(causasportnews / rem. / 9. Juli 2016) Am vergangenen Sonntag haben im Pariser Stade de France 14 Vertreter von Mitgliedstaaten des Europarates eine neue Konvention über Sicherheit bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen unterzeichnet. Das Übereinkommen mit dem etwas sperrigen Titel „Konvention des Europarates über einen integrierten Sicherheits- und Dienstleistungsansatz bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen“ (Council of Europe Convention on an integrated safety, security and service approach at football matches and other sports events) soll letztlich die gegenwärtig in Kraft befindliche Europaratskonvention über Zuschauergewalt (CETS 120) ersetzen. Damit die neue Konvention – die sowohl Mitgliedstaaten als auch Nichtmitgliedern des Europarates zur Unterzeichnung offen steht – in Kraft treten kann, muss sie von mindestens drei Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert werden, was eine relativ tiefe Schwelle darstellt. Die Schweiz gehört zu den Erstunterzeichnern der Konvention.
Mit der neuen Konvention (CETS 218) soll eine „sichere und zuschauerfreundliche Umgebung“ bei Fussballspielen und anderen Sport(gross)veranstaltungen sichergestellt werden. Zu diesem Zweck werden die Konventionsstaaten verpflichtet darauf hinzuwirken, dass staatliche und private Akteure (Polizei- und andere Behörden, Klubs, nationale und internationale Verbände und Fans bzw. Fanorganisationen) bei der Vorbereitung und Durchführung von Fussballspielen und anderen Sport(gross)veranstaltungen verstärkt zusammenarbeiten. Wie alle solchen (völkerrechtlichen) Übereinkommen, richtet sich auch diese Konvention indessen ausschliesslich an die jeweiligen Signatarstaaten, d.h. sie begründet unmittelbar keine Rechte oder Pflichten von Privaten (wie etwa Sportklubs und -verbände). Mit der Konvention soll ferner sichergestellt werden, dass die Stadioninfrastrukturen jeweils den einschlägigen nationalen und internationalen Normen entsprechend ausgestaltet sind, damit das Zuschaueraufkommen wirksam gehandhabt und die Sicherheit aller Beteiligten garantiert werden kann; überdies müssen Notfallpläne ausgearbeitet und im Rahmen regelmässiger gemeinsamer Übungen überprüft und verbessert werden. Und schliesslich soll sichergestellt werden, dass sich die Zuschauer jeweils während der gesamten Sportveranstaltung willkommen und gut behandelt fühlen, etwa indem die Stadien leichter zugänglich für Kinder, ältere Menschen und solche mit Behinderung gemacht und die Sanitäreinrichtungen und Verpflegungsmöglichkeiten verbessert werden.
Darüber hinaus ist aber insbesondere auch eine Reihe von Massnahmen vorgesehen, um Gewalt und Fehlverhalten von Zuschauern zu verhindern und zu sanktionieren, darunter Stadionverbote oder Einschränkungen der Reisefreiheit im Zusammenhang mit Fussballspielen. Die Unterzeichnerstaaten der Konvention verpflichten sich dazu, die internationale polizeiliche Zusammenarbeit zu verstärken, indem sie „nationale Fussballinformationsstellen“ bei den Polizeibehörden einrichten und somit den Austausch von Informationen und personenbezogener Daten im Zusammenhang mit internationalen Fussballspielen erleichtern.

(causasportnews / red. / 7. Juli 2016) Der professionelle Fussball ist ein gigantischer pekuniärer Faktor, und Fussball gilt anerkanntermassen als wirtschaftliche Tätigkeit. In den Ländern der EU soll sich niemand einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, wenn es um staatliche Beihilfen geht – auch Fussballklubs nicht. Die EU-Kommission richtet deshalb ihr wachsames Auge auch auf Fussballklubs, wenn es um solche staatliche Beihilfen (der EU-Ausdruck für Subventionen), die in verschiedensten Formen (etwa durch Steuerprivilegien, Bürgschaften oder Immobiliengeschäfte) möglich sind, geht. Die EU-Kommission hat soeben unzulässige Beihilfen an sieben spanische Klubs, darunter Real Madrid und FC Barcelona, festgestellt und von Spanien entsprechende Rückforderungen gegenüber den Klubs zu Folge Verletzung von EU-Regeln für staatliche Beihilfen angeordnet. [Causa Sport (CaS) 2007, 281, CaS 2010, 218, CaS 2013, 131, 277, 263, CaS 2015, 295, 344] Mit den Rückforderungen wird die durch die unzulässiger Weise gewährten Beihilfen an die betreffenden Fussballklubs geschaffene Unfairness im wirtschaftlichen Wettbewerb beseitigt. Durchwegs wurden den Klubs in Spanien finanzielle Vorteile bspw. durch zu niedrige Steuern oder einen zu hohen Grundstückpreis, welcher der Staat einem Klub, konkret Real Madrid, bezahlte, gewährt. Im Gegensatz zu den beanstandeten sieben Vorgängen in Spanien qualifizierte die EU-Kommission fünf untersuchte Massnahmen von Kommunen gegenüber Fussballklubs in den Niederlanden als zulässig.
