Wenigstens darüber schreiben…

las-vegas-599840_1920  (causasportnews / red. / 23. Oktober 2018) Mit Vergewaltigungsvorwürfen gegen den Juventus-Star Cristiano Ronaldo wartete das Deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ Ende September auf (Nr. 40/29. September 2018) – ohne dass Beweise hierfür hätten vorgelegt werden können. Trotzdem wurde in den folgenden Ausgaben eifrig nachgelegt, und in der vorletzten Nummer musste dann die Politik-Redakteurin (!) Ann-Katrin Müller frustriert, nach dem Motto: „Was nicht sein darf, kann nicht sein“, eingestehen: „Die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Cristiano Ronaldo haben vorerst keine Konsequenzen“; und forderte zugleich: „Warum der Sport begreifen sollte, dass sich etwas ändern muss“.- Was genau soll sich ändern? Vielleicht Medienkampagnen in dieser Art? Fakt ist, dass in dieser zweifelsfrei unappetitlichen Angelegenheit Aussage gegen Aussage steht. Es geht im Kern in der Tat darum, zu „welcher Art von Sex“ es zwischen dem Fussballstar und dem weiblichen Opfer damals, 2009, in Las Vegas, gekommen ist (so nüchtern und sachlich die „Neue Zürcher Zeitung“ vom 13. Oktober 2018); der Sex fand statt – nur welcher also?. Es ist fast wie überall, wenn es um Sexualdelikte geht: Zwei waren dabei, zwei gegensätzliche Versionen werden präsentiert, Beweise fehlen, und es wird die Ungewissheit bleiben, was sich im konkreten Fall zugetragen hat. Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten um anzunehmen, dass es sich auch im „Fall Ronaldo“ so verhalten dürfte. Es gibt Spekulationen, Abklärungen, Schlussfolgerungen. Aber die objektive Wahrheit wird kaum an das Tageslicht kommen, auch wenn Cristiano Ronaldo sich letztlich allenfalls einem Verfahren wird stellen müssen, und wenn Anwälte auf beiden Seiten ihre juristischen Sezierarbeiten beendet haben werden. Gerichtsverfahren nach allgemein anerkannten und normierten Regeln enden bei derartigen Konstellationen in der Regel mit Freisprüchen für die angeklagten Täter. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ bezieht sich (noch) immer auf die Tat- und nicht auf die Rechtsfrage. Besser also, dass sich die „Spiegel“-Macher nun auf die Khashoggi-Geschichte gestürzt haben; diesbezüglich bestehen keine Zweifel, dass Jamal Khashoggi in brutalster Weise in Istanbul ermordert worden ist; „Tod am Bosporus“ wird hier einigermassen soft die neuste Titelgeschichte istanbul-2044383_1920übertitel. Solches Tun mit eindeutigem Sachverhalt gehört jedoch klipp und klar verurteilt– Gerade das Hamburger Nachrichtenmagazin sollte aus einer anderen Geschichte aus dem Sport gelernt haben: Aus der „Sommermärchen“-Story, die auch drei Jahre nach der „Enthüllung“ durch den „Spiegel“ immer noch im Dunkeln schlummert. Im Moment läuft es sogar noch schlechter für das Magazin, weil das Landgericht Frankfurt am Main den investigativen Journalistinnen und Journalisten von der Elbe einen bösen Dämpfer versetzt hat (vgl. auch causasportnews vom 15. Oktober 2018). Letztlich ging es um die Frage, ob der nun seit Jahren im Raum stehende Verdacht, mit einer Summe von 6,7 Millionen Euro sei das „Sommermärchen“ gekauft worden, erhärtet werden konnte oder nicht. Offenbar war die Sach- und Rechtslage für das Gericht klar. Es ging jedenfalls davon aus, dass nicht bewiesen werden könne, der Betrag sei im Rahmen des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) keine Betriebsausgabe des Verbandes gewesen. Kein beweisbares Steuerdelikt also. So wird die Öffentlichkeit weiter auf die absolute Wahrheit auch im „Fall Sommermärchen“ warten müssen. „Absurde These“, titelt der „Spiegel“ in der aktuellen Ausgabe (Nr. 43/20. Oktober 2018) mit Blick auf dieses Gerichtsurteil. Womit wieder einmal das bewiesen wäre, was schon allgemein bekannt ist, nämlich, dass Journalistinnen und Journalisten die besseren Rechtsanwender sind als Richterinnen und Richter. Nur was sich in den Fällen „Sommermärchen“ und „Ronaldo“ zugetragen hat, bleibt auch ihnen weiterhin verborgen. Sie schreiben und urteilen nach ihren eigenen, meist ethisch aufgeladenen Regeln, die sie, und nicht ein Gesetzgeber, aufstellen. Gut aber, dass man zumindest darüber geschrieben hat…

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