Konsequenzen des „Brexit“ für den Sport

Bild1(causasportnews / rem. / 24. Juni 2016) Nachdem eine (äusserst knappe) Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Vereinigten Königreichs in der gestrigen Volksabstimmung für einen Austritt des Landes aus der Europäischen Union (EU) votiert hat, werden wohl zu gegebener Zeit – durchaus langwierige und für alle Seiten herausfordernde – Verhandlungen über die Umsetzung des „Brexit“ beginnen. Dabei stellt sich insbesondere auch die Frage, welche Folgen ein Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU für den Sport – insbesondere für den Professionalsport, und dabei wiederum vor allem für den Fussball – haben wird.

Es ist freilich mit einiger Berechtigung davon auszugehen, dass allfällige „Horrorszenarien“ nicht Realität werden dürften. Zwar droht dem Vereinigten Königreich – und mithin auch seinen Staatsangehörigen – bei einem Austritt aus der EU durchaus der Verlust der Grundfreiheiten (wie insbesondere etwa der Arbeitnehmerfreizügigkeit) sowie anderer Rechte; und dasselbe gilt auch umgekehrt für die Angehörigen der übrigen EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf das Vereinigte Königreich. Dies kann grundsätzlich zu nicht unerheblichen Schwierigkeiten im Hinblick auf die Beschäftigung von Professionalfussballern aus anderen EU-Mitgliedstaaten durch englische Klubs (und umgekehrt) führen. Diese benötigen wieder Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, die wiederum von entsprechenden Kontingenten abhängen können usw. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Aspekte wie diese Gegenstand von spezifischen Verhandlungen im Zusammenhang mit einem Austritt des Vereinigten Königreichs bilden werden; dabei ist ein breites Spektrum von möglichen Lösungen denkbar. Insbesondere können Fragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit bspw. in einem separaten Abkommen, vergleichbar demjenigen zwischen der EU und der Schweiz, geregelt werden. Dass in den entsprechenden Zusammenhängen aber Sonderregelungen bzw. -lösungen für den Sport vorgesehen werden, erscheint hingegen wenig wahrscheinlich. Vielmehr dürften Professionalsportler und -sportlerinnen gleich wie alle übrigen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen behandelt werden.

Darüber hinaus dürften in zahlreichen Sachbereichen Übergangsregelungen vorgesehen werden; die Konsequenzen eines „Brexit“ werden keineswegs gleichsam „von heute auf morgen“ eintreten. (Auch) der Sport wird mithin genügend Zeit haben, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen. Voraussetzung dafür ist freilich, dass dies auf adäquate Weise – und insbesondere „mit kühlem Kopf“ – erfolgt. Gerade in Bezug auf EU-Themen hat der Sport in der Vergangenheit allerdings mitunter eher überschiessende, unverhältnismässige Reaktionen an den Tag gelegt (so z.B. im Zusammenhang mit dem „Fall Bosman„). Im Interesse der Athletinnen und Athleten ist zu hoffen, dass in Bezug auf die Regelung der mit einem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU verbundenen Folgen mehr Besonnenheit gezeigt werden wird.

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