(causasportnews / red. / 26. August 2019) Seit gestern hat die Schweiz einen neuen „König“: Es ist der Berner Christian Stucki, der sich am Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest in Zug nach einem fulminanten Schlussgang die Krone für die nächsten drei Jahre aufsetzen liess. Die Veranstaltung war und ist der grösste Sportanlass dieses Jahres in der Schweiz und lockte über das vergangene Wochenende mehr als 400 000 Besucherinnen und Besucher an. Die Sportart ist für Linke und Nette ein Horror. Kein Wunder, denn der Anlass verkörpert letztlich genau diese Werte, welche wider dem Mainstream sind. Man könnte auch sagen: Der Anlass wird von der von den meisten Medien verhassten Schweizerischen Volkspartei (SVP) und gesinnungsverwandten Kreisen getragen. Das beginnt damit, dass der Präsident des Organisations-Komitees ein senkrechter SVP-Mann ist, der Zuger Regierungsrat Heinz Tännler, früher einmal Einzelrichter im professionellen Eishockey, danach Legal Director beim Weltfussballverband FIFA und selber begeisterter Sportler, u.a. mit einschlägiger, erfolgreicher „Engadiner“-Erfahrung (Langlauf-Marathon).
Das Schwing- und Älplerfest ist national verwurzelt wie kein anderer Anlass in der Schweiz. Die Veranstaltung verlief friedlich, Sicherheitschecks gibt es keine, Schwing-Hooligans lassen sinnvollerweise die Finger von einem solchen Sportanlass (weil sie hier auf keine Gesinnungsgenossen treffen), und der Gesamt-Bilanz nach der Veranstaltung kann nichts Negatives entnommen werden. Das Schwing-Publikum ist zweifelsfrei bodenständig und normal (und hat eben nicht einen „abnormalen“ Anlass besucht, wie heute die „Neue Zürcher Zeitung suggeriert) – und das kommt vielerorts nicht gut an. Die Schwinger (PS Es gibt auch Schwingerinnen) biedern sich bei den Medien nicht an wie Showstars jedwelcher Couleur; und das an sich erzürnt die Medienzunft, die gerne hofiert werden will, bereits. Dass sie sich fragt, weshalb herrenlose Rucksäcke auf dem Festgelände keine Bombenwarnung auslösen, spricht für sich. Und dass es auch ohne Öko-Gretas Präsenz in Zug keine Abfallprobleme gab, ist bei den Schwingern eine Selbstverständlichkeit. Zweifelsfrei haftet dem Schwingsport das Spezielle, Mythische an. Es kommt hinzu, dass diese Disziplin eine rein helvetische, typisch nationale Angelegenheit ist. Im Ausland wird diese Sportart höchstens als folkloristische Eigenheit der Schweiz wahrgenommen. Dass das Schwingen den grössten Sportanlass in der Schweiz abgibt, ärgert die uniformen, weltoffenen Europäer der Medien in der Schweiz. Mit dem Schwingen ist in der Tat keine Europapolitik zu machen. Schwinger sind zwar Spitzensportler; auf ihnen hacken die Medien jedoch unablässig herum. Kassiert Roger Federer an einem Tennisturnier in den USA eine Million Franken, ist das für die Medien ein Gott gewolltes Faktum. Wird der Titel des Schwinger-„Königs“ nur schon auf einen Wert von einer Million Franken geschätzt, reden sie von Unehrlichkeit und Realitätsverlust. Dass 400 000 begeisterte Menschen den grössten Sportanlass der Schweiz besuchen und wohl etwa eine Millionen Menschen den Schlussgang am TV verfolgt haben, bedeutet für Medienschaffende die Verklärung einer Sportart, die man am liebsten gar nicht als solche qualifizieren würde. Im Gegensatz etwa zu Roger Federer spricht man den Top-Schwingern die Eigenschaft, schweizerischer Projektionsfiguren zu sein, rundum ab. Für die Medien, und nicht mehr erstaunlich