Ehemaliger UEFA-Präsident Michel Platini endgültig bis Ende 2019 gesperrt

Michel_Platini_Juve

copyright: Fondazione ISEC, wikipedia.it

(causasportnews / rbr. / 7. Juli 2017) Michel Platini, einst ein Weltklassefussballer (u.a. Europameister 1984 mit Frankreich) und bis vor kurzem Präsident der europäischen Fussballkonföderation UEFA sowie Vizepräsident des Weltfussballverbands FIFA, bleibt bis Ende 2019 gesperrt. Das Schweizerische Bundesgericht hat mit Urteil vom 29. Juni 2017 seine Beschwerde gegen einen Schiedsspruch des Court of Arbitration for Sport (CAS) abgewiesen (BGer 4A_600/2016). Mit dem Urteil des Bundesgerichts geht für Michel Platini ein beinahe zweijähriger Prozessmarathon zu Ende, der insgesamt vier Instanzen beschäftigte.Hintergrund des Verfahrens ist die Zahlung von CHF zwei Mio., die Michel Platini im Februar 2011 von der FIFA – auf Anordnung von deren damaligem Präsidenten Joseph Blatter – erhalten hatte. Die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission eröffnete wegen dieser Zahlung im September 2015 sowohl gegen Michel Platini als auch gegen Joseph Blatter eine Untersuchung u.a. wegen Vorteilsannahme bzw. -gewährung (Art. 20 des FIFA-Ethikreglements). Die rechtsprechende Kammer der FIFA-Ethikkommission bejahte einen Verstoss gegen diese Bestimmung und belegte Michel Platini und Joseph Blatter im Dezember 2015 mit einem Verbot jeglicher in Zusammenhang mit dem Fussball stehenden Tätigkeit von je acht Jahren. Die FIFA-Berufungskommission bestätigte diese Entscheidungen im Februar 2016, reduzierte die beiden Sperren jedoch auf sechs Jahre. Sowohl Michel Platini als auch Joseph Blatter gelangten gegen diese Entscheidung mit Berufung an das CAS, welches die Sperre gegen Michel Platini auf vier Jahre reduzierte, diejenige gegen Joseph Blatter indessen bestätigte. Michel Platini legte gegen den Schiedsspruch des CAS (TAS 2016/A/4474 vom 16. September 2016) Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht ein (Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes). Im Rahmen von Beschwerden in Zivilsachen gegen Entscheide von Schiedsgerichten ist die Kognition des Bundesgerichts stark eingeschränkt: Es kann nur bestimmte Beschwerdegründe prüfen wie die Verletzung des rechtlichen Gehörs oder des Willkürverbots (Art. 393 der Schweizerischen Zivilprozessordnung für die nationale und Art. 190 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht für die internationale Schiedsgerichtsbarkeit).

In seinem Urteil kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Entscheidung, Michel Platini für vier Jahre zu sperren, im Ergebnis nicht willkürlich sei. Das CAS konnte, ohne in Willkür zu verfallen, Michel Platinis Behauptung, dass die Zahlung der CHF zwei Mio. auf einer mündlichen Absprache zwischen ihm und Joseph Blatter zu einem schriftlichen Anstellungsvertrag aus dem Jahr 1999 beruhe, als nicht überzeugend erachten. Dementsprechend durfte das CAS auch davon ausgehen, dass die Entgegennahme dieser Zahlung einen Verstoss gegen Art. 20 des FIFA-Ethikreglements darstelle. Zum gleichen Ergebnis gelangte das CAS hinsichtlich der übrigen Vorwürfe gegen Michel Platini (insb. das Vorliegen eines Interessenkonflikts gemäss Art. 19 des FIFA-Ethikreglements und einer Vorteilsannahme aufgrund der Erweiterung seines Vorsorgeplans). In Bezug auf die Sperre stellte das Bundesgericht fest, dass deren Dauer nicht klarerweise überhöht und deshalb keine offensichtliche Rechtsverletzung erkennbar sei.

Anders als Michel Platini hat Joseph Blatter den Schiedsspruch des CAS, mit welchem er für sechs Jahre gesperrt wurde (CAS 2016/A/4501 vom 5. Dezember 2016), nicht beim Bundesgericht angefochten. Mehr zu den Schiedssprüchen des CAS zu Michel Platini und Joseph Blatter, insbesondere eine vergleichende Gegenüberstellung der beiden Entscheidungen, in der Ausgabe 2/2017 von Causa Sport.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s