Boris Becker: Prozess-Sieg nach juristischem Blackout

(causasportnews / red. / 20. Juli 2017) Die Gerüchte, Vermutungen, Geschichten und ein paar Fakten um Boris Beckers finanzielle Verhältnisse halten die (Sport-)Welt weiterhin in Atem. Wie es mit dem von einem Londoner Gericht für „pleite“ erklärten, ehemaligen Top-Star der internationalen Tennisszene weitergehen soll, ist derzeit ungewisser denn je (vgl. auch Causa Sport News vom 4. Juli 2017 und vom 5. Juli 2017). Jetzt sind jedoch Details zum Forderungsprozess, den der ehemalige Berater und Mentor von Boris Becker, Hans-Dieter Cleven, gegen die deutsche Sport-Ikone am Zuger Kantonsgericht angestrengt hat, bekannt geworden. Der frühere Metro-Manager hatte offenbar eine Forderungsklage in der Höhe von 40 Millionen Franken gegen seinen ehemaligen Schützling eingereicht – und nun im Verfahren eine veritable Prozess-Pleite erlitten. Boris Becker hat diesen Prozess schlicht und ergreifend gewonnen, auch wenn Hans-Dieter Cleven der Öffentlichkeit weismachen will, die Forderung sei geschuldet. Kann sein, aber die Forderung war offensichtlich nicht fällig gestellt worden. Ein juristischer Blackout also, den sich das Cleven-Lager geleistet hat. Jede(r) Jura-Student(in) weiss in der Regel allerspätestens nach den ersten beiden Semestern, dass eine Forderung nur dann einbringlich gemacht werden kann, wenn sie fällig ist. Ein Darlehen muss zumindest gekündigt werden, falls im Rahmen des Darlehensgeschäftes kein Fälligkeitstermin vereinbart worden ist. Das Urteil des Zuger Kantonsgerichts verschafft dem von Gläubigern derzeit arg bedrängten ehemaligen Tennis-Crack eine willkommene Atempause, auch wenn Hans-Dieter Cleven bereits erklären liess, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Für Boris Becker arbeitet im Moment vor allem die Zeit; und diese bekommt er in einem Berufungsprozess, den er – soweit die Aktenlage tatsächlich dem entspricht, was zu vernehmen ist – zudem kaum verlieren dürfte.

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