
Dr. Theo Zwanziger
(causasportnews / red. / 24. April 2016) Kaum hat der ehemalige DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger eine juristische Attacke seitens des Fussballverbands von Katar (QFA) abgewehrt (vgl. causasportnews vom 20. April 2016), erwartet ihn bereits die nächste rechtliche Herausforderung: Am 27. April wird er (erneut) als Beklagter vor Gericht erscheinen müssen, diesmal vor dem Landgericht Köln. Verhandelt wird dann die Causa Günter Netzer c. Theo Zwanziger. Prozessgegenstand ist eine Unterlassungsklage des Ex-Fussballspielers Günter Netzer gegen den langjährigen DFB-Präsidenten. Im weitesten Sinne dreht sich das Verfahren um das angeblich gekaufte „Sommermärchen“, also die WM-Endrunde 2006 in Deutschland. Dieses Märchen ist zwischenzeitlich – je nach Sichtweise – zur Tragödie oder Komödie geworden. Gemäss Medienberichten soll diese WM-Vergabe manipuliert worden sein – eventuell mit 6,7 Millionen Euro, von denen immer noch nicht klar ist, für was sie von Deutschland aus in Richtung weite Welt geflossen sein sollen (causasportnews berichtete verschiedentlich darüber). Gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte Theo Zwanziger im vergangenen Jahr gesagt, Günter Netzer hätte ihm im Jahr 2012 eingestanden, dass beim WM-Zuschlag für Deutschland (im Jahr 2000) vier Stimmen von FIFA-Exekutivkomitee-Mitgliedern gekauft worden seien. Günter Netzer bestreitet, eine solche Aussage getätigt zu haben und reichte die Unterlassungsklage ein, nachdem sich Theo Zwanziger geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Nun soll das Landgericht nach dem Begehren des ehemaligen Weltklasse-Fussballers die Unterlassung der Äusserung anordnen. Günter Netzer will seine Behauptung durch seine Frau, die beim fraglichen Gespräch in Zürich dabei gewesen sei soll, erhärten lassen. Theo Zwanziger meint hierzu, Elvira Netzer sei nicht einmal während der ganzen Zeit des Gesprächs dabei gewesen. Der ehemalige DFB-Präsident und versierte Jurist scheint auch dieser Klage entspannt entgegen zu blicken und meinte, Elvira Netzer solle ruhig einen Meineid schwören. Ob Theo Zwanziger nach der „Causa Katar“ auch in diesem Verfahren siegreich bleiben wird, soll sich nun in Köln weisen. Kaum erhellen wird das Verfahren am 27. April 2016 die seit Monaten diskutierte Frage, wofür aus einer Kasse des DFB 6,7 Millionen Euro bezahlt worden sind. Eines der bestgehüteten Geheimnisse im organisierten Fussball dürfte so schnell nicht enthüllt werden – auch nicht im Kölner Verfahren.

(causasportnews / red. / 22. April 2016) Mitte kommender Woche, am 27. April 2016, werden die signifikant geänderten Statuten des Weltfussballverbandes FIFA in Kraft treten. Im Fokus des Interesses werden dabei vor allem diejenigen Statutenbestimmungen stehen, die die Organisation der FIFA sowie die Tätigkeit ihrer Funktionäre (insbesondere etwa Amtszeitbeschränkungen und Offenlegung der Vergütungen) betreffen; diese machen den Kern der jüngsten, allgemein als eminent wichtig empfundenen FIFA-Reformen aus.
(causasportnews / red. / 20. April 2016) Der in Deutschland vieldiskutierte Glücksspielstaatsvertrag sieht unter anderem die zahlenmässige Begrenzung von erteilbaren Sportwettenkonzessionen auf 20 vor. Diese Normierung verstösst nach einem soeben bekannt gewordenen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden allerdings gegen das Recht der Europäischen Union (EU). Nach Auffassung des Gerichts krankt das Konzessionsverfahren an der notwendigen Transparenz; zudem sei es unverhältnismässig. Die Begrenzung der Anzahl Sportwettenkonzessionen auf 20 stelle einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die EU-Grundfreiheiten dar und könne demnach nicht angewendet werden. Dem Urteil lag der Fall eines Sportwettenanbieters zugrunde, der sich um eine bundesweite Konzession bemüht und auch die herfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt hatte, jedoch wegen der Konzessionserteilungsbegrenzung keine Konzession erhielt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden erkannte nun, dass das zuständige hessische Innenministerium dem klagenden Sportwettenunternehmen eine Konzession erteilen müsse. Die Feststellungen des Gerichts dürften auch Auswirkungen auf die politische Diskussion haben. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten sich noch vor dem Bekanntwerden der Wiesbadener Entscheidung darauf verständigt, an der zahlenmässigen Begrenzung der erteilbaren Konzessionen zwar festzuhalten, die Zahl aber auf 40 zu erhöhen. Der Präsident des Deutschen Sportwettenverbandes, Mathias Dahms, hat jedoch auch für diese Vorgehensweise kein Verständnis und betrachtet die Begrenzung auf 40 Konzessionen ebenfalls als rechtswidrig, da jeder Bewerber, welcher die Voraussetzungen erfülle, auch Anspruch auf eine Konzession habe. „Eine Beschränkung auf 40 Konzessionen ist genauso willkürlich wie eine Beschränkung auf 20“, sagt er. Mathias Dahms fordert nun von den Ministerpräsidenten, ihre Pläne zu überdenken. Es gelte, Rechtssicherheit herzustellen und den Glücksspielstaatsvertrag grundlegend zu reformieren.
