Archiv der Kategorie: Allgemein

Geldspielgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft

luck-839034_1920(causasportnews / rbr. / 12. November 2018) Was die Spatzen bereits seit Längerem von den (Casino-)Dächern pfiffen, ist nun offiziell: Das neue „Bundesgesetz über Geldspiele“ (Geldspielgesetz, BGS) wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Das hat der Schweizerische Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 entschieden. Damit tritt das BGS auf den Zeitpunkt hin in Kraft, der allgemein erwartet worden war (siehe causasportnews vom 31. Juli 2018). Mit dieser Totalrevision werden gleichzeitig die bisherigen Rechtsgrundlagen des schweizerischen Geldspielrechts (bzw. nach momentan noch gültiger Terminologie Glücksspielrechts) – das Spielbankengesetz (SBG) von 1998 und das Lotteriegesetz (LG) von 1923 – aufgehoben werden.

Das BGS war, nachdem gegen den betreffenden Parlamentsbeschluss das Referendum ergriffen worden war (causasportnews vom 19. Januar 2018), von den Stimmberechtigten in der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 mit deutlicher Mehrheit angenommen worden (causasportnews vom 11. Juni 2018). Dessen Inkraftsetzung verzögerte sich indessen, da Weiterlesen

NHL bekommt offiziellen Sportwettenpartner

Photos taken at Las Vegas.

flickr; Baishampayan Ghose

(causasportnews / rbr. / 8. November 2018) Die National Hockey League (NHL), die gemeinsame Eishockeyprofiliga der USA und Kanadas, beschreitet neue Wege in der Sportvermarktung – jedenfalls für nordamerikanische Verhältnisse. Am 29. Oktober 2018 gab die NHL bekannt, dass sie „MGM Resorts“ als ersten offiziellen Sportwettenpartner der Liga ausgewählt habe. Die angekündigte mehrjährige Zusammenarbeit gewährt MGM Resorts ferner das Recht zur Verwertung von Namen- und Markenrechten der NHL (insb. der Liga-Logos) für Marketing- und Werbezwecke. Ferner wird MGM Resorts ab der kommenden Saison Zugang zu Echtzeit-Spieldaten von NHL-Spielen haben, die im Moment von der NHL entwickelt und in der laufenden Saison getestet werden. Weiterlesen

Rücktritt der englischen «Sportministerin» wegen Geldspielgesetzgebung weckt falsche Assoziationen

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Informationen: Bitte nicht zu kompliziert…

(causasportnews / rem. / 7. November 2018) Der kürzlich erfolgte Rücktritt der «Sportministerin» des Vereinigten Königreichs ist ein aktuelles und illustratives Beispiel dafür, wie die heute allgegenwärtigen Simplifizierungen zu unzutreffenden Assoziationen führen (können). Sowohl in englischen als auch in deutschsprachigen Medien wurde am bzw. kurz nach dem 1. November 2018 vermeldet, dass die (damalige) englische «Sportministerin» Tracey Crouch per sofort zurückgetreten sei, und zwar wegen Verzögerungen bei der Umsetzung von Gesetzgebungsmassnahmen in Bezug auf Glücks- bzw. (nach schweizerischer Terminologie) Geldspiele. Nun sind gewisse Verflechtungen zwischen Geldspielen und dem Sport sowie die damit einhergehenden Probleme durchaus notorisch (insbesondere im Bereich der Sportwetten – Stichwort «Spielmanipulationen»), und vor diesem Hintergrund ist der Rücktritt einer «Sportministerin» unter Berufung auf Unzulänglichkeiten bei der Gesetzgebung im Geldspielbereich geeignet, Assoziationen dahingehend zu wecken, dass der Rücktritt etwa deshalb erfolgt sei, weil die betreffende Magistratin die durch die entsprechenden Unzulänglichkeiten bewirkten Gefahren für den Sport nicht mehr länger mitzutragen bereit war.

