(causasportnews / red. / 26. November 2019) Offensichtlich wurde der Druck zu gross: Der Springreiter Paul Estermann, soeben vom Bezirksgericht Willisau der Tierquälerei schuldig gesprochen, hat eine erste Konsequenz nach dem Schuldspruch gezogen, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist (vgl. dazu auch causasportnews vom 23. November 2019). Mit sofortiger Wirkung ist der Luzerner Top-Reiter aus dem Elitekader der Schweizer Springreiter zurückgetreten. Damit soll, so der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS), der Equipe mit Blick auf die Olympischen Spiele im kommenden Jahr in Tokio eine störungsfreie Vorbereitungszeit ermöglicht werden. Kurz nach Bekanntwerden des für den Springreiter geradezu vernichtenden, bezirksgerichtlichen Urteils, das weitergezogen wird, gab sich Paul Estermann noch kämpferisch und beteuerte seine Unschuld – trotz an sich klarer Fakten; der Verband sah von Schritten gegen den Springreiter ab, weil noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Ein solches wird, falls der Instanzenzug durchlaufen wird, in vielleicht zwei oder drei Jahren vorliegen; sicher weit nach Abschluss der Olympischen Sommerspiele in Japan. Experten kamen nach Gewichtung der Fakten tendenziell zum Schluss, dass der Schuldspruch auch vor höheren Instanzen wohl kaum mehr abzuwenden sei. Die Haltung des Springreiters, sich bezüglich des nicht-rechtskräftigen Urteils auf die „Unschuldsvermutung“ zu stützen, entfesselte einen vor allem medialen Sturm des Unverständnisses. Diesem Druck hat sich der Luzerner nun mit dem Rücktritt aus dem Elitekader der Springreiter gebeugt. Für den Sport und für den Betroffenen selbst zweifelsfrei eine sinnvolle Entscheidung.
Der Druck wurde zu gross – Paul Estermann zieht sich zurück
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