(causasportnews / rbr. / 6. Juli 2017) Ein nicht ganz alltägliches Inserat fand sich in der gestrigen Ausgabe der „Neuen Zürcher Zeitung“ („NZZ“ vom 5. Juli 2017). Unter der Überschrift „Dear Football Family“ wandte sich eine Organisation namens „Turkish Anti-Corruption Platform“ (anticorruptionplatform.com) und (stopmatchfixingfenerbahce.com) an die Leser/innen des Weltblattes. Sie monierte darin das Verhalten des türkischen Fussballverbands (TFF) gegenüber dem Klub Fenerbahçe Spor Kulübü Istanbul, welcher in der Süper Lig, der höchsten Leistungsklasse im türkischen Fussball, spielt.

Das Inserat in der NZZ vom 5. Juli.
Hintergrund des Inserats ist der Manipulationsskandal, welcher den türkischen Fussball in der Saison 2010/2011 erschütterte. Fenerbahçe, der spätere Meister, war damals in diverse manipulierte Spiele verwickelt. Aus dieser resultierte ein Ausschluss Fenerbahçes von sämtlichen von der UEFA organisierten Klubwettbewerben (insbesondere der UEFA Champions League und der UEFA Europa League) für insgesamt drei Jahre. Dieser Ausschluss wurde, auf Berufung bzw. Beschwerde Fenerbahçes hin, sowohl vom Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne als auch vom Schweizerischen Bundesgericht geschützt (s. auch Causa Sport 4/2014, 410).
In der Tat ist es – was die Inserenten kritisieren – so, dass die TFF Fenerbahçe den Meistertitel 2010/2011 bislang nicht aberkannt hat. Das CAS hat in diesem Zusammenhang unlängst die Entscheidung der UEFA (datierend vom 17. September 2015) bestätigt, für eine solche Aberkennung nicht zuständig zu sein (CAS 2015/A/4343, Schiedsspruch vom 27. März 2017). Vertreter des in der Saison 2010/2011 zweitplatzierten Klubs, Trabzonspor, kündigten jedoch an, weitere Schritte in diese Richtung unternehmen zu wollen. Zu präzisieren ist demgegenüber die im „NZZ“-Inserat enthaltene Aussage, die TFF habe keinerlei Sanktionen gegen Fenerbahçe ergriffen, war es doch die TFF, die den Klub von der Teilnahme an der UEFA Champions League der Saison 2011/2012 – wozu er aufgrund des Gewinns des Meistertitels in der Vorsaison berechtigt gewesen wäre – ausgeschlossen hatte.