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Doping-Sanktions-Deal mit und um Tennis-Star Jannik Sinner

causasportnews.com – 15/2025, 17. Februar 2025

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(causasportnews / red. / 17. Februar 2025) Auf 16./17. April dieses Jahres wäre die Weltranglisten-Nr. 1 im Herren-Tennis, der Südtiroler Jannik Sinner, nach Lausanne aufgeboten gewesen, wo sein Doping-Fall am Internationalen Sport-Schiedsgericht TAS (Tribunal Arbitral du Sport) verhandelt worden wäre (vgl. auch causasportnews vom 14. Januar 2025). Diese Reise kann sich der 23jährige Super-Star der Filzball-Unterhaltungs-Industrie nun sparen. Rechtzeitig, um an dem am 25. Mai 2025 beginnenden French Open in Paris teilnehmen zu können (wo der Jung-Star der Top-Favorit sein wird), resultiert in dieser Doping-Sanktionsgeschichte eine wundersame Wendung, die alle Protagonisten glücklich macht. Dies, nachdem Jannik Sinner trotz eines positiven Dopingbefundes und einer Sperre, die dank der vom Tennis-Star eingereichten Rechtsbehelfe (aktuell am TAS) ausgesetzt wurde, auch am prestige-trächtigen Australian Open vom 6. bis 26. Januar 2025 spielen konnte; das Turniert gewann er auch souverän. Zwischen diesen beiden Top-Anlässen hat nun Jannik Sinner in eine Dopingsperre von drei Monaten eingewilligt. Sie gilt rückwirkend ab 9. Februar 2025. Dies schmerzt ihn allerdings nicht gross, da er eben jetzt problemlos und unbelastet von Dopingverfahren in Paris als Favorit antreten kann. Die dreimonatige Sperre wurde geschickt zwischen gelegt zwischen dem 9. Februar und dem 4. Mai 2025. Männiglich reibt sich allerdings die Augen: Sind nun also Sanktionsverfahren (Sport-«Strafverfahren»), die mit Sperren enden können, «verhandlungsfähig» geworden? Auf diese Frage hat auch das Sportrecht (noch) keine schlüssige Antwort. Zumindest ist dieses Taktieren allerdings einigermassen fragwürdigt und führt mit Blick auf die spezial- und general-präventiven Wirkungen von Vereins- und Verbandsstrafen zu einigermassen kruden Ergebnissen. Dass von dieser getroffenen «Lösung» aktuell sowohl der Tennis-Zirkus als auch der Spieler profitieren kann und somit eine sport-adäquate Win-Win-Situation herbeigeführt worden ist, scheint evident zu sein: Trotz der Doping-Sanktion kann der Spieler seine Saisonplanung weiterführen, als wäre nichts geschehen. Dem Internationale Tennisverband (ITF) ist es möglich, die Nummer 1 im Welttennis, das derzeitige Aushängeschild in dieser Sportart, an den Mega-Events der Branche unbeschränkt antreten lassen (die Sperre läuft anfangs Mai ab); auch hier gilt: «Nur die allergrössten Kälber wählen ihre Metzger selber», ein Bonmot, das Bertolt Brecht (1898 – 1956) zugeschrieben wird. Dass dieser Sanktions-Deal um Jannik Sinner im Rahmen eines laufenden Verfahrens vor dem Internationalen Sport-Schiedsgericht «Tatsache» wurde, kommt aus verfahrensrechtlicher Sicht wenig überraschend. Dieses Schiedsgericht, das vom Schweizerischen Bundesgericht längst und immer wieder als «unabhängig» und als Äquivalent zu einem echten Schiedsgericht qualifiziert wird, ist als juristische «Wundertüte» und als Wurmfortsatz der Verbandsjustiz der Monopol-Verbände anzusehen. Es ist eine Sportjustiz mit opportunistischem Einschlag. Merke: Auch am TAS gibt es in der Regel keine Gerechtigkeit, sondern lediglich Entscheide; vgl. die «Causa Jannik Sinner». Nicht klar ist nach diesem Drei-Monats-Deal, in den der Tennis-Star in die Doping-Sperre eingewilligt hat, ob dieser jetzt als «Dopingsünder» qualifiziert werden darf. Wahrscheinlich gilt auch hier noch die «Unschuldsvermutung»…

