Sanktionen nach dem Unfall von Richard Hammond am Bergrennen Hemberg

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flickr; Bergrennen Hemberg

(causasportnews / red. / 15. August 2017) Der spektakuläre Unfall des britischen TV-Journalisten Richard Hammond während einer Demonstrationsfahrt anlässlich des Bergrennens Hemberg vom 10. Juni 2017 hat zwischenzeitlich zu Sanktionen gegenüber dem Veranstalter (Verein Bergrennen Hemberg) als auch verschiedenen Verantwortlichen des Veranstalters geführt.

Grund für die von der Disziplinarkommission (DK) des Automobilsportverbandes der Schweiz, Auto Sport Schweiz (ASS), verhängten Strafen sind verschiedene Verstösse gegen das Internationale Sportgesetz (ISG) der Fédération Internationale de l’Automobile (FIA) sowie gegen die eigene Ausschreibung des Vereins Bergrennen Hemberg. So sei entgegen den Vorschriften des ISG als auch der Ausschreibung das verunfallte Demonstrationsfahrzeug (ein Elektromobil) weder von einem Führungs- noch von einem Schlussfahrzeug begleitet worden. Zudem sei die Zeitanzeige nicht – wie vorgeschrieben – ausser Betrieb genommen worden, und Richard Hammond habe nur Alltagskleidung, nicht aber ein FIA-konformes Rennkombi getragen, wie dies auch für Demonstrationsfahrten obligatorisch sei. Die Unfallfahrt erfolgte anlässlich des bekannten Events, jedoch ausserhalb des eigentlichen Rennens im Rahmen von Filmaufnahmen für die Sendung „The Grand Tour“, einer populären britischen TV-Sendung. Die DK rügt in ihrem Entscheid, dass die ASS hierüber im Vorfeld hätte informiert werden müssen, insbesondere da der Veranstalter für die Durchführung dieser Fahrten eine finanzielle Entschädigung der Produktionsfirma erhalten habe. Da der TV-Produktion zudem offensichtlich Vorrang vor dem durchzuführenden Meisterschaftslauf zur Schweizer Berg-Meisterschaft 2017 eingeräumt worden sei, habe man diverse Sicherheitsvorschriften vorsätzlich missachtet. So hätten bspw. auch Streckenposten, Zuschauer und andere Beteiligten explizit darüber informiert werden müssen, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug handelte, da bspw. die Bergung eines Elektrofahrzeuges zusätzlicher Schutzausrüstung und Ausbildung bedarf. Im Ergebnis hält die DK fest, dass der Verein Bergrennen Hemberg seine eigene Ausschreibung sowie die verschiedenen gültigen Reglemente von Auto Sport Schweiz pflichtwidrig nicht eingehalten habe. Der Veranstalter als auch die verantwortlichen Offiziellen des Veranstalters (Zeitnehmer, Rennleiter und Sportkommissare der Veranstaltung) wurden daher mit einer Busse von CHF 5‘000 (Verein Bergrennen Hemberg) resp. Verwarnung (Zeitnehmer) und bedingtem Lizenzentzug (Rennleiter und Sportkommissare) sanktioniert. Der Entscheid der DK ist noch nicht rechtsgültig resp. kann von den Betroffenen an das Nationale Berufungsgericht des ASS weitergezogen werden.

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