Henrik Kristoffersen will Recht auf Individualsponsor erstreiten

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copyright Henrik Kristoffersen Ski Racing AS, Made by Dunderverk

(causasportnews / red. / 7. November 2016) Der Winter naht – und damit rückt auch der Skisport ins Zentrum des Interesses. Dieser ist vor Rechtsstreitigkeiten nicht gefeit, wie der Fall des Amerikaners Bode Miller zeigt; der Top-Star geht gegen seinen ehemaligen Ski-Partner „Head“ vor, weil er seine Zukunft – sofern es denn im Skisport für den erfolgreichen Allrounder noch eine gibt – bei der Skifirma „Bomber“ sieht (vgl. auch Causa Sport News vom 31. Oktober 2016). Nun ist auch bekannt geworden, dass der Slalom-Weltcup-Sieger des letzten Winters, der Norweger Henrik Kristoffersen, vor Gericht zieht. Beklagter ist der Skiverband Norwegens. Der Verband verlangt von seinen Sportler, dass sie sich im Rahmen von Athletenvereinbarungen verpflichten, mit den jeweiligen Verbandssponsoren zu werben und auch den „Kopf“ dafür hergeben. Top-Sportler haben jedoch in der Regel die Möglichkeit, individuelle, meist lukrative Kopfsponsoringverträge abzuschliessen. Es kollidieren demnach regelmässig die Interessen des Verbandes (der die Werbung seiner Partner auch auf Helm und Mütze der Athletinnen und Athleten anbringen möchte und dabei von den Sponsoringpartnern entsprechend entschädigt wird) mit demjenigen der Sportlerinnen und Sportler, die im Skisport interessanten Werbeflächen selber vermarkten zu können. Henrik Kristoffersen hat zwar auf Grund des faktischen Zwangs zum Abschluss einer Athletenvereinbarung mit dem Verband formell auf die Individualvermarktung von Helm und Mütze verzichtet, ist nun aber offensichtlich doch nicht gewillt, diese Situation zu akzeptieren und hat deswegen den Skiverband Norwegens verklagt. Der Slalom-Spezialist könnte mit „Red Bull“ einen lukrativen Individual-Sponsoringvertrag abschliessen, so, wie es der andere Top-Ski-Sportler aus Norwegen, Aksel Lund Svindal, seit Jahren tut. Henrik Kristoffersen will zumindest gleich behandelt werden wie Aksel Lund Svindal. Das Gericht wird wohl eine Interessenabwägung (Verbandsinteressen contra Sportlerinteressen) vornehmen; dann dürfte jedoch im konkreten Fall auch die Frage der Gleichbehandlung von Individualathleten durch Sportverbände ein zentrales Thema der gerichtlichen Auseinandersetzung bilden.

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