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„Weckruf“ der OECD zu Sportmanipulationen: Lediglich alter Wein in neuen Schläuchen?

(causasportnews / rem. / 16. Mai 2016) Es war zuletzt auffallend ruhig geworden in Bezug auf das Thema „wettbezogene Sportmanipulationen“. Keine Manipulationsskandale à la „Hoyzer“ und „Sapina“ kamen ans Licht, und die Strafverfolgungs- bzw. Polizeibehörden verkündeten keine weit verbreiteten Manipulationen mehr (wie zuletzt Europol). Hatte der Kampf gegen diese Art der Bedrohung der Integrität des Sports also Wirkung gezeigt, ist das Problem in den Griff bekommen worden? – Weit gefehlt, vielmehr ist das Gegenteil der Fall. So ist es jedenfalls einem jüngst veröffentlichten „Bericht“ der Organisation für Wirtschaft und Zusammenarbeit (OECD) zu entnehmen.

OECD_Logo_EnglishDer entsprechende Bericht mit dem Titel „Unerlaubter Handel – Konvergierende kriminelle Netzwerke“ (im englischen Original: „Illicit Trade – Converging Criminal Networks“) wurde unter der Ägide der OECD Task Force gegen unerlaubten Handel erstellt und enthält einen Überblick über entsprechende Vorgänge in sieben (Wirtschafts-) Sektoren, darunter nun eben auch der Sport, genauer: die „Sportmanipulationen als Wirtschaftskriminalität“ (S. 241 ff. des Berichts). Die Erkenntnisse der Autoren sind dabei durchaus potenziell aufschreckend: Der Umstand, dass die Massnahmen gegen illegale Wetten und die Rahmenvorgaben für die Organisation des Sports lediglich einen Flickenteppich darstellten, würde dazu genutzt, die kriminelle Wirtschaft zu nähren, indem dadurch emöglicht würde, riesige Mengen von kriminellen Erträgen zu waschen. Es sei anzunehmen, dass die Zahl der Fälle von Sportmanipulationen viel höher sein könnte als gegenwärtig bekannt. Schuld daran seien ungenügende Aufdeckungs- und Überwachungssysteme (was die Sportorganisationen und Wettanbieter, die solche Systeme betreiben, natürlich nicht sehr gerne hören werden). Als Folgerung fordern die Autoren des entsprechenden Berichtsabschnitts effektivere Präventivmassnahmen sowie einen Ausbau der Mittel zur Aufdeckung bzw. Meldung von relevanten Vorfällen; all dies im Rahmen eines international koordinierten Ansatzes.

Bei näherer Betrachtung relativiert sich der entsprechende Abschnitt des OECD-Berichts indessen – zumindest teilweise – selbst. So handelt es sich bei seinen beiden Autoren nicht um OECD-eigene Experten, sondern um zwei Exponenten des „International Centre for Sport Security“ (ICSS), die über weite Strecken lediglich einen früheren, vom ICSS bereits im Jahre 2014 publizierten Bericht zur fraglichen Thematik „wiederkauen“. Der Neuigkeits- bzw. gar Sensationsgehalt des OECD-Berichtsteils (bezüglich dessen in Anbetracht dieser Umstände auch fraglich erscheint, ob er denn überhaupt als „OECD“-Bericht bezeichnet werden kann) ist demnach doch eher bescheiden. Zudem fällt auf, dass das ICSS u.a. einen international koordinierten Ansatz im Bereich des Schutzes der Integrität des Sports zur Verfügung zu stellen bestrebt ist, und dass die Autoren des fraglichen OECD-Berichtsabschnitt genau einen solchen Ansatz als ein entscheidendes Mittel zur Verbesserung der Bekämpfung von (wettbezogenen) Sportmanipulationen propagieren (s.o.). Diese „Konvergenz“ – um den Untertitel des OECD-Berichts zu bemühen – ist aber vermutlich reiner Zufall …

