Nun schlechte Urteilschancen für Caster Semnya

justice-2071539_1920(causasportnews / red. / 7. August 2019) Die Chancen , dass die Leichtathletin Caster Semenya die umstrittene Hormon-Regelung des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF) am Schweizerischen Bundesgericht noch wird kippen können, sind praktisch auf „null“ gesunken. Zwar keimte Hoffnung auf, als das oberste Schweizer Gericht nach Einreichung der Beschwerde der Athletin gegen ein Urteil des Internationalen Sportschiedsgerichts in Lausanne (TAS) Ende Mai superprovisorisch die entsprechenden IAAF-Regularien, welche die Laufdisziplinen von 400 Metern bis zu einer Meile betreffen, einstweilen ausser Kraft setzte (vgl. auch causasportnews vom 4. Juni 2019), doch nun hat das Bundesgericht der Beschwerde vor ein paar Tagen die aufschiebende Wirkung wieder entzogen. Prozessbeobachter rechnen nach dieser Kehrtwende des Bundesgerichts im Vorfeld des Endurteils mit einer Abweisung der Beschwerde; am gefällten Urteil des TAS wird sich kaum mehr etwas ändern. Der Läuferin wurden nach der Prozessniederlage am TAS in materiell-rechtlicher Hinsicht durchaus Prozesschancen am Bundesgericht eingeräumt, weil die Urteilsbegründung des Sport-Schiedsgerichts in dieser Sache einigermassen dilettantisch anmutet (vgl. dazu auch Causa Sport 2/2019). Mit einem Urteil des Bundesgerichts dürfte nun in nächster Zeit gerechnet werden – wohl noch vor den Weltmeisterschaften in Katar, die vom 27. September bis 6. Oktober mit ziemlicher Sicherheit ohne die Titelverteidigerin Caster Semenya stattfinden werden. Ob die vieldiskutierte Testosteron-Grenzwert-Regelung der IAAF trotz Rechtskonformität allerdings nachhaltig Bestand haben wird, ist derzeit ungewiss. Auch innerhalb des Verbandes sind die Vorgaben umstritten, und der Druck von dritter Seite (vor allem mit dem Diskriminierungs-Argument) wird kaum zu einer Beruhigung der Sach- und Rechtslage beitragen.

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