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Bundesanwalt Michael Laubers kruder Abgang – was geschieht nun mit dem FIFA-Präsidenten?

© Marco Nürnberger

(causasportnews / red. / 26. Juli 2020) Ein aktueller Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen besiegelt das Schicksal des amtierenden Schweizer Bundesanwalts Michael Lauber. Nachdem die Richter im Lohnkürzungsstreit den höchsten Ermittler und Ankläger der Schweiz unter anderem der Lüge bezichtigt haben, ist der Abgang des 54jährigen Juristen nicht mehr abzuwenden (vgl. auch causasportnews vom 4. Mai und 11. Juni 2020). Das hat er selber erkannt und seinen Rücktritt als Bundesanwalt angeboten. Dieses Vorgehen ist so kurios wie dessen Verhalten in der „Causa FIFA / FIFA-Präsident“. Seit geraumer Zeit sind (nicht protokollierte) Gespräche zwischen Michael Lauber und Gianni Infantino Gegenstand von Spekulationen aller Art sowie von Untersuchungen. Die Protagonisten erinnern sich teils nicht mehr an diese Unterredungen und/oder deren Inhalte. Gerade in dieser Angelegenheit machte Michael Lauber eine denkbar schlechte Figur. Dennoch wehrte er sich mit juristischen und weniger juristischen Mitteln gegen seine Absetzung. Mit Hilfe von Star-Anwälten, PR-Beratern, schillernden Parlamentariern und Lobbyisten drückte Michael Lauber im vergangenen September seine Wiederwahl im Schweizer Parlament durch (causasportnews vom 28. September 2019). Dieses Parlament und insbesondere die bürgerlichen Kräfte verhalfen dem Juristen mit Walliser Wurzeln, wenn auch knapp, im September 2019 zur Wiederwahl. Dass sich ein in die Enge getriebener Beamter mit allen Mitteln zur Wehr setzt(e), war und ist verständlich. Dass jedoch das Parlament als Wahlbehörde derart versagt hat, ist unverzeihlich. Nicht primär der Bundesanwalt hat dem Schweizer Staatswesen einen Reputationsschaden beschert, sondern ein Parlament, das nicht gerade als Zentrum intellektueller Potenz gilt und so auch kein Abbild der Schweizer Bevölkerung darstellt. Nicht von ungefähr ist im Zusammenhang mit den beiden Kammern (National- und Ständerat) immer wieder vom „Parlament Peinlich“ die Rede (causasportnews vom 25. September 2019). Das Schweizer Volk wird allerdings erst in drei Jahren die Möglichkeit haben, die derzeit überwiegenden parlamentarischen Fehlbesetzungen zu korrigieren. Wird in der „Causa Lauber“ nun teils argumentiert, Michael Lauber habe dem Ansehen der Justiz Schaden zugefügt, ist diese Optik sicher unzutreffend; der Justiz kann in dieser Angelegenheit nicht der geringste Vorwurf gemacht werden. Der unappetitliche Vorgang bedeutet nichts anderes als eine Bankrotterklärung des Schweizerischen Parlamentarismus‘. Zweifelsfrei ist und war der amtierende Bundesanwalt eine Fehlbesetzung – auch in fachlicher Hinsicht, was nach dem finalen, vernichtenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts offenkundiger denn je wurde. Da hat Michael Lauber nach Bekanntwerden der Entscheidung aus St. Gallen seinen Rücktritt angeboten, was einigermassen irritiert. Einen Rücktritt anzubieten ist schlicht unmöglich. Entweder man tritt zurück oder wird sonst bspw. aus dem Amt entfernt. Das juristische Basiswissen scheint dem höchsten Ermittler und Ankläger völlig abhanden gekommen zu sein, oder es war nie da. Oder aber der untragbar gewordene Bundesanwalt pokert nun um die Vergoldung seines kruden Abgangs. Im Moment sind die Modalitäten der Beendigung des Gastspiels von Michael Lauber als Bundesanwalt unklarer denn je. Unsicher ist überdies, was nun mit dem in die bundesanwaltschaftlichen Vorgänge involvierten FIFA-Präsidenten geschieht. Es wird damit gerechnet, dass bezüglich des Komplexes, über den Bundesanwalt Michael Lauber nun stolperte, durch einen bereits ernannten, ausserordentlichen Staatsanwalt gegen Gianni Infantino ein Strafverfahren eröffnet wird. Nur so dürfte klar werden, was Inhalt der Gespräche zwischen dem Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten war. Damit wäre dann auch der Nachfolger von Joseph Blatter als FIFA-Präsident nicht mehr tragbar und würde wohl von der FIFA-Ethikkommission aus dem Verbands-Amt entfernt – so wie damals sein Vorgänger Joseph Blatter. Sicher ist in dieser Affäre, die eigentlich als „Posse“ zu qualifizieren wäre, nur eines: Die unsägliche, unnütz Gelder verschlingende und Kräfte absorbierende Bundesanwaltschaft gehört schleunigst abgeschafft.