Taktieren oder Verfahrens-Trölereien im «Dopingfall Jannik Sinner»?

causasportnews.com – 5/2025, 14. Januar 2025

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(causasportnwes / red. / 14. Januar 2025) Immerhin geht es um den ATP Ranglisten-Ersten, den Südtiroler Jannik Sinner, der im Augenblick versucht, seinen Vorjahres-Erfolg am Australian Open in Melbourne zu wiederholen. Es geht aber auch um Dopingvorwürfe gegenüber dem 23jährigen Athleten, dem neuen Stern am Tennis-Himmel. Fakt ist, dass das Italienische Super-Talent im Frühjahr 2024 zweimal positiv auf das anabole Steroid Clostebol (eine Substanz mit muskelaufbauender Wirkung) getestet wurde. Eine solche Substanz im Körper eines Sportlers oder einer Sportlerin bedeutet grundsätzlich ein positives Dopingvergehen. Nach eingehenden Abklärungen und Untersuchungen durch die International Tennis Integrity Agency (ITIA) befand diese zuständige Sanktionsbehörde, dass den Athleten kein Verschulden – weder Absicht noch Fahrlässigkeit – treffe und er deshalb auch nicht sanktionierbar sei. Es wurde als gegeben erachtet, dass die unerlaubte Substanz im Körper des Italieners aus dem Südtirol die Schuld seines (unvorsichtigen?) Physiotherapeuten sei.

Der Entscheid der ITIA, dass Jannik Sinner, seit 2018 Tennis-Professional, nicht zu sanktionieren sei (bei einer solchen Sanktion geht es insbesondere um eine Sperre), akzeptiert die World Anti Doping Agency (WADA) nicht und rief gegen den «Freispruch» der ITIA den Internationalen Sport-Schiedsgerichtshof Tribunal Arbitral du Sport (Court of Arbitration, CAS) in Lausanne an. Das auch vom Schweizerischen Bundesgericht als unabhängig anerkannte Schiedsgericht liess nun verlauten, dass die Verhandlung in der «Doping-Causa Jannik Sinner» am 16 / 17. April 2025 erfolgen soll. Zumindest bis dann darf die ATP Weltranglisten-Nummer 1 weiterhin am Wettkampfbetrieb auf höchster Tennis-Ebene teilnehmen.

Dass eine Entscheidung pro oder contra einer Sperre für Jannik Sinner abschliessend (es kann noch das Schweizer Bundesgericht angerufen werden) erst in etwa drei Monaten ergehen soll, versetzt die Tennis-Welt in Unruhe. Nicht verstanden wird, dass ein Sportler, der vielleicht erst im Frühjahr sanktioniert wird, bis dann unbeschwert weiterspielen kann; dies wird als Chancen-Ungleichheit und Wettkampfverfälschung qualifiziert. Weshalb dieser juristisch relativ einfach zu beurteilende Vorgang nun am TAS / CAS derart viel Zeit beanspruchen soll, ist unverständlich. Schliesslich ist dieses institutionalisierte Sport-Schiedsgericht mit dem Hauptargument eingeführt worden, dass in Sport-Vorgängen in kurzer Zeit durch juristische Fach-Gremien Recht gesprochen und der organisierte Sport nicht nachhaltig negativ beeinträchtigt werden soll. Männiglich wittert in diesem Vorgang sport-politisches Taktieren und Trölerei (Verfahrensverschleppung). Der «Fall Jannik Sinner» kann auch nicht mit anderen komplexen Vorgängen verglichen werden (erinnert sei etwa an die immer noch nicht aufgeklärte «Zahnpasta-Affäre» des Deutschen Leichtathleten Dieter Baumann. Die Frage stellt sich immer noch, ob der Vorzeige-Athlet ein scheinheiliger Betrüger war oder ob ihm übel mitgespielt wurde. Die Fakten im Fall des Italieners sind nicht schwierig zu beurteilen, und selbstverständlich könnte relativ zeitgerecht eine TAS-Entscheidung ergehen. Zwar sind Prognosen in juristischen Belangen durchwegs schwierig zu stellen. Doch in der «Causa Jannik Sinner» müsste schon einiges geschehen, wenn es letztlich doch noch zu einer Doping-Sperre kommen würde. Eine Sanktion wäre auch aufgrund der langen Verfahrensdauer problematisch und wäre wohl als Verfälschung des Wettkampf-Kalenders zu qualifizieren. Was wäre, wenn Jannik Sinner das Australian Open 2025 gewinnen würde und an diesem prestige-trächtigen Turnier an sich gar nicht hätte mitwirken dürfen?

