(causasportnews / red. / 17. Mai 2016) Kurz vor der Vollversammlung („Kongress“) des Weltfussballverbandes FIFA am 13. Mai 2016 in Mexiko City erhielt dieser unerfreuliche Post aus Lausanne: Das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) hatte eine Klage des nationalen Fussballverbands von Gibraltar gegen die FIFA gutgeheissen und wies letztere an, Gibraltar so schnell wie möglich als Mitglied aufzunehmen (vgl. causasportnews vom 3. Mai 2016). Die Weltverband passte daraufhin umgehend die Tagesordnung für den bevorstehenden Kongress an und traktandierte die Aufnahme von Gibraltar. Die FIFA-Vollversammlung stimmte der Aufnahme mit 172 gegen 12 Stimmen zu, und zwar diskussionslos, nachdem den Vertretern der anwesenden Mitgliedsverbände erläutert worden war, dass sie im Grunde – in Anbetracht der klaren Anweisung des TAS – ohnehin keine andere Wahl hätten. Dass sich ein nationaler Sportverband erfolgreich in einen weltumspannenden Monopolverband klagt, ist an sich ein Unikum im Vereinsrecht (die FIFA ist ein nach schweizerischem Vereinsrecht organisierter Verband), wenngleich Gibraltar des gleiche Husarenstück schon bezüglich der Aufnahme in den Kontinentalverband UEFA gelungen war. Es war bei der Behandlung des Traktandums in Mexiko City jedenfalls kein hinterfragendes Votum zu hören, etwa dergestalt, dass in diesem Fall ein Schiedsgericht die Aufnahmeautonomie eines Weltverbandes hinter das Aufnahmeinteresse eines nationalen Verbandes stellte. „Goliath FIFA“ fügte sich diskussionslos in die Prozessniederlage gegen „David Gibraltar“, obwohl der TAS-Entscheid (einmal mehr) keineswegs über jeden Zweifel erhaben ist – so waren die Sachverhalte und Ausgangssituationen in Bezug auf UEFA und FIFA nicht dieselben, aber das TAS gelangte dennoch zu identischen Ergebnissen.
Am FIFA-Kongress wurde auch ein zweiter, nicht unumstrittener Aufnahmevorgang behandelt: Insbesondere gegen den Widerstand des serbischen Fussballverbandes wurde der Verband von Kosovo mit 141 gegen 23 Stimmen als neues Mitglied in die FIFA aufgenommen. Serbien hat allerdings angekündigt, sowohl gegen den wenige Tage vor dem Kongress ergangenen Beschluss der UEFA auf Aufnahme Kosovos sowie gegen den vom FIFA-Kongress gefällten Aufnahmeentscheid beim TAS zu klagen. Gemäss dem Verbandspräsidenten von Serbien soll im Rahmen des UEFA-Aufnahmeverfahrens das Satzungsrecht des europäischen Fussballkonföderation verletzt worden sein. Eine rechtsgültige Aufnahme in die UEFA ist indessen Voraussetzung für eine Aufnahme in den Weltfussballverband FIFA. Während sich Gibraltar also unbeschwert über die Aufnahme in den Weltsport (und den damit verbundenen finanziellen Mittelzufluss) freuen kann, hängt über der Aufnahme Kosovos in die FIFA noch das Damoklesschwert der angekündigten TAS-Klagen durch den serbischen Verband. Nach den Aufnahmen von Gibraltar und Kosovo umfasst die FIFA neu (vorläufig) 211 Mitglieder.

Der entsprechende
(causasportnews/ vec. / 11. Mai 2016) Der Parallel-Slalom der Snowboarder hat im Kampf um den Verbleib im Olympischen Programm einen Rückschlag erlitten. Anlässlich einer Anhörung am Bezirksgericht in Lausanne kam es zwischen dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) und dem ehemaligen WM-Zweiten, dem amerikanischen Snowboarder Justin Reiter, nicht zu einer Einigung. Das IOC weigerte sich, seine im Juni 2015 gefällte Entscheidung zurückzunehmen. Damals hatte das IOC erklärt, den Parallel-Slalom zugunsten von „Big Air“ aus dem Programm für die Winterspiele 2018 in Pyeongchang zu streichen. Nun wird Reiters Klage, welche auch vom Deutschen Snowboardverband unterstützt wird, im ordentlichen Verfahren geklärt werden müssen. Der Snowboarder setzt in seinem juristischen Kampf auf die Olympische Charta, die in Abschnitt III vorsieht, dass das olympische Programm nicht später als drei Jahre vor Beginn der jeweiligen Spiele geändert werden darf. Das IOC hat die in casu fragliche Entscheidung am 8. Juni 2015 veröffentlicht. Bis zur Eröffnung der Winterspiele in Südkorea am 9. Februar 2018 waren es demnach zu diesem Zeitpunkt noch 2 Jahre und 246 Tage. Justin Reiter geht es bei seinem juristischen Kampf nach eigenem Bekunden vor allem um junge Athleten, welche den olympischen Traum – auch in dieser Disziplin – leben wollen und sollen; für sie wolle er diesen Prozess gegen das IOC gewinnen.
(causasportnews / rem. / 5. Mai 2016) „Totgesagte“ leben bekanntlich länger: Wer meinte, dass der verhinderte Spielervermittler Laurent Piau, nachdem er den juristischen Kampf gegen die FIFA bzw. das von ihr erlassene Spielervermittler-Reglement sogar auf der Ebene der Europäischen Union (EU) verloren hatte, die Angelegenheit ruhen lassen würde, sieht sich eines Besseren belehrt: Der frühere Lehrer ist nach wie vor umtriebig und hat jüngst ein Urteil des „Cour d’Appel de Paris“ in dieser Sache provoziert. Dieses fiel indessen – einmal mehr – zu seinen Ungunsten aus.

(causasportnews / red. / 25. April 2016) Seit einigen Tagen ist das angekündigte Buch des ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter, geschrieben vom langjährigen FIFA-Mitarbeiter Thomas Renggli, im Verkauf (Thomas Renggli/Sepp Blatter, Mission & Passion Fussball, Werd & Weber Verlag, 2016; als speziell darf hervorgehoben werden, dass der SP-Politiker und ehemalige Nationalrat Andreas Gross und der Ex-Chefredaktor der „Schweizer Illustrierten“, Peter Rothenbühler – beide nicht gerade als Verfechter bürgerlichen Gedankengutes bekannt – mitgewirkt haben). Nach der Buchvernissage im FIFA-Restaurant „Sonnenberg“ in Zürich (vgl. auch