Erhöhte Testosteronwerte: Vorläufig keine Einschränkungen für Läuferinnen

german-2512011_1920(causasportnews / rbr. / 19. Oktober 2018) Athletinnen mit natürlich erhöhten Blut-Testosteronwerten dürfen bis auf weiteres ohne Einschränkungen an internationalen Wettkämpfen der Mittelstreckenläuferinnen (400 Meter bis 1 Meile) teilnehmen: Die IAAF Eligibility Regulations for Female Classification werden nicht vor Ende März 2019 in Kraft gesetzt werden. Das hat der internationale Leichtathletikverband (International Association of Athletics Federations, IAAF, mit Sitz in Monaco) diese Woche bekannt gegeben. Die Geschichte des sog. DSD (Differences of Sex Development, auch Hyperandrogenismus genannt) in der Leichtathletik ist damit um ein Kapitel reicher. Hintergrund der Ankündigung der IAAF ist ein vor dem internationalen Sportschiedsgericht CAS (Court of Arbitration for Sport mit Sitz in Lausanne) hängiges Verfahren. Die Südafrikanerin Caster Semenya, Olympiasiegerin über 800 Meter von London 2012 und Rio de Janeiro 2016 sowie dreifache Weltmeisterin über die gleiche Distanz, hatte wegen der erwähnten Eligibility Regulations am 19. Juni 2018 Klage gegen die IAAF erhoben (s. causasportnews vom 25. Juni 2018). Diese sehen vor, dass Athletinnen mit DSD während mindestens sechs Monaten vor der Teilnahme an einem Mittelstreckenrennen eines internationalen Wettbewerbs ihren Blut-Testosteronwert unter 5nmol/L halten müssen. Die IAAF hatte beabsichtigt, die betreffenden Regeln per 1. November 2018 in Kraft zu setzen. Die Athletin ist der Ansicht, diese Regelung sei widerrechtlich.

Ursprünglich, im Mai 2011, hatte die IAAF eine Regelung erlassen, wonach Athletinnen mit erhöhten Blut-Testosteronwerten nur dann bei den Frauen starten durften, wenn sie sich einer androgensenkenden Behandlung unterzogen. Diese Regelung war vom CAS nach einer Beschwerde der indischen Leichtathletin Dutee Chand mit Zwischenentscheid vom 24. Juli 2015 vorläufig aufgehoben worden. Das CAS gab der IAAF sodann zwei Jahre Zeit, um den Einfluss von DSD auf die Leistungsfähigkeit der Athletinnen zu belegen (CAS 2014/A/3759). Im Rahmen dieses Verfahrens erarbeitete die IAAF neue Regeln, die nun Gegenstand des Verfahrens von Caster Semenya sind. Das Urteil des CAS über die Gültigkeit der IAAF Eligibility Regulations for Female Classification wird für den 26. März 2019 erwartet. Vom 27. September bis zum 6. Oktober 2019 finden in Doha/Katar die IAAF-Weltmeisterschaften statt. Bis dahin dürfte klar sein, ob Caster Semenya ihren in London 2017 errungenen Titel wird verteidigen können.

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