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(causasportnews / red. / 4. April 2017) Erstmals muss sich ein Pyro-Werfer, der vor rund einem Jahr im Fussballstadion in Luzern anlässlich des Spiels FC Luzern – FC St. Gallen einen Böller auf das Spielfeld geworfen hatte und dadurch einen 48jährigen Zuschauer verletzte, vor dem Bundessstrafgericht in Bellinzona verantworten. Der 23jährige Appenzeller, Anhänger des FC St. Gallen, ist von der Schweizerischen Bundesanwaltschaft wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB), Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz sowie weiterer Delikte angeklagt worden.-
Obwohl es evident ist, dass die Verwendung von Sprengkörpern und Brandsätzen, sog „Pyros“, kriminellste Akte darstellen und die Behandlung von Tätern als Hoch-Kriminelle an sich ein konsequente(re)s Handeln der Strafverfolgungsbehörden bedingt, kam es im Rahmen von Fussballspielen nach dem Abbrennen oder Werfen von pyrotechnischem Material noch nie zu einer derartigen Anklage durch die höchste Anklagebehörde des Landes, die Bundesanwaltschaft. Das mag auch damit zusammenhängen, dass der (geständige) Täter im Luzerner Stadion dank Überwachungskameras überführt werden konnte und über die Beweislage Klarheit herrscht. Ursprünglich lag die Untersuchung dieses Vorgangs bei der Luzerner Staatsanwaltschaft; doch dann übernahm die Bundesanwaltschaft den Fall; wohl um auch ein Zeichen zu setzen, wie Fussball-Insider vermuten. Die Verwendung von Pyro-Material in Fussballstadien usw. ist hochgefährlich. Die Professionalabteilung Swiss Football League (SFL) des Schweizerischen Fussball-Verbandes (SFV) begrüsst das Vorgehen und insbesondere die Anklageerhebung durch die Anklagebehörde des Bundes. Die Liga will die Klubs anhalten, vermehrt zu versuchen, solche Täter mit intensivierter Videoüberwachungstechnik zu überführen. Im konkreten Fall wurde gegen den nun vor das Bundesstrafgericht zitierten Täter seitens der SFL auch ein zehnjähriges Stadionverbot verhängt. So lange ist bisher noch nie ein derartiges Verbot ausgesprochen worden. In der Regel werden Stadionverbote zwischen einem Jahr und drei Jahren verhängt. Wann die Verhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona stattfinden wird, ist noch nicht bekannt.