„Impeachment“-Gemurkse gegen den Schweizer Bundesanwalt

© Anderson Mancini

(causasportnews / red. / 24. Mai 2020) Nun hat auch die Schweiz ihr „Impeachment“-Verfahren. Was in den Vereinigten Staaten von Amerika eher ein Unterhaltungs-Tatbestand abgibt, ist im Herzen Europas eine peinliche Angelegenheit. Jetzt hat die Parlamentarische Gerichtskommission ein Amtsenthebungsverfahren gegen den amtierenden Bundesanwalt Michael Lauber eröffnet; ein einmaliger Vorgang in der helvetischen (Rechts-)Geschichte. Der oberste Ermittler und Ankläger der Schweiz wird nach menschlichem Ermessen über die „FIFA-Affäre“ stolpern. Zwar nicht sofort – aber schätzungsweise in ein paar Monaten. Zum Verhängnis werden dürften dem 54jährigen Juristen mit wenig spektakulärer, beruflicher Vergangenheit und bescheidenem Leistungsausweis nicht protokollierte Treffen mit dem aktuellen FIFA-Präsidenten Gianni Infantino. Allerdings können sich die Teilnehmer dieser Gespräche nicht mehr an die Treffen an sich und kaum oder gar nicht mehr an die besprochenen Themen erinnern. Ein alter Juristen-Trick in Anlehnung an das Dogma der drei Affen also: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen. Ganz hat das allerdings bei Michael Lauber und Gianni Infantino nicht geklappt. Es soll in diesem Zusammenhang auch arg gelogen worden sein. Wie dem auch sei: Für die Gerichtskommission ist klar, dass der Bundesanwalt seine Amtspflichten gravierend verletzt haben soll. Deshalb ist nun das Amtsenthebungsverfahren eröffnet worden. Das Parlament soll in absehbarer Zeit den höchsten Staatsanwalt des Landes absetzen, obwohl gerade dieses Parlament Michel Lauber noch im September des vergangenen Jahres für eine weiter Amtszeit gewählt hat – das Volk hat nicht verstanden, weshalb das Parlament trotz klarer Fakten, die schon vor etwas mehr als einem halben Jahr gegen den Leiter der Bundesanwaltschaft sprachen, den Juristen aus dem Wallis erneut zum Leiter dieser Bundesbehörde gewählt hat. Es waren wohl die kleinmassstäblichen Verhältnisse und die notorischen Verflechtungen im Schweizer Polit- und Justizbetrieb Ursachen für diesen „Sündenfall“ des Parlamentes; dass bei dieser Wahl vor allem bürgerliche Politikerinnen und Politiker, allen voran die Vertreter/innen des Freisinns (FDP) das Zünglein an der Waage zugunsten von Michael Lauber spielten, ist nicht ganz zufällig. Bereits jetzt gerät jedenfalls das Parlament in Erklärungsnotstand, weshalb nun aufgrund von Fakten, die schon damals weitgehend bekannt waren, jetzt (doch) gegen den Bundesanwalt vorgegangen werden soll. Was damals Recht war, kann jetzt also zum Unrecht werden. Dem Parlament bleibt aber noch ein wenig Zeit; die Gerichtskommission will für Aussenstehende unverständlicherweise noch einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in der „Causa Lauber“ abwarten und dann über das weitere Vorgehen befinden. Es könnten sich aber zweifelsfrei noch andere Gründe ergeben, damit sich das Parlament letztlich doch noch vor der Verantwortung drücken kann; dann nämlich, wenn das Bundesverwaltungsgericht Michael Lauber (in einem an sich grotesken Nebenpunkt) Recht geben sollte. Mit der Vorgehensweise hat sich die Gerichtskommission nun, zweifelsfrei auch kalkuliert, in juristische Geiselhaft begeben. Das ganze Gemurkse um den Bundesanwalt hat wohl auch dazu geführt, dass ein längst überfälliger Schritt bis dato nicht unternommen worden ist: Die Suspendierung von Michael Lauber von seinem Amt – sein Salär ist schon mal etwas gekürzt worden, dagegen kämpft er natürlich an. Allerdings liegt das Kind in dieser Angelegenheit längst im Brunnen. Vor allem ist das Ansehen des Schweizer Polit- und Justizsystems aus im Ausland total ramponiert und irreparabel geworden (vgl. dazu auch causasportnews vom 4. Mai 2020).