Die Wahrheit sieht in diesem Fall allerdings anders aus – und hat mit einem Konnex der vorstehend dargestellten Art nicht das Geringste zu tun. Die Reduzierung von Tracey Crouch (wie natürlich auch ihrer Vorgänger und Nachfolger) auf die Bezeichnung «Sportminister» stellt nämlich Weiterlesen

Keine „Steuerstrafe“ für die FIFA

Zürich-FIFA_US(causasportnews / red. / 6. November 2018) Der Weltfussballverband FIFA mit Sitz in Zürich wird, wie erwartet, weiterhin wie ein Verein besteuert. Der Zürcher Kantonsrat, das Parlament des Kantons, lehnte gestern mit 101 : 60 Stimmen eine parlamentarische Initiative aus dem linken Lager ab, die verlangte, die FIFA sei künftig wie eine Kapitalgesellschaft zu besteuern (Gewinnsteuersatz von 12 Prozent bei einem Verein, 21 Prozent bei einer Kapitalgesellschaft; vgl. auch causasportnews vom 30. April 2018). Weil die Initiative einzig gegen die FIFA gerichtet war, erhielt sie schnell einmal die Bezeichnung „Lex FIFA“. Die Bürgerlichen im Kantonsrat monierten gerade dies, weil es nicht angehe, eine gesetzliche Regelung auf eine einzige, juristische Person zu fokussieren. In der Debatte, die an den traditionellen Klassenkampf erinnerte,  wurde überdies von bürgerlicher Seite auch ein Bekenntnis zum Weltfussballverband mit Sitz in der Limmatstadt abgegeben, was allerdings nach den Medienkampagnen gegen den organisierten Fussball vom letzten Wochenende nicht vorbehaltlos geschah. Die Rats-Linke begründete die verlangte Änderung des kantonalen Steuergesetzes damit, dass sich die FIFA wie eine Kapitalgesellschaft gebärde und die Gewinnmaximierung bei ihr im Vordergrund stehe. Es wurde etwa der Vergleich zu den Grossbanken in Zürich gezogen. Die Debatte zeigte, wie sehr der Weltverband polarisiert. So wurde etwa erwähnt, dass aufgrund der jüngsten Medienberichte bei der FIFA eher von einer „kriminellen Organisation“ auszugehen sei als von einer Vereinigung zur Verfolgung nicht-wirtschaftlicher Zwecke. Nach der Abstimmung im Zürcher Parlament bleibt (vorderhand) also alles so, wie es bis anhin war. Die in der Abstimmung unterlegene Rats-Linke hat jedoch angekündigt, dass das Thema auch nach dieser Abstimmung nicht für allezeit „vom Tisch“ sei. Die FIFA ist also in Zürich grundsätzlich gemäss Parlamentsmehrheit nach wie vor willkommen (immerhin zahlen über 500 Angestellte jährlich zusammen rund 12 Millionen Franken an Einkommenssteuern), wird aber darauf bedacht sein müssen, dass sie nicht, ähnlich wie im Mai 2015 nach der Funktionär-Verhaftungswelle in Zürich), image-mässig Schaden nimmt.

Lance Armstrongs Ex-Teamleiter Johan Bruyneel lebenslang gesperrt

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Auch der Radsport ist nicht frei von dunklen Seiten …

(causasportnews / red. / 29. Oktober 2018) Nachdem der ehemalige sportliche Leiter von Lance Armstrongs früherem Rad-Team US Postal Service, Johan Bruyneel, von einem amerikanischen Bundesgericht Ende August zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von USD 1,2 Mio. sowie zu einer Busse von USD 369’000 verurteilt hat (siehe causasportnews vom 17. September 2018), ist der Belgier nunmehr auch von den Sport-Instanzen mit gravierenden Sanktionen belegt worden. Das internationale Sportschiedsgericht (Court of Arbitration for Sport; CAS) hat Johan Bruyneel wegen seiner Beteiligung an einem „ausgeklügelten und höchst erfolgreichen Doping-System“ in der Zeit von 1997 bis 2007 mit einer lebenslangen Sperre belegt. Das CAS urteilte in einem Berufungsverfahren gegen einen Entscheid der „American Arbitration Association“ (AAA), die – in der Folge eines entsprechenden Antrags seitens der amerikanischen Antidopingagentur USADA – Johan Bruyneel für zehn Jahre gesperrt hatte. Gegen den Entscheid der AAA appellierte der frühere Sportmanager beim CAS. Dieses befand nunmehr indessen nicht nur, dass die Beweislage eindeutig und erdrückend sei, sondern erhöhte auch die Sanktion erheblich. Gegen das Urteil des CAS kann Rechtsmittel beim Schweizerischen Bundesgericht eingelegt werden.

