
DFB-Logo: Markenschutz auch in der Schweiz
(causasportnews / red. / 10. Oktober 2017) Der auf dem grünen Rasen durchwegs siegreiche Deutsche Fussball-Bund (DFB) behält auch in juristischen Zwistigkeiten die Oberhand. Aus einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geht hervor, dass das DFB-Logo (mit dem Schriftzug „DEUTSCHER FUSSBALL-BUND“ und einem Adler) auch in der Schweiz den Markenschutz beanspruchen kann. Bleibt es bei diesem Entscheid, der noch an das Schweizerische Bundesgericht weitergezogen werden kann, darf der DFB auch in der Schweiz Dienstleistungen und Waren, versehen mit dem DFB-Logo, verwerten und geniesst hierfür Markenschutz. Damit folgte das Bundesverwaltungsgericht der Argumentation des grössten Sportverbandes der Welt und versetzte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE), welches die Eintragung des DFB-Logos negiert hatte, ins Unrecht. Das IGE hatte sich auf den Standpunkt gestellt, mit dem Logo des DFB versehene Waren, die etwa ausserhalb Deutschlands – beispielsweise in Asien – produziert worden seien, würden eine Irrtumsgefahr geschaffen, weil das Logo auf das Herkunftsland Deutschland verweise. Dem widersprach das Bundesverwaltungsgericht. Die Marke erwecke im Gesamteindruck keine falschen, herkunftsbezogenen Erwartungen, sondern das Logo werde vom Durchschnittskonsumenten als Emblem des grössten Sportverbandes der Welt wahrgenommen. Die Herkunftsangabe (Deutschland) diene zur Identifikation mit dem Verband und stelle keine irreführende Herkunftsbezeichnung dar, auch wenn die mit dem DFB-Logo versehenen Waren zum Beispiel in Asien hergestellt würden. Der Markenschutz-Streit um das DFB-Logo drehte sich letztlich darum, dass der Terminus „Deutscher“ üblicherweise deutschen Produkten vorbehalten sei. Ein Sportverband, wie der DFB, müsse aber weltweit unter einem einheitlichen Logo auftreten und ein entsprechendes Merchandising betreiben können. Verzichtet das IGE auf den Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht oder weist das höchste Gericht der Schweiz eine entsprechende Beschwerde ab, muss die internationale Registrierung der Marke für die angemeldeten Waren auch in der Schweiz vorgenommen werden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2017; B-1428/2016).


(causasportnews / red. / 29. September 2017) Der organisierte Fussball tut sich bekanntlich schwer mit dem Hooligan-Problem. Niemand mag so richtig durchgreifen; die Gründe hierfür sind verschieden (Berührungsängste, Opportunismus, Kungeleien, Zeitgeist, Gesinnungstäterschaft). Ob es „klassische“ Hooligans betrifft oder Sportfunktionäre, die sich wie Hooligans gebärden, scheint jedoch effektiv keinen markanten Unterschied zu machen. Das Beispiel hierfür liefert der streitbare Präsident des schweizer Super League-Klubs FC Sion, der im Fussballstadion im Wallis den ehemaligen Nationaltrainer der Schweiz, Rolf Fringer, vor TV-Kameras übel körperlich angegriffen hatte (vgl. auch
(causasportnews / rbr. / 29. September 2017) Nach über eineinhalb Jahren parlamentarischer Beratung hat es geklappt: Die beiden Kammern der Schweizerischen Bundesversammlung (National- und Ständerat) haben heute das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) verabschiedet.
(causasportnews / rbr. / 29. September 2017) Der Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne hat entschieden, dass die europäische Fussballkonföderation UEFA das Beitrittsgesuch der Jersey Football Association (JFA) dem Kongress (Vollversammlung) vorlegen muss. Der CAS hat eine entsprechende Berufung der JFA teilweise gutgeheissen.
(causasportnews / red. / 28. September 2017) Für rund 140 Millionen Euro will der grösste Sportverband der Welt, der Deutsche Fussball-Bund (DFB) mit Sitz in Frankfurt am Main, auf dem derzeitigen Rennbahngelände des Frankfurter Renn-Klubs im Stadtteil Niederrat ein Fussball-Leistungszentrum errichten. Eine entsprechende Einigung mit der Stadt als Eigentümerin des Geländes durch Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages ist längst erfolgt, und auch die Finanzierung des Gross-Projektes ist für den Weltmeister-Verband kein Problem. 2016 hätte das Gelände von der Stadt dem DFB übergeben werden sollen. Alles tönte optimistisch, wenn sich nicht der bis anhin Nutzungsberechtigte der immer noch bestehenden Galopprennbahn gegen dieses Ansinnen zur Wehr gesetzt hätten.