Wahrscheinlich ist es noch zu früh, um die Behörde „Bundesanwaltschaft“ nach dieser Tragik-Komödie um den obersten Ermittler und Ankläger der Schweiz kritisch zu hinterfragen. Nicht nur wegen der Fäll rund um den internationalen Fussball gehört diese Behörde, alles in allem eine erfolglose, gigantische Geldverschwendungsmaschinerie ohne nachvollziehbaren Sinn, abgeschafft. Die durchwegs weit professioneller arbeitenden Untersuchungs- und Anklagebehörden der Schweizer Kantone wären weit prädestinierter, die jetzt von der Bundeshauptstadt aus geführten und zur Anklage gebrachten Verfahren zu übernehmen. Die Bundesanwaltschaft ist nicht erst seit dem Amtsantritt von Michael Lauber eine juristische „Dunkelkammer“, auf die in einem Rechtsstaat verzichtet werden muss.

Der aktive Sport im „Ruhe-Modus“

(causasportnews / red. / 17. März 2020) Nach den rigorosen Anordnungen der Regierungen in ganz Europa gegen die weitere Ausbreitung des „Coronavirus“ befindet sich auch der Sport gezwungenermassen im „Ruhe-Modus“. Die (letzten) Absagen von Sportveranstaltungen jagen sich. Das „Gibraltar open“ der „Snooker“-Spieler ist soeben einigermassen regulär zu Ende gegangen; wenn auch mit wenig Enthusiasmus. Der Sport in der „Neuen Zürcher Zeitung“ („NZZ“) findet nur noch unter der Überschrift „Coronavirus“ statt. Der aktive Sport ist an sich sogar „tot“ und findet höchstens noch im Rahmen der Sportpolitik statt, die einmal mehr beweist, in welcher Parallelwelt Sportfunktionäre leben. Die UEFA eiert seit geraumer Zeit herum und ziert sich mit der Absage der an 12 Austragungsorten stattfindenden Fussball-Europameisterschaft 2020, die selbstverständlich vom 12. Juni bis zum 12. Juli 2020 nicht stattfinden wird. Schlimmer liegen die Verhältnisse nur noch beim Internationalen Olympischen Komitee (IOK), welches sich aus dilettantischen und wohl vor allem aus pekuniären Gründen nicht dazu durchringen kann, für klare Verhältnisse zu sorgen und die Olympischen Sommerspiele vom 24. Juli bis 9. August in Tokio bisher nicht abgesagt hat. Fleissig agiert hingegen der Weltfussballverband FIFA, dieses Jahr glücklicherweise ohne Turniere und Wettbewerbe (mit Ausnahme der kaum jemanden interessierenden Klub-WM im Dezember), und sagt Sitzungen und Versammlungen kontinuierlich ab. Das Meeting des FIFA-Rates Ende dieser Woche ist ebenso verschoben wie die Vereinsversammlung der FIFA, die am 5. Juni in Addis Abeba hätte stattfinden sollen. Der sog. „Kongress“ ist nun auf den 18. September verschoben worden. Diese Annullation von (noch weiteren) Sitzungen im Rahmen der FIFA hat auch eine gute Seite: Der ungeliebte FIFA-Präsident Gianni Infantino profitiert von abgesagten Sitzungen und Versammlungen. Keine Zusammenkünfte – keine für ihn ungelegenen oder gefährlichen Beschlüsse. Besser kann der Machterhalt für ihn im Moment gar nicht funktionieren.