Fussballplatz verursacht keinen übermässigen Lärm für dessen Nach-barschaft

judge-gavel-14619651834Zl(1)(causasportnews / rbr. / 25. Oktober 2018) Von einer Sportanlage – konkret mehreren Fussballplätzen mit dazugehörigen Einrichtungen – geht kein übermässiger Lärm auf die Nachbarschaft aus, der (zusätzliche) Einschränkungen von dessen Betrieb erforderlich machen würde. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich abgewiesen (Urteil BGer 1C_252/2017 vom 5. Oktober 2018, I. öffentlich-rechtliche Abteilung). Damit nimmt ein seit sechs Jahren andauernder Rechtsstreit zwischen dem Fussballclub Herrliberg (einem Verein nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) und zwei Anwohnern des Sportplatzes Langacker am Dorfrand in ebendiesem Herrliberg (vgl. bereits causasportnews vom 14. Dezember 2017) ein Ende.

Die rechtliche Auseinandersetzung geht zurück auf September 2012. Jeweils bis abends um 22:00 Uhr trainierten auf dem betreffenden Fussballplatz Mannschaften des Vereins und trugen Meisterschaftsspiele aus. Weiterlesen

Wenigstens darüber schreiben…

las-vegas-599840_1920  (causasportnews / red. / 23. Oktober 2018) Mit Vergewaltigungsvorwürfen gegen den Juventus-Star Cristiano Ronaldo wartete das Deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ Ende September auf (Nr. 40/29. September 2018) – ohne dass Beweise hierfür hätten vorgelegt werden können. Trotzdem wurde in den folgenden Ausgaben eifrig nachgelegt, und in der vorletzten Nummer musste dann die Politik-Redakteurin (!) Ann-Katrin Müller frustriert, nach dem Motto: „Was nicht sein darf, kann nicht sein“, eingestehen: „Die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Cristiano Ronaldo haben vorerst keine Konsequenzen“; und forderte zugleich: „Warum der Sport begreifen sollte, dass sich etwas ändern muss“.- Was genau soll sich ändern? Vielleicht Medienkampagnen in dieser Art? Fakt ist, dass in dieser zweifelsfrei unappetitlichen Angelegenheit Aussage gegen Aussage steht. Es geht im Kern in der Tat darum, zu „welcher Art von Sex“ es zwischen dem Fussballstar und dem weiblichen Opfer damals, 2009, in Las Vegas, gekommen ist (so nüchtern und sachlich die „Neue Zürcher Zeitung“ vom 13. Oktober 2018); der Sex fand statt – nur welcher also?. Es ist fast wie überall, wenn es um Sexualdelikte geht: Zwei waren dabei, zwei gegensätzliche Versionen werden präsentiert, Beweise fehlen, und es wird die Ungewissheit bleiben, was sich im konkreten Fall zugetragen hat. Es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten um anzunehmen, dass es sich auch im „Fall Ronaldo“ so verhalten dürfte. Es gibt Spekulationen, Abklärungen, Schlussfolgerungen. Aber die objektive Wahrheit wird kaum an das Tageslicht kommen, auch wenn Cristiano Ronaldo sich letztlich allenfalls einem Verfahren wird stellen müssen, und wenn Anwälte auf beiden Seiten ihre juristischen Sezierarbeiten beendet haben werden. Gerichtsverfahren nach allgemein anerkannten und normierten Regeln enden bei derartigen Konstellationen in der Regel mit Freisprüchen für die angeklagten Täter. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ bezieht sich (noch) immer auf die Tat- und nicht auf die Rechtsfrage. Besser also, dass sich die „Spiegel“-Macher nun auf die Khashoggi-Geschichte Weiterlesen