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(causasportnews / red. / 6. Juli 2016) Die Entscheidung des Deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) um den Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven soll nun am 27. September 2016 verkündet werden. Dies verlautete gestern nach der Verhandlung in Karlsruhe. Der zwischenzeitlich in der Bezirksliga spielende Klub weigerte sich 2008, für einen ausländischen Spieler eine Ausbildungsentschädigung zu bezahlen, was letztlich zu Sanktionen des Weltfussballverbandes FIFA (Punkteabzüge und Abstieg, vollzogen durch den Norddeutschen Fussball-Verband, NFV) führte (vgl. dazu auch ausführlich causasportnews vom 17. Juni 2016
(causasportnews / err. / 1. Juli 2016) Auch eine Woche nach dem Verdikt der Bevölkerung des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union (EU) austreten zu wollen, gehen die Emotionen immer noch hoch. Keine etablierte Politikerin und kein etablierter Politiker hat offenbar mit einem derartigen Abstimmungsresultat gerechnet; die sonst kalkulierbare Propagandamaschinerie insbesondere der dem federführenden Polit-Establishment zugeneigten Medien hat versagt mit dem Ergebnis, dass offenbar reell nicht einmal die Möglichkeit eines Abstimmmungsausgangs, wie er nun vorliegt, in Erwägung gezogen worden ist – und die Lenker und Leiter Europas auf diese Situation offensichtlich überhaupt nicht vorbereitet waren. Die für den Austritt stimmende Mehrheit im Königreich wurde in ersten Reaktionen zumindest sinngemäss als Ansammlung fehlgeleiteter Irrlinge qualifiziert. Schliesslich weiss die etablierte Politik, was gut für die Menschen ist – und das Volk hat die entsprechenden Vorgaben zu befolgen, eben beispielsweise in Abstimmungen. Noch immer werden von Politikerinnen und Politikern, denen das Seelenheil der Menschheit besonders am Herzen liegt, Schreckens-Zukunftsszenarien nach dem Austrittsentscheid der Bevölkerung Grossbritanniens beschworen; insbesondere Deutschland schmollt (obwohl höchstwahrscheinlich das Hegemoniestreben der Deutschen Politik das undiskutable Abstimmungsergebnis weitgehend provoziert hat – Deutschland profitiert immerhin am meisten vom Gebilde „EU“), das permanent krisengeschüttelte Italien ist in Trauer versunken und Frankreich demonstriert auch in dieser Frage Hilflosigkeit. Das Verhalten der selbsternannten „starken“ EU-Mitgliedsstaaten nach dem Verdikt der Briten ist nicht dazu angetan, die Hoffnung am Leben zu erhalten, die EU werde in dieser Form noch lange existieren. Auch der geradezu in einer Parallelwelt agierende EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker aus dem Zwergstaat Luxembourg, der ohne die EU nicht einmal in seinem Heimatland erkannt würde, hat den mentalen mundialen Notstand ausgerufen und drängt das selbstbewusste Vereinigte Königreich mit verbalen Rundumschlägen zu einem raschen Austritt aus der EU – so, wie es ein gehörnter und frustrierter Ehemann tun würde, der nach bekannt gewordener Untreue seiner Ehefrau (oder umgekehrt) diese umgehend los werden will. Der „Brexit“ ist jedenfalls der aktuelle „Hype“, der jedoch bald einmal durch den nächsten Empörungstatbestand abgelöst werden wird. Auch wenn nun allenthalben durch einen „Brexit“ der Untergang Europas beschworen wird und nur Negativfolgen nach dem beschlossenen, aber noch nicht formell erklärten Austritt aus der EU aufgezeigt werden, gibt es für Europa Zeichen der Hoffnung: Denn sogar die Schweizer Landesregierung beteiligt sich an der internationalen, kollektiven Trauerarbeit. Zum Trost für alle darf die Prognose gewagt werden, dass es den Menschen in Europa nach einer dannzumal vollzogenen Abkehr von der Gemeinschaft nicht elementar schlechter gehen wird als heute. Und trotz aller „Wenn und Aber“ wird das „Kapitel EU“ für Grossbritannien in absehbarer Zeit Geschichte sein.