In der aktuell schwierigen Situation macht der Sport nicht durchwegs eine gute Figur, auch etwa der Breitensport nicht. Trotz Anordnung der Schweizer Regierung am vergangenen Freitag, dass alle Wintersportorte ihre Betriebe einstellen müssten, foutierten sich einige Wintersportstationen, vor allem in der Innerschweiz, um diese angeordnete Massnahme. Es war auch eine Art Ohnmacht der Regierung vor den faktischen Verhältnissen. Das renitente Verhalten der Innerschweizer mag auch damit zusammenhängen, dass der Schweizer Bundesrat bei der Bewältigung dieser Krise vor allem aufgrund von zu spät erfolgten Anordnungen und fehlender „Leadership“ ein tristes Bild abgibt und deshalb der Respekt der Bevölkerung ihm gegenüber an einem kleinen Ort zu orten ist. Es kommt hinzu, dass nun die Armee die grösste Mobilmachung seit dem 2. Weltkrieg erlebt und nun zur Unterstützung der zivilen Einsatzkräfte eingesetzt wird – angeordnet vom selben Bundesrat, dessen Mitglieder teils Parteien angehören, die sich seit Jahrzehnten als militante Bekämpfer eben dieser Armee hervorgetan haben! Solches Verhalten ist für eine Landesregierung, in der Tat eine träge Kollegialbehörde, wenig vertrauensbildend. Auch wenn die „NZZ“ alles unternimmt, um die Schweizer Regierung in die Nähe potentieller Heiliger zu rücken. „Der Bundesrat beweist in der Krise Führungsstärke“, schrieb das Blatt am Wochenende auf der Frontseite. Was leider kein Scherz war. Mit rührigen Worten rüffelt der Chefredaktor der „NZZ“ heute das ihm sonst so lieb gewordenen Europa und schaut mit verklärtem Blick in Richtung Bern: Die europäischen Regierungen hätten bei der Bekämpfung des „Coronavirus“ wertvolle Zeit verstreichen lassen, ist von der „alten Tante“ von der Zürcher Falkenstrasse zu vernehmen. Und säuselt: „Erst später greifen sie wie jetzt der Schweizer Bundesrat zu drakonischen Massnahmen“, schreibt der Journalist, der wohl merken musste, dass die von ihm gehätschelte EU vielleicht eher ein Schönwetter-Gebilde ist. Lob der Schuldigen – Tadel der Unschuldigen heisst das Motto jedenfalls bei der „NZZ“. Dass die Schweiz im internationalen Vergleich vom Virus am meisten befallen ist, wird selbstverständlich ausgeblendet. Die Zeitung mit rasant in den Keller sinkenden Auflage (wen wundert’s?) hat es sich wohl auf die Fahne geschrieben, die dem Blatt ergebenen und der so genannten freiheitlichen Partei angehörenden Mitglieder der Landesregierung wenigstens medial zu stärken. „Fake News“, wird das heute genannt; auch deshalb wütet derzeit ein spezieller Mensch im „Weissen Haus“. Und der Beweis ist durch die „NZZ“ erbracht, dass auch der Journalismus nicht nur bei der Beurteilung dieser Krise in einer Parallelwelt agiert. Eine intelligente, sportliche Note setzte hingegen der souverän und effizient wirkende österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz in dieser schwierigen Zeit, in der die Welt praktisch still steht: Er führt sein Land, die Realitäten ausgewogen im Auge behaltend, auch mit einer Portion Optimismus durch das Wellental und versteht es, die notwendige Solidarität im Land zu beschwören. So redet er sportlich mitreissend und überzeugend nicht von Österreicherinnen und Österreichern, sondern vom „Team Österreich“. Plattitüden, wie sie die jetzt regelrecht abgetauchte deutsche Bundeskanzlerin regelmässig von sich gibt, vermeidet er geflissentlich. Politisches Talent im Blut zu haben erleichtert das Regieren eben ungemein.

Wird Michel Platini der nächste FIFA-Präsident?