Opernhaus Sydney trotz Protesten als Werbefläche genutzt

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Die weltberühmten „Segel“ des Opernhauses von Sydney: Nun auch Werbefläche für Pferderennen

(causasportnews / red. / 22. Oktober 2018) Am Ende war aller Aufschrei und Protest vergebens: Die berühmten „Segel“ des Opernhaus-Gebäudes von Sydney wurden als Projektionsfläche für die Ergebnisse der Ziehung der Startplätze des australischen Pferderennens „The Everest“ benutzt. Die sechs Minuten lange Projektion, die fraglos auch eine Werbeaktion für das kommerzielle Pferderennen darstellte, fand am 9. Oktober 2018 und mithin vier Tage vor dem eigentlichen Rennen statt. Im Vorfeld der Aktion war in Australien ein Sturm der Empörung entfacht worden, als die Leitung des Opernhauses, aber auch mehrere hunderttausend Australierinnen und Australier, gegen einen „Missbrauch“ des Gebäudes als Werbefläche opponiert hatten. Im Spannungsfeld von Sport, Kommerz und Kultur setzte sich schliesslich eine gegenüber den ursprünglichen Plänen abgeschwächte Version der Projektion durch. So wurden lediglich die Startplätze und die Logos der Pferdeeigner sowie das Emblem des Rennens auf die „Segel“ des Opernhauses projiziert. Ursprünglich war u.a. beabsichtigt gewesen, auch Werbeprojektionen für die das Rennen finanzierenden Anbieter von Sportwetten zuzulassen. Die Projektion fand schliesslich unter massiven Sicherheitsvorkehrungen statt. Zahlreiche Protestierende hatten sich eingefunden und versuchten, die Projektion mit starken Lampen u.dgl. zu stören – allerdings mit äusserst bescheidenem Erfolg.

Erhöhte Testosteronwerte: Vorläufig keine Einschränkungen für Läuferinnen

german-2512011_1920(causasportnews / rbr. / 19. Oktober 2018) Athletinnen mit natürlich erhöhten Blut-Testosteronwerten dürfen bis auf weiteres ohne Einschränkungen an internationalen Wettkämpfen der Mittelstreckenläuferinnen (400 Meter bis 1 Meile) teilnehmen: Die IAAF Eligibility Regulations for Female Classification werden nicht vor Ende März 2019 in Kraft gesetzt werden. Das hat der internationale Leichtathletikverband (International Association of Athletics Federations, IAAF, mit Sitz in Monaco) diese Woche bekannt gegeben. Die Geschichte des sog. DSD (Differences of Sex Development, auch Hyperandrogenismus genannt) in der Leichtathletik ist damit um ein Kapitel reicher. Hintergrund der Ankündigung der IAAF ist ein vor dem internationalen Sportschiedsgericht CAS (Court of Arbitration for Sport mit Sitz in Lausanne) hängiges Verfahren. Die Südafrikanerin Caster Semenya, Olympiasiegerin über 800 Meter von London 2012 und Rio de Janeiro 2016 sowie dreifache Weltmeisterin über die gleiche Distanz, hatte wegen der erwähnten Eligibility Regulations am 19. Juni 2018 Klage gegen die IAAF erhoben (s. causasportnews vom 25. Juni 2018). Diese sehen vor, dass Athletinnen mit DSD während mindestens sechs Monaten vor der Teilnahme an einem Mittelstreckenrennen eines internationalen Wettbewerbs ihren Blut-Testosteronwert unter 5nmol/L halten müssen. Die IAAF hatte beabsichtigt, die betreffenden Regeln per 1. November 2018 in Kraft zu setzen. Die Athletin ist der Ansicht, diese Regelung sei widerrechtlich.

