Weiterhin „dicke Luft“ im Verhältnis zwischen „Swisscom“ und „UPC“

(causasportnews / red. / 13. Juni 2017) Seit die beiden Schweizer Telekommunikationskonzerne „Swisscom“ und „UPC“ über ihre Pay-TV-Kanäle Sportrechte verwerten, herrscht zwischen den Rivalen mehr als nur „dicke Luft“. Juristische Verfahren jagen sich, und vor allem bei der Wettbewerbskommission (Weko) sind die beiden Unternehmen zu Dauerkunden geworden; wenigstens diesbezüglich herrscht ein ausgewogenes Verhältnis. Die jüngste Untersuchung der Weko betrifft die Spiele der Schweizer Eishockey-Ligen, die ab der Saison 2017/18 exklusiv über den grössten Kabelnetzbetreiber „UPC“ verbreitet werden sollen. Die Kommission will untersuchen, ob diese Vorgehensweise Konkurrenten unrechtmässig benachteiligt.

An sich ist im Bereich der Sportübertragungen in der Schweiz alles klar und scheint gut helvetisch aufgeteilt zu sein: Die „Swisscom“ verwertet über eigene Kanäle („Teleclub“) die Fussballrechte, „UPC“ auf die gleiche Art und Weise ab der kommenden Saison die Rechte am professionellen Eishockey. Dass die Handball-Rechte auch über „UPC“ verwertet werden, ist lediglich am Rande zu vermerken. Das angehobene Verfahren im Rahmen der Eishockey-Rechteverwertung ist unter dem Aspekt intensivierter Rivalitäten, teils auch mit Blick auf die Exponenten in den beiden Unternehmen persönlich bedingt, zwischen „Swisscom“ und „UPC“ zu sehen. Noch hat die Eishockey-Saison 2017/18 nicht begonnen, und „UPC“ verfügt bis heute auch noch nicht über einen eigenen Sportkanal (ein solcher ist unter dem Namen „Mysports“ geplant), über den die Eishockey-Spiele verbreitet werden könnten. Das wird sich aber unter Umständen noch ändern. Denkbar ist auch, dass die Eishockey-Rechte durch „UPC“ noch weiter verkauft werden. Formell ist also noch niemand vom Eishockey-Übertragungsgeschäft ausgeschlossen worden, und „UPC“ stellt sich unter Bezugnahme auf die angehobene Weko-Untersuchung auf den Standpunkt, weil lediglich „Swisscom“ vom Eishockey-Übertragungsgeschäft ausgeschlossen worden sei, bedeute dies kein wettbewerbswidriger Tatbestand.

Es ist davon auszugehen, dass der Vorgang „Eishockey-Rechtevermarktung“ kein Paukenschlag der Weko nach sich ziehen wird. Diesen hat Konkurrent „Swisscom“ vor ziemlich genau einem Jahr erlebt, als der Konzern im Zusammenhang mit der Verwertung der Fussballrechte zu einer Busse von 72 Millionen Franken verurteilt worden ist; der Vorgang ist beim Bundesverwaltungsgericht hängig (vgl. Causa Sport News vom 8. Juni 2016).- Zu diesen Fakten ist anzumerken, dass die wettbewerbsrechtliche Problematik der Sportrechte-Verwertung an sich bereits bei der Zentralvermarktung der Sportverbände und Ligen beginnt. Dass die Rechte in der Folge Telekommunikationsunternehmen verkauft werden (und nicht etwa direkt Fernsehsendern), ist auch juristisch delikat. Für die originären Rechteinhaber (eben die Verbände und Ligen) lohnt sich das Geschäft in dieser Form alleweil.

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