auch für die zum Sprachrohr der gehobenen Linken mutierte NZZ, bedeutet das Spektakel fehlende Authentizität. Für die regelrecht senil gewordene Tante von der Zürcher Falkenstrasse wird im Zusammenhang mit dem Spitzen-Schwingsport der verbale Zweihänder ausgegraben. Wie die permanenten Giftpfeile gegen die SVP hat die NZZ (teils durch das flächendeckende Engagement linker Journalisten und ehemaliger linker Politiker) im Schwingsport auf höchstem Niveau ein neues Feindbild entdeckt. Dabei wird ein derartiger publizistischer Unsinn in die für die NZZ wichtige europäische Welt gesandt, dass wohl damit die seit einiger Zeit intensive Anbiederung der NZZ bei den Deutschen in der Schweiz und bei den Deutschen in Deutschland eine Zäsur erleiden wird – falls das selbsternannte Weltblatt aus Zürich in diesen weltoffenen Kreisen überhaupt noch ernst genommen wird (Beispiel für die klassenkämpferischen Links-Parolen der NZZ: „Der anhaltende Boom des Schwingsports basiert auf seiner Verklärung. Die gelingt nur noch, weil das Schwingen strikt vom internationalen Sport abgeschottet ist.“; „Niemand soll sich täuschen lassen vom Umstand, dass die Arena im Schwenkbereich der Kameras werbefrei ist. Am Tennisturnier in Wimbledon oder an Olympischen Spielen sind die Fernsehbilder ebenso clean. […] Das Eidgenössische ist ebenso ausgeprägter Sportkommerz.“; „Kein Wunder, haben die politisch konservativen Kräfte den Nationalsport für sich besetzt.“). Klar, der Schwingsport weist heute auf diesem Niveau eine kommerzielle Komponente auf. Roger Federer ist nicht Christian Stucki – und Christian Stucki ist nicht Roger Federer. Und klar, der Schwingsport spielt im internationalen Sport keine Rolle. Und klar, das Publikum in dieser Sportart ist ein anderes als das Publikum, das die Street Parade in Zürich gut findet. Und klar, die Verantwortlichen werden es sich überlegen müssen, den Anlass zuschauermässig nicht ausufern zu lassen. So what? – Den Schwingsport als Klassenkampf-Thema zu besetzen, wie dies die Medien teilweise tun, ist so töricht wie aussichtslos. Diese Sportart wird zweifelsfrei den Untergang der Print-Medien überdauern.


(causasportnews / red. / 19. August 2019) Er war ein begnadeter Fussball-Spieler – ein filigraner Techniker; heute zählt er zu den besten Trainern Europas und reiht ein Kapitel einer fussballerischen Erfolgsgeschichte an das andere. Lucien Favre, der bald 62jährige Schweizer, der mit seinem derzeitigen Klub, Borussia 09 e.V. Dortmund, in Deutschland versucht, die Dominanz von Bayern München zu stoppen, zieht trotz seiner zurückhaltenden Art permanent das Interesse nicht nur von Fussball-Sachverständigen auf sich. Der Westschweizer sorgte im Rahmen seiner Spieler- und Trainer-Karriere nicht nur für sportliche Schlagzeilen, sondern wurde 1985 als Aktiver „Opfer“ eines der hässlichsten Fussball-Fouls, das die Schweiz je gesehen hatte. Damals attackierte der Vater des ehemaligen Borussia-Spielers (!) Stéphane Chapuisat, Pierre-Albert Chapuisat, Lucien Favre mit gestrecktem Bein derart, dass Favres Knie regelrecht zertrümmert wurde. Der Schädiger Pierre-Albert Chapuisat wurde 1987 vom Genfer Polizeigericht nach diesem Foul an Lucien Favre wegen fahrlässiger, schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen und mit 5000 Franken gebüsst (vgl. dazu auch Urs Scherrer / Remus Muresan / Kai Ludwig, Sportrecht, eine Begriffserläuterung. 