Doping und Medaillenverluste – und eine Dopingjagd auf Tote

causasportnews / Nr. 1178/09/2024, 6. September 2024

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(causasportnews / red. / 6. September 2024) Zwischenzeitlich hat sich die Sport-Community daran gewöhnt, dass Dopingfälle durchwegs zu regelrechten Komödien verkommen; eigentlich sind es Tragödien. Eine Farce bildet die Medaillen-Satire um die frühere russische Leichtathletin Tatjana Tomaschowa. Die heute 49jährige Sportlerin belegte im Olympia-Finalrennen in London 2012 (!) über 1500 Meter den vierten Platz, wurde dann aber auf den zweiten Platz hochgestuft, nachdem den Türkinnen Asli Cakir Alptekin (2. Platz) und Gamze Bulut (3. Platz) ihre Olympia-Medaillen wegen Dopings aberkannt wurden. Nun ist auch Tatjana Tomaschowa ihre vor 12 Jahren «geerbte» Silbermedaille wieder los, wie der Internationale Sport-Schiedsgerichtshof TAS (Tribunal Arbitral du Sport) in Lausanne mitteilte. Die ehemalige Russin wurde gleich wegen mehrfacher Dopingvergehen schuldig gesprochen, für zehn Jahr gesperrt, und es wurde ihr auch die Silbermedaille von London aberkannt. Diese Groteske ist den Medien, wohl kalkuliert, nur noch eine Randnotiz wert. Kein Wunder, denn der dopingverseuchte Sport in Russland schadet dem Image des Weltsports noch immer und immer wieder, auch wenn Russland in der Welt-Gemeinschaft kaum mehr Kredit geniesst. Mit dieser Angelegenheit muss sich eventuell auch noch das Schweizerische Bundesgericht befassen. Im Moment präsentiert sich die Schlussrangliste des 1500 Meter-Laufs der Frauen anlässlich der Olympischen Spiele in London 2012 wie folgt (ohne Gewähr):

Goldmedaille               Maryam Yusuf Jamal (Bahrein)

Silbermedaille             Abeba Aregawi (Äthiopien)

Bronzemedaille           Shannon Rowbury (USA)

Ein Fachexperte aus der Leichtathletik: «Für die Glaubwürdigkeit des Sports ist es unabdingbar, dass das Publikum am Ende eines Wettbewerbes weiss, wer diesen gewonnen hat und wer die weiteren Plätz belegt.».

Dass es bei der Dopingbekämpfung noch grotesker zu- und hergehen kann, belegt eine Meldung aus Norwegen. Vor einem Nations-League-Spiel leisteten eifrige Dopingfahnder ganze Arbeit und luden Jorgen Juve und Einar Gundersen zu Dopingkontrollen vor. Die beiden ehemaligen Top-Fussballspieler sind allerding längst tot. Sie verstarben 1983 (Jorgen Juve), bzw.1962 (Einar Gundersen). Der gute Wille der Fahnder, die Dopingsünder unter Lebenden und Toten aufzuspüren, macht Mut mit Blick auf die global anzustrebende Total-Integrität des Sports…