(causasportnews / red. / 17. April 2016) Austragungsorte für Olympische Spiele zu finden, wird immer schwieriger, und früher oder später werden diese Grossveranstaltungen wohl nur noch an fixen Standorten (Sommer- und Winterspiele) ausgetragen werden. Die Sportmacht Deutschland versucht seit 1972 (München), wieder Olympische Spiele nach ins Land zu holen – vergeblich. Ende des letzten Jahres hat die Hamburger Bevölkerung den Bestrebungen, 2024 die Sommerspiele in Hamburg und Kiel auszutragen, eine Abfuhr erteilt. Aber auch Projekte für Olympische Winterspiele etwa in München und Garmisch-Partenkirchen sind am Widerstand der Bevölkerung gescheitert. Sogar die Kandidatur Berlin 2000 hat trotz der damaligen Wiedervereinigungseuphorie in Deutschland kläglich Schiffbruch erlitten (siehe zum Ganzen auch den Bericht über das 12. Stuttgarter Sportgespräch zum Thema „Deutschland ohne Olympisches Feuer?!“, Causa Sport 1/2016, 92). Wenn es Deutschland nicht schafft – wer denn? Das fragt sich die Welt – und es scheint, dass die Spiele nur noch in Ländern ausgetragen werden (können bzw. sollen), die als wenig „salonfähig“ gelten (Russland, Brasilien, Korea). Obwohl auch in der Schweiz nicht die geringsten Chancen bestehen, Olympia-Projekte zu realisieren und die Volksmeinung klar contra Olympia gerichtet ist, werden immer wieder Versuche unternommen, Kandidaturen für Olympische (Winter-)Spiele in der Schweiz zu lancieren. Neuerdings sind entsprechende Pläne aus dem Kanton Graubünden bekannt geworden. Olympische Spiele im Jahr 2026 sind jedenfalls in Vorbereitung. Selbstverständlich könnte eine derartige Mega-Veranstaltung nur mit Hilfe öffentlicher Mittel realisiert werden. Aus Graubünden sind die Fühler deshalb bereits in Richtung der Wirtschaftsmetropole Zürich ausgestreckt worden, und just an dem Tage, als die Zürcher Regierung ein Mammut-Sparprogramm für den Kanton Zürich verkündete, verlautete aus denselben Kreisen, dass die Bündner Kandidatur mit einem Rückhalt aus Zürich rechnen könne – den Infrastrukturen des Zürcher Hallenstadions und des Eisstadions in Zürich-Kloten könnten diesbezüglich Bedeutung zukommen. Jedermann weiss selbstverständlich, dass es nie zu Olympischen Winterspielen 2026 in der Schweiz kommen wird und ein zusätzlicher Support aus Zürich (nebst den Millionen des Finanzausgleichs, die jedes Jahr ohnehin von Zürich ins Bündnerland gelangen) unrealistisch ist. Generell würde ein solcher Anlass die räumlichen und finanziellen Möglichkeiten des kleinen Landes Schweiz bzw. der Regionen, die für die Austragung von derartigen Spielen noch am ehesten in Frage kämen, sprengen. Die Promotoren derartiger Pläne setzen auf die Nachhaltigkeit solcher Projekte, obwohl bekannt ist, dass grosse Sportveranstaltungen alles andere als nachhaltig sind. Dieses Argument wird jeweils vorgeschoben. Es ist geradezu notorisch, dass grosse Sportveranstaltung einem Land oder einer Region letztlich wenig bis nichts bringen. Unter Kostenaspekten mutet es deshalb geradezu absurd an, dass die Zürcher Regierung solchen Plänen nicht gleich ehrlich-realistisch negativ entgegen tritt. Sie hilft mit derartigen Äusserungen nur mit, olympische Luftschlösser zu bauen. Zu vermuten ist allerdings, dass die Politiker hoffen, sich mit einem solchen Projekt wenigstens temporär in der Öffentlichkeit profilieren zu können – auch wenn am Ende die Realität für Remedur sorgen wird.
