
Neymar: Demnächst nicht mehr im Trikot des FC Barcelona (Bild: Alex Fau)
(causasportnews / red. / 4. August 2017) Seit Tagen hält der demnächst vollzogene Übertritt des Weltklasse-Fussballspielers Neymar da Silva Santos vom FC Barcelona zu Paris Saint-Germain (PSG) die Sportwelt in Atem. Den teuersten Fussballer-Transfer aller Zeiten wird kaum noch etwas zum Scheitern bringen, auch wenn Zweifel an der Regularität bzw. Regel-Konformität des Übertritts geäussert werden. Im Fokus steht vor allem die „Financial Fair Play“-Regelung des europäischen Fussball-Kontinentalverbandes UEFA. Diese Reglementierung bezweckt insbesondere, drohenden Überschuldungen von Klubs Einhalt zu gebieten, um etwa einen finanziellen Kollaps von Vereinen während laufenden Meisterschaften zu verhindern. So müssen Klub-Einnahmen und Ausgaben in einem adäquaten Verhältnis zueinander stehen. Im Transferfall „Neymar“ steht im Raum, dass der den Spieler übernehmende Klub (PSG) für den Übertritt mit insgesamt gegen einer halben Milliarde Euro belastet werden wird. Die im Vertrag Neymars mit dem FC Barcelona festgeschriebene Summe von 222 Millionen Euro ist lediglich die Weiterlesen



(causasportnews / red. / 24. Juli 2017) So brisant wie die Frage nach den Ursachen für Gewalt im Sport, insbesondere im Rahmen des Fussballs, ist diejenige nach der Kostentragung für Sicherheits- und Polizeidienste. Es entspricht einer notorischen Tatsache, dass diese Kosten in immer exorbitantere Höhen steigen, vor allem bei sog. Hochrisikospielen im Fussball. Über die Kostentragung im Allgemeinen sind zwei gegensätzliche Auffassungen auszumachen: Einerseits wird das Argument vertreten, derartige Aufwendungen müssten von den Veranstaltern von Sportanlässen (zum Beispiel Fussballklubs und/ oder -ligen) getragen werden, anderseits gibt es Stimmen, dass Sicherheits- und Polizeikosten der öffentlichen Hand überbürdert werden sollen; dabei wird etwa das Argument bemüht, bei den jährlichen Krawallen und Zerstörungen am 1. Mai würde ebenfalls der Staat mit diesen Kosten belastet. Für die Tragung von Sicherheits- und Polizeikosten bei Sportanlässen existieren vielfach gesetzliche Grundlagen. In diesen Fällen ist die Rechtslage grundsätzlich klar. Delikat ist sie hingegen in Fällen, in denen etwa erhöhte Polizeiaktivitäten notwendig sind – so eben auch bei „Hochrisikospielen“. Eine grundsätzliche Entscheidung zum Thema „Kostentragung bei Hochrisikospielen“ hat nun kürzlich in Deutschland das Verwaltungsgericht Bremen erlassen (Urteil vom 17. Mai 2017 / 2K 1191 / 16). 