Rückschlag für Snowboarder im Streit mit dem IOC

Olympic_rings_with_white_rims.svg(causasportnews/ vec. / 11. Mai 2016) Der Parallel-Slalom der Snowboarder hat im Kampf um den Verbleib im Olympischen Programm einen Rückschlag erlitten. Anlässlich einer Anhörung am Bezirksgericht in Lausanne kam es zwischen dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) und dem ehemaligen WM-Zweiten, dem amerikanischen Snowboarder Justin Reiter, nicht zu einer Einigung. Das IOC weigerte sich, seine im Juni 2015 gefällte Entscheidung zurückzunehmen. Damals hatte das IOC erklärt, den Parallel-Slalom zugunsten von „Big Air“ aus dem Programm für die Winterspiele 2018 in Pyeongchang zu streichen. Nun wird Reiters Klage, welche auch vom Deutschen Snowboardverband unterstützt wird, im ordentlichen Verfahren geklärt werden müssen. Der Snowboarder setzt in seinem juristischen Kampf auf die Olympische Charta, die in Abschnitt III vorsieht, dass das olympische Programm nicht später als drei Jahre vor Beginn der jeweiligen Spiele geändert werden darf. Das IOC hat die in casu fragliche Entscheidung am 8. Juni 2015 veröffentlicht. Bis zur Eröffnung der Winterspiele in Südkorea am 9. Februar 2018 waren es demnach zu diesem Zeitpunkt noch 2 Jahre und 246 Tage. Justin Reiter geht es bei seinem juristischen Kampf nach eigenem Bekunden vor allem um junge Athleten, welche den olympischen Traum – auch in dieser Disziplin – leben wollen und sollen; für sie wolle er diesen Prozess gegen das IOC gewinnen.

 

Laurent Piau gegen FIFA – eine unendliche Geschichte

index(causasportnews / rem. / 5. Mai 2016) „Totgesagte“ leben bekanntlich länger: Wer meinte, dass der verhinderte Spielervermittler Laurent Piau, nachdem er den juristischen Kampf gegen die FIFA bzw. das von ihr erlassene Spielervermittler-Reglement sogar auf der Ebene der Europäischen Union (EU) verloren hatte, die Angelegenheit ruhen lassen würde, sieht sich eines Besseren belehrt: Der frühere Lehrer ist nach wie vor umtriebig und hat jüngst ein Urteil des „Cour d’Appel de Paris“ in dieser Sache provoziert. Dieses fiel indessen – einmal mehr – zu seinen Ungunsten aus.

Die Auseinandersetzungen zwischen Laurent Piau und dem Weltfussballverband FIFA gehen bis in die 1990er Jahre zurück. Per 1. Januar 1996 hatte die FIFA eine erste Version des Spielervermittlerreglements in Kraft gesetzt. Laurent Piau bewarb sich in der Folge um eine entsprechende Spielervermittlerlizenz; diese wurde ihm jedoch verweigert, da er die Voraussetzungen gemäss Reglement nicht erfüllte. Daraufhin ging er gegen das Spielervermittlerreglement juristisch vor, und zwar insbesondere auch vor den Organen und Instanzen der EU, wobei er Verstösse gegen das EU-Wettbewerbsrecht und die EU-Grundfreiheiten geltend machte. Die Verfahren zogen sich bis 2006 hin und endeten mit einer kapitalen Niederlage für Laurent Piau. Klarer und deutlicher ging es nicht, sollte man meinen (siehe zur „Causa Piau“ Scherrer/Muresan/Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl. 2014, S. 256 f., sowie CaS 2006, S. 243).