(causasportnews / red. / 14. Oktober 2019) Wie gemeldet (vgl. causasportnews vom 7. Oktober), ist der ehemalige französische Fussball-Star und Spitzen-Funktionär Michel Platini nach abgelaufener Sanktion wieder frei von Schuld und Strafe. Seit dem 8. Oktober 2019 darf er u.a. auch wieder als Fussball-Funktionär amten. Nun steht die Frage im Raum, ob der 64 Jahre alte Franzose die Funktion, für die er 2016 auserkoren war, nochmals anstrebt: Das FIFA-Präsidium. Hätte ihn die Sperre damals nicht daran gehindert, als Präsident des Welt-Fussballverbandes zu kandidieren, hiesse der Präsident des Weltfussballverbandes heute nicht Gianni Infantino, sondern eben…Michel Platini. Seit Ablauf der Sperre brodelt es in der Gerüchteküche, und es gibt eine Vielzahl von Gründen, die dafür sprechen, dass Michel Platini sein grosses Ziel, wenn nun auch mit „Verspätung“, doch noch zu realisieren versuchen wird. Der Rückhalt für den amtierenden FIFA-Präsidenten ist vor allem in der wichtigsten Konföderation im Rahmen der FIFA, der UEFA, seit geraumer Zeit stark geschwunden. Würde sich Michel Platini als Kandidat dem Wahlgeschäft stellen, hätte er wohl die meisten Stimmen der UEFA-Nationalverbände – immerhin 55 an der Zahl – auf sicher. In der UEFA herrscht immer noch die Meinung vor, dass Michel Platini mit der Verhängung der Sperre durch die FIFA Unrecht geschehen sei; Gianni Infantinos Vorgehensweise, um seinen ehemaligen Chef zu beerben, wird weitgehend nicht goutiert. Gianni Infantino gilt im Weltfussball nach wie vor als präsidialer „Notnagel“; die Chemie zwischen der UEFA und dem FIFA-Präsidenten soll zudem seit einiger Zeit nicht mehr stimmen. Es kommt hinzu, dass viele Nationalverbände mit der Amtsführung durch Gianni Infantino unzufrieden sind, auch wenn sich diese ob des stets reicheren Geldregens vom „Zürichberg“ in pekuniärer Hinsicht nicht beklagen können. Geld versprechen und dieses entsprechend auf die Nationalverbände niederprasseln zu lassen, wird natürlich auch Michel Platini zugetraut. Dem FIFA-Präsident wird vor allem (hinter vorgehaltener Hand) vorgeworfen, sich nicht längst vom altgedienten Broadcasting-Vermarktungs-Modell verabschiedet zu haben und die FIFA generell in eine neue Zukunft zu führen, sondern sich mit undurchsichtigen Investoren zu umgeben, sonst aber das konventionelle Funktionärs-Gebaren, aus welchen Gründen auch immer, weiter zu treiben. Mit einem, so ein Insider, „schrägen Angebot“ solcher Investoren hat Gianni Infantino den FIFA-Rat brüskiert und auch in der Sport-Vermarktungsszene für mehr als nur für Stirne-Runzeln gesorgt; der von ihm inszenierte 25 Milliarden-Deal zur Verwertung von FIFA-Rechten aller Art ist jedenfalls brüsk gescheitert. Dem amtierenden FIFA-Präsidenten wird vorgeworfen, vor allem aus eigenem Machterhaltungstrieb an veralteten Vermarktungs-Modellen festzuhalten. Dem wiederauferstandenen Michel Platini wird zugetraut, die FIFA in neue Vermarktungssphären führen zu können. Es bestehen jedenfalls Anhaltspunkte dafür, dass Michel Platini ein Comeback ins Auge fasst, auch wenn von ihm in dieser Hinsicht noch kein konkretes Votum vorliegt. Wohl eher theoretischer Natur ist aus der Sicht des amtierenden FIFA-Präsidenten, dass ein Kandidat Platini über den Integritätscheck stolpern könnte. Auch der Umstand, dass Gianni Infantino bis 2023 gewählt ist, dürfte allerdings kein grosses Hindernis im Rahmen eines Comebacks für Michel Platini sein. So sieht Art. 65 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) zwingend vor, dass ein Vereinsorgan (das ist der FIFA-Präsident im Rahmen des Vereins „FIFA“) jederzeit abberufen werden kann. Zu den Präsidentschafts-Mutmassungen um die Person Michel Platini ist zu konstatieren: Wenn er will, dürfte er der nächste FIFA-Präsident werden.