BGH-Urteil i.S. SV Wilhelmshaven am 27. September 2016

index(causasportnews / red. / 6. Juli 2016) Die Entscheidung des Deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) um den Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven soll nun am 27. September 2016 verkündet werden. Dies verlautete gestern nach der Verhandlung in Karlsruhe. Der zwischenzeitlich in der Bezirksliga spielende Klub weigerte sich 2008, für einen ausländischen Spieler eine Ausbildungsentschädigung zu bezahlen, was letztlich zu Sanktionen des Weltfussballverbandes FIFA (Punkteabzüge und Abstieg, vollzogen durch den Norddeutschen Fussball-Verband, NFV) führte (vgl. dazu auch ausführlich causasportnews vom 17. Juni 2016 SV Wilhelmshaven: Sportlich ganz unten – juristisch ganz oben). Dagegen klagten die Wilhelmshaver mit Erfolg beim Oberlandesgericht Bremen, nachdem sie zuvor am Landgericht Bremen gescheitert waren. Das zweitinstanzliche Gericht erklärte den Zwangsabstieg für unwirksam. Gegen dieses Urteil legte der NFV Revision beim BGH ein (die Revision wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zuglassen). Es wurde nicht ausgeschlossen, dass das Urteil nach dieser Verhandlung eröffnet würde. Der Senat setzte nun aber die Verkündigung des Urteils auf den 27. September 2016 fest. Aufgrund von Äusserungen in Karlsruhe nach dem gestrigen Verhandlungstag scheinen die Chancen des SV Wilhelmshaven nicht schlecht zu stehen, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Bremen Bestand haben wird, was Folgen für die Weiterexistenz der Ausbildungsentschädigungsregelung der FIFA in der aktuellen Form haben würde. Eine BGH-Sprecherin äusserte Bedenken des Senats bezüglich der Rechtskonformität der gegen den Klub verhängten Sanktion. Ein zentrales Thema dürfte die Rechtskompatibilität der FIFA-Ausbildungsentschädigungsregelung mit Bestimmungen des europäischen Rechts sein. Verbandsvertreter schätzen die Rechtslage für den SV Wilhelmshaven tendenziell als nicht vorteilhaft ein. Obwohl in keinem faktischen oder rechtlichen Zusammenhang stehend, dürfte der kürzlich vom BGH entschiedene „Fall Pechstein“ den betroffenen Verband auch in der „Causa SV Wilhelmshaven“ eher optimistisch stimmen (vgl. auch causasportnews vom 7. und 9. Juni 2016).

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