Die (Selbst)-Zerstörung des «Denkmals» Jan Ullrich

causasportnews / Nr. 1085/11/2023, 29. November 2023

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(causasportnews / red. / 29. November 2023) Deutschland erlebte in den letzten Jahrzehnten zumindest drei Ausnahme-Sportler (sorry, dass keine Frauen dabei sind…), in alphabetischer Reihenfolge: Boris Becker, Michael Schumacher und Jan Ullrich. In ihren Sportarten waren sie als Aktive das Mass aller Dinge. Der nun 56jährige, ehemalige Tennis-Star Boris Becker erlebt bis heute mehr als nur ein Wechselbad der Gefühle; Exzesse aller Art katapultier(t)en den Leimener vorwiegend und permanent auf den Medien-Boulevard. In der Öffentlichkeit zofft er sich meist wegen Banalitäten mit Schönen, (Pseudo-)Reichen und Nichtsnutzen der Entertainment-Branche herum, aktuell mit dem Comedian Oliver Pocher, den erstaunlicherweise viele Menschen lustig finden, nicht nur im Fernsehen der in diesem Leben zu kurz Gekommenen, Diskriminierten und Missverstandenen. Soeben hat «Bobele», wie Boris Becker von den Deutschen liebevoll genannt wird, ein Verfahren gegen Oliver Pocher am Oberlandesgericht Karlsruhe gewonnen. Immerhin, obwohl es um eine primitive Pocher-Pöbelei ging, mit der man die überlastete Justiz auch noch auf Trab halten kann. Doch Boris Becker lässt sich von diesem Mann – verständlicherweise – nicht alles gefallen. Recht hat er; Recht bekommen hat er nun auch.- Nur traurig und tragisch muss man das Schicksal von Michael Schumacher qualifizieren, der auf den Rennstrecken ein Überflieger war, dem jedoch die Aktivitäten auf der Skipiste in Méribel zum Verhängnis wurden. Vor jetzt dann genau zehn Jahren, am 29. Dezember 2013, hat der bald 55jährige Formel 1-Rekord-Weltmeister faktisch diese Welt verlassen. Vor ihm verneigen sich Deutschland und die ganze Welt weiterhin.-

Der Tour-de-France-Sieger von 1997, Jan Ullrich, hat neben weiteren grandiosen Erfolgen mit seinen Leistungen in Deutschland einen Radsport-Boom sondergleichen ausgelöst und sich so einen sicheren Platz in den Helden-Chroniken des Sports gesichert. Nach der Aktiv-Karriere fasste der Radsport-Crack im bürgerlichen Leben nicht mehr ansatzweise so Fuss wie in den Renn-Pedalen. Es waren nicht Pleiten, Pech und Pannen, die den Werdegang nach dem Sport des heute 49jährigen Ausnahme-Athleten prägten, sondern vielmehr Abstürze jeglicher Art. Immer wieder rankten sich Manipulations-Gerüchte um Jan Ullrich und das berühmte Telekom-Radsport-Team. Bis heute liess sich das Doping-Gespenst im Umfeld des ehemaligen Athleten nicht mehr verscheuchen. Doch nun herrschen Klarheit und Transparenz. Im Vorfeld der Dokumentation «Der Gejagte» auf Amazon-Prime konnte Jan Ullrich nicht mehr anders, als jetzt zu gestehen «Ich habe gedopt» (vgl. auch causasportnews vom 22. November 2023). Von welchen Teufeln der Ex-Radsportler geritten wird, damit er hic et nunc gesteht, bleibt ein grösseres Geheimnis als die seit Jahrzehnten in der Welt herumschwirrenden Doping-Geschichten und -Vermutungen, nicht nur um Jan Ullrich. Mit dem Geständnis hat Jan Ullrich eine Art «Neugeburt» erlebt, wie er sagt. In der Tat ist diese Beichte in der Öffentlichkeit ein Opfer auf dem Altar des kommerziellen Entertainments. Der oft als labil bezeichnete Jan Ullrich ist offensichtlich gedrängt worden, sein Geständnis nun publikumswirksam zu platzieren. Die Promotour für die Dokumentation ist zum Medien-Happening verkommen. Der Versuchung, noch einmal im Scheinwerferlicht der Medien zu stehen, hat den Ex-Radsportler offensichtlich (nebst etwas Kleingeld) dazu bewogen, sein Geständnis, ohne «mea culpa», öffentlich zu machen. Es wird das letzte Mal sein. Die «Neugeburt» hat die «Legende Jan Ullrich» entmystifiziert. Eigentlich hat er an seiner Selbstzerstörung als Sport-Denkmal mitgewirkt. Er hat nicht erkannt, dass die «Freunde» aus dem Medien-Geschäft vor allem sich am nächsten sind. Einzig ihnen nützt das Geständnis zur heutigen Zeit. Für Jan Ullrich könnte es noch knüppeldick kommen. Nur der Top-Ex-Fahrer wird sich nun wohl darauf einstellen müssen, dass ihm Titel und Siege von damals aberkannt werden. Aber vielleicht gehört das zur «Neugeburt».

