(causasportnews / red. / 26. Oktober 2016) Eines der schlimmsten Segel-Unglücke, die Kenterung der Bénéteau „Cheeki Rafiki“ anlässlich der Antigua Sailing Week im Mai 2014, wird in England juristisch aufgearbeitet. Der Vorfall, der vier britischen Seglern das Leben gekostet hatte, wird in Southampton für den Direktor der Charter-Agentur „Stormforce Coaching“ ein gerichtliches Nachspiel haben. Ihm wird fahrlässige Tötung und Verletzung des Seeverkehrsrechts vorgeworfen.
Die Antigua Sailing Week ist nichts für schwache Nerven. Dieser Schluss drängt sich auf, wenn es um die Fakten sowie die Rekonstruktion des Segel-Unglücks der „Cheeki Rafiki“ vom 15. / 16. Mai 2014 geht. Die „Bénéteau First 40.7“ der in Southampton domizilierten Charter-Agentur kenterte damals mitten auf dem Atlantik. Anfangs soll die Besatzung von einem Wassereinbruch berichtet und den Kurs in Richtung Azoren geändert haben; bis dorthin wären rund tausend Meilen zurückzulegen gewesen. Einen Tag nach dem Unglück entdeckten Retter das kopfüber kiellos treibende Boot. Die vier an Bord befindlichen Segler waren unauffindbar. Nach Einschätzung von Experten wurden sie höchstwahrscheinlich von der plötzlichen Kenterung überrascht, ertranken oder starben an Unterkühlung. Fotos vom Unglücksort zeigen das kiellos treibende Bootswrack. Derartige Bilder sind furchtbar und sorgen auch ausserhalb der Segelszene für Aufsehen. „Ein Kielverlust ist der Alptraum jedes Seglers“, hielt der Yacht-Journalist Erdmann Braschos nach dem Unglück auf dem Atlantik fest. Kielbrüche kommen aber immer wieder vor – und haben verschiedene Ursachen, je nachdem auch, ob ein Regattaboot (mit möglichst leichter Bauweise und Konstruktionsrisiken) oder ein Serienboot betroffen ist. Für das Image einer Werft ist der Verlust eines Kiels katastrophal. Das musste nach dem Vorfall auch die französische Werft „Bénéteau“ erfahren, die seit 1987 die „First 40.7“ mehr als 500 mal gebaut hatte. Die Unglücksursache des Vorfalls vom Mai 2014 wird gemäss Experten auf den Verlust des Kiels zurückgeführt. Der englische Gutachter Captain E. S. Geary scheint sich sicher zu sein, dass die „Cheeki Rafiki“ den Kiel wegen mangelnder Wartung verloren habe. Die Kielbolzen seien nicht nachgezogen worden, weshalb die Flosse des Schiffes auf hoher See Spiel bekommen habe, was den Wassereinbruch erkläre. Irgendwann sei die lose mit dem Rumpf verbundene Kielflosse herausgebrochen und zur Seite geklappt. So seien Teile des Laminats auf- und abgerissen worden, was letztlich zum Sinken des Schiffes geführt habe. Die gekenterte „Cheeki Rafiki“ ist bis heute nicht geborgen worden; der abgebrochene Kiel mit den aus dem Rumpf gerissenen Kielbolzen liegt wohl irgendwo in den Weiten des Atlantiks. Um die Unfallursachen wird es im Prozess in Southampton massgeblich gehen. Falls eine unzulängliche Wartung des Schiffes zum Unglück geführt hat, dürfte es für den Direktor von „Stormforce Coaching“ nicht allzu gut aussehen.





(causasportnews / red. / 30. September 2016) Was die „Third Party Ownership“-Regelung im organisierten Fussball bedeutet, wissen praktisch nur Insider. Gemäss juristischer Literatur lässt sich etwa ein Financier ausserhalb eines Fussballklubs für das Zurverfügungstellen finanzieller Mittel bspw. Rechte an einem Fussballspieler abtreten oder einen Anteil an einer Transferentschädigung im Falle seines Weitertransfers versprechen (vgl. dazu Urs Scherrer / Remus Muresan / Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl., Zürich 2014, 112). Wenn Dritte einem Klub finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, wollen Sie dafür eine Gegenleistung – alles andere wäre „Mäzenatentum“. Weil sich der Fussball selten selber finanziert, müssen oft Dritte dafür einstehen. Drittfinanzierungs-Modelle seien gängig und für das Überleben von Klubs immer wieder notwendig, wird vor allem von Klubseite argumentiert. Die Sportverbände sehen das allerdings anders. Darauf, dass bspw. durch (gewisse) Drittfinanzierungen die Integrität des sportlichen Wettbewerbs gefährdet werden könne, weisen die Sportverbände, vor allem die FIFA, immer wieder hin und haben deshalb entsprechende Regulierungen vorgenommen und Verbote erlassen (vgl. dazu das FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern sowie Peter W. Heermann, Rechtliche Bewertung der geplanten Untersagung von Third-Party-Ownerships, Causa Sport 2013, 21 ff.). Verbote verleiten allerdings oft zu Umgehungen, was im Bereich der „Third Party Ownerships“ nach Auffassung insbesondere von Sport-Finanzexperten gang und gäbe ist und wie auch das Beispiel des englischen Nationaltrainers Sam Allardyce zeigt. Der nach nur 67 Tagen im Amt vor wenigen Tagen entlassene Nachfolger von Roy Hodgson ist durch heimliche Filmaufnahmen überführt worden, wie er vor angeblich asiatischen Investoren, die sich letztlich als Journalisten entpuppten, ausgiebig die Möglichkeiten der Verbotsumgehung erörterte. Zudem soll er eingewilligt haben, mit den angeblichen Investoren einen Beratervertrag über 460 000 Euro abzuschliessen. Damit ist bewiesen, dass auch Nationaltrainer, von denen immer eine besondere Vorbildfunktion erwartet wird, vor Geldgier und unethischem Verhalten nicht gefeit sind. Die von der Englischen Football Association (FA) nach Roy Hodgson favorisierte Verlegenheitslösung mit Sam Allardyce erwies sich somit nach kürzester Zeit als veritabler „Rohrkrepierer“.