(causasportnews / red. / 20. April 2016) Die Äusserung des ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger, Katar sei ein „Krebsgeschwür des Weltfussballs“ bleibt für diesen ohne juristische Konsequenzen. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (6 O 226/15) hat am 19. April 2016 eine entsprechende Unterlassungsklage des Fussballverbands von Katar (Qatar Football Association, QFA) abgewiesen. Der unterlegen Verband hat Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf angekündigt. Das Gericht erkannte, die Äusserung von Theo Zwanziger sei zwar ein beleidigendes Werturteil, jedoch durch die Meinungsfreiheit gedeckt und keine Schmähkritik. Der Satz des Anstosses fiel anlässlich eines Interviews, das Theo Zwanziger am 2. Juni 2015 dem Hessischen Rundfunk gewährt hatte. Im Rahmen dieses Interviews, bei dem verschiedene Probleme im Weltfussball zur Sprache kamen, so auch die umstrittene Vergabe der WM-Endrunde 20122 durch die FIFA an Katar, sagte der ehemalige DFB-Präsident und einstiges Mitglied des FIFA-Exekutivkomitees: „Ich habe immer gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Fussballs ist“ (vgl. hierzu auch causasportnews vom 15. Juni 2015 und 12. Februar 2016). Das abweisende Urteil war erwartet worden; das Berufungsverfahren dürfte kaum mit einem anderen Resultat enden. Insbesondere in Deutschland ist das Düsseldorfer Urteil weitgehend positiv aufgenommen worden. Allerdings unzutreffenderweise sind auf Grund dieses Entscheids bereits Prognosen für den „Fall Böhmermann“ gestellt worden. Der „Fall Zwanziger/QFA“ kann mit der „Causa Böhmermann“ allerdings nicht einmal ansatzweise verglichen werden. Falsch ist auch die von Medien verbreitete „Glücksmeldung“, Theo Zwanziger dürfe nun Katar unbesehen als „Krebsgeschwür des Fussballs“ bezeichnen. Das Gericht hat einzig die getätigte Äusserung im Kontext des gewährten Interviews beurteilt.
Theo Zwanzigers Prozessieg gegen Katars Fussballverband
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