Ursprünglich, im Mai 2011, hatte die IAAF eine Regelung erlassen, wonach Athletinnen mit erhöhten Blut-Testosteronwerten nur dann bei den Frauen starten durften, wenn sie sich einer androgensenkenden Behandlung unterzogen. Diese Regelung war vom CAS nach einer Beschwerde der indischen Leichtathletin Dutee Chand mit Zwischenentscheid vom 24. Juli 2015 vorläufig aufgehoben worden. Das CAS gab der IAAF sodann zwei Jahre Zeit, um den Einfluss von DSD auf die Leistungsfähigkeit der Athletinnen zu belegen (CAS 2014/A/3759). Im Rahmen dieses Verfahrens erarbeitete die IAAF neue Regeln, die nun Gegenstand des Verfahrens von Caster Semenya sind. Das Urteil des CAS über die Gültigkeit der IAAF Eligibility Regulations for Female Classification wird für den 26. März 2019 erwartet. Vom 27. September bis zum 6. Oktober 2019 finden in Doha/Katar die IAAF-Weltmeisterschaften statt. Bis dahin dürfte klar sein, ob Caster Semenya ihren in London 2017 errungenen Titel wird verteidigen können.

Manipulationsverdacht bei Champions League-Spiel

(causasportnews / red. / 17. Oktober 2018) Manipulationen im Sport sind gang und gäbe, oder wie es vor Jahren einmal Franz Beckenbauer anlässlich einer Veranstaltung des „Swiss Sport Forum“ in Zürich allgemein verständlich sagte: „Bschiss’n worden is‘ immer“ – und so wird es auch in Zukunft sein. Im Zusammenhang mit Sportwetten ist es um Betrügereien und Manipulationen im Sport in den letzten Jahren etwas ruhiger geworden. Die Sportverbände, aufgeschreckt nach dem „Fall Hoyzer“ 2005 in Deutschland (vgl. dazu u.a. Urs Scherrer/Remus Muresan/Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl., 2014), kehrten in der Folge einiges vor, um insbesondere mit Warnsystemen das Manipulationspotential im Sport im Zusammenhang mit Sportwetten zumindest gering zu halten. Dieses Engagement ist mangels aktueller Vorkommnisse wieder reduziert worden, insbesondere die Fussballverbände haben den Sport-Integritätsschutz im Zusammenhang mit Sportwetten weitgehend auf verbandsunabhängige, spezialisierte Dritte übertragen. Ein Grund dafür war die Erkenntnis, dass die Aufdeckung von Manipulationen – falls überhaupt – durchwegs durch staatliche Behörden erfolgt und Sportverbände und –organisationen über zuwenig Mittel und Möglichkeiten verfügen, um diese Manipulationsarten präventiv zu verhindern oder repressiv zu sanktionieren. Nun sind neuerdings zwei Vorgänge, die aufhorchen lassen, bekannt geworden. Anlässlich des Cup-Spiels zwischen dem FC Klingnau und dem FC Bramois in der Schweiz (beide Klubs gehören der 2. Liga an) soll es zu gravierenden Unregelmässigkeiten gekommen sein (s. auch causasportnews vom 11. September 2018). Ein Vorgang aus der Königsklasse des Fussballs, der UEFA Champions League, scheint noch einiges gravierender zu sein. Betroffen ist die Partie zwischen Paris Saint-Germain (PSG) und FK Roter Stern Belgrad vom 3. Oktober 2018. Auch wenn dem Top-Ensemble aus Paris durchaus hohe Siege zuzutrauen sind, ist ein 6:1-Erfolg in diesem hochklassigen Wettbewerb aber doch eher aussergewöhnlich – oder auffällig, wie es im Jargon heisst. Vermutungen zufolge soll ein Funktionär des serbischen Klubs eine hohe Summe auf eine Niederlage von Roter Stern mit fünf Toren Unterschied gesetzt haben. Diese Vorgabe war nach der 1:6-Niederlage erfüllt. PSG führte nach 40 Spielminuten bereits 4:0… Die französische Finanzstaatsanwaltschaft hat eine Voruntersuchung eingeleitet.