Reform des deutschen Glücksspielstaatsvertrags vor dem «Aus»

(causasportnews / red. / 17. Juni 2017) Eine zeitgemässe, kohärente und im Einklang mit übergeordnetem Recht stehende Regulierung des Glücks- bzw. Geldspielsektors (einschliesslich der Sportwetten) zu etablieren, scheint nicht nur für die Schweiz eine erhebliche Herausforderung darzustellen. Während hier derzeit – zum wiederholten Male – versucht wird, das teilweise über 100 Jahre alte Geldspielregime zu revidieren (vgl. dazu zuletzt causasportnews vom 2. Juni 2017), stolpern die Gesetzgeber in Deutschland bei derselben Materie von einem Rückschlag zum nächsten. Dort ist das Glücksspielrecht massgeblich im sog. „Glücksspielstaatsvertrag“ – einem Vertrag zwischen den 16 deutschen Bundesländern – geregelt. Den darin enthaltenen Bestimmungen begegnen jedoch nicht zuletzt erhebliche europarechtliche Bedenken (vgl. dazu etwa causasportnews vom 4. Februar 2016 sowie vom 26. Oktober 2015). Die jüngste Reform des Glücksspielstaatsvertrags scheint nun aber eine „Totgeburt“ zu werden: Die kürzlich neu gebildete Regierung des Bundeslandes Schleswig-Holstein hat angekündigt, die Ratifizierung der Reform auszusetzen. Ohne diese Ratifizierung kann die Reform jedoch nicht umgesetzt werden. Damit bleibt es in Deutschland vorläufig bei dem geltenden, rechtlich teilweise durchaus fragwürdigen Glücksspielregime. Wie diese „unendliche Geschichte“ weitergehen wird, lässt sich derzeit nur schwer abschätzen.

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