(causasportnews / red. / 25. November 2016) Die Thematik ist nicht neu, akzentuiert sich aber immer mehr. Die Gewalt im Allgemeinen und auch die Gewaltbereitschaft etwa gegen Polizeikräfte nimmt Dimensionen an, die erschrecken, jedoch beispielsweise in der Stadt Zürich mit ihren herrschenden politischen Kräften und dem sonderbaren Verständnis einer offenen Gesellschaft nicht verwundern. Die allgemeinen Medienberichte nach jedem Wochenende ähneln je länger desto mehr Kriegsreportagen: Sachbeschädigungen, Saubannerzüge, Attacken von Vermummten, Angriffe auf im Einsatz befindliche Sanitäts- und Feuerwehrleute, Massenschlägereien, Messerstechereien, Angriffe gegen Leib und Leben unschuldiger Personen sowie Gewalt und Drohungen gegen die Repräsentanten des Staates. Die weiterhin zunehmende Gewaltbereitschaft, die sich auch permanent in Gewalt entlädt, ist ein Faktum. Und ein allgemeines Phänomen (in der Schweiz musste die Polizei innerhalb eines Jahres über 14000 Mal, wegen häuslicher Gewalt intervenieren; das sind immerhin 38 Fälle pro Tag). Der Sport macht vor dieser Entwicklung nicht halt. Im Gegenteil.
„Die Gewaltbereitschaft im Sport ist von 2013 bis 2015 massiv angestiegen. 2016 ist ein erklärbarer rückläufiger Trend ersichtlich. In der Stadt Zürich ist aufgrund des Wegfalls des Derbys Grasshoppers gegen den FC Zürich die Situation generell etwas entspannter. Dennoch besteht aufgrund des Vorhandenseins einer gewaltbereiten Kernszene ein immenses Gewaltpotenzial, wie z.B. am letzten Samstag beim Spiel GC-Thun“, sagt der Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich, Marco Cortesi. Der seit Jahrzehnten im Polizeidienst stehende Medienchef des städtischen Polizeikorps spricht unter anderem von gezielten Angriffen auf Polizistinnen und Polizisten in Zürich. Vor allem in den Jahren 2013 bis 2015 stellt er auch im „Fan“-Umfeld der Fussball- und Eishockeyklubs eine Radikalisierung fest; Neuerdings werden „Fans“ von Sportklubs vermehrt sogar dann gewalttätig, wenn „ihr“ Klub gar nicht im sportlichen Einsatz steht. So wurden kürzlich „Fans“ des FC Zürich (!) anlässlich eines Spiels des Zürcher Grasshoppers Klubs gegen den FC Thun gegen deren „Fans“ gewalttätig. Eine schwierige Situation für die Polizei. „Zum Teil wurden auch schwerste Verletzungen in Kauf genommen. Polizistinnen und Polizisten, die etwa in Zivilkleidung erkannt werden, werden immer wieder angegriffen und zum Teil verletzt “, sagt Marco Cortesi und verschweigt nicht, dass er selber auch schon angegriffen wurde und bei vorhersehbaren Ausschreitungen mit Polizeischutz unterwegs ist.
Wie diesen Gewaltexzessen Einhalt geboten werden könnte, scheint ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Die Stadtpolizei Zürich betreibt diesbezüglich auch Ursachenforschung, etwa im Rahmen des Projektes „PIUS“ (Polizei im urbanen Spannungsfeld) unter Einbezug aussenstehender Spezialisten. Ein umsetzbares Rezept gegen die flächendeckende Gewalt und Gewaltbereitschaft scheint bisher nicht gefunden worden zu sein. Was seitens der Polizei niemand sagen kann, will und darf, scheint aber offenkundig: Solange in der Stadt Zürich derartige politische Verhältnisse herrschen, dürfte sich die urbane Gewaltspirale weiter drehen – auch im Zusammenhang mit dem Sport.