(causasportnews / rem. / 24. Juni 2016) Nachdem eine (äusserst knappe) Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Vereinigten Königreichs in der gestrigen Volksabstimmung für einen Austritt des Landes aus der Europäischen Union (EU) votiert hat, werden wohl zu gegebener Zeit – durchaus langwierige und für alle Seiten herausfordernde – Verhandlungen über die Umsetzung des „Brexit“ beginnen. Dabei stellt sich insbesondere auch die Frage, welche Folgen ein Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU für den Sport – insbesondere für den Professionalsport, und dabei wiederum vor allem für den Fussball – haben wird.
zog das IOC nach und erklärte, die entsprechende Entscheidung des IAAF vollständig zu respektieren; zudem machte das IOC deutlich, dass die jeweiligen Fachverbände über die Zulassung von Athletinnen und Athleten zu den Olympischen Spielen entscheiden. Damit wird es immer unwahrscheinlicher, dass russische Leichtathletinnen und Leichtathleten an den Olympischen Spielen 2016 in Rio de Janeiro werden teilnehmen können.
(causasportnews / red. / 17. Juni 2016) „Ganz oben – ganz unten“ – so hat der frühere Deutsche Bundespräsident Christian Wulff seine Gefühlslage beschrieben (Christian Wulff, Ganz oben – ganz unten, München, 2014), als ihn die Öffentlichkeit von „ganz oben“ (Bundespräsident) nach „ganz unten“ (Arbeitsloser) verstossen hatte. Zwischenzeitlich ist der ehemalige Top-Politiker wieder auf dem Weg nach zumindest „oben“. Ähnliche Gefühlsrankungen dürfte in letzter Zeit der Fussballverein SV Wilhelsmshaven durchlebt haben, und durchlebt sie noch immer.
Sportlich befindet sich der Verein derzeit ganz unten, in den Gefilden des nüchternen Amateurfussballs. Juristisch könnte es für den SV Wilhelmshaven aber demnächst ein „Highlight“ absetzen; alles hängt vom Deutschen Bundesgerichtshof (BGH) ab, der die „Causa Wilhelmshaven“ demnächst verhandeln wird. Am 5. Juli 2016 soll in Karlsruhe entschieden werden, ob der Verein juristisch rehabilitiert wird.
(causasportnews / red. / 16. Juni 2016) Nun ist es definitiv: Die russische Top-Tennisspielerin Maria Scharapowa hat das Internationale Sportschiedsgericht (Tribunal Arbitral du Sport; TAS) in Lausanne angerufen und ficht die gegen sie verhängte Doping-Sanktion an. Die 29jährige Russin wurde wegen eines Dopingvergehens von der Disziplinarkammer des Internationalen Tennisverbandes (ITF) für zwei Jahre gesperrt, weil ihr die Verwendung des Sauerstoffaufnahme steigernden Mittels Meldonium nachgewiesen werden konnte. Das Mittel steht seit dem 1. Januar 2016 auf der Dopingliste. Die Spielerin erklärte, vom Verbot des Mittels keine Kenntnis gehabt und es unbestrittenermassen eingenommen zu haben. Die ITF sperrt die Athletin für zwei Jahre (ab 26. Januar 2016), weil sie nicht wissentlich gegen die Doping-Bestimmungen verstossen habe, sie aber dennoch verantwortlich für eingenommene Mittel oder Substanzen sei. Gemäss den Regularien hätte Maria Scharapowa sogar für vier Jahre gesperrt werden können; ihr wurde zu Gute gehalten, dass sie nicht vorsätzlich dopte. Aber auch diese zweijährige Sperre ist der Tennisspielerin eine zu harte Sanktion, weshalb sie sich entschloss, das Sport-Schiedsgericht anzurufen und für eine mildere Sanktion zu kämpfen. Gemäss der Aktenlage dürfte es allerdings schwierig sein für die Russin, vor dem TAS eine Reduktion der Sperre zu erwirken. Der „Fall Scharapowa“ erinnert im Gesamtkontext an den Fall einer anderen begnadeten Tennisspielerin, der Schweizerin Martina Hingis, die vor fast zehn Jahren positiv auf Kokain getestet und in der Folge für zwei Jahre gesperrt worden war. Jene Sanktion bedeutete das Ende der Einzelkarriere der Ausnahmekönnerin aus der Schweiz. Für die soeben 29 Jahre alte Maria Scharapowa könnte eine zweijährige Sperre ebenfalls das Ende ihrer aktiven Laufbahn bedeuten. Mit 31 Jahren dürfte für sie der Anschluss an die Weltspitze nach Ablauf der zweijährigen Sperre nur sehr schwer zu bewerkstelligen sein. Die Beendigung der aktiven Laufbahnen von Maria Scharapowa und Martina Hingis könnten somit markante Parallelen aufweisen. Am 18. Juli 2016 soll sich auch bezüglich der Russin, die zu den bestverdienenden Sportlerinnen der Welt zählt, alles klären; dann will das Sport-Schiedsgericht über die Doping-Sperre befinden.