3. Aufl., Zürich, 2014, 87). In der soeben erschienenen Biographie zu und über Lucien Favre zeigt der Autor, der Sportjournalist Michael Jahn (Berlin), die Facetten des Spieler- und vor allem des Trainer-Lebens von Lucien Favre auf. „Lucien Favre – Der Bessermacher“, lautet der Titel der über 200 Seiten starken, lesenswerten Publikation, in der u.a. eine Reihe von Persönlichkeiten, welche den kometenhaften Aufstieg des bescheidenen Schweizers erlebt haben, zu Worte kommt. Dritte, welche dem Erfolgs-Trainer begegnet sind, sprechen authentisch über den Romand; dabei werden durchaus auch Negativ-Punkte thematisiert oder relativiert. In Erinnerung ist das (damalige) Statement von Dieter Hoeness (früher Hertha Berlin): „Ein exzellenter Trainer, aber kompliziert“, charakterisierte der ehemalige Spieler den Schweizer Trainer; „Lucien Favre“ würde im Supermarkt verhungern, „weil er sich nicht zwischen Wurst und Käse entscheiden kann.“. So würde sich der Bruder des Noch-Bayern-Präsidenten Uli Hoeness heute nicht mehr äussern – wohl eher aus Respekt denn aus Überzeugung…


(causasportnews / red. / 11. August 2019) Sommerzeiten scheinen prädestiniert zu sein, um „Märchen“ aller Art, auch im Sport, hervorzubringen. Noch immer hält das „Sommermärchen“ um die Fussball-WM-Endrunde im Sommer 2006 in Deutschland nicht nur Fussball-Interessierte auf Trab, sondern auch Behörden und insbesondere die Justiz. Nun wird der Fussball-Welt zur heurigen Sommerzeit ein weiteres „Märchen“ präsentiert, das etwa gleich enden könnte wie die rührselige Geschichte um die WM-Endrunde in Deutschland (vgl. dazu etwa causasportnews vom 7. August 2019). In den letzten Tagen ist nämlich bekannt geworden, dass der Spieler des Hamburger Sport-Vereins e.V. (HSV), Bakery Jatta, ein anderer Mensch sein könnte, nämlich Bakary Daffeh. Der Fussball-Professional, der einen Transferwert in Millionenhöhe verkörpert, gilt in Deutschland als Vorzeige-Integrations-Figur – doch nun droht auch dieses Märchen leicht entmystifiziert zu werden; so wie das „Sommermärchen“ um Franz Beckenbauer & Co. Es ist ans Licht gekommen, dass es sich im „Fall Jatta/Daffeh“ höchstwahrscheinlich um einen Identitätsirrtum, viele sprechen von einer Identitätstäuschung, handeln könnte. Seit Bakery Jatta 2015, offenbar von Gambia stammend, ohne Reisepass in Deutschland angekommen ist, verliert sich die Spur von Bakary Daffeh. Einen auf den Namen Bakery Jatta ausgestellten Pass aufgrund persönlicher Angaben erhielt der HSV-Star anfangs 2016. Seither lebt er mit dieser Identität, und aufgrund dieses Passes begann seine Karriere als Bakery Jatta beim HSV. Die Geschichte könnte als fussballerische Ausgabe des „doppelten Lottchens“ qualifiziert werden, doch sind im Vergleich zum Bestseller von Erich Kästner doch ein paar Unterschiede zur Historie von Bakery Jatta auszumachen. Dieser soll nun 21 Jahre alt sein, Bakary Daffeh wäre zwei Jahre älter. Das Alter ist vor allem im Fussball-Transfergeschäft ein in verschiedener Hinsicht wichtiger Faktor. Apropos Transfer: In diesem Identitätsvorgang haben offenbar die Fussball-Registrierungsbehörden von DFB und FIFA kläglich versagt. Insbesondere scheint die Herkunft des Spielers und seine sportliche Vergangenheit nicht seriös (genug) abgeklärt worden zu sein. Auch ein solcher Transfer wird zwischen zwei Klubs realisiert (zwischen einem abgebenden Klub und dem neuen Verein, für den der Spieler registriert wird). Fast unglaublich, wie die Fussballbehörden hier geschlampt haben.
