
copyright: This picture was originally posted to ipernity.com
(causasportnews / red. / 4. Juli 2017) Boris Becker hat nicht nur jahrelang für sportliche Schlagzeilen gesorgt. Der ehemalige Tennis-Held, von den Deutschen seit Jahrzehnten bei jeder sich bietenden Gelegenheit in die Öffentlichkeit gestellt und abgefeiert, geniesst vor allem in Deutschland Kultstatus. Seinen aufwändigen Lebensstil versucht er mit gesellschaftlich bedeutenden Auftritten aller Art oder als Berater von Tennis-Cracks abzudecken. Immer wieder wird allerdings kolportiert, dass der bald 50-jährige ehemalige Top-Sportler finanziell auf dem „Zahnfleisch“ laufe. Kürzlich hat ein Londoner Gericht Boris Becker wegen eines nicht zurückbezahlten Darlehens für „bankrott“ erklärt – was der Betroffene umgehend dementiert hat. In der „Bild“-Zeitung liess er sich so zitieren: „Ich bin weder zahlungsunfähig noch pleite“. Das erinnert doch sehr an Aussagen aus dem Professional-Fussball, wie: „Zuerst hatten wir kein Glück – dann kam noch Pech dazu“. – Mit den Begriffen im Zusammenhang mit pekuniär relevanten Vorgängen ist es jedenfalls so eine Sache. Und auch Juristen tun sich ab und zu schwer damit. Je nachdem liegt Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Illiquidität, Überschuldung usw. vor. Mit diesen Begriffen hat sich bspw. im Rahmen des Vereinsrechts vor Jahren die Zürcher Juristin Dr. Dorothe Scherrer auseinandergesetzt (Dorothe Scherrer, Wirtschaftliche Rezession und Sportvereine, Zürich 1994). Nach ihr liegt etwa Zahlungsunfähigkeit vor, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt fällige Geldverbindlichkeiten nicht mehr erfüllt werden können; es wird dann bisweilen auch von „Insolvenz“ gesprochen. Wer hingegen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, weil es voraussichtlich dauernd an Geldmitteln fehlt, gilt als „überschuldet“ (Überschuldung gemäss Art. 725 Abs. 2 OR; das Fremdkapital [Schulden] übersteigt die Aktiven [Vermögen]). Illiquid ist schliesslich jemand, dem die Verfügbarkeit über (flüssige) Zahlungsmittel fehlt. Wie verhält es sich nun mit Boris Becker? Schwer zu sagen, doch die Medien reden nach dem Londoner Gerichtsentscheid vor allem schlicht und populär von „Pleite“, die juristisch wohl am ehesten der Zahlungsunfähigkeit nahekommt – was der Ex-Sportler eben bestreitet; sondern sich in der Weise äussert, er sei weder „pleite“ (populär) noch „zahlungsunfähig“ (juristisch). Unbestritten ist wohl, dass sich Boris Becker finanziell in Bedrängnis befindet. Wird die Frage nach dem Grund gestellt, ist an die selbstkritische Analyse eines anderen, ehemaligen Top-Athleten zu denken: „Ich habe viel Geld für Alkohol, Frauen und Autos ausgegeben, den Rest habe ich verprasst“, zog der abgebrannte Ex-Fussballstar George Best einmal eine Lebensbilanz. Zumindest, was Frauen anbelangt, könnte Boris Becker das Zitat wohl mitunterzeichnen. Bei ihm von ruinierendem Alkoholismus oder exzessiver Autosucht zu sprechen, wäre selbstverständlich deplatziert.