Bundesgericht bestätigt Freisprüche im Fall Golfplatz Kyburg

GolfTafel_Fall Kyburg(causasportnews / rbr. / 15. August 2017) Der Unfall auf dem Golfplatz Kyburg/ZH aus dem Jahr 2010 hat keine strafrechtlichen Folgen für die Beteiligten. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des geschädigten Spielers gegen die Freisprüche für den abschlagenden Spieler und den Golfplatzbetreiber sowie gegen die Verfahrenseinstellung betreffend den Golfplatzerbauer abgewiesen (Urteil 6B_1332/2016 vom 27. Juli 2017).

Am 8. Juli 2010 hatte ein Spieler an Loch Nr. 9, als letzter Spieler seiner Vierergruppe (sog. Flight), einen Abschlag getätigt. Der Abschlag missriet ihm jedoch und traf einen anderen Spieler, der mit seinem Flight soeben Weiterlesen

Sanktionen nach dem Unfall von Richard Hammond am Bergrennen Hemberg

Hemberg_35108827911_d172a17627_z

flickr; Bergrennen Hemberg

(causasportnews / red. / 15. August 2017) Der spektakuläre Unfall des britischen TV-Journalisten Richard Hammond während einer Demonstrationsfahrt anlässlich des Bergrennens Hemberg vom 10. Juni 2017 hat zwischenzeitlich zu Sanktionen gegenüber dem Veranstalter (Verein Bergrennen Hemberg) als auch verschiedenen Verantwortlichen des Veranstalters geführt.

Grund für die von der Disziplinarkommission (DK) des Automobilsportverbandes der Schweiz, Auto Sport Schweiz (ASS), verhängten Strafen sind Weiterlesen

Neymar-Transfer auch als „Klassenkampf“-Thema

(causasportnews / red. / 11. August 2017) Es war letztlich zu erwarten, dass der Übertritt des Barcelona-Stars Neymar da Silva Santos zu Paris Saint-Germain (PSG) zustande kommen würde (vgl. auch Causa Sport News vom 4. August 2017). Die Hoffnungen, dass der Kontinentalverband UEFA den Transfer auf Grund der „Financial Fairplay“-Regelung noch verhindern würde, wichen bald der Realität. Frustriert sprachen Kommentatoren von einer „Unfairplay-Regelung“ des Verbandes, oder dieser wurde als Weiterlesen

Pyro-Werfer vom Bundesstrafgericht zu Freiheitsstrafe verurteilt

(causasportnews / red. / 9. August 2017) Endlich – ist man nach dem heutigen Bundesstrafgerichts-Urteil geneigt zu sagen. Endlich hat ein Gericht einen St. Galler „Fan“, der am 21. Februar 2016 anlässlich des Super League-Spiels zwischen dem FC Luzern und dem FC St. Gallen pyrotechnisches Material ins Luzerner Stadion, die „swissporarena“, geschmuggelt und Spreng- und Rauchkörper auf das Spielfeld geworfen hatte, u.a. zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt und damit ein längst überfälliges Zeichen gesetzt (vgl. auch Causa Sport News vom 4. April 2017). Bleibt das Urteil bestehen, muss der Täter für 18 Monate ins Gefängnis. Das Gericht entschied auf Grund der klaren Beweislage – der Täter wurde dank Überwachungsbildern überführt –, dass sich der heute 24jährige „Fan“ der schweren Körperverletzung (ein 48jähriger Zuschauer erlitt Weiterlesen

UEFA „Financial Fair Play“-Regelung wird Neymar-Transfer nicht verhindern

Neymar_(cropped)

Neymar: Demnächst nicht mehr im Trikot des FC Barcelona (Bild: Alex Fau)

(causasportnews / red. / 4. August 2017) Seit Tagen hält der demnächst vollzogene Übertritt des Weltklasse-Fussballspielers Neymar da Silva Santos vom FC Barcelona zu Paris Saint-Germain (PSG) die Sportwelt in Atem. Den teuersten Fussballer-Transfer aller Zeiten wird kaum noch etwas zum Scheitern bringen, auch wenn Zweifel an der Regularität bzw. Regel-Konformität des Übertritts geäussert werden. Im Fokus steht vor allem die „Financial Fair Play“-Regelung des europäischen Fussball-Kontinentalverbandes UEFA. Diese Reglementierung bezweckt insbesondere, drohenden Überschuldungen von Klubs Einhalt zu gebieten, um etwa einen finanziellen Kollaps von Vereinen während laufenden Meisterschaften zu verhindern. So müssen Klub-Einnahmen und Ausgaben in einem adäquaten Verhältnis zueinander stehen. Im Transferfall „Neymar“ steht im Raum, dass der den Spieler übernehmende Klub (PSG) für den Übertritt mit insgesamt gegen einer halben Milliarde Euro belastet werden wird. Die im Vertrag Neymars mit dem FC Barcelona festgeschriebene Summe von 222 Millionen Euro ist lediglich die Weiterlesen

Wackelt das Sportwettenverbot in den USA?

