Eher keine Steuerhinterziehung im „Sommermärchen“

(causasportnews / red. / 15. Oktober 2018) Exakt drei Jahre sind es her, seit das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ kolportierte, die Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland sei „gekauft“ worden. Das linke Medium vermeldete in der Ausgabe Nr. 43/2015 erstmals und exklusiv die Neuigkeit vom „zerstörten Sommermärchen“. Mehr Vermutungen, Hypothesen und Anschwärzungen statt Fakten und Beweise allerdings – ein Zustand, der bis heute andauert, obwohl das Magazin immer wieder „nachlegt“. Die Geschichte wurde dann zum „Fall DFB“, und im Zentrum des Skandals stand Deutschlands damalige Fussball-Lichtgestalt Franz Beckenbauer, der sich seither aus dem öffentlichen Leben verabschiedet hat. Seit der „Aufdeckung“ des Skandals und bis heute dreht sich alles um einen Betrag von 6,7 Millionen Euro, der im Rahmen der WM-Organisation in Deutschland durch den deutschen Verband (DFB) verschleiert bezahlt worden sein soll (Franz Beckenbauer erhielt damals den Betrag vom inzwischen verstorbenen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus, das Geld wurde auf ein Konto des damaligen, zwischenzeitlich sanktionierten FIFA-Funktionärs Mohamed Bin Hammam in Katar überwiesen). Als Verantwortliche für die Vorgänge seitens des DFB wurden die beiden ehemaligen Verbands–PräsidentenTheo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie der damalige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt ausgemacht. Letztlich stand steuerstrafrechtlich die Frage im Mittelpunkt, ob es sich bei den besagten 6,7 Millionen Euro um eine Betriebsausgabe des DFB handelte oder nicht. Weil der Verwendungszweck des Geldes bis dato nicht nachvollzogen werden konnte, nahm die zuständige Staatsanwaltschaft an, der Betrag könne nicht als Betriebsausgabe qualifiziert werden; es sei somit seitens des DFB eine unkorrekte Steuererklärung abgegeben worden. Diese Meinung teilte das Landgericht Frankfurt a.M. nicht und lehnte heute einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen Steuerhinterziehung in der Höhe von insgesamt 13,7 Millionen Euro gegen die drei ehemaligen DFB-Funktionäre ab. Ein hinreichender Tatverdacht sei nicht zu erkennen, verlautete seitens des Gerichts. Die Staatsanwaltschaft kann nun gegen die Nicht-Eröffnung eines Verfahrens beim Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Beschwerde führen. Ob sie dies tun wird, steht im Moment nicht fest. Allein die Entscheidung des Landgerichts muss als juristischer Erfolg der drei ehemaligen Funktionäre sowie des DFB qualifiziert werden. Bei der Aufarbeitung des angeblich gekauften „Sommermärchens“ geht es u.a. auch um die Gemeinnützigkeit des DFB.

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