PS Selbstverständlich werden an dieser Stelle die Doping-Betrügereien jeglicher Art und in jeglichen Sparten weder gutgeheissen noch schöngeschrieben.

Dopingfall Kamila Walijewa wird in Lausanne entschieden

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(causasportnews / red. / 26. Februar 2023) Die bald 17jährige russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa blieb anlässlich der nationalen Eiskunstlauf-Meisterschaften Ende 2021 in den Fängen der Dopingfahnder hängen und wurde positiv auf das Mittel Trimetazidin (grundsätzlich ein Mittel gegen Angina pectoris) hängen. Eine vorläufige Sperre der damals 15jährigen Athletin wurde auf wundersame Art und Weise vor den Olympischen Spielen in Peking 2022 (vom 4. Bis 20. Februar), kurz bevor der russische Vernichtungskrieg gegen die Ukraine vor ziemlich genau einem Jahr, am 24. Februar 2022, seinen Anfang nahm, mit Blick auf die Eiskunstlauf-Wettbewerbe aufgehoben. Wohl zu Unrecht, wie sich demnächst herausstellen dürfte. Mit dem 15jährigen Mädchen aus dem Reiche der übelsten Kriegstreiber der Gegenwart und wohl mit entsprechendem Support der Russen-Freunde in China gewann Kamila Walijewa im Teamwettbewerb in Peking die Goldmedaille. Es steht nun allerdings die juristische Nagelprobe bevor, ob die Russen, welche wegen des flächendeckenden Staatsdopings in Peking als «ROC» (Russian Olympic Committee) antreten mussten oder durften, das Edelmetall behalten dürfen oder an die USA, welche in Peking vor Japan den zweiten Platz belegten, weiterreichen müssen.

Ende des vergangenen Jahres wäschte die Anti-Doping-Agentur Russlands («RUSADA») die junge Eiskunstläuferin aus den eigenen Reihen von Schuld und Strafe rein; eine vierjährige Sperre sowie die Aberkennung aller Resultate hätte wegen des offenbar klar belegten Dopingmissbrauchs die Folge sein müssen, berechnet ab dem Datum der genommenen Dopingprobe am 25. Dezember 2021. Eine andere Entscheidung als ein Freispruch im ausser Rand und Band geratenen Russland hatte die Sportwelt nicht erwartet. Glücklicherweise kann etwa die Welt-Doping-Agentur (WADA) gegen derartige Entscheide nationaler Anti-Doping-Behörden Einspruch einlegen, was die WADA nun getan hat (wie auch die Internationale Eislauf-Union ISU). Über den Freispruch vom Dopingvorwurf gegenüber Kamila Walijewa wird nun am Tribunal Arbitral du Sport (TAS) verhandelt werden; das Sport-Schiedsgericht in Lausanne, das allerdings weitgehend vom Russen-freundlichen Internationalen Olympischen Komitee (IOK) getragen und beeinflusst wird, dürfte in dieser sport-politisch initiierten Eiskunstlauf-Groteske in relativ kurzer Zeit als (vermeintlich) unabhängiges, internationales Sport-Schiedsgericht letztlich und indirekt auch darüber befinden, wem die Goldmedaille im Team-Wettbewerb von Peking 2022 zusteht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Russen-Gegner aus den Vereinigten Staaten «erben» werden. Eine Entscheidung des TAS könnte danach noch beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden. Es ist sicher als sportlich-positiv zu werten, dass die höchste Gerichtsinstanz der Schweiz dann korrigierend eingreifen könnte, falls die TAS-Entscheidung in dieser Schmierenkomödie etwa unhaltbar, willkürlich «pro Russland» ausfallen würde; das TAS gilt seit jeher als opportunistisch-juristische «Wundertüte», im IOK gilt der Russen-Freund und Präsident Thomas Bach als einflussreicher, gewiefter Strippenzieher – auch bezüglich der Rechtsprechung am Lausanner Sport-Gerichtshof. Jedenfalls wird die Rechtsprechungs- Finalissima in der «Causa Kamila Walijewa» in jedem Fall in Lausanne /Schweiz über die Bühne gehen.

