(causasportnews / red. / 7. Dezember 2016) Mit dem Entscheid des Lausanner Sportschiedsgerichts (TAS) vom Montag ist der definitive Schlusspunkt unter die jahrzehntelange Sport-Funktionärspraxis des ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter gesetzt worden. Wie zuvor die Berufungskommission der FIFA, sah das TAS keine Veranlassung, die Entscheidung der Ethikkommission des Weltfussballverbandes zu korrigieren. Das bedeutet, dass Joseph Blatter eine Sperre von sechs Jahren verbüssen muss. Gleich nach Bekanntwerden des Verdikts liess er informieren, dass er den Entscheid nicht an das Schweizerische Bundesgericht weiterziehen würde. Die Erfolgsaussichten hierfür wären in der Sache selber wohl auch nicht zu gross gewesen. Auf diese Weise endet nun die Sportfunktionärs-Karriere von Joseph Blatter definitiv.
Dem Vorgänger von Gianni Infantino wurde eine Zahlung von zwei Millionen Franken aus der FIFA-Kasse an seinen ehemaligen Weggefährten und UEFA-Präsidenten Michel Platini zum Verhängnis. Auch das TAS sah für eine solche Zahlung offenbar keine beweisbare, irgendwie nachvollziehbare Rechtsgrundlage und nahm somit einen Verstoss gegen das FIFA-Ethikreglement (Art. 20) durch den damaligen, höchsten Verantwortlichen der FIFA an. In der gleichen Angelegenheit wurde vor einigen Monaten gegen Michel Platini als Empfänger der ominösen Zahlung eine Sperre von vier Jahren ausgefällt. Sowohl Joseph Blatter als auch Michel Platini wurden von der FIFA-Ethikkommission mit Sperren von je acht Jahren belegt, die FIFA-interne Berufungskommission reduzierte die Strafen danach bei beiden Funktionären um zwei Jahre. Am TAS erreichte Michel Platini eine weitere Strafreduktion um zwei Jahre, bei Joseph Blatter wurde das Strafmass der FIFA-Berufungskommission bestätigt. Diese differenzierte Betrachtungsweise des TAS mag damit zusammenhängen, dass Joseph Blatter im TAS-Verfahren einen „Freispruch“ verlangt hatte und etwa keinen (Eventual-)Antrag auf Reduktion der Strafe gestellt hatte. Der langjährige FIFA-Präsident hatte immer betont, vor dem TAS einen „Freispruch“ erreichen zu wollen. Da wäre es in seinen Augen wohl inkonsequent gewesen, einen Antrag zu stellen, im Falle eines „Schuldspruchs“, den er eben kategorisch negierte, eine Reduktion des Strafmasses zu verlangen. Ob vier oder sechs Jahre, ist im Gesamtkontext der „Causa Blatter“ ohnehin irrelevant. Der über 80jährige Walliser ist so oder so am Ende seiner Funktionärskarriere angelangt. Die tragische Komponente dieser Angelegenheit sei an dieser Stelle nicht verschwiegen. Gemessen an seinen Leistungen für den organisierten Sport hätte der Fussballfunktionär durch und durch einen würdigeren Abgang verdient. Noch nicht abgeschlossen sind die strafrechtlichen Untersuchungen der Schweizerischen Bundesanwaltschaft gegen Joseph Blatter.