Theo Zwanziger gegen Schweizerische Bundesanwaltschaft

strafanzeige(causasportnews / red. / 6. Dezember 2016) Die Versuche, die Hintergründe im Zusammenhang mit der Fussball-WM-Vergabe 2006 zu erhellen, nehmen teils auch groteske Formen an. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist in dieser Angelegenheit seit einiger Zeit ermittelnd tätig, ohne dass allerdings bisher ein zählbares Resultat hätte vermeldet werden können. Die Ermittlungen führen nun auch zu „Nebenkriegsschauplätzen“. So ist gegen die ermittelnde Bundesanwaltschaft durch den ehemaligen deutschen DFB-Präsident, der auch während Jahren der FIFA-Exekutive angehörte, Dr. Theo Zwanziger, eine Strafanzeige eingereicht worden. Gegen den 71-jährigen ehemaligen Fussball-Funktionär wird wegen des Verdachts auf Betrug, Geldwäscherei und Veruntreuung im Zusammenhang mit der WM-Vergabe 2006 an Deutschland im Dezember 2000 ermittelt; betroffen von den Ermittlungen sind in diesem Zusammenhang u.a. auch Franz Beckenbauer, der vor etwas mehr als einem Jahr zurückgetretene DFB-Präsident Wolfgang Niersbach sowie der ehemalige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt. Theo Zwanziger sieht in diesen angehobenen Ermittlungen gegen ihn nicht begründete, ehrverletzende Tatsachenbehauptungen und hat deswegen bei der Staatsanwaltschaft Koblenz (Deutschland) eine entsprechende Anzeige gegen die Schweizerische Bundesanwaltschaft deponiert. In Abrede gestellt wird von Theo Zwanziger und seinem Anwalt vor allem die Zuständigkeit der ermittelnden Schweizer Behörden. „Wir haben im Schweizer Strafgesetzbuch keine Zuständigkeitsvorschrift gefunden, die das ermöglicht“, lässt sich Theo Zwanziger durch seinen Rechtsvertreter zitieren. – Theo Zwanziger ist dafür bekannt, keinem (juristischen) Kampf aus dem Wege zu gehen. Mit seiner Strafanzeige gegen die Bundesanwaltschaft dürfte der streitbare Jurist allerdings kaum mehr als etwas Aufmerksamkeit erregen.

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