(causasportnews / red. / 23. November 2016) Grundsätzlich ist es nicht schlecht, wenn Gerichte in Strafsachen „Deals“ zwischen Anklage und Verteidigung nicht einfach „durchwinken“. Fast immer werden solche Absprachen nicht genehmigt, wenn die von den Parteien ausgehandelte und dem Gericht zur Genehmigung vorgeschlagene Strafe in den Augen von Justizia als zu milde betrachtet wird. Der ehemalige Rad-Professional Jan Ullrich scheint die berühmte Ausnahme von der Regel zu bestätigen. Nach seinem Unfall im Frühjahr 2014 im Kanton Thurgau hatte das Bezirksgericht Weinfelden den von Anklage und Verteidigung vorgelegten strafrechtlichen Abschluss 2015 nicht genehmigt und die Akten an die Untersuchungsbehörde zurückgewiesen. Verlangt wurden Zusatzabklärungen bezüglich der Geschwindigkeit, mit der Jan Ullrich vor dem Unfallereignis unterwegs war; ebenso wurden Erhebungen zur Fahr(un)fähigkeit des ehemaligen Rad-Stars gefordert. Diese Resultate scheinen zu Gunsten des bald 43jährigen ausgefallen zu sein. Vor allem wäre dann das Delikt nicht als „Raserunfall“ zu qualifizieren (dafür müsste eine Geschwindigkeit von mindestens 140 km/h nachgewiesen werden; die damalige Geschwindigkeit soll jedoch „nur“ 132 km/h betragen haben). In der neuen Anklageschrift wird dann auch eine leicht mildere Bewährungsstrafe als beim ersten Anlauf verlangt, ebenso eine tiefere Busse. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Bischofszell lautet auf vorsätzliche, grobe Verkehrsregelverletzung und mehrfaches vorsätzliches Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand. Noch ist unklar, wann die „Causa Ullrich“ am Bezirksgericht Weinfelden verhandelt wird. Wie das Gericht heute auf Anfrage bestätigte, ist noch kein Verhandlungstermin angesetzt worden. Offenbar als Folge dieses Unfalls mit dem entsprechenden, medialen Echo hat Jan Ullrich seinen Wohnsitz von der Schweiz (Scherzingen/Thurgau) nach Mallorca verlegt. Da Jan Ullrich stets zu seinen Verfehlungen gestanden ist und das Unrecht seines Verhaltens bedauert, kann dieser Domizilwechsel allerdings nicht als „Flucht vor der Justiz“ gewertet werden.
(causasportnews / red. / 14. November 2016) Gemessen an den exorbitanten TV-Ertragszahlen z.B. im englischen Fussball muten die Summen, welche der professionelle Fussball in der Schweiz aus der TV-Rechtevermarktung generiert, geradezu bescheiden an. Aber immerhin steigt der TV- und Marketingerlös ab der Fussball-Saison 2017/18 von derzeit insgesamt 17,2 Millionen Franken auf doch 30,7 Millionen Franken. 24,1 Millionen Franken werden ab der Saison 2017/2018 auf die zehn Super League-Klubs der Swiss Football League (SFL) verteilt, 6,6 Millionen Franken an die zehn Klubs der Challenge League; dies wurde anlässlich der ordentlichen Generalversammlung der Professional-Liga am Wochenende bekannt gegeben. Der Sockelbetrag für die Super League-Klubs (das heisst, die in jedem Fall garantierte Auszahlungssumme) beträgt 1,8 Millionen Franken, für die Klubs der Challenge League 500 000 Franken. Der Schweizer Meister wird künftig aus dem TV-und Marketingvertrag 3,3 Millionen Franken erhalten (1,8 Millionen Sockelbetrag + 1,5 Millionen Franken Ranglistenprämie). Der Ranglisten-Erste der Challenge League erhält 800 000 Franken (500 000 Franken Sockelbetrag + 300 000 Franken Ranglistenprämie). Markant beim beschlossenen Verteilschlüssel ab der nächsten Saison ist der erhöhte Sockelbetrag, was Planungssicherheit für die Klubs bedeutet. Die Erhöhung der Auszahlungsbeträge aus dem TV- und Marketingvertrag kompensiert die teils sinkenden Erträge aus dem Ticketverkauf der Klubs. So schlägt sich die seit Jahren anhaltende Erfolgsserie des FC Basel diesbezüglich negativ in den Büchern vieler Klubs nieder. Etwas anders sieht es in der Challenge League aus, wenigstens derzeit. Der aus der Super League auf diese Saison hin abgestiegene FC Zürich sorgt für teils massiv höhere Zuschauerzahlen bei den Auswärtsspielen. Das dürfte sich jedoch auf den neuen Verteilschlüssel bezüglich der nächsten Saison nicht mehr auswirken, da der FC Zürich im Moment in der Challenge League einsam an der Spitze steht und wohl zum Ende der aktuellen Saison wieder in die oberste Spielklasse aufsteigen wird.

(causasportnews / red. / 2. November 2016) Im Dezember sind es bereits drei Jahre her, seit der ehemalige Formel 1-Champion Michael Schumacher beim Skifahren schwer verunglückt ist. Seither ist er aus der Öffentlichkeit verschwunden. Es ist nicht bekannt, wie es um den Gesundheitszustand des früheren Top-Sportlers steht. Sein Umfeld schirmt ihn total ab; Medien, die seine Persönlichkeitsrechte, vor allem seine Intimsphäre, verletzten, werden von Schumachers Management konsequent in die Schranken gewiesen. Michael Schumacher sorgt aber auch trotz seines Verschwindens aus der öffentlichen Wahrnehmung immer wieder für Schlagzeilen. Vor allem die Regenbogenpresse versucht kontinuierlich, das Thema „Michael Schumacher“ aktuell „am Kochen“ zu halten. Mit Michael Schumacher lässt sich Schlagzeilen machen. So vor allem die deutsche Illustrierte „Bunte“, die es trotz des Schweigens um den ehemaligen Ausnahme-Sportler fertig bringt, mit Schumacher-Geschichten auf Leser(innen)-Fang zu gehen. Süffige Ankündigungen suggerieren relevante News – konkret vor allem mit Blick auf den aktuellen Zustand Michael Schumachers – doch an sich sind es Schlagzeilen ohne News- und „Nähr“ -Wert. Wie in der aktuellen Ausgabe der „Bunten“. Das Ehepaar Schumacher übergross auf dem Titelbild, danach das neue Faktum, dass der Name des Idols aus Firmenverzeichnissen gelöscht werde, was zur Schlussfolgerung führt: „Hat seine Familie ihn bereits aufgegeben?“. Und dann in noch grösseren Lettern: „Jetzt ordnen sie schon sein Erbe“. In Anbetracht des Umstandes, dass geschäftliche Aktivitäten der Situation des Stars anzupassen sind, wird, selbstverständlich in juristisch tendenziell unverfänglicher Frageform, unterschwellig angedeutet, Michael Schumacher sei aufgegeben worden und sein „Erbe“ werde, wie es in Todesfällen üblich ist, nun neu geordnet. –

(Weiteres zu diesem Fall in