United_states_supreme_court_building

Der Oberste Gerichtshof hat das letzte Wort im Streit um das Sportwettenverbot in den USA

(causasportnews / rem. / 2. August 2017) Die Gegner von Sportwetten sind durch eine kürzlich ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs („Supreme Court“) in den USA in Aufruhr versetzt worden. Statt wie erwartet (oder jedenfalls erhofft), den Argumenten gegen den „Professional and Amateur Sports Protection Act“ (PASPA) – einem Bundesgesetz, das Sportwetten in den USA praktisch landesweit verbietet – von Vorneherein eine Abfuhr zu erteilen, hat der Gerichtshof beschlossen, die Positionen der Parteien anzuhören. Damit liegt eine Ausserkraftsetzung des PASPA – und mithin des Sportwettenverbotes – im Bereich des Möglichen. Weiterlesen

Umstrittener Provokateur als türkischer Fussball-Nationalcoach abgesetzt

(causasportnews / red. / 31. Juli 2017) Es war nur eine kurze Meldung, die jüngst um die Welt ging, doch die hatte es in sich: Fatih Terim, an den vor allem die schweizer Sportöffentlichkeit keine guten Erinnerungen hat, ist als Coach der türkischen Fussball-Nationalmannschaft abgesetzt worden. Der Grund für diesen Eklat soll ein Vorfall ausserhalb des Fussballs sein; gemunkelt wird, dass sich der 63-jährige Fatih Terim in einem Restaurant unflätig benommen haben soll. Der abgesetzte Trainer, der insgesamt dreimal Coach des türkischen Nationalteams war – zuletzt von 2013 bis zur jetzigen Entlassung –, galt als einer der Haupt-Provokateure und „Scharfmacher“ im Rahmen des WM-Barrage-Rückspiels vom 16. November 2015 in Istanbul. Nachdem die Schweiz die Türkei in jenem denkwürdigen Match aus dem Rennen für die WM-Endrunde 2006 in Deutschland geworfen hatte, wurden schweizer Nationalspieler und Offizielle von türkischen Spielern und Offiziellen übel attackiert; einer der Hauptakteure, welcher bereits im Vorfeld jenes Spiels äusserst unsportlich provoziert und die Ausschreitungen im Istanbuler Stadion mit angeheizt hatte, war eben Coach Fatih Terim. Die Folgen jener Nacht in Istanbul sind bekannt: Türkische Spieler und Offizielle, aber auch Schweizer, die sich gegen die türkischen Angriffe teils mehr als konsequent zur Wehr setzten, wurden wegen der geradezu kriegerischen Auseinandersetzungen in Istanbul von der FIFA hart sanktioniert. Und das schon seit jeher angespannte Verhältnis zwischen der Türkei und der Schweiz verschlechterte sich noch einmal markant (vgl. hierzu auch Causa Sport News vom 8. November 2016). Nach der Absetzung von Fatih Terim wartet auf seinen Nachfolger nun ein hartes Stück Arbeit: In der aktuellen Qualifikation für die WM-Endrunde nächstes Jahr in Russland liegen die Türken hinter Kroatien und Island zur Zeit lediglich auf dem dritten Platz.

Sorgt 1860 München bald für „Juristen-Futter“?

(causasportnews / red. / 27. Juli 2017) Sportlich brachte der jordanische Investor Hasan Ismaik seit seinem Einstieg als Financier dem Münchner Traditionsverein 1860 wenig Glück – der einstige Bundesliga-Klub stürzte unlängst sogar in die zweite Liga ab. Ob es den Klub ohne den Investor überhaupt noch geben würde, steht in den Sternen. Jedenfalls hat der Geschäftsmann seit 2011 einiges an Geld in den stets klammen Verein gepumpt. Der in Kuwait geborene, 40 Jahre alte Investor wird in München aber alles andere als ein Sympathieträger wahrgenommen. Das stete Gerangel um finanzielle Mittel und teils krude Entscheidungen des Jordaniers, der kürzlich sogar eine Beschwerde beim deutschen Bundeskartellamt zur Abschaffung der ungeliebten „50+1-Regel“ (vgl. zu dieser etwa Urs Scherrer/Remus Muresan/Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl., Zürich 2014, S. 386 f.) eingereicht hat – wohl um Investoreneinflüsse in Vereinen zu stärken – , hat zu immer grösserem Unmut bei den „Sechzigern“ geführt. Die Triebfeder des Zusammenwirkens zwischen Verein und dem immer unbeliebter gewordenen Investor dürfte vor allem in der permanenten, finanziellen Not des Klubs zu sehen sein. Der Verein wird die Kooperation mit ziemlicher Sicherheit jedoch bald beenden, jedenfalls wenn es nach dem obersten Vereinsorgan, der Hauptversammlung, geht. Dieses hat nämlich mit grosser Mehrheit einen aus rechtlicher Sicht Aufsehen erregenden Beschluss gefasst: Das Präsidium, die Exekutive des Vereins, ist von der Versammlung aufgefordert worden, den bestehenden Kooperationsvertrag zwischen dem Klub und Hasan Ismaiks Unternehmung aufzukündigen. So etwas gibt es im organisierten Sport kaum, nämlich, dass das höchste Vereinsorgan, das nach aussen grundsätzlich nicht handeln kann, der Exekutive, also dem Geschäftsführungsorgan, bezüglich eines Vertrags einen Auftrag erteilt. Kündigt das Präsidium den Kontrakt gemäss Versammlungsbeschluss, könnten dem Verein vom Geschäftsmann bzw. dessen Unternehmung allenfalls Vertragsverletzungen vorgeworfen werden. Wie sich diese Geschichte dann weiter entwickeln könnte, liegt auf der Hand: 1860 München würde wohl für „Juristen-Futter“ sorgen. Das letzte Kapitel in der Causa Hasan Ismaik / 1860 München würde dann wohl in den Gerichtssälen geschrieben.