Et tu, Alex Wilson?

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(causasportnews / red. / 29. Juli 2021) Nach dem Homologations-Wirrwarr um unglaubliche Rekorde (causasportnews vom 24. Juli 2021) nun Doping-Verwirrung um den Sprinter Alex Wilson. Kurz vor seiner Abreise an die Olympischen Spiele in Tokio wurde der Athlet wegen Dopings juristisch aus dem Rennen genommen. Im März ist der 30jährige Basler positiv auf das anabole Steroid Trenbolon getestet und umgehend provisorisch gesperrt worden. Anfang Juni wurde die Sperre von der Disziplinarkammer von Swiss Olympic wieder aufgehoben. Auf Gesuch des Internationalen Leichtathletik-Verbandes und der Welt-Anti-Doping-Agentur ist der Athlet nun von der in Tokio aktiven ad hoc – Kommission des Internationalen Sportschiedsgerichts (Tribunal Arbitral du Sport, TAS) wieder gesperrt worden. Damit ist über Schuld und Unschuld des Betroffenen noch nicht und nichts entschieden. Wie in derartigen Dopingfällen üblich, gilt aber die rechtlich umstrittene «Schuldvermutung» (im privaten Sanktionsrecht kommt allerdings grundsätzlich die Unschuldsvermutung zum Tragen). Im TAS-Verfahren hat nun Alex Wilson die Möglichkeit, das Schiedsgericht, eben in Umkehr der üblichen Beweislastregel, von seiner Unschuld zu überzeugen. Das wird allerdings relativ schwierig werden, denn die Erklärung für den positiven Dopingbefund mutet seitens des Athleten ziemlich abenteuerlich an. Er habe kontaminiertes Fleisch gegessen – etwa ein halbes Kilo Rindfleisch und sechs Burger-Patties, sagte der Sportler. In der Begründung der Unschuld sind positiv getestete Athletinnen und Athleten oft auf ausgefallen Pfaden unterwegs: Einmal ist eine verunreinigte Zahnpasta, dann überbordende, sexuelle Aktivität oder eben der Verzehr verseuchter Speisen die Erklärung, mit der die Unschuld bewiesen werden soll. Und bei Alex Wilson? Ihn einfach so als plump betrügendes, dämliches «Rindvieh», das nach dem Verzehr von angeblich kontaminiertem Rindfleisch in den Fängen der Dopingfahnder hängen geblieben ist, zu qualifizieren, ist hier definitiv unangebracht. Für ihn spricht zweifelsfrei, dass die provisorische Sperre im März von Swiss Olympic immerhin wieder aufgehoben wurde, weil der Basler glaubhaft darlegen konnte, dass die Substanz «Trenbolon» über Rindfleischkonsum in seinen Körper gelangt sei. Die jetzige Sperre durch das Sport-Schiedsgericht ist unter diesen Vorzeichen einigermassen speziell, vor allem, weil das TAS durchaus als sport-verbands- und organisations-affin (gleichsam als verlängerter Arm insbesondere des Internationalen Olympischen Komitee, IOK) bezeichnet werden muss. Eigenartig mutet etwa der Umstand an, dass die Gerichts-Entscheidung nur ein paar Stunden vor der geplanten Abreise von Alex Wilson nach Tokio erfolgte. Jedenfalls muss, in Anlehnung an Gaius Iulius Caesar, der Ausspruch «Et tu, Alex» (auch du, Alex) eher mit einem Frage- als mit einem Ausrufezeichen versehen werden. Jedenfalls dürfte es für den Sprinter schwierig werden, sich der juristischen Fesseln des Doping-Sanktionsrechts zu entledigen.

Skurriles um einen Doping-Vorgang

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(causasportnews / red. / 22. Februar 2021) Es gab sie immer wieder, die Skurrilitäten um Doping-Vorgänge. Und natürlich Verschwörungstheorien. Da sollte einmal eine Zahnpasta an einem positiven Doping-Befund schuld gewesen sein (wie im «Fall Dieter Baumann»), dann wurden positive Doping-Proben auf exzessiven Lamm- oder Rindfleischkonsum zurückgeführt. Oder es war ein Masseur, welcher dem Radprofessional eine testosteronhaltige Crème einmassiert hatte. Gängige Erklärungen nach positiven Doping-Auswertungen waren auch der Konsum dubioser, chemischer Präparate aus China, die Verwendung von problematischen Abführmitteln oder die Einnahme von Substanzen zur Steigerung sexueller Leistungsfähigkeit (die offensichtlich immer wieder mit sportlicher Leistungsfähigkeit gleichgesetzt wurde); oder schlicht ein zu intensives Sexualleben mit entsprechenden (Doping-)Nebenerscheinungen. Der unlängst verstorbene Diego Armando Maradona soll ein Ephedrin-haltiges Mittel gegen eine Erkältung eingenommen haben, usw. Wenn nicht ein Komplott – dann war «es» einfach dumm gelaufen.

Ein spezieller Fall beschäftigt seit ein paar Tagen nicht nur die Sportszene. Kürzlich stellte das Landgericht Bozen das Verfahren gegen den Geher Alex Schwazer wegen Dopingbetrugs ein. Der 36jährige Leichtathlet ist nicht irgendwer, sondern einer der besten seines Fachs. 2008 wurde er in dieser Disziplin in Peking Olympiasieger. 2012 folgte eine vierjährige Sperre wegen Dopingvergehens (EPO). Am frühen Neujahrsmorgen 2016 (!) gab der Italiener eine weitere Dopingprobe ab, bzw. wurde von Kontrolleuren zu Hause dazu angehalten, eine Urinprobe abzugeben, was dann auch geschah. Gegen die danach ausgefällte achtjährige Sperre nach dem positiven Dopingbefund kämpft er seither an; gegen ihn lief bis vor kurzem auch ein Verfahren durch die italienische Justiz wegen Sportbetrugs. Der Athlet wandte gegen die in den frühen Morgenstunden des Neujahrstags 2016 entnommene Dopingprobe umgehend ein, dass er einem Komplott zum Opfer gefallen sei. In der Tat mutet es sonderbar an, dass die Probe in der Nacht von Silvester 2015 auf Neujahr 2016 vorgenommen wurde. Alex Schwazer und sein Trainer prangerten stets die Heuchelei seitens der Verbände und Anti-Doping-Behörden an und schufen sich deshalb in der Szene nicht gerade viele Freunde. Dass der Athlet bei der Dopingprobe 2016 hereingelegt worden sei, ist auch für die italienische Justiz nicht abwegig. Die Strafjustiz erachtet es vielmehr als wahrscheinlich, dass der Geher ungerechtfertigterweise in den Fokus der Dopingfahnder geraten und die Dopingprobe manipuliert worden sei. Es gebe Hinweise darauf, dass diese in der Tat nachträglich, in Stuttgart oder in Köln, verändert worden sei. Sonderbar war nämlich, dass die Urinprobe im Verlaufe des Prozedere eine Ortsmarke trug, was unüblich ist und gegen die Vorgaben der Anonymität verstiess. Erst wurde die Dopingprobe nach dem Neujahrsmorgen 2016 als negativ gewertet, später, als die Identität des Athleten bekannt wurde, (in Köln) plötzlich positiv. Mehr als peinlich ist der Vorgang für die World Anti Doping Agency (WADA) und weitere Sanktionsbehörden des organisierten Sports. Sie schreien nun nach der Einstellung des Verfahrens gegen den Geher durch die italienische Justiz in Bozen Zeter und Mordio und drohen mit Klagen gegen was und wen auch immer. Das juristische Hickhack um den «Fall Alex Schwazer» wird trotz dieser Verfahrenseinstellung durch die Justiz in Oberitalien wohl noch anhalten, derweil sich der Athlet auf die Olympischen Spiele diesen Sommer in Tokio vorbereitet – falls sie denn überhaupt stattfinden werden.

Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit Doping im Sport machen immer wieder die Runde; und auch die abenteuerlichsten Erklärungen werden ebenso dann und wann zum Besten gegeben, wenn es gilt, sich (als Athletin oder Athlet) von Dopingvorwürfen reinzuwaschen. In der «Causa Alex Schwazer» wird das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Je nachdem wird der skurrile Vorgang unter die Rubrik «Pleiten, Pech und Pannen» (seitens der Sport-Sanktionsbehörden) zu subsumieren sein. Oder unter «Verschwörung», «Rache» oder was auch sonst immer.

«Wundertüte TAS» lässt Russlands Sport aufatmen

© CAS (www.tas-cas.org)

(causasportnews / red. / 19. Dezember 2020) Der Internationale Sport-Schiedsgerichtshof TAS (Tribunal Arbitral du Sport») ist seinem Ruf als sport-juristische «Wundertüte» wieder einmal gerecht geworden. Vier Jahre wäre der nationale Sport Russlands wegen des flächendeckenden Dopings vom Weltsport ausgeschlossen gewesen, wenn es nach der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gegangen wäre. Die globale Doping-Kontrollinstanz sah es als erwiesen an, dass im russischen Sport in den Jahren 2011 bis 2015 (pro memoria: 2014 fanden in Sotschi am Schwarzen Meer Olympische Winterspiele statt!) ein eigentliches Doping-Netzwerk aktiv war, in das Funktionäre, Politiker und Sportlerinnen sowie Sportler involviert waren. Die WADA schloss deshalb Russland bzw. die russische Anti-Doping-Agentur (Rusada) für vier Jahre vom Weltsport aus. Das wollten die Russen nicht auf sich sitzen lassen und gelangten an das TAS in der Westschweiz. Dass in Bezug auf die Vorhalte nicht viel auszurichten sein würde, wussten die Russen natürlich bestens; jedoch wurde vor allem das Sanktionsmass (vierjähriger Ausschluss Russlands aus dem Weltsport) angegriffen; wohlwissend, dass das TAS dafür bekannt ist, in der Regel eher politisch denn juristisch zu entscheiden. Und Russland ist im Sport bekanntlich nicht niemand…

Die Kalkulation Russlands ging auf: Nicht überraschend halbierte das TAS das Strafmass gleich um die Hälfte, während die Vorhalte der WADA gegenüber der Rusada weitgehend bestätigt wurden. Alles wohl nach dem Motto: Halb so schlimm, also halbieren. Russland kann mit diesem Verdikt (natürlich) «leben». Letztlich geht es jetzt um die Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen 2021 in Tokio, die wohl wegen «Corona» und zufolge des wachsenden Widerstandes in der Bevölkerung Japans so oder so kaum stattfinden werden.  Der Ausschluss Russlands an den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking wird für das Land locker zu verkraften sein, zumal doping-integre Athletinnen und Athleten aus Russland dennoch «neutral» (nicht unter der Fahne Russlands) an den Wettkämpfen teilnehmen dürfen.

Zwar könnte in dieser «Causa Doping Russland» noch das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne angerufen werden. Niemand zweifelt allerdings daran, dass die TAS-Entscheidung der juristischen Weisheit in dieser Doping-Angelegenheit letzter Schluss sein wird; zu sehr befindet sich das höchste Gericht der Schweiz auf pro-TAS-Kurs (und kann, das sei gerechterweise erwähnt, in dieser Sache die TAS-Entscheidung auch nicht vollumfänglich überprüfen).