Doch weit gefehlt: Ein halbes Jahr nach der abschliessenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, im Oktober 2006, reichte Laurent Piau bei einem Gericht im französischen Nantes eine weitere Klage gegen die FIFA ein und begehrte Schadenersatz, weil er nicht zum Beruf des Spielervermittlers zugelassen worden sei – vor dem Hintergrund des Ausgangs der zuvor durchgeführten Verfahren ein etwas gewagtes Unterfangen. Nicht ganz überraschend war Laurent Piau weder vor dem Gericht in Nantes noch vor der Berufungsinstanz Erfolg beschieden – und nun auch nicht vor dem „Cour d’Appel de Paris“. Das Gericht wies das Anliegen von Laurent Piau, von der FIFA insgesamt über 8 Millionen Euro an Schadenersatz zugesprochen zu erhalten, vollumfänglich zurück. Ob der – nach fast 20 Jahren Rechtsstreitigkeiten einmal mehr – juristisch Unterlegene es nun endlich dabei bewenden lässt, bleibt abzuwarten…

Kosovo in der UEFA – und bald auch in der FIFA? Shaqiri & Co bleiben in jedem Fall Schweizer

(causasportnews / red. / 3. Mai 2016) Der Fussballverband von Kosovo hat ein wichtiges sportpolitisches Ziel erreicht: Der UEFA-Kongress in Budapest hat den Verband – trotz heftigen Widerstands insbesondere von Serbien – als 55. Mitglied in den Fussball-Kontinentalverband aufgenommen. 28 UEFA-Verbände stimmten für die Aufnahme, 24 Verbände waren dagegen; zwei Stimmen waren ungültig. Das knappe Resultat verspricht Spannung für dasselbe Traktandum anlässlich des FIFA-Kongresses am 13. Mai 2016 in Mexiko. Befunden wird dann über die Aufnahme des Verbandes von Kosovo in den Weltfussballverband (vgl. causasportnews von heute). Falls der Verband Kosovos auch die Aufnahme in die FIFA schafft, könnte sich im Falle einer (eher unwahrscheinlichen) Teilnahme Kosovos an der Qualifikation für die WM-Endrunde 2018 die Frage stellen, ob allenfalls die schweizerisch-kosovarischen Doppelbürger Xherdan Shaqiri, Granit Xhaka und Valon Behrami künftig für die Nationalmannschaft von Kosovo spielberechtigt erklärt werden und dem Schweizer Nationalteam den Rücken zukehren könnten. Diese Befürchtung ist derzeit unberechtigt: Art. 5 zu den Ausführungsbestimmungen zu den FIFA-Statuten hält unmissverständlich fest, dass ein derartiger „Nationenwechsel“ nicht möglich ist und auch keine Ausnahme von diesem Grundsatz zur Anwendung käme. Shaqiri & Co bleiben also der Schweizer Nationalmannschaft erhalten. Diese Rechtslage liesse sich einzig durch eine entsprechende Beschlussfassung durch die FIFA ändern.

Das CAS ordnet die Aufnahme von Gibraltar in die FIFA an

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Das Nationalteam von Gibraltar (2014; Bild: Gibmetal77). Ob neben den hier abgebildeten auch noch Reservespieler existieren (Einwohnerzahl von Gibraltar: rund 30’000), ist nicht bekannt…