„WM-Affäre“: DFB wird Status der Gemeinnützigkeit wohl behalten

428px-Coat_of_arms_of_Hesse.svg

Finanzamt Frankfurt: (Wohl kein wirklicher) Ärger für den DFB

(causasportnews / red. / 26. Juli 2017) Die sog. „WM-Affäre“, in die der grösste Sportverband der Welt, der Deutsche Fussball-Bund (DFB), zwar verwickelt ist, die jedoch immer noch der vollständigen Aufklärung harrt, ist durch die Vorlage des DFB-Finanzberichts 2016 erneut befeuert worden. Das Finanzamt Frankfurt am Main beabsichtigt offenbar, dem Verband für das Jahr 2006 die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, was zu Steuernachforderungen in der Höhe von 26.2 Millionen Euro führen könnte. Offensichtlich undurchsichtige Geldmittelflüsse, angebliche „schwarze Kassen“ und nicht nachvollziehbare, verschleierte Zahlungen (ungeklärt ist immer noch die berühmt-berüchtigte Zahlung von 6,7 Millionen Euro; vgl. auch Causa Sport News vom 4. Mai 2017) sowie dubiose Darlehen sind offensichtlich der Grund dafür, dass die Finanzbehörde dem DFB, der die Austragung der Endrunde der Fussball-WM 2006 in Deutschland verantwortete, die steuerbegünstigende Gemeinnützigkeit aberkennen möchte. Nicht zuletzt, weil die Fakten um die pekuniären Belange im DFB nach wie vor nicht schlüssig geklärt sind und bisher keine Beweise vorliegen, dass das „Sommermärchen 2006“ gekauft sein könnte, begegnet der DFB der Problematik entspannt und verzichtet sogar auf Rückstellungen für steuerliche Risiken. Diese Haltung wird von Finanzexperten gestützt. Die forsche Ankündigung des Finanzamts wird tendenziell als Akt angesehen, um den Volkszorn zu besänftigen. Auch wenn der DFB letztlich ohne Kostenfolge aus dem Steuervorgang herauskommen sollte, hat die Affäre den DFB doch Millionen von Euro gekostet. Allein für den „Aufklärungs-Report“ einer beauftragten Anwaltskanzlei wurde die DFB-Kasse mit über 5 Millionen Euro belastet. Die Aufklärungsarbeiten im Allgemeinen sollen bis Ende 2016 zudem weitere zwei Millionen Euro gekostet haben.

Die Kostenfrage bei Hochrisikospielen

stapo_symbolbild03(causasportnews / red. / 24. Juli 2017) So brisant wie die Frage nach den Ursachen für Gewalt im Sport, insbesondere im Rahmen des Fussballs, ist diejenige nach der Kostentragung für Sicherheits- und Polizeidienste. Es entspricht einer notorischen Tatsache, dass diese Kosten in immer exorbitantere Höhen steigen, vor allem bei sog. Hochrisikospielen im Fussball. Über die Kostentragung im Allgemeinen sind zwei gegensätzliche Auffassungen auszumachen: Einerseits wird das Argument vertreten, derartige Aufwendungen müssten von den Veranstaltern von Sportanlässen (zum Beispiel Fussballklubs und/ oder -ligen) getragen werden, anderseits gibt es Stimmen, dass Sicherheits- und Polizeikosten der öffentlichen Hand überbürdert werden sollen; dabei wird etwa das Argument bemüht, bei den jährlichen Krawallen und Zerstörungen am 1. Mai würde ebenfalls der Staat mit diesen Kosten belastet. Für die Tragung von Sicherheits- und Polizeikosten bei Sportanlässen existieren vielfach gesetzliche Grundlagen. In diesen Fällen ist die Rechtslage grundsätzlich klar. Delikat ist sie hingegen in Fällen, in denen etwa erhöhte Polizeiaktivitäten notwendig sind – so eben auch bei „Hochrisikospielen“. Eine grundsätzliche Entscheidung zum Thema „Kostentragung bei Hochrisikospielen“ hat nun kürzlich in Deutschland das Verwaltungsgericht Bremen erlassen (Urteil vom 17. Mai 2017 / 2K 1191 / 16). Weiterlesen