Fussball-Trainer wegen „mangelnder Empathie“ entlassen

(causasportnews / red. / 14. Juli 2017) Ein ungewöhnlicher Fall aus dem Fussballsport lässt nicht nur Juristen aufhorchen. In der Tat hat sich in Spaniens Fussball kürzlich ein eigenartiger Vorgang ereignet. Dies jedoch nicht im Rahmen der Star-Ensembles von Real Madrid, CF Barcelona oder Atletico Madrid – im Brennpunkt steht vielmehr eine Begegnung unter zehn- und elfjährigen Jugendlichen. Dabei gewann der Klub C.D. Serranos aus Valencia das Spiel gegen Benicalap C sage und schreibe mit 25:0. Mit diesem Resultat hatte nun aber vor allem der Klubvorstand der Sieger (!) ein Problem: Dieser befand, man dürfe auch bei krasser sportlicher Überlegenheit den Gegner, vor allem wenn es Kinder seien, nicht derart demütigen. Der Trainer von C.D. Serranos habe keine Empathie gezeigt, als er seine Mannschaft trotz deutlichster Führung nicht zurückgebunden habe und die Gegner derart respektlos abfertigen liess. Es habe dem Trainer dadurch an Fairplay und notwendiger Achtung für den Gegner gemangelt. „Wie müssen sich die gedemütigten Kinder nach einer solchen Packung gefühlt haben“, lässt sich ein Serranos-Vertreter zitieren. Die „Strafe“ für den „Trainer ohne Empathie“ folgte auf dem Fuss: Er wurde fristlos entlassen. Zu Recht finden die einen; ein Trainer dürfe solches nicht zulassen. Er hätte etwa, als die Kanterniederlage des Gegners absehbar war, entsprechend spielen lassen sollen, etwa mit intensivem Pass-Spiel, und nicht den Abschluss favorisieren müssen. Andere sind jedoch der Auffassung, der Sport sei ein reales Kräftemessen, und wenn sich die Überlegenheit einer Fussball-Mannschaft in einem solchen Resultat manifestiere, sei das eben ein Umstand, der im Sport hinzunehmen sei. Der entlassene Trainer wehrt sich mit einem Anwalt gegen die Entlassung. Dieser hat schon einmal erklärt, das Kanter-Resultat sei praktisch nicht zu verhindern gewesen, weil die einmal in Rückstand geratenen Jugendlichen von Benicalap C mit vollem Risiko gestürmt und hinten die Räume wie Scheunentore offen gelassen hätten; dafür könne sein Mandant nichts. Ob die Entlassung rechtskonform ist, wird sich noch zeigen. Sicher ist, dass es im Arbeitsrecht mit Bezug zu fristlosen Kündigungen schon eindeutigere Fälle gab.

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