(causasportnews / red. / 7. Juli 2016) Der professionelle Fussball ist ein gigantischer pekuniärer Faktor, und Fussball gilt anerkanntermassen als wirtschaftliche Tätigkeit. In den Ländern der EU soll sich niemand einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, wenn es um staatliche Beihilfen geht – auch Fussballklubs nicht. Die EU-Kommission richtet deshalb ihr wachsames Auge auch auf Fussballklubs, wenn es um solche staatliche Beihilfen (der EU-Ausdruck für Subventionen), die in verschiedensten Formen (etwa durch Steuerprivilegien, Bürgschaften oder Immobiliengeschäfte) möglich sind, geht. Die EU-Kommission hat soeben unzulässige Beihilfen an sieben spanische Klubs, darunter Real Madrid und FC Barcelona, festgestellt und von Spanien entsprechende Rückforderungen gegenüber den Klubs zu Folge Verletzung von EU-Regeln für staatliche Beihilfen angeordnet. [Causa Sport (CaS) 2007, 281, CaS 2010, 218, CaS 2013, 131, 277, 263, CaS 2015, 295, 344] Mit den Rückforderungen wird die durch die unzulässiger Weise gewährten Beihilfen an die betreffenden Fussballklubs geschaffene Unfairness im wirtschaftlichen Wettbewerb beseitigt. Durchwegs wurden den Klubs in Spanien finanzielle Vorteile bspw. durch zu niedrige Steuern oder einen zu hohen Grundstückpreis, welcher der Staat einem Klub, konkret Real Madrid, bezahlte, gewährt. Im Gegensatz zu den beanstandeten sieben Vorgängen in Spanien qualifizierte die EU-Kommission fünf untersuchte Massnahmen von Kommunen gegenüber Fussballklubs in den Niederlanden als zulässig.
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