(causasportnews / red. / 8. August 2019) Die juristische Aufarbeitung des „Sommermärchens“, bzw. die Klärung einer dubiosen Zahlung von 6,7 Millionen Euro im Zuge der Fussball-WM-Vergabe an den Deutschen Fussball-Bund (DFB) bezüglich der WM-Endrunde 2006 in Deutschland (causasportnews berichtete dazu immer wieder) wird um ein Kapitel oder um eine Pose reicher: Die Schweizerische Bundesanwaltschaft hat angekündigt, gegen vier Exponenten des „Sommermärchens“, die ehemaligen DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie die früheren Generalsekretäre des DFB, Horst R. Schmidt, und des Weltfussballverbandes FIFA, Dr. Urs Linsi, Anklage beim Bundesstrafgericht in Bellinzona zu erheben. Anklagegegenstand bildet der Tatbestand des Betrugs (Art. 146 des Strafgesetzbuches, StGB). Aussen vor bleibt (einstweilen) der wichtigste Mann in diesem Puzzle, die Lichtgestalt des deutschen Fussballs, Franz Beckenbauer (vgl. dazu causasportnews vom 28. Juli 2019); gegen ihn wird zwar formell weiterhin ermittelt, im Moment gilt er allerdings als vernehmungsunfähig (dieser Komplex wird dann wohl ein nächstens Kapitel in diesem Schauspiel abgeben).
(causasportnews / red. / 7. August 2019) Die Chancen , dass die Leichtathletin Caster Semenya die umstrittene Hormon-Regelung des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF) am Schweizerischen Bundesgericht noch wird kippen können, sind praktisch auf „null“ gesunken. Zwar keimte Hoffnung auf, als das oberste Schweizer Gericht nach Einreichung der Beschwerde der Athletin gegen ein Urteil des Internationalen Sportschiedsgerichts in Lausanne (TAS) Ende Mai superprovisorisch die entsprechenden IAAF-Regularien, welche die Laufdisziplinen von 400 Metern bis zu einer Meile betreffen, einstweilen ausser Kraft setzte (vgl. auch causasportnews vom 4. Juni 2019), doch nun hat das Bundesgericht der Beschwerde vor ein paar Tagen die aufschiebende Wirkung wieder entzogen. Prozessbeobachter rechnen nach dieser Kehrtwende des Bundesgerichts im Vorfeld des Endurteils mit einer Abweisung der Beschwerde; am gefällten Urteil des TAS wird sich kaum mehr etwas ändern. Der Läuferin wurden nach der Prozessniederlage am TAS in materiell-rechtlicher Hinsicht durchaus Prozesschancen am Bundesgericht eingeräumt, weil die Urteilsbegründung des Sport-Schiedsgerichts in dieser Sache einigermassen dilettantisch anmutet (vgl. dazu auch Causa Sport 2/2019). Mit einem Urteil des Bundesgerichts dürfte nun in nächster Zeit gerechnet werden – wohl noch vor den Weltmeisterschaften in Katar, die vom 27. September bis 6. Oktober mit ziemlicher Sicherheit ohne die Titelverteidigerin Caster Semenya stattfinden werden. Ob die vieldiskutierte Testosteron-Grenzwert-Regelung der IAAF trotz Rechtskonformität allerdings nachhaltig Bestand haben wird, ist derzeit ungewiss. Auch innerhalb des Verbandes sind die Vorgaben umstritten, und der Druck von dritter Seite (vor allem mit dem Diskriminierungs-Argument) wird kaum zu einer Beruhigung der Sach- und Rechtslage beitragen.
