Testosteron-Regel der IAAF kommt vor den CAS

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Das «Männlichkeitshormon» Testosteron: Macht zuviel davon eine Frau (im Sport) zum Mann? (Bild: Xasodfuih)

(causasportnews / red. / 25. Juni 2018) Am Court of Arbitration for Sport (CAS) geht es gemeinhin um reine Rechtsfragen, doch im „Fall Semenya“ steht viel mehr auf dem Spiel als eine juristische Auseinandersetzung. Es ist schlicht (auch) eine menschliche Tragödie um „Intersexuelle“, die es im Leben bereits schwer genug haben. In Lausanne steht die vorgesehene Regelung des Internationalen Leichtathletikverbandes (IAAF) zur Beurteilung, nach der bestimmt werden soll, wann eine Sporttreibende als Frau an einem sportlichen Wettbewerb teilnehmen darf bzw. kann. Auslöser der Auseinandersetzung mit der IAAF ist die 800 Meter-Läuferin Caster Semenya aus Südafrika, die als sog. „Intersexuelle“ am organisierten Sport teilnimmt – und zwar sehr erfolgreich. Seit 2009 reiht Caster Semenya Erfolg an Erfolg; doch es wurde immer geargwöhnt, die Südafrikanerin, die sich unmissverständlich als Frau fühlt, habe die Erfolge ihrem (zu) hohen Testosteron-Wert zu verdanken. Die Höhe des Testosteron-Wertes ist entscheidend für die Beantwortung der Frage, ob eine Sporttreibende als Frau zu gelten hat. Oft leiden solche Menschen unter der Erbkrankheit „5-ARD“ mit männlichem Chromosomensatz. Die IAAF ist der Meinung, dass künftig auf Grund einer starren Regelung („Testosteron-Regel“) bestimmt werden soll, wer als Frau zu gelten habe; sehr hohe Testosteronwerte bei Frauen würden zu unfairen Wettbewerbsvorteilen führen, deshalb müsse eine Limite für Athletinnen mit hohen natürlichen Testosteron-Werten eingeführt werden. Die Krux einer solchen Lösung ist darin zu erblicken, dass eben eine fixe Grenze festgelegt wird und kein weiterer Spielraum für die Bestimmung des Geschlechts besteht. Mit einer Limitierung des Testosteron-Wertes würden anderweitige Diskussionen um intersexuelle Athletinnen obsolet. Die Behauptung von Caster Semenya, sie sei als Frau geboren worden und fühle sich als Frau wäre dann nur noch die Vorfrage zur endgültigen Entscheidung, ob sie (weiterhin) als Frau an den Start gehen kann. Der CAS will die Entscheidung zur Testosteron-Grenz-Regelung spätestens bis im September fällen.

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