causasportnews.com – 15/2025, 17. Februar 2025

(causasportnews / red. / 17. Februar 2025) Auf 16./17. April dieses Jahres wäre die Weltranglisten-Nr. 1 im Herren-Tennis, der Südtiroler Jannik Sinner, nach Lausanne aufgeboten gewesen, wo sein Doping-Fall am Internationalen Sport-Schiedsgericht TAS (Tribunal Arbitral du Sport) verhandelt worden wäre (vgl. auch causasportnews vom 14. Januar 2025). Diese Reise kann sich der 23jährige Super-Star der Filzball-Unterhaltungs-Industrie nun sparen. Rechtzeitig, um an dem am 25. Mai 2025 beginnenden French Open in Paris teilnehmen zu können (wo der Jung-Star der Top-Favorit sein wird), resultiert in dieser Doping-Sanktionsgeschichte eine wundersame Wendung, die alle Protagonisten glücklich macht. Dies, nachdem Jannik Sinner trotz eines positiven Dopingbefundes und einer Sperre, die dank der vom Tennis-Star eingereichten Rechtsbehelfe (aktuell am TAS) ausgesetzt wurde, auch am prestige-trächtigen Australian Open vom 6. bis 26. Januar 2025 spielen konnte; das Turniert gewann er auch souverän. Zwischen diesen beiden Top-Anlässen hat nun Jannik Sinner in eine Dopingsperre von drei Monaten eingewilligt. Sie gilt rückwirkend ab 9. Februar 2025. Dies schmerzt ihn allerdings nicht gross, da er eben jetzt problemlos und unbelastet von Dopingverfahren in Paris als Favorit antreten kann. Die dreimonatige Sperre wurde geschickt zwischen gelegt zwischen dem 9. Februar und dem 4. Mai 2025. Männiglich reibt sich allerdings die Augen: Sind nun also Sanktionsverfahren (Sport-«Strafverfahren»), die mit Sperren enden können, «verhandlungsfähig» geworden? Auf diese Frage hat auch das Sportrecht (noch) keine schlüssige Antwort. Zumindest ist dieses Taktieren allerdings einigermassen fragwürdigt und führt mit Blick auf die spezial- und general-präventiven Wirkungen von Vereins- und Verbandsstrafen zu einigermassen kruden Ergebnissen. Dass von dieser getroffenen «Lösung» aktuell sowohl der Tennis-Zirkus als auch der Spieler profitieren kann und somit eine sport-adäquate Win-Win-Situation herbeigeführt worden ist, scheint evident zu sein: Trotz der Doping-Sanktion kann der Spieler seine Saisonplanung weiterführen, als wäre nichts geschehen. Dem Internationale Tennisverband (ITF) ist es möglich, die Nummer 1 im Welttennis, das derzeitige Aushängeschild in dieser Sportart, an den Mega-Events der Branche unbeschränkt antreten lassen (die Sperre läuft anfangs Mai ab); auch hier gilt: «Nur die allergrössten Kälber wählen ihre Metzger selber», ein Bonmot, das Bertolt Brecht (1898 – 1956) zugeschrieben wird. Dass dieser Sanktions-Deal um Jannik Sinner im Rahmen eines laufenden Verfahrens vor dem Internationalen Sport-Schiedsgericht «Tatsache» wurde, kommt aus verfahrensrechtlicher Sicht wenig überraschend. Dieses Schiedsgericht, das vom Schweizerischen Bundesgericht längst und immer wieder als «unabhängig» und als Äquivalent zu einem echten Schiedsgericht qualifiziert wird, ist als juristische «Wundertüte» und als Wurmfortsatz der Verbandsjustiz der Monopol-Verbände anzusehen. Es ist eine Sportjustiz mit opportunistischem Einschlag. Merke: Auch am TAS gibt es in der Regel keine Gerechtigkeit, sondern lediglich Entscheide; vgl. die «Causa Jannik Sinner». Nicht klar ist nach diesem Drei-Monats-Deal, in den der Tennis-Star in die Doping-Sperre eingewilligt hat, ob dieser jetzt als «Dopingsünder» qualifiziert werden darf. Wahrscheinlich gilt auch hier noch die «Unschuldsvermutung»…