(causasportnews / red. / 3. Mai 2016) Dem Weltfussballverband FIFA steht der Zugang einer weiteren „Fussballmacht“ bevor: Das internationale Sportschiedsgericht CAS (Court of Arbitration for Sport) hat die FIFA angewiesen, die Aufnahme des Fussballverbandes von Gibraltar (GFA) umgehend vorzunehmen. Die GFA, die das britische Überseegebiet Gibraltar (rund 30’000 Einwohner auf einer Fläche von knapp 7 Quadratkilometern) in der FIFA repräsentieren soll, hatte sich bereits in die europäische Fussballkonföderation UEFA geklagt, die den Inselverband aufgrund eines entsprechenden CAS-Urteils 2013 aufnehmen musste. Die FIFA ihrerseits sah 2014 die Voraussetzungen für eine Aufnahme Gibraltars als nicht erfüllt an und lehnte es ab, das Aufnahmegeschäft dem FIFA-Kongress zu unterbreiten. Gibraltar brachte auch diesen Vorgang vor den CAS, der nun einmal mehr zu Gunsten des vor Spanien gelegenen Inselstaates entschied (Mitteilung des CAS vom 2. Mai 2016; CAS 2014/A/3776). Die FIFA wird nun das Traktandum „Aufnahme Gibraltars in die FIFA“ dem ordentlichen Kongress am 13. Mai 2016 in Mexiko vorlegen müssen. Das CAS geht in seiner Entscheidung offensichtlich davon aus, dass der FIFA-Kongress Gibraltar als Mitglied aufzunehmen hat; mit Blick auf den bevorstehenden Kongress in Mexiko bedeutet dies eine Änderung der Tagesordnung (Traktandenliste), die vom Kongress vorab gutgeheissen werden muss. Grundsätzlich dürfte davon auszugehen sein, dass das britische Überseegebiet Gibraltar am 13. Mai 2016 das 210., allenfalls das 211. Mitglied (falls der Kongress vorgängig den Verband von Kosovo – eine weitere „Fussballmacht“; der Verband von Kosovo repräsentiert doch immerhin fast 2 Millionen Einwohner auf knapp 11’000 Quadratkilometern – aufnimmt) des Weltfussballverbands wird. Bemerkenswert ist am jüngsten CAS-Urteil i.S. Gibraltar, dass die Entscheidung derart kurzfristig vor dem FIFA-Kongress am 13. Mai 2016 erging; dies, nachdem die „Causa Gibraltar“ immerhin während eineinhalb Jahren beim Sport-Schiedsgericht in Lausanne anhängig war.

FC Biel wendet den Konkurs ab, verliert aber die Lizenz

(causasportnews / red. / 2. Mai 2016) Das schlimmste Szenario in einem Mannschaftssport ist es, wenn ein Teilnehmer am Wettspielbetrieb (Meisterschaft) während der laufenden Saison ausfällt. Die Challenge League (2. Professional-Liga) der Swiss Football League (SFL) erlebt diese Situation im Moment: Obwohl die Meisterschaft noch läuft, darf der FC Biel daran nicht mehr teilnehmen – die Liga hat dem Klub die Spiellizenz entzogen. Der Grund dafür sollen diverse Lizenzvergehen sein, und nach mehreren erfolgten Sanktionen sah die SFL-Disziplinarkommission nur noch eines: Dem Klub die Spiellizenz zu entziehen und ihn so von der laufenden Meisterschaft auszuschliessen. Insbesondere die finanziellen Verhältnisse sind im FC Biel seit Monaten prekär. Seit rund drei Monaten sind bspw. keine Spielersaläre mehr bezahlt worden, und offenbar hat niemand mehr den Durchblick bei den Klub-Finanzen. Eine spezielle Rolle spielt dabei der Klubpräsident, ein Zürcher Rechtsanwalt, dem die Sache über den Kopf gewachsen sein soll, wie aus dem Umfeld des Vereins verlautete. Der mit dem Vorgang befasste Konkursrichter hat dem Klub vor wenigen Tag einen Aufschub erteilt; aber nun hat die Liga den Verein aus dem Verkehr gezogen. Der FC Biel wird die Meisterschaft nicht mehr zu Ende spielen, und alle Partien mit dem Klub aus dem Berner Seeland werden 0:0 und mit 0 Punkten gewertet. Ende der Saison wird er zwangsweise aus der Challenge League absteigen. Bei dieser Situation muss die grundlegende Frage gestellt werden, wie die SFL vor Beginn der Saison 2015/16 mit Bezug auf den FC Biel die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft hat. Auch wer in der Challenge League spielen will, hat den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringen – will heissen: Der Klub muss (finanziell) in der Lage sein, eine Saison durchzustehen und muss dies vor Meisterschaftsbeginn belegen. Nachdem das Desaster beim FC Biel aber derart gewaltige Dimensionen angenommen hat und durch das vorzeitige Ausscheiden des Berner Klubs die Meisterschaft der Challenge League nun massiv verfälscht wird, dürft die Liga noch in Erklärungsnotstand geraten, wie es zu diesem sportlichen Super-GAU hat kommen können. „Wenn ein Klub während der Meisterschaft aus wirtschaftlichen Gründen kollabiert, ist davon auszugehen, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des FC Biel vor Beginn der Saison 2015/16 nicht ausreichend geprüft worden ist“, meint ein Sportrechtsspezialist, der nicht namentlich genannt werden will. Auf Grund der gesamten, desolaten Verhältnisse im Umfeld des FC Biel rechnet auch niemand mehr ernsthaft damit, dass der vom Klub für heute angekündigte Rekurs gegen den Lizenzentzug eine Erfolgschance hat.