srichter nach dem Spiel Young Boys Bern gegen den FC Sion am 13. März 2016 (vgl. auch causasportnews vom 17. und 18. März 2016) wird der steinreiche Architekt aus dem Wallis von der Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) mit einer Busse von CHF 5‘000 belegt. Christian Constantin setzte nach einer Schiedsrichter-Fehlentscheidung zu einem regelrechten Kesseltreiben gegen den Schiedsrichter an. Insbesondere warf er ihm vorsätzlichen Betrug vor und setzte für entsprechende Beweise sogar eine Belohnung von CHF 25‘000 aus. Erst zögerlich wurde die Liga nach dem Amoklauf des Sion-Präsidenten aktiv, und erst rund einen Monat nach dem Vorfall erfolgte die Sanktionierung des impulsiven Wallisers. „Das ist ein Scherz und letztlich eigentlich nur eine disziplinarische Streicheleinheit“, meinte ein Sportrechts-Experte nach Bekanntgabe der Sanktion. Seines Erachtens hätte Christian Constantin für seine unentschuldbare Hetzjagd auf den bedauernswerten Schiedsrichter mit aller Härte zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Die „Pseudo-Sanktion“ werde den sich immer wieder unflätig aufführenden Klub-Präsidenten auch künftig ermuntern, sich derart unentschuldbar zu verhalten. „Wer einen Schiedsrichter nach einer Fehlentscheidung beschuldigt, betrügerisch gehandelt zu haben, gehört für immer vom organisierten Fussball ausgeschlossen“, fordert der Experte. Apropos Sanktion: Christian Constantin kann die ausgefällte Sanktion innert 5 Tagen beim SFL-Rekursgericht anfechten. Dass er von diesem Rekursrecht Gebrauch machen wird, gilt als sicher. Dabei dürften die Rechtsbehelfs-Chancen des Sion-Präsidenten aber als nicht allzu hoch veranschlagt werden; nicht nur deshalb nicht, weil die ausgesetzte Belohnung immer noch nicht ausbezahlt werden musste.
(causasportnews / red. / 6. April 2016) Die Nichtnominierung des Dreispringers Charles Friedek für die Olympischen Spiele 2008 in Peking hat zu einem juristischen Nachspiel geführt, das sich über sechs Jahre hingezogen und nunmehr mit einem Vergleich geendet hat. Der Athlet hatte zunächst in erster Instanz Recht erhalten (CaS 2012, 67 ff.): Das Landgericht Frankfurt am Main hatte mit Urteil vom 15. Dezember 2011 dem Sportler einen Schadenersatzanspruch gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) wegen schuldhafter Verletzung einer zwischen Charles Friedek und dem DOSB bestehenden Sonderverbindung zuerkannt (§ 280 Abs. 1 BGB). Auf Berufung des DOSB hin hatte die zweite Instanz allerdings zu Ungunsten des Athleten geurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah die Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruches nicht als gegeben an. Insbesondere habe der DOSB keine Pflicht aus einem Schuldverhältnis verletzt, indem er den Athleten nicht zu den Olympischen Spielen nominierte (CaS 2014, 48 ff.). Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) schliesslich
(causasportnews / red. / 4. April 2016) Einen Sturm der Entrüstung hat Ende März der Direktor des Tennis-Turniers von Indian Wells, Raymond Moore, ausgelöst. Ebenso ungefragt wie unverblümt nahm er zum Frauen-Tennis Stellung: Die Spielerinnen sollten Gott auf den Knien danken, dass Tennis-Champions wie Roger Federer und Rafael Nadal geboren worden seien; das Frauen-Tennis befinde sich nämlich im „Schlepptau der Männer“, meinte er. Aktive und ehemalige Tennis-Spielerinnen hielten umgehend dagegen und verwahrten sich gegen diese diskriminierende Einstufung des Frauen-Tennis durch den Turnier-Direktor. Der Disput löste eine Grundsatzdiskussion aus und mündete in die Konklusion, dass das Frauen-Tennis auf der gleichen Stufe anzusiedeln sei wie dasjenige der Männer. Stimmen wurden bei dieser Gelegenheit laut, die nun strikte Entschädigungsgleichheit im Männer- wie im Frauen-Tennis forderten. Faktum ist allerdings, dass das Männer-Tennis wirtschaftlich ertragreicher ist als das Tennis der Frauen. – Auch US-Fussballerinnen fühlen sich derzeit diskriminiert und haben bei der „Equal Employment Opportunity Commission“, eine für die Beurteilung von Lohndiskriminierung zuständige US-Bundesbehörde, Beschwerde eingereicht. Für die Position der Fussballerinnen spricht, dass sie weit mehr Mittel generieren als ihre männlichen Kollegen, jedoch allgemein schlechter entschädigt werden; Hope Solo und Kolleginnen geniessen in USA geradezu Kultstatus, was sich auch wirtschaftlich auswirkt – im Gegensatz zu den Fussballern.