(causasportnews / red. / 2. März 2017) Nun kam es also, wie es offenbar kommen musste: Die eidgenössischen Räte haben im Zuge der Revision des schweizerischen Geld- bzw. Glücksspielrechts die Einführung von sog. „Netzsperren“ beschlossen. Dabei geht es im Kern darum, Anbieter von Internet-Diensten dazu zu verpflichten, den Zugang zu ausländischen Sportwettenveranstaltern über das Internet für in der Schweiz ansässige Nutzer zu unterbinden. Dabei sind indessen sowohl die technische Wirksamkeit als auch die Verfassungsmässigkeit eines solchen Ansatzes höchst fraglich (siehe schon Causa Sport News vom 5. Januar 2017). Nachdem zuvor schon der Ständerat der Einführung der „Netzsperren“ zugestimmt hatte, folgte ihm nun der Nationalrat nach. Die entsprechenden Bestimmungen werden im „Bundesgesetz über Geldspiele“ (BGS) verankert werden, das sich gegenwärtig in den eidgenössischen Räten in Beratung befindet. Ob das BGS – und mit ihm die „Netzsperren“ – letztlich tatsächlich Realität werden, muss sich weisen. „Jahrhundertprojekte“ bzw. „grosse Würfe“ wie das BGS haben es im Geldspielbereich erfahrungsgemäss schwer. Nicht auszuschliessen, dass das Gesetz am Ende ein allfälliges (fakultatives) Referendum nicht übersteht; es wäre nicht das erste Mal. So oder so können die ausländischen Anbieter von Online-Glücksspielen (wie etwa Sportwetten) aber entspannt bleiben: Selbst wenn die „Netzsperren“ kommen sollten, dürften sie sich aller Voraussicht nach nur als wenig wirksam erweisen, um Spieler aus der Schweiz an der Teilnahme an ausländischen Online-Spielen zu hindern.
«Netzsperren» ins Geldspielgesetz aufgenommen
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