„Sommermärchen“ dank Erinnerungsschwächen weiter intakt

(causasportnews / red. / 27. April 2016) Das „Sommermärchen“ 2006 (Fussball-WM-Endrunde in Deutschland) bleibt märchenhaft. Die Hoffnungen auf Klärung der Vorgänge im Zusammenhang mit dem WM-Zuschlag an Deutschland im Jahr 2000 ruhten jüngst auf dem Landgericht Köln, das heute die Unterlassungsklage von Günter Netzer gegen Theo Zwanziger hätte verhandeln sollen, wobei das „Sommermärchen“ durchaus von der Realität hätte entzaubert werden können. Da hatte nämlich der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger gesagt, der ehemalige Fussball-Professional Günter Netzer hätte ihm gegenüber in einem Gespräch im Jahr 2012 eingestanden, für den WM-Zuschlag an Deutschland seien vier Stimmen von FIFA-Exekutivkomitee-Mitgliedern „gekauft“ worden (vgl. auch causasportnews vom 24. April 2016). Dem widersprach Günter Netzer, der von Theo Zwanziger die Unterlassung der Behauptung verlangte. Der Inhalt des besagten Dialogs wäre nun Gegenstand der beim Landgericht Köln eingereichten Unterlassungsklage in der Causa Netzer c. Zwanziger gewesen. Eine Entscheidung hätte wohl auch Klarheit in Bezug auf das seit letztem Jahr nicht mehr ganz so märchenhafte „Sommermärchen“ 2006 bringen können. Daraus wurde nun allerdings nichts, denn weil sich die Parteien vor der Verhandlung auf einen Vergleich geeinigt haben, ist der mit Spannung erwartete Prozess in Köln entfallen. Die beiden Protagonisten könnten sich an den Inhalt des Gesprächs nicht mehr genau erinnern, liessen die involvierten Anwälte verlauten. Item. Theo Zwanziger erklärte vergleichsweise, die getätigte Aussage nicht mehr zu wiederholen; Günter Netzer bekräftigte, er habe die Aussage mit Bezug zum Stimmenkauf nicht getätigt. Folge des Vergleichs: Das deutsche „Sommermärchen“ bleibt (weiterhin bzw. vorläufig) intakt – offensichtlich dank Erinnerungsschwächen zweier in die Jahre gekommener, ehemaliger Fussball-Protagonisten. Es wird mithin immer schwieriger, noch einen Beweis dafür beizubringen, dass die WM-Endrunden-Vergabe an Deutschland dank einem „Stimmenkauf“ zu Stande gekommen ist.

Max Kruse/Marco Reus: Si duo idem faciunt (non) idem est?

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DFB-Bundestrainer Joachim Löw: Zweierlei Mass? (Bild: User:Steindy)

(causasportnews / man / 26. April 2016) Die Fussball-Europameisterschaft steht vor der Tür, und die deutsche Nationalmannschaft hat ein grosses Ziel. Als amtierender Weltmeister will sie selbstverständlich auch Europameister werden. Dafür bedarf es einer starken Mannschaft. Die Nominierungen von Nationalspielern stehen unter medialer Beobachtung. Dasselbe gilt für Suspendierungen. Der jüngste Fall ist derjenige von Max Kruse. Dessen Rauswurf beruht auf mehreren Vorfällen. Ende vergangenen Jahres „vergass“ der Spieler nach durchzechter Pokernacht 75 000 Euro in einem Taxi. Dann kursierte ein Nacktvideo mit ihm im Internet. Nun nahm der Fussball-Star einer Reporterin den Fotoapparat ab und löschte Bilder, die ihn beim nächtlichen Tanz in einer Berliner Diskothek zeigten. Das war dem Bundestrainer Joachim Löw zu viel. Er sah sich zum Handeln veranlasst und suspendierte Max Kruse, weil dieser seiner Vorbildrolle als fokussierter und konzentrierter Nationalspieler zum wiederholten Male nicht entsprochen und sich trotz eindringlicher Mahnungen abermals unprofessionell verhalten habe. Die Massnahme des Bundestrainers darf als richtig qualifiziert werden und ist als deutliches Signal an jeden Nationalspieler zu verstehen. Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS) sah dies jedoch anders. Sie empörte sich und bescheinigte dem deutschen Fussball eine zur „Triplemoral“ gesteigerte Form doppelmoralischen Verhaltens. Dabei verwies die FAS auf einen anderen Nationalspieler (Marco Reus), der trotz Fahrens ohne Führerschein nicht aus dem Kader gestrichen worden sei. Für die FAS schienen die Fälle offenbar miteinander vergleichbar zu sein, frei nach dem Motto: „Si duo idem faciunt (non) idem est“. Aus sportfachlicher Sicht sind sie es indessen nicht. Denn schliesslich besteht ein Unterschied darin, ob ein Nationalspieler Nächte durchzecht und Ermahnungen des Bundestrainers ignoriert (Max Kruse) oder aber ein Fehlverhalten ohne Bezug zum Fussball einräumt und sich geläutert zeigt (Marco Reus). Nicht allen Medien will dieser Unterschied einleuchten. Schlimmer noch: Indem die FAS eine nachvollziehbare Entscheidung als „Triplemoral abkanzelt, schwingt sie sich selbst zum moralischen Oberrichter auf. Diesem fehlt zwar bekanntlich jegliche Bindung an eine Prozessordnung. Ein Blick ins Matthäus-Evangelium täte ihm gleichwohl gut. Denn dort steht die Moral von dieser Geschicht‘: „Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet“!

Kommt bald „Sepp – Der Film“?

1459926539(causasportnews / red. / 25. April 2016) Seit einigen Tagen ist das angekündigte Buch des ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter, geschrieben vom langjährigen FIFA-Mitarbeiter Thomas Renggli, im Verkauf (Thomas Renggli/Sepp Blatter, Mission & Passion Fussball, Werd & Weber Verlag, 2016; als speziell darf hervorgehoben werden, dass der SP-Politiker und ehemalige Nationalrat Andreas Gross und der Ex-Chefredaktor der „Schweizer Illustrierten“, Peter Rothenbühler – beide nicht gerade als Verfechter bürgerlichen Gedankengutes bekannt – mitgewirkt haben). Nach der Buchvernissage im FIFA-Restaurant „Sonnenberg“ in Zürich (vgl. auch causasportnews vom 18. April 2016) folgte in den letzten Tagen in den Medien Verriss um Verriss. In der Tat sind die Reflexionen des zwischenzeitlich 80 Jahre alt gewordenen Wallisers nach über 40 Jahren Tätigkeit für die FIFA auch bei objektiver Betrachtung kein „Gassenhauer“. Begegnungen, Fussball-Höhepunkte, Emotionales, Reminiszenzen und Erkenntnisse aus der Warte von Joseph Blatter werden zwar unterhaltsam geschildert, die „Räubergeschichten“, auf die die Welt gewartet hat, fehlen jedoch – und das will heute das Publikum, wenn sich eine Persönlichkeit wie Joseph Blatter aufmacht, dem Globus die Welt aus subjektiver Sicht zu erklären. In der Publikation findet sich nichts, das die Welt aus dem Munde des ehemaligen FIFA-Präsidenten nicht schon mindestens einmal vernommen hätte. Alles in allem scheint es sich eher um Papier gewordene Frustbewältigung zu handeln. Und nun soll die begonnene publizistische Tätigkeit von Joseph Blatter eine Fortsetzung finden: Er wird Kolumnist einer Sonntags-Zeitung. Die Protagonisten der „Neuen Zürcher Zeitung“ übergiessen den künftigen Journalisten-Kollegen mit Häme auf Vorschuss und schreiben, das Schlimme an Blatters Buch sei, dass man die Vorfreude auf die angekündigte Kolumne verliere („NZZ“ vom 25. April 2016, 35). „Schau’n mer mal“, würde Franz Beckenbauer sagen. Und was kommt danach? „Sepp – Der Film“ vielleicht? Bei Otto Waalkes bedeutete das 1985 auch den grossen Durchbruch –  seit „Otto – Der Film“ finden Otto (fast) alle lustig…

Theo Zwanziger vor nächstem juristischen Gefecht

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Dr. Theo Zwanziger

(causasportnews / red. / 24. April 2016) Kaum hat der ehemalige DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger eine juristische Attacke seitens des Fussballverbands von Katar (QFA) abgewehrt (vgl. causasportnews vom 20. April 2016), erwartet ihn bereits die nächste rechtliche Herausforderung: Am 27. April wird er (erneut) als Beklagter vor Gericht erscheinen müssen, diesmal vor dem Landgericht Köln. Verhandelt wird dann die Causa Günter Netzer c. Theo Zwanziger. Prozessgegenstand ist eine Unterlassungsklage des Ex-Fussballspielers Günter Netzer gegen den langjährigen DFB-Präsidenten. Im weitesten Sinne dreht sich das Verfahren um das angeblich gekaufte „Sommermärchen“, also die WM-Endrunde 2006 in Deutschland. Dieses Märchen ist zwischenzeitlich – je nach Sichtweise – zur Tragödie oder Komödie geworden. Gemäss Medienberichten soll diese WM-Vergabe manipuliert worden sein – eventuell mit 6,7 Millionen Euro, von denen immer noch nicht klar ist, für was sie von Deutschland aus in Richtung weite Welt geflossen sein sollen (causasportnews berichtete verschiedentlich darüber). Gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte Theo Zwanziger im vergangenen Jahr gesagt, Günter Netzer hätte ihm im Jahr 2012 eingestanden, dass beim WM-Zuschlag für Deutschland (im Jahr 2000) vier Stimmen von FIFA-Exekutivkomitee-Mitgliedern gekauft worden seien. Günter Netzer bestreitet, eine solche Aussage getätigt zu haben und reichte die Unterlassungsklage ein, nachdem sich Theo Zwanziger geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Nun soll das Landgericht nach dem Begehren des ehemaligen Weltklasse-Fussballers die Unterlassung der Äusserung anordnen. Günter Netzer will seine Behauptung durch seine Frau, die beim fraglichen Gespräch in Zürich dabei gewesen sei soll, erhärten lassen. Theo Zwanziger meint hierzu, Elvira Netzer sei nicht einmal während der ganzen Zeit des Gesprächs dabei gewesen. Der ehemalige DFB-Präsident und versierte Jurist scheint auch dieser Klage entspannt entgegen zu blicken und meinte, Elvira Netzer solle ruhig einen Meineid schwören. Ob Theo Zwanziger nach der „Causa Katar“ auch in diesem Verfahren siegreich bleiben wird, soll sich nun in Köln weisen. Kaum erhellen wird das Verfahren am 27. April 2016 die seit Monaten diskutierte Frage, wofür aus einer Kasse des DFB 6,7 Millionen Euro bezahlt worden sind. Eines der bestgehüteten Geheimnisse im organisierten Fussball dürfte so schnell nicht enthüllt werden – auch nicht im Kölner Verfahren.