Claudia Pechsteins diskutable Reaktionen auf das BGH-Urteil

Claudia_Pechstein_2008

Claudia Pechstein: Auf dem Eis klar erfolgreicher als vor Gericht (Bild: Bjarte Hetland)

(causasportnews / red. / 9. Juni 2016) So etwas kommt in Deutschland nicht gut an: Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein, die vor zwei Tagen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine veritable juristische Niederlage einstecken musste (siehe causasportnews vom 7. Juni 2016), übte gleich nach der Urteilseröffnung undiplomatische Richterschelte. „Jeder Flüchtling, der in Deutschland einreist und registriert wird, geniesst Rechtsschutz. Aber wir Sportler nicht“, erklärte sie sichtlich frustriert gegenüber den Medien. Eine solche Einschätzung der Sachlage hätte sie besser bleiben lassen sollen. Seither sind ihre Sympathiewerte in Deutschland massiv gesunken. Auch die deutschen Juristen, die sich im Nachgang zum BGH-Urteil anschickten, dieses zu kommentieren, sehen die Schuld an der Prozesspleite der Eisschnellläuferin nicht uneingeschränkt beim urteilenden Gericht. Zu Recht. Wer die Meinung vertritt, Gerichte hätten das Recht anzuwenden und nicht (Sport-)Politik zu betreiben, kommt zwangsläufig zum Schluss, dass der BGH – imerhin das höchste Zivilgericht in Deutschland – in der „Causa Pechstein“ nicht anders entscheiden konnte. Aber immer noch wird von den Kritikern der BGH-Entscheidung ausgeblendet, dass Claudia Pechsteins Dopingsanktion letztlich vom internationalen Sportschiedsgericht CAS beurteilt worden ist und die entsprechende Entscheidung anschliessend einer Überprüfung durch das schweizerische Bundesgericht standgehalten hat (Urteil vom 10. Februar 2010, 4A_612/2009). Mithin liegen also abschliessende, rechtskräftige Entscheidungen zu dieser Sache vor. Wer einen Prozess verliert, das Urteil aber als „ungerecht“ empfindet und darauf aufbauend Schadenersatz verlangt, hat wohl die Grundzüge eines zivilisierten Rechtssystems nicht ganz verstanden. Allenfalls wäre bei einer solchen Ausgangslage die Frage zu stellen, weshalb die Sportlerin das Doping-Sanktionsverfahren 2009/2010 vor dem CAS verloren hat und auch vor dem Bundesgericht erfolglos war. Entweder war die Rechtslage klar, oder ihre Anwälte haben schlecht prozessiert. Eigenartig mutet es vor allem an, dass die Anwälte der Athletin im Doping-Sanktionsverfahren offenbar keinerlei Einwendungen gegen das Verfahren vor dem CAS vorgebracht und sich nicht gegen die stipulierte Schiedsgerichtsbarkeit zur Wehr gesetzt haben; erst im Schadenersatzprozess wurde offensichtlich gegen die vereinbarte Schiedsgerichtsbarkeit opponiert. Wer unter solchen Prämissen ein Verfahren, wie es in München angehoben und nun in Karlsruhe beendet worden ist, riskiert, agiert überaus gewagt. Und solche Wagnisse zahlen sich in der Juristerei selten aus.

Leidtragende ist letztlich die Athletin. Deren Frust über das BGH-Urteil ist – insbesondere ich Anbetracht dessen, dass etwa eine vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) eingesetzte Expertenkommission Anfang 2015 zum Schluss gekommen ist, dass Claudia Pechstein vor rund sieben Jahren wohl zu Unrecht des Dopings für schuldig befunden worden sei – verständlich. Ob aber nochmals weitere rechtliche Schritte gegen die Folgen der als ungerecht empfundenen, aber nun mal rechtskräftig entschiedenen Doping-Sperre, wie sie die Athletin bereits angekündigt hat, so klug sind, mag zweifelhaft erscheinen. Im Raum steht eine Verfassungsbeschwerde an das deutsche Bundesverfassungsgericht, wobei die Erfolgsaussichten bestenfalls als unklar zu qualifizieren sind. Und in Anbetracht des Umstandes, dass Claudia Pechstein die Prozessserie in Deutschland viel Geld gekostet haben dürfte und sie offenbar ihre Geldreserven weitestgehend aufgebraucht hat, müsste auch aus dieser Warte ein Fragezeichen hinter weitere juristische Aktivitäten gesetzt werden. Die fünffache Olympiasiegerin hat nach dem BGH-Urteil angekündigt, weiter ihren Sport ausüben zu wollen. Opportunistischerweise sollte sie sich vielleicht nun einzig auf dieses Ziel fokussieren – und die (juristische) Vergangenheit ruhen lassen.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s