«Poker» um Besteuerung von Gewinnen aus Sportwetten

(causasportnews / red. / 2. Juni 2017) Im Zuge der gegenwärtig laufenden Revision des schweizerischen Glücks- bzw. Geldspielrechts wird zwischen National- und Ständerat weiterhin um verschiedene Details der Regelungen im geplanten neuen Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz; BGS) gerungen. Einer der „Zankäpfel“ ist dabei die Frage der Besteuerung von Gewinnen aus Geldpielen. Zur Zeit müssen die Spielerinnen und Spieler die in Spielbanken (Casinos) erzielten Gewinne nicht versteuern, während die bei Lotterien und (Sport-) Wetten anfallenden Gewinne insbesondere der Einkommenssteuer unterliegen (wobei die konkreten Steuersätze usw. nach Kantonen variieren). Im bundesrätlichen Gesetzentwurf war vorgeschlagen worden, auch die Lotterie- und Wettgewinne von sämtlichen Steuern zu befreien. Während der Nationalrat diesem Vorschlag folgen möchte, hält der Ständerat an einem Ansatz fest, nach dem Lotterie- und Wettgewinne (und damit auch die mit Sportwetten erzielten Gewinne) grundsätzlich weiterhin besteuert werden sollen, allerdings erst ab einer Höhe von CHF 1 Mio.

Eine weitere Differenz zwischen den beiden Kammern des eidgenössischen Parlaments betrifft die Frage der Kosten für die sog. „Netzsperren“ (siehe zu diesen bereits Causa Sport News vom 5. Januar 2017 und vom 2. März 2017). Der Nationalrat möchte die Kosten für diese – in ihrer Wirksamkeit und rechtlichen Zulässigkeit erheblichen Zweifeln unterliegenden – Massnahmen entschädigen; der Ständerat beharrt auf der gegenteiligen Position. Welche der fraglichen Ansätze sich letztlich jeweils durchsetzen werden, bleibt abzuwarten. Ein rasches Ende der Beratungen zum Geldspielgesetz ist derzeit nicht in Sicht.

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