörden und insbesondere die Justiz. Nun wird der Fussball-Welt zur heurigen Sommerzeit ein weiteres „Märchen“ präsentiert, das etwa gleich enden könnte wie die rührselige Geschichte um die WM-Endrunde in Deutschland (vgl. dazu etwa causasportnews vom 7. August 2019). In den letzten Tagen ist nämlich bekannt geworden, dass der Spieler des Hamburger Sport-Vereins e.V. (HSV), Bakery Jatta, ein anderer Mensch sein könnte, nämlich Bakary Daffeh. Der Fussball-Professional, der einen Transferwert in Millionenhöhe verkörpert, gilt in Deutschland als Vorzeige-Integrations-Figur – doch nun droht auch dieses Märchen leicht entmystifiziert zu werden; so wie das „Sommermärchen“ um Franz Beckenbauer & Co. Es ist ans Licht gekommen, dass es sich im „Fall Jatta/Daffeh“ höchstwahrscheinlich um einen Identitätsirrtum, viele sprechen von einer Identitätstäuschung, handeln könnte. Seit Bakery Jatta 2015, offenbar von Gambia stammend, ohne Reisepass in Deutschland angekommen ist, verliert sich die Spur von Bakary Daffeh. Einen auf den Namen Bakery Jatta ausgestellten Pass aufgrund persönlicher Angaben erhielt der HSV-Star anfangs 2016. Seither lebt er mit dieser Identität, und aufgrund dieses Passes begann seine Karriere als Bakery Jatta beim HSV. Die Geschichte könnte als fussballerische Ausgabe des „doppelten Lottchens“ qualifiziert werden, doch sind im Vergleich zum Bestseller von Erich Kästner doch ein paar Unterschiede zur Historie von Bakery Jatta auszumachen. Dieser soll nun 21 Jahre alt sein, Bakary Daffeh wäre zwei Jahre älter. Das Alter ist vor allem im Fussball-Transfergeschäft ein in verschiedener Hinsicht wichtiger Faktor. Apropos Transfer: In diesem Identitätsvorgang haben offenbar die Fussball-Registrierungsbehörden von DFB und FIFA kläglich versagt. Insbesondere scheint die Herkunft des Spielers und seine sportliche Vergangenheit nicht seriös (genug) abgeklärt worden zu sein. Auch ein solcher Transfer wird zwischen zwei Klubs realisiert (zwischen einem abgebenden Klub und dem neuen Verein, für den der Spieler registriert wird). Fast unglaublich, wie die Fussballbehörden hier geschlampt haben.
(causasportnews / red. / 8. August 2019) Die juristische Aufarbeitung des „Sommermärchens“, bzw. die Klärung einer dubiosen Zahlung von 6,7 Millionen Euro im Zuge der Fussball-WM-Vergabe an den Deutschen Fussball-Bund (DFB) bezüglich der WM-Endrunde 2006 in Deutschland (causasportnews berichtete dazu immer wieder) wird um ein Kapitel oder um eine Pose reicher: Die Schweizerische Bundesanwaltschaft hat angekündigt, gegen vier Exponenten des „Sommermärchens“, die ehemaligen DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie die früheren Generalsekretäre des DFB, Horst R. Schmidt, und des Weltfussballverbandes FIFA, Dr. Urs Linsi, Anklage beim Bundesstrafgericht in Bellinzona zu erheben. Anklagegegenstand bildet der Tatbestand des Betrugs (Art. 146 des Strafgesetzbuches, StGB). Aussen vor bleibt (einstweilen) der wichtigste Mann in diesem Puzzle, die Lichtgestalt des deutschen Fussballs, Franz Beckenbauer (vgl. dazu causasportnews vom 28. Juli 2019); gegen ihn wird zwar formell weiterhin ermittelt, im Moment gilt er allerdings als vernehmungsunfähig (dieser Komplex wird dann wohl ein nächstens Kapitel in diesem Schauspiel abgeben).
(causasportnews / red. / 7. August 2019) Die Chancen , dass die Leichtathletin Caster Semenya die umstrittene Hormon-Regelung des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF) am Schweizerischen Bundesgericht noch wird kippen können, sind praktisch auf „null“ gesunken. Zwar keimte Hoffnung auf, als das oberste Schweizer Gericht nach Einreichung der Beschwerde der Athletin gegen ein Urteil des Internationalen Sportschiedsgerichts in Lausanne (TAS) Ende Mai superprovisorisch die entsprechenden IAAF-Regularien, welche die Laufdisziplinen von 400 Metern bis zu einer Meile betreffen, einstweilen ausser Kraft setzte (vgl. auch causasportnews vom 4. Juni 2019), doch nun hat das Bundesgericht der Beschwerde vor ein paar Tagen die aufschiebende Wirkung wieder entzogen. Prozessbeobachter rechnen nach dieser Kehrtwende des Bundesgerichts im Vorfeld des Endurteils mit einer Abweisung der Beschwerde; am gefällten Urteil des TAS wird sich kaum mehr etwas ändern. Der Läuferin wurden nach der Prozessniederlage am TAS in materiell-rechtlicher Hinsicht durchaus Prozesschancen am Bundesgericht eingeräumt, weil die Urteilsbegründung des Sport-Schiedsgerichts in dieser Sache einigermassen dilettantisch anmutet (vgl. dazu auch Causa Sport 2/2019). Mit einem Urteil des Bundesgerichts dürfte nun in nächster Zeit gerechnet werden – wohl noch vor den Weltmeisterschaften in Katar, die vom 27. September bis 6. Oktober mit ziemlicher Sicherheit ohne die Titelverteidigerin Caster Semenya stattfinden werden. Ob die vieldiskutierte Testosteron-Grenzwert-Regelung der IAAF trotz Rechtskonformität allerdings nachhaltig Bestand haben wird, ist derzeit ungewiss. Auch innerhalb des Verbandes sind die Vorgaben umstritten, und der Druck von dritter Seite (vor allem mit dem Diskriminierungs-Argument) wird kaum zu einer Beruhigung der Sach- und Rechtslage beitragen.