Revision des Schweizer Geldspielrechts: Kein Grund zur Sorge für ausländische Sportwettenanbieter

(causasportnews / red. / 5. Januar 2017) Die „unendliche Geschichte“ der Bemühungen zur Revision des schweizerischen Glücks- bzw. Geldspielrechts (diese dauern bereits über 15 Jahre an) gehen aktuell – eher etwas hinter den Kulissen – in eine weitere Runde: In der nächsten Woche wird sich die Rechtskommission des Nationalrates mit dem vom Ständerat angenommenen Entwurf eines „Bundesgesetzes über die Geldspiele“ (BGS) befassen. Der Entwurf enthält durchaus einige umstrittene Punkte, darunter insbesondere etwa die vorgeschriebene Unterbindung des Zugangs zu ausländischen Anbietern von Sportwetten (und anderen Glücksspielen) über das Internet. Der Ständerat hat beschlossen, dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Ansatz zu folgen und sog. „Netzsperren“ im Gesetzentwurf vorzusehen. Dabei geht es im Kern darum, Anbieter von Internet-Diensten dazu zu verpflichten, den Zugang zu ausländischen Sportwettenveranstaltern über das Internet für in der Schweiz ansässige Nutzer zu unterbinden.

Dabei sind indessen sowohl die technische Effizienz als auch die Verfassungsmässigkeit eines solchen Ansatzes höchst fraglich; zu diesen Aspekten liegen bereits mehrere, höchst kritische Gutachten vor. Aber auch der alternative Ansatz – die Unterbindung des Zahlungsverkehrs – erweist sich als nur beschränkt taugliches Mittel, um Spielwillige aus der Schweiz an der Teilnahme an ausländischen Online-Sportwetten zu hindern (vgl. dazu etwa Christina Brugger, Abbruch der Zahlungsströme als Mittel zur Bekämpfung unerlaubter Internetglücksspiele, 2013). Experten sehen den vom Bundesrat initiierten und vom Ständerat nun übernommenen Ansatz denn auch eher skeptisch: „Hier wird im Grunde ein völlig überholter Ansatz, nämlich Protektionismus, verfolgt, und zudem mit untauglichen Mitteln“, stellt Geldspielrechtsexperte Dr. Remus Muresan fest, und fügt hinzu: „Das ist gleich in doppelter Hinsicht inadäquat“. Die ausländischen Sportwettenanbieter, so der Jurist, könnten die entsprechenden gegenwärtigen Bestrebungen in der Schweiz demnach entspannt sehen, denn für sie würde sich faktisch kaum etwas ändern, wenn das BGS in der heutigen Fassung in Kraft treten würde. Diejenigen Spieler, die wirklich entschlossen seien, bei ausländischen Anbietern zu wetten (und das sind die für die Anbieter einträglichsten), würden problemlos Mittel und Wege finden, um die Netzsperren zu umgehen.

Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Rechtskommission des Nationalrates und letztlich der Rat selbst in dieser Sache positioniert. Dass der Nationalrat diesbezüglich einen fundamental anderen Ansatz durchsetzen (können) wird, erscheint freilich nicht allzu wahrscheinlich.

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