(causasportnews / red. / 23. November 2016) Grundsätzlich ist es nicht schlecht, wenn Gerichte in Strafsachen „Deals“ zwischen Anklage und Verteidigung nicht einfach „durchwinken“. Fast immer werden solche Absprachen nicht genehmigt, wenn die von den Parteien ausgehandelte und dem Gericht zur Genehmigung vorgeschlagene Strafe in den Augen von Justizia als zu milde betrachtet wird. Der ehemalige Rad-Professional Jan Ullrich scheint die berühmte Ausnahme von der Regel zu bestätigen. Nach seinem Unfall im Frühjahr 2014 im Kanton Thurgau hatte das Bezirksgericht Weinfelden den von Anklage und Verteidigung vorgelegten strafrechtlichen Abschluss 2015 nicht genehmigt und die Akten an die Untersuchungsbehörde zurückgewiesen. Verlangt wurden Zusatzabklärungen bezüglich der Geschwindigkeit, mit der Jan Ullrich vor dem Unfallereignis unterwegs war; ebenso wurden Erhebungen zur Fahr(un)fähigkeit des ehemaligen Rad-Stars gefordert. Diese Resultate scheinen zu Gunsten des bald 43jährigen ausgefallen zu sein. Vor allem wäre dann das Delikt nicht als „Raserunfall“ zu qualifizieren (dafür müsste eine Geschwindigkeit von mindestens 140 km/h nachgewiesen werden; die damalige Geschwindigkeit soll jedoch „nur“ 132 km/h betragen haben). In der neuen Anklageschrift wird dann auch eine leicht mildere Bewährungsstrafe als beim ersten Anlauf verlangt, ebenso eine tiefere Busse. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Bischofszell lautet auf vorsätzliche, grobe Verkehrsregelverletzung und mehrfaches vorsätzliches Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand. Noch ist unklar, wann die „Causa Ullrich“ am Bezirksgericht Weinfelden verhandelt wird. Wie das Gericht heute auf Anfrage bestätigte, ist noch kein Verhandlungstermin angesetzt worden. Offenbar als Folge dieses Unfalls mit dem entsprechenden, medialen Echo hat Jan Ullrich seinen Wohnsitz von der Schweiz (Scherzingen/Thurgau) nach Mallorca verlegt. Da Jan Ullrich stets zu seinen Verfehlungen gestanden ist und das Unrecht seines Verhaltens bedauert, kann dieser Domizilwechsel allerdings nicht als „Flucht vor der Justiz“ gewertet werden.
Zum zweiten Mal Anklage gegen Jan Ullrich – unbestimmter Verhandlungstermin
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