(causasportnews / red. / 4. April 2016) Einen Sturm der Entrüstung hat Ende März der Direktor des Tennis-Turniers von Indian Wells, Raymond Moore, ausgelöst. Ebenso ungefragt wie unverblümt nahm er zum Frauen-Tennis Stellung: Die Spielerinnen sollten Gott auf den Knien danken, dass Tennis-Champions wie Roger Federer und Rafael Nadal geboren worden seien; das Frauen-Tennis befinde sich nämlich im „Schlepptau der Männer“, meinte er. Aktive und ehemalige Tennis-Spielerinnen hielten umgehend dagegen und verwahrten sich gegen diese diskriminierende Einstufung des Frauen-Tennis durch den Turnier-Direktor. Der Disput löste eine Grundsatzdiskussion aus und mündete in die Konklusion, dass das Frauen-Tennis auf der gleichen Stufe anzusiedeln sei wie dasjenige der Männer. Stimmen wurden bei dieser Gelegenheit laut, die nun strikte Entschädigungsgleichheit im Männer- wie im Frauen-Tennis forderten. Faktum ist allerdings, dass das Männer-Tennis wirtschaftlich ertragreicher ist als das Tennis der Frauen. – Auch US-Fussballerinnen fühlen sich derzeit diskriminiert und haben bei der „Equal Employment Opportunity Commission“, eine für die Beurteilung von Lohndiskriminierung zuständige US-Bundesbehörde, Beschwerde eingereicht. Für die Position der Fussballerinnen spricht, dass sie weit mehr Mittel generieren als ihre männlichen Kollegen, jedoch allgemein schlechter entschädigt werden; Hope Solo und Kolleginnen geniessen in USA geradezu Kultstatus, was sich auch wirtschaftlich auswirkt – im Gegensatz zu den Fussballern.
Wie Sportlerinnen im Vergleich zu den Sportlern auch finanziell entschädigt werden, dürfte in der Regel von den wirtschaftlichen Gegebenheiten und Umständen abhängen. Gemessen am ökonomischen Wert dürften etwa die Fussballer Deutschlands und der Schweiz höher einzustufen sein als die Fussballerinnen der beiden Länder. Für den Weltfussballverband FIFA rechnet sich die Weltmeisterschaftsendrunde der Männer übrigens weit mehr als diejenige der Frauen. Dementsprechend rechtfertigen sich Entschädigungs-Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern. Immerhin sei im Rahmen dieser Diskussion an den Gleichheitsgrundsatz erinnert: Es ist Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Diese Maxime ist „geschlechtsneutral“ und demnach mit Bezug auf das Geschlecht